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amontecc 26.06.2012 15:12

Zitat:

Zitat von TomX (Beitrag 768072)
"(5) Als sportlicher Wettkampf im Sinne dieses Gesetzes gilt ein sportlicher Wettkampf, an dem Sportler ihres Vermögensvorteils wegen teilnehmen." :Lachanfall:

Soll das heißen:
Preisgeld (Oder Sachpreise) = sportlicher Wettkamp im Dopingsinne
keine Preise = im Dopingsinne nicht zu betrachten = Hobbysport

Im Sinne der Definition von Betrug ist so eine Weiche ja impliziert.

Aber man sieht, wie schwer die Dinge voneinander abzugrenzen sind...

Joerg aus Hattingen 26.06.2012 15:17

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 768076)
Preisgeld (Oder Sachpreise) = sportlicher Wettkamp im Dopingsinne
keine Preise = im Dopingsinne nicht zu betrachten = Hobbysport

Im Sinne der Definition von Betrug ist so eine Weiche ja impliziert.

Also der gemeine Hobbyathlet, der seine Leistung durch Medikamente steigert, um die Quali für Hawaii zu erhalten, erzielt mit seinem Start keine Vermögensvorteile, i.Ggs, er zahlt ja noch zusätzlich Startgeld und Reisekosten etc, der kann dann nicht belangt werden, weil er im rechtlichen Sinne nicht dopt?

amontecc 26.06.2012 15:18

Zitat:

Zitat von Joerg aus Hattingen (Beitrag 768080)
Also der gemeine Hobbyathlet, der seine Leistung durch Medikamente steigert, um die Quali für Hawaii zu erhalten, erzielt mit seinem Start keine Vermögensvorteile, i.Ggs, er zahlt ja noch zusätzlich Startgeld und Reisekosten etc, der kann dann nicht belangt werden, weil er im rechtlichen Sinne nicht dopt?

Doch, es gibt ja Preisgelder bei diesen Wettkämpfen. Muss er erst mal argumentieren, dass er angetreten ist, aber kein Preisgeld wollte...?

Superpimpf 26.06.2012 15:20

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 768081)
Doch, es gibt ja Preisgelder bei diesen Wettkämpfen. Muss er erst mal argumentieren, dass er angetreten ist, aber kein Preisgeld wollte...?

IMs zahlen nur Profis Startgelder (afaik). Also auch wenn du in Frankfurt gewinnst - wenn du als AG startest ist nix mit Geld. Du weißt also vorher, dass du nichts bekommst - ist also in diesem Sinne einfach zu begründen.

MarcusF 26.06.2012 15:34

Auch ein ambitionierter Age Grouper kann aus einem Wettkampf, bei dem er als Age Grouper kein Anrecht auf Preisgeld hat, aber doch einen Vermögensvorteil schöpfen, wenn ihm das in diesem Wettkampf erzielte Ergebnis z.B. ermöglicht, gesponsort zu werden. Oder gilt das dann nicht als Vermögensvorteil ?

TomX 26.06.2012 15:49

Zitat:

Zitat von MarcusF (Beitrag 768091)
Auch ein ambitionierter Age Grouper kann aus einem Wettkampf, bei dem er als Age Grouper kein Anrecht auf Preisgeld hat, aber doch einen Vermögensvorteil schöpfen, wenn ihm das in diesem Wettkampf erzielte Ergebnis z.B. ermöglicht, gesponsort zu werden. Oder gilt das dann nicht als Vermögensvorteil ?

Das ist es doch!

Genau deshalb ist eine Definition unglaublich schwierig.

Es gibt zig Beweggründe, auch finanzieller Art, um an Wettbewerben teilzunehmen.

Es muss nicht immer nur das Preisgeld sein.

amontecc 26.06.2012 15:51

Und der finanzielle Schaden lässt sich doch bei so etwas gar nicht beziffern...

Kruemel 26.06.2012 16:00

Zitat:

Zitat von TomX (Beitrag 768072)
Das Gesetz (dessen Wortlaut ich leider nicht finden konnte :( ) scheint demnach das Dopen allgemein unter Strafe zu stellen.

Wäre hier denn das große Problem? (Ernst gemeinte Frage)

Ich bekomme ja auch vorgeschrieben beim Motorradfahren einen Helm zu tragen auch wenn es mein Problem ist, wenn am Ende die Omme hin ist.
(ich weiß nicht alles was hinkt eignet sich als Vergleich :Lachen2: )

Natürlich muss es ggf. möglich sein aus medizinischen Gründen auch Mittel zu nehmen die ggf. auch leistungssteigernd wirken. Dies könnte aber ja durch medizinische Erlaubnis erfolgen.


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