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Ich hab schon öfter gelesen das man im Falle eines Garantie Tausches mit Garmin in D nur die Vario Radar 516 bekommt.:( Nebenbei, mich hat inzwischen schon einige male ein Polizeifahrzeug überholt wo mein Garmin geblinkt hat. Gab keine Probleme.:) |
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Ich sehe so viele blinkende Rücklicht in D. Es ist für mich tagsüber ein Sicherheitsgewinn. Nachts mag es vielleicht die genannten Nachteile haben, aber da könnte man ja umstellen oder im meinem Fall habe ich ja noch ne alte deutsche Version. Ich habe schon von einem Freund gehört, dass die Polizei ihn für das gut sichtbare blinkende Rücklicht gelobt hat. |
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Die blinkende Variante war ihnen dabei auch total Wurst. |
Ich bin kein Jurist, aber zum Vertrieb:
https://www.it-recht-kanzlei.de/nich...hndet%20werden. Zitat:
Im Artikel steht, das betrifft auch Fahrräder und ein Rücklicht dürfte ein bedeutsames Fahrzeugteil sein und überdies Garmin kein Risiko eingehen wollen. PS: Ich bin ein Varia-Blink-Fan und finde die Trägheit der STVzo generell schwer erträglich ( siehe die sich über mehrere Jahrzehnte ziehende Dynamodebatte). Andererseits, wenn ich mir so die Werte Verkehrstote pro 100000 motorisierte Fahrzeuge anschaue und bespielsweise vergleiche: Deutschland 5,7 Japan 5,7 Großbritannien 4,7 Indien 71,8 Saudi-Arabien 131,7 Äthiopien 618 Kamerun 218 ist das sicher multifaktoriell bedingt, aber starke gesetzliche (Über)Regulierung so eines sicherheitssensiblen Bereiches hat vielleicht nicht nur Nachteile. :Cheese: |
für das Verbot des Blinkens gibt es ja sogar eine sinnvoll klingende Begründung, bei Menschen mit Veranlagung für Epilepsie (oder mit tatsächlicher Epilepsie?) könnte das Blinken bzw. helle Aufblitzen einen akuten Anfall auslösen. Das soll durch das Verbot von Blinkfunktionen verhindert werden. Wie stichhaltig das ist weiss ich nicht.
Ich glaube aber nicht dass hier eine Novellierung der STVZO bevorsteht. P.S. Mein Rücklicht kann auch blinken und insb. tagsüber nutze ich das auch regelmässig. Die gefühlte Sicherheit ist blinkend um ein Mehrfaches höher als wenn das nur vor sich hin leuchtet, das nimmt insb. tagsüber niemand wahr. |
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Ich würde eher davon ausgehen, dass der Standard ist, dass Fahrzeuge generell dauerhafte Beleuchtung haben müssen... zusätzliche blinkende Elemente, z.B. in Form einer Stirnlampe oder einer weiteren Rückleuchte am Rucksack etc. sind meines Wissens nach nicht verboten. Aber halt nicht als Fahrradbeleuchtung. |
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