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Ja, ist das nicht so? Offizielle Mitglieder die zum Verbandstag eingeladen werden sind doch lediglich die Vertreter der Landesverbände.
Der gemeine Triathlet ist doch dann "Öffentlichkeit", oder? :confused: Spätestens wenn es dann einer hier postet ist es öffentlich :Cheese: Und solange ein Strafverfahren läuft würde ich möglichst nicht zuviele Informationen dazu der Öffentlichkeit zugänglich machen. Hinterher selbstverständlich. Gruß Meik |
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Bei Details einfach mal Google bemühen. :bussi: |
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Bei der CDU können nach § 7 der Geschäftsordnung Öffentlichkeit und Presse (das sind also zwei verschiedene Dinge) ausgeschlossen werden Zitat:
Bei DTU-Verbandstagen muss sicherlich auch ein Protokoll geführt werden. Dass die Geschäftsstelle nicht aus dem Quark kommt, ist ein anderes Thema. Zitat:
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Gruß Meik |
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Gruß Meik Edit: Link aus dem Paralleluniversum: http://www.3athlon.de/news/2008/11/0..._neu_kraus.php |
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Z.B. der Landessportbund Berlin schreibt: In den meisten Satzungen gemeinnütziger Vereine steht, dass der Verein ehrenamtlich geführt wird, was so viel wie unentgeltlich bedeutet. Viele Vereine möchten ihren Vorstandsmitgliedern aber dennoch eine kleine Aufwandsentschädigung zahlen, sind sich aber nicht sicher, ob das mit der Gemeinnützigkeit und dem Steuerrecht vereinbar ist. Es gilt der Grundsatz: Vergütungen an Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich nicht möglich! Ehrenamtliche Mitglieder des Vorstandes oder andere Vertreter wie beispielsweise Ausschuss- oder Beiratsmitglieder des Verbandes oder des Vereins dürfen keine Vergütung für ihre ehrenamtliche Vereinstätigkeit erhalten. |
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Offizielle Pressemeldung der DTU :cool: |
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