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Bzw. ab welchem Prozentteil staatlichem Zuschuß sollte das passieren? Kannst du das bitte mal konkret erläutern? :Blumen: |
Hi MattF,
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" Es war kein Jammern es war eine Erwiederung zu der Aussage: "Der Staat bräuchte die Kirche." Wer diese Krankenhaus führt ist mir völlig wurscht. Für mich ist auch die Kirche letztlich nur ein Anbieter (der ersetzbar ist). |
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Es ging nicht darum dass andere Anbieter Schulen anbieten, das können sie ja gerne machen. Es gibt auch Waldorfschulen, Montesori. Ist mir doch wurscht. Wg. mir ist diese besondere Schule auch wahnsinnig besonders, meines Wissens ist es allgemein so, dass Privatschulen seien es konfessionelle oder z.b. Waldorfschulen entsprechend genauso Geld bekommen wie die staatlichen Schulen. Was die Eltern zahlen sind Zusatzleistungen, nicht die eigentliche Schulleistung (die ist in D nämlich allgem umsonst). Das muss man sich aber auch erstmal leisten können, wodurch diese Schulen in meine Augen zur sozialen Abgrenzung beitragen. Es wird sich darüber aufgeregt, dass die Einkommen in D immer ungleicher verteilt werden, gleichzeitig findet man es gut, dass die Oberschicht die es sich leisten kann, ihre Kinder in abgegrenzte Schulen gibt. |
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Das hat mit der privaten Religionsausübung von Erwachsenen oder Jugendlichen im religionsmündigen Alter nichts zu tun. Letztere hat meine Unterstützung, sofern die Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden. Zitat:
Würdest Du auch hier sagen, der "Staat, der für eine Schulpflicht sorgen muss, braucht diese Schule ganz einfach aus der Notwendigkeit heraus"? Denken wir uns dazu mal eine fiktive Zahl von 500 muslimischen Gymnasien in Baden-Württemberg. Ich will mit diesem Gedankengang ausdrücken, dass man nicht nur die eigene Religion im Blick haben darf, wenn man für die freie Entfaltung von Religion eintritt. Du sprichst gerne von Struktur, Halt, Ordnung und Sinn, meinst dabei aber wohl stets deren Gestalt im Katholizismus, weil das im weiteren Sinne Deine eigene Religion ist. |
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Diese Einteilung ist populär, aber eigentlich nicht richtig. Konkret gehört die Regierung zur Exekutive, weil sie Gesetze zu vollziehen hat, die vom Bundestag beschlossen worden sind. Die Polizei ist ein"nachgeordnetes Vollzugsorgan", also nur ein Teil der Exekutive. In der Praxis (zumindest in Österreich, ich vermute aber auch in Deutschland) ist es natürlich so, dass die Regierung Gesetzesvorlagen einbringt. Beschließen tut die aber der Nationalrat oder der Bundestag. Die Regierung kann dann ihre selbst eingebrachten Gesetze vollziehen (=exekutieren), zunächst müssen sie aber einmal vom Bundestag (=Legislative) beschlossen worden sein. |
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