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Thorsten 30.12.2017 16:56

Ja, diese Rückbuchungen betreffen nur das Bank-zu-Bank-Verhältnis und haben keinerlei Auswirkungen auf den Bestand oder die Annullierung eines Vertrages. Der einzige Vorteil ist, dass sich nun die andere Seite das Geld holen musst und nicht umgekehrt. Manche lassen das manchmal wegen einer geringen Summe sein. Unser Zeitnehmer und Anmeldungsabwickler beim Duathlon sagte aber mal zu mir, dass er sich jeden zustehenden Euro auch holt, da sonst sein Ruf drunter leiden würde und die Athleten anfangen zu glauben, dass man von einem Vertrag einfach durch Rückruf der Lastschrift zurücktreten könnte.

Stefan 30.12.2017 17:29

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1351667)
......

Im vorliegenden Fall gehe ich davon aus, dass der Insolvenzverwalter das Geld fordern wird.

schnodo 30.12.2017 19:14

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1351667)
Unser Zeitnehmer und Anmeldungsabwickler beim Duathlon sagte aber mal zu mir, dass er sich jeden zustehenden Euro auch holt, da sonst sein Ruf drunter leiden würde und die Athleten anfangen zu glauben, dass man von einem Vertrag einfach durch Rückruf der Lastschrift zurücktreten könnte.

Die Frage in diesem Fall dürfte sein, ob dem Veranstalter überhaupt Geld zusteht, wenn dieser nicht in der Lage ist, seinen Teil des Vertrages zu erfüllen.

Rein gefühlsmäßig würde ich als Teilnehmer es darauf ankommen lassen, dass mich der Insolvenzverwalter verklagt - allerdings natürlich erst, nachdem ich mich ausführlich kundig gemacht habe. ;)

Starbuck 30.12.2017 19:46

Der Vergleich mit https://frysman.nl/ hinkt etwas. Die zahlen keine Lizenzgebühren, haben 4 Radrunden und 6 Laufrunden und das ganze findet mitten in der holländischen Pampa statt und nicht in einer dicht besiedelten deutschen Innenstadt. Ob die Auflagen dort so hoch sind wie in Deutschland bezweifle ich auch. Und damit stellt sich eher die Frage, ob es nicht deshalb nur 200 Plätze gibt, weil durch die vielen Runden gar nicht mehr Athleten auf die Strecken passen :)

Klar hätten wir gern alles auf einmal, 1-2 Radrunden, Zieleinlauf in der Innenstadt, kurze Wege, maximal 300 Starter, damit noch fair gefahren werden kann...aber mehr als 300 Euro darfs aber nicht kosten sonst ist's Abzocke!! Ist ein schöner Traum..aber so ein Event findet 1x statt, dass ist jeder Veranstalter der Welt insolvent.

tandem65 30.12.2017 19:48

Zitat:

Zitat von schnodo (Beitrag 1351689)
Die Frage in diesem Fall dürfte sein, ob dem Veranstalter überhaupt Geld zusteht, wenn dieser nicht in der Lage ist, seinen Teil des Vertrages zu erfüllen.

Nun, das ist noch nicht amtlich, daß das Rennen nicht stattfindet. Ich gehe nun zwar auch davon aus, aber noch ist nichts abgesagt. Insofern ist das eine Kündigung Deinerseits.

Zitat:

Zitat von schnodo (Beitrag 1351689)
Rein gefühlsmäßig würde ich als Teilnehmer es darauf ankommen lassen, dass mich der Insolvenzverwalter verklagt - allerdings natürlich erst, nachdem ich mich ausführlich kundig gemacht habe. ;)

Ich halte es für möglich daß da gutes Geld schlechtem hinterher geworfen wird.

schnodo 30.12.2017 20:14

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1351693)
Nun, das ist noch nicht amtlich, daß das Rennen nicht stattfindet. Ich gehe nun zwar auch davon aus, aber noch ist nichts abgesagt. Insofern ist das eine Kündigung Deinerseits.

Das kann man so sehen. Ich würde versuchen, mich darauf zu berufen, dass durch den Rückzug der Challenge Family die urspünglich eingegangene Vertragssituation hinfällig geworden ist. Somit läge keine Kündigung meinerseits vor sondern eine einseitig vorgenommene Änderung des Vertrages, der ich nicht zustimme. Zum Zwecke des Selbstschutzes und zur Fristwahrung greife ich zum Notmittel der Rücklastschrift.

Wenn der Insolvenzverwalter es schafft, ein Challenge-Rennen auszurichten, dann kann er sich ja mit seiner - wieder berechtigten - Forderung an mich wenden. ;)

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1351693)
Ich halte es für möglich daß da gutes Geld schlechtem hinterher geworfen wird.

Es ist nicht auszuschließen - oder sogar ziemlich wahrscheinlich. Ich muss zugeben, dass ich nicht genügend Ahnung habe, um zu wissen, wann was der Insolvenzmasse zugeschlagen wird und welche Regeln dann gelten bzw. welche einschlägigen Urteile es bereits gibt.

Wäre ich betroffen, würde ich mir das ganz genau anschauen und dann abwarten, wie weit die Gegenseite geht und womit die Forderung begründet wird. Der Job des Insolvenzverwalters ist es ja nicht, Verfahren mit zweifelhaftem Ausgang einzuleiten, welche die Insolvenzmasse potentiell noch mehr vermindern.

Aber auch hier rate ich nur ins Blaue und kann komplett daneben liegen. :)

FlyLive 30.12.2017 20:44

Zitat:

Zitat von Starbuck (Beitrag 1351692)
Der Vergleich mit https://frysman.nl/ hinkt etwas. Die zahlen keine Lizenzgebühren, haben 4 Radrunden und 6 Laufrunden und das ganze findet mitten in der holländischen Pampa statt und nicht in einer dicht besiedelten deutschen Innenstadt. Ob die Auflagen dort so hoch sind wie in Deutschland bezweifle ich auch. Und damit stellt sich eher die Frage, ob es nicht deshalb nur 200 Plätze gibt, weil durch die vielen Runden gar nicht mehr Athleten auf die Strecken passen :)

Klar hätten wir gern alles auf einmal, 1-2 Radrunden, Zieleinlauf in der Innenstadt, kurze Wege, maximal 300 Starter, damit noch fair gefahren werden kann...aber mehr als 300 Euro darfs aber nicht kosten sonst ist's Abzocke!! Ist ein schöner Traum..aber so ein Event findet 1x statt, dass ist jeder Veranstalter der Welt insolvent.

Sicher doch. Mir ging es darum, aufzuzeigen das es eine echte Wald und Wiesen Langdistanz ohne zusätzlich angebotene Distanzen, ebenso schaffen kann.
Es scheint dort nett genug zu sein, sonst wären eher 50 plus/minus am Start. In 2017 standen immerhin rund 140 Sportler in der Startliste. Ganz ohne Großstadt und viel Tammtamm.

Ich hätte kein Problem gehabt von Neutraubling aus 4 Runden zu fahren und ? um den See zu rennen. Ohne Großstadt ist meistens auch die eigene Organisation etwas leichter.
Das heißt, für einige Sportler wäre auch weniger ok gewesen.

Roth funktioniert auch ohne Metropole.

stekercha 30.12.2017 20:53

Die Veranlassung der Rückbuchung stellt (natürlich) keine Kündigung dar!!!!

Ob der Insolvenzverwalter einen Zahlungsanspruch auf die Startgebühr ist fraglich, da dem angemeldeten Starter zumindest ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund des nicht stattfindenden Rennens zusteht.

Meiner Meinung nach wird in diesem Fall "keine Gefahr" vom Insolvenzverwalter ausgehen.

Anders schaut es aus, wenn eine Rückzahlung der Startgebühr bereits erfolgt ist, da die Rückzahlung die Insolvenzmasse geschmälert hat. Unter den Voraussetzungen der §§ 130, 133 InsO wäre eine Rückforderung denkbar.


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