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Dafri 30.12.2017 21:35

Zitat:

Zitat von stekercha (Beitrag 1351702)
Die Veranlassung der Rückbuchung stellt (natürlich) keine Kündigung dar!!!!

Ob der Insolvenzverwalter einen Zahlungsanspruch auf die Startgebühr ist fraglich, da dem angemeldeten Starter zumindest ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund des nicht stattfindenden Rennens zusteht.

Meiner Meinung nach wird in diesem Fall "keine Gefahr" vom Insolvenzverwalter ausgehen.

Anders schaut es aus, wenn eine Rückzahlung der Startgebühr bereits erfolgt ist, da die Rückzahlung die Insolvenzmasse geschmälert hat. Unter den Voraussetzungen der §§ 130, 133 InsO wäre eine Rückforderung denkbar.

Ich habe null Ahnung von Insolvenz Recht. Habe meine Rückerstattung Mitte November von Mika Timing erhalten. Dann bin ich mal gespannt wann und ob sich der Insolvenzverwalter sich bei mir meldet. Zum Glück bin ich im Rechtsschutz.
Krasse Sache...die Challenge Regensburg Geschichte.

Stefan 30.12.2017 22:03

Zitat:

Zitat von Dafri (Beitrag 1351705)
Ich habe null Ahnung von Insolvenz Recht. Habe meine Rückerstattung Mitte November von Mika Timing erhalten. Dann bin ich mal gespannt wann und ob sich der Insolvenzverwalter sich bei mir meldet. Zum Glück bin ich im Rechtsschutz.

Wenn Mika-Timing Dir das Geld erstattet hat, dann wird sich der Insolvenzverwalter nicht bei Dir melden. Warum sollte er?

darkcruiser 30.12.2017 22:33

Trotz allem Elend mit der Challenge (Streit)
bin ich einfach traurig dass so schöne eine Veranstaltung
in so einer schöner Location " Weißbier und Leute Landschaft etc . nicht mehr stattfindet.
Diese Region ist doch eigentlich eine Triathlonhochburg ( Bayern)
Schade.:(

Guten Rutsch:bussi:

oliver 30.12.2017 23:05

Wurde schonmal irgendwo genannt wie lange der Vertrag mit der Challenge geschlossen wurde? Oder kann man da von Jahr zu Jahr aussteigen?

Klugschnacker 30.12.2017 23:08

Zitat:

Zitat von oliver (Beitrag 1351734)
Wurde schonmal irgendwo genannt wie lange der Vertrag mit der Challenge geschlossen wurde? Oder kann man da von Jahr zu Jahr aussteigen?

5 Jahre, soweit ich weiß.

Eddy Murcks 31.12.2017 00:23

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1351715)
Wenn Mika-Timing Dir das Geld erstattet hat, dann wird sich der Insolvenzverwalter nicht bei Dir melden. Warum sollte er?

Rückerstattung vertragsgemäß im November. Insolvenzantrag am 23.12.17.

Niemand wird das Geld zurückfordern können, weil es dafür keine rechtliche Grundlage gibt.

feinkost 31.12.2017 00:33

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1351634)
Ohne Challenge-Label hätte die Stadt Regensburg wohl kaum 70.000 Euro zugeschossen.

Allein darauf zu bauen, dass die öffentliche Hand Zuschüsse gibt zeugt mM nach von schlechtem Management.


Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1351634)
weil die Zugkraft des Challenge-Labels das nicht her gibt. Nur Langdistanz plus "Sideevents" wie ein Frauenlauf am Vortag funktionieren wirtschaftlich offenbar nicht.

Die Marke challenge hat einfach nicht die Zugkraft wie IM. Ich nehme an einem Wettkampf teil weil ich ihn mag oder weil ich IRONMAN werden will. You are an Challenger, wie hört sich den das an.

Klugschnacker 31.12.2017 01:05

Zitat:

Zitat von feinkost (Beitrag 1351750)
Allein darauf zu bauen, dass die öffentliche Hand Zuschüsse gibt zeugt mM nach von schlechtem Management.

Die Zuschüsse der Stadt sind vorher klar. Sie orientieren sich an den Zuschüssen, die es für den Ironman gab. Das bedeutet jedoch nicht, das allein auf diese Zuschüsse gebaut wird, dafür sind sie bei weitem zu niedrig.


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