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Meik 05.11.2008 15:11

Ja, ist das nicht so? Offizielle Mitglieder die zum Verbandstag eingeladen werden sind doch lediglich die Vertreter der Landesverbände.

Der gemeine Triathlet ist doch dann "Öffentlichkeit", oder? :confused:

Spätestens wenn es dann einer hier postet ist es öffentlich :Cheese:
Und solange ein Strafverfahren läuft würde ich möglichst nicht zuviele Informationen dazu der Öffentlichkeit zugänglich machen. Hinterher selbstverständlich.

Gruß Meik

Willi 05.11.2008 15:16

Zitat:

Zitat von turboschroegi (Beitrag 150461)
Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 150431)
Das gesamte Präsidium muss ehrenamtlich tätig sein - eine der Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

Das ist natürlich so kategorisch nicht richtig. Insbesondere hängt die Möglichkeit trotz Gemeinnützigkeit Gehälter zu bezahlen an der Satzungsgestaltung. Sowas muss darin vorgesehen werden - z.B. von der Mitgliederversammlung zu bestimmen sein. Wenn das Gehalt dann noch angemessen ist - passt's i.d.R.

Doch. Vorraussetzung für die Steuerbefreiung ist u.a. die Selbstlosigkeit, wonach auch der Vorstand eines Vereins (und die DTU ist nichts anderes) keine Zuwendungen erfahren darf. Würde die Satzung der DTU etwas entsprechendes vorsehen, würde die Körperschaftsfreistellung des Finanzamts umgehend widerrufen.

Bei Details einfach mal Google bemühen. :bussi:

RolandG 05.11.2008 15:19

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 150446)
Parteitage sind in Deutschland öffentlich, deswegen auch die Übertragungen auf Phönix.

Nicht alle. Z.B. dürfen nach § 13 der FDP-Bundessatzung nur Mitglieder am Bundesparteitag teilnehmen; alle anderen (auch die Medien) sind nur Gäste iSd. § 25.

Bei der CDU können nach § 7 der Geschäftsordnung Öffentlichkeit und Presse (das sind also zwei verschiedene Dinge) ausgeschlossen werden

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 150446)
Was die Ausschüsse des Bundestages betrifft, so hinkt der Vergleich völlig. Die Ausschusssitzungen sind zwar grundsätzlich nicht öffentlich. Aber es muss ein ordentliches Protokoll geführt werden und du bekommst die Infos von dem Bundestagsmitglied aus deinem Wahlkreis wenn du ihm bzw. ihr eine Mail schreibst. Das geht ruck-zuck und nicht wie bei der DTU Geschäftsstelle, die eine Antwort für nicht nötig hält.

Was nichts daran ändert, dass Dein ursprüngliches Beispiel nicht stimmt. Im Plenum gibt's die Schaufensterreden, in den Ausschüssen die Sachdiskussionen. Nur darauf bezog sich meine Anmerkung.
Bei DTU-Verbandstagen muss sicherlich auch ein Protokoll geführt werden. Dass die Geschäftsstelle nicht aus dem Quark kommt, ist ein anderes Thema.

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 150446)
Die Ausschusssitzungen kannst du mit den Treffen des DTU-Präsidiums vergleichen, aber nicht mit dem Verbandstag bei dem ein neues Präsidium gewählt wird!

Nein, kann man nicht. Das eine ist eine Untergliederung des Legislativorgans, das andere das Exekutivorgan. Das DTU-Präsidium könnte im Beispiel ungefähr mit der Bundesregierung verglichen werden, aber nicht mit einem Bundestagsausschuss.

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 150446)
Ich habe auch noch nie für meine Mandanten vor Gericht eine "Show abgezogen". Was soll der Quatsch:confused:

Wer hat denn Dich persönlich gemeint? Halt 'mal bitte den Ball etwas flacher.

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 150446)
Es gibt keinen vernüftigen Grund, die Öffentlichkeit beim Verbanstag auszuschließen. Ganz im Gegenteil.
Cengiz

Stimmt. Aber wenn's dann so kommt, geht davon weder die Welt noch die Verbandsdemokratie unter.

RolandG 05.11.2008 15:21

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 150417)
Die Parteien würden ihren Rechtsanwälten aber was erzählen wenn sie nichtmal hinterher aufgeklärt würde über die Ergebnisse oder das Urteil :Lachen2:

Gruß Meik

Richtig. Aber das sind zwei unterschiedliche Themen.

Meik 05.11.2008 15:23

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 150481)
Doch. Vorraussetzung für die Steuerbefreiung ist u.a. die Selbstlosigkeit, wonach auch der Vorstand eines Vereins (und die DTU ist nichts anderes) keine Zuwendungen erfahren darf.

Steht wo? Hab auf die schnelle mit google nichts passendes gefunden. Da steht nur was von Vereinszweck, Vermögensbildung und Co, nicht aber davon ob der Vorstand ehrenamtlich tätig sein muss :confused:

Gruß Meik

Meik 05.11.2008 15:27

Zitat:

Zitat von RolandG (Beitrag 150483)
Stimmt. Aber wenn's dann so kommt, geht davon weder die Welt noch die Verbandsdemokratie unter.

Die Verbandsdemokratie wird aber dann unterwandert wenn auch nach dem Verbandstag keine vernünftigen Informationen an die Mitglieder gegeben werden. Ob die Sitzung jetzt öffentlich ist oder nicht ist unerheblich. Es geht generell um die kaum vorhandenen Informationen für die Basis.

Gruß Meik

Edit: Link aus dem Paralleluniversum:
http://www.3athlon.de/news/2008/11/0..._neu_kraus.php

Willi 05.11.2008 16:42

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 150490)
Steht wo? Hab auf die schnelle mit google nichts passendes gefunden. Da steht nur was von Vereinszweck, Vermögensbildung und Co, nicht aber davon ob der Vorstand ehrenamtlich tätig sein muss :confused:

Bitte schön. :Blumen:
Z.B. der Landessportbund Berlin schreibt:
In den meisten Satzungen gemeinnütziger Vereine steht, dass der Verein ehrenamtlich geführt wird, was so viel wie unentgeltlich bedeutet. Viele Vereine möchten ihren Vorstandsmitgliedern aber dennoch eine kleine Aufwandsentschädigung zahlen, sind sich aber nicht sicher, ob das mit der Gemeinnützigkeit und dem Steuerrecht vereinbar ist.

Es gilt der Grundsatz:
Vergütungen an Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich nicht möglich!

Ehrenamtliche Mitglieder des Vorstandes oder andere Vertreter wie beispielsweise Ausschuss- oder Beiratsmitglieder des Verbandes oder des Vereins dürfen keine Vergütung für ihre ehrenamtliche Vereinstätigkeit erhalten.

Willi 05.11.2008 16:53

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 149261)
Das die Kandidaten nicht öffentlich bekannt sind, ist eine Sache (übrigens schlimm genug).

Sind sie nicht?
Offizielle Pressemeldung der DTU :cool:


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