| atemnotimneo |
19.03.2020 19:59 |
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
(Beitrag 1518240)
Meiner Meinung nach muss der Veranstalter die Startgelder zurückzahlen. So ist es auch bei unserem Trainingslager, bei dem der Reisepreis zurückerstattet wird.
|
Ja hätte ich spontan auch gesagt, in dem Artikel wird aber von im sinne unserer Kunden gesprochen:
https://www.nordbayern.de/region/rot...ruhr-1.9937996
"Im Fall einer Absage, so Walchshöfer, sei es selbstverständlich, "dass wir das im Sinne unserer Kunden regeln". Dazu gehören auch die Athleten, die mit ihrem Startgeld in Vorleistung gehen und nicht jeden Ausweichtermin akzeptieren können. Bei der rechtlichen Bewertung der Frage auf Rückzahlen, macht es einen Unterschied, ob der Veranstalter gezwungen wurde, das Rennen abzusagen, oder das freiwillig tut."
War jemand schonmal in der Situation bzw. ist für ein bereits abgesagtes Rennen gemeldet?
IM Kraichgau z.b.?
gerade nachgelesen AGB challenge roth:
3.5. Eine Rückerstattung des Startgeldes kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht.
Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung unter Berücksichtigung der bereits getätigten Aufwendungen des Veranstalters (mindestens 90,00 EUR pauschale Bearbeitungsgebühr) statt.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
|