Alteisen |
01.12.2024 13:52 |
Zitat:
Zitat von kullerich
(Beitrag 1765597)
Ist das belegbar? Klingt mir nicht wenig, und würde mindestens einen Verbandstagsbeschluß erfordern, oder?
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Es wurden 9 Euro pro erwachsenem Mitglied auf die Vereine umgelegt. Einziger Gesellschafter der gGmbH ist der BWTV. Somit haben die Vereine auch kein direktes Mitspracherecht, was die Gesellschaft macht.
Der Grundgedanke der Gesellschaft war noch nachvollziehbar - die Zahl der Veranstaltungen im Land war rückläufig und auch die Veranstalterabgaben, die pro Teilnehmer zu entrichten sind. Darum wollte man Veranstaltungen reaktivieren, andere unterstützen und neue ins Leben rufen. Soweit der nachvollziehbare Teil.
Nun eine Langdistanz ins Leben zu rufen, ist bezüglich der Abgaben die am wenigsten vielversprechende Distanz und sie spricht auch keine Nicht-Triathleten an, es einmal zu versuchen und damit auf kürzeren Distanzen den Pool regelmäßiger Teilnehmer und damit (indirekt) Zahler zu erhöhen.
Da von einem Totalschaden (Insolvenz) nun gar niemand etwas hat, drücke ich dennoch die Daumen, dass der Fortbestand gesichtert werden kann auch wenn ich einige Maßnahmen kritisch oder als falsch betrachte.
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