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Auch eine spannende „Diskussionskultur“. Man plärrt irgendwas ins Internet und noch bevor irgendjemand was erwidern kann, erregt man sich darüber, dass jede Kritik ja an der eigenen Position ja vollkommen überzogen ist und beleidigend. Chapeau!
Erinnert schwer an die Cancel Culture Debatte um Lisa Eckhardt, die wegen ihrer antisemitischen Ergüsse so dermaßen weggecancelt wurde, dass sie jetzt seitenfüllende Interviews in jeder Tageszeitung gibt.. Und ja, natürlich können Grundrechte eingeschränkt werden durch Gesetze, in dem Fall das Infektionsschutzgesetz. Wenn’s dir nicht passt, gibts in Karlsruhe ein paar Richter, die sich das Thema gerne anschauen. |
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Was deine Firma macht ist übrigens sehr verantwortungsvoll! Chapeau!! Zitat:
Was bedeutet die Einschränkung 'meist'? Manchmal ja, manchmal nein? Kommt auf den Testhersteller an? Oder die Luftfeuchtigkeit? Oder den Tester? Oder... oder ... oder... Die Konzepte / Regelungen / Bestimmungen, die wir haben, sind dach, abseits der Firmenebenen, von 'Oben', also der bzw den (Landes-)Regierung(en) vorgegeben. Das es ein Sommerferienende gibt, war offensichtlich vollkommen unerwartet und zu plötzlich (siehe Bayern (Stift und Papier),siehe Flughäfen (zu wenig Kapa, um 23 Uhr ist Schicht, geh doch morgen zu Arzt...). Hätte man sicherlich anders regeln können, ja müssen. Ok, man kommt fast immer schlauer vom Rathaus, als man hin gegangen ist. Aber bei so einem Szenario, welches zudem schon 2012 detailiert beschrieben wurde, stellt sich doch die Frage: warum hat man nicht... So genug gelästert / geheult. Weiter geht's... Home Office ;) |
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Ich finde auch, dass Mikala und FinP für diesen speziellen Fall nicht einfach losplärren sollten: „Grundrechtseinschränkungen Wären halt so und durch das Infektionsschutzgesetz gedeckelt.“ Ich finde, sie sollten schon die gesetzliche Grundlage benennen, die eine Quarantäne trotz aktuellem negativem Test begründet. Auch u.a. unter dem Aspekt der Gleichbehandlung. In dem Köpenicker Gymnasium z. B. hatte sich ein Lehrer infiziert, die Schule wurde letzten Donnerstag geschlossen, bis zum Freitag wurden alle Lehrer und die betroffenen Schüler getestet. Am Freitag lagen die Ergebnisse vor (alle negativ) und die Schule wurde umgehend wieder geöffnet. Da gab es keine Pufferfrist von einer Woche und auch keinen 2. Nachtest |
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Das ist halt eine Frage von Wahrscheinlichkeiten, wie sicher will man sein, dass sich sonst niemand bei dem Lehrer angesteckt hat. Will man 100% Wahrscheinlichkeit, dass keiner, dann müsste man die Schule 14 Tage in Quarantäne lassen und nachtesten. So ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand angesteckt hat gegeben, die zuständigen Stellen meinen aber wohl trotzdem sehr gering. Das ist die berühmt Abwägung. Zumindest 1 mal testen ist immer noch sicherer als gar nicht testen. |
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Der Entscheider (Bleierpel schrieb vom Ordnungsamt, Banane ToWin vom Gesundheitsamt) wird ja in der Praxis seine Entscheidung in Schriftform bekanntgeben und mit Rechtsgrundlage, Rechtsbehelfsbelehrung und einem "Im Auftrag" und mit einem Namen darunter überreichen. Folglich ist er kein Unbekannter. Und einen Vorgesetzen hat er auch (den kann man ja auch mal fragen wenn er erreichbar ist). Ich sehe da grundsätzlich noch keine Gefährdung unseres Wertesystem. |
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quarantaene-nicht-generell-einreise-drittstaat-gericht-berlin. Was man villeicht auch bedenken sollte: Ohne die Arbeit der Gesundheitsämter, auf die Du gerade schimpfst, wäre die Pandemie in DE niemals so gut eingegrenzt worden. Dass sie Hilfskräfte einstellen und anlernen mussten, kann man ihnen kaum zum Vorwurf machen, weil sie personell einfach unterbesetzt und überlastet sind. Z.B. mussten sie in Berlin in diesem Jahr wegen Covid-19 auf die Eingangsschuluntersuchung aller Kinder verzichten. Das war sonst eine Gelegenheit, wo wenigstens einmal alle Kinder einem Arzt vorgestellt wurden, der evtl. dann spezielle Förderungen anregen konnte. Zwei junge Studentinnen von Bekannten, welche im europäischen Ausland studieren, hielten z.B. schon zu Beginn der Pandemie bei ihrer vorzeitigen Rückkehr nach DE freiwillig für 2 Wochen eine Quarantäne ein, was ich sehr verantwortungsvoll fand. Wenn Du umgekehrt im andern Kommentar von Terminen sprichst, die Du nach einer Reiserückkehr auf keinen Fall "sausen lassen willst", handelt es sich doch sicher um Kontakte mit Menschen. Letztlich verbreitet sich aber Covid-19 halt genau darüber. Ob Reiserückkehrer im Ausland Kontakt zu Menschen hatten, die evtl. an Covid-19 erkranken, wissen die hiesigen Gesundheitsämter nie, während sie in DE die konkreten Infektionsketten versuchen, zu unterbrechen. Aus diesem Grund muss dann eben im ersten Fall eine pauschale Regelung erfolgen, will man das Einbringen des Virus verhindern, denke ich. |
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