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noam 04.06.2024 16:48

Zitat:

Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Also ein Mordmerkmal reicht ansonsten. Natürlich hat er im strafprozessualen Sinn den Status Beschuldigter bzw. nach Klageerhebung dann Angeklagter des Mordes und gilt erst nach Verurteilung als Mörder.

Wer die Videos gesehen hat, kann daran nicht zweifeln

DocTom 04.06.2024 16:50

Zitat:

Zitat von deralexxx (Beitrag 1747283)
... Ebenso gehört es sich aber auch, in einem Rechtsstaat auf einen ordentlichen Prozess zu warten (mMn).

...genau so wie bei den "singenden" Partygästen aus dem Pony, richtig?

Das Videomaterial von dem Vorfall hast Du aber schon gesehen? :Gruebeln:
https://www.t-online.de/nachrichten/...land-auf-.html

Du bist Anwalt, richtig? Ich nicht, ich darf den Typen schon Mörder nennen. Denn wenn dieser Mensch nicht wg Mordes verurteilt wird, dann verliere ich noch den letzten Rest Vertrauen in den Rechtsstaat.

NmpM
T.

Adept 04.06.2024 17:38

Natürlich ist das Mord, nichts anderes. Heimtückisch, das reicht.

Es sei denn er findet einen Anwalt, der ihn rausboxt, indem er als unzurechnungsfähig beurteilt wird. Wäre nicht der erste, der das schafft.

So ist halt das Rechtssystem in DE, take it or leave it.

deralexxx 04.06.2024 18:03

Zitat:

Zitat von DocTom (Beitrag 1747338)
...genau so wie bei den "singenden" Partygästen aus dem Pony, richtig?

Das Videomaterial von dem Vorfall hast Du aber schon gesehen? :Gruebeln:
https://www.t-online.de/nachrichten/...land-auf-.html

Du bist Anwalt, richtig? Ich nicht, ich darf den Typen schon Mörder nennen. Denn wenn dieser Mensch nicht wg Mordes verurteilt wird, dann verliere ich noch den letzten Rest Vertrauen in den Rechtsstaat.

NmpM
T.

Noe bin kein Anwalt. Hab aber anscheinend ein anderes Rechtsempfinden. Ob ich das Video gesehen habe oder nicht ist unerheblich, es besteht ein Unterschied jemanden als Mörder zu bezeichnen oder als mutmaßlichen Mörder.

Zu behaupten Björn Höcke ist ein mutmaßlicher Nazi ist ein Unterschied als zu sagen Björn Höcke ist ein Nazi. Unterschied klar?

Also erzähl nichts von Rechtsstaat wenn du dich anscheinend die Grundlagen ignorierst.

Edith: und wegen den singenden partygängern, ja da lege ich den gleichen Maßstab an, das gehört ordentlich ermittelt, angezeigt und dann vor Gericht geklärt, ob und wie die sich strafbar gemacht haben.

Ich persönlich bin da der Meinung die haben nicht alle Latten am Zaun.

deralexxx 04.06.2024 18:05

Zitat:

Zitat von Adept (Beitrag 1747347)
Natürlich ist das Mord, nichts anderes. Heimtückisch, das reicht.

Es sei denn er findet einen Anwalt, der ihn rausboxt, indem er als unzurechnungsfähig beurteilt wird. Wäre nicht der erste, der das schafft.

So ist halt das Rechtssystem in DE, take it or leave it.

Richter adept hat gesprochen.

noam 04.06.2024 18:06

Zitat:

Zitat von Adept (Beitrag 1747347)
Natürlich ist das Mord, nichts anderes. Heimtückisch, das reicht.

Es sei denn er findet einen Anwalt, der ihn rausboxt, indem er als unzurechnungsfähig beurteilt wird. Wäre nicht der erste, der das schafft.

So ist halt das Rechtssystem in DE, take it or leave it.

Wenn sich jemand mit Sachverstand die Videos anschaut, erkennt man doch sofort dass das keine „Affekttat“ war. Beim ersten Angriff gegen den Islamkritiker schneidet er gezielt in die Innenseiten der Oberschenkel und beim Polizeibeamten gehen die ersten Stiche direkt gegen den Hals am Ausschnitt der Schutzweste.

Viel abscheulicher kann man die IS Trainingsvideos nicht umsetzen. Hier hat jemand vorher sicherlich alles durchdacht und auch trainiert. Und keiner der sich das erstbeste Kochmesser schnappt und losmaschiert weil Gott es ihm eingeflüstert hat.

qbz 04.06.2024 20:05

Zitat:

Zitat von deralexxx (Beitrag 1747351)
Zu behaupten Björn Höcke ist ein mutmaßlicher Nazi ist ein Unterschied als zu sagen Björn Höcke ist ein Nazi. Unterschied klar?

Staatsanwaltschaft Frankfurt. Demonstranten dürfen Björn Höcke als "Nazi" bezeichnen.

JENS-KLEVE 04.06.2024 20:15

Der versuchte Mord gegen den Redner und die Ermordung des Polizisten werden der AFD wieder einige Stimmen zuspülen. Die brauchen gar nichts zu machen, nur zusehen und weiter Ängste schüren. Den Rest erledigen die unfreiwilligen Wahlhelfer mit ihren Attentaten.


Wenn man diesen Rechtsruck bekämpfen möchte, ist ein Nebenkriegsschauplatz zum Thema juristische Begriffe durchaus möglich, aber sicherlich nicht zielführend.

Bei anderen Straftaten, bei denen erst noch bewiesen werden muss, wer wirklich der Täter ist, lasse ich mich gerne auf Details wie „mutmaßlich“ ein. In diesem Fall ein deplatzierte Diskussion in meinen Augen.


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