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Wassertraeger_HAM 28.08.2011 02:47

Zitat:

Zitat von DragAttack (Beitrag 633643)
Was stimmt nu?



StVO II. §41, Art. 1: Jeder Verkehrsteilnehmer hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.

Auch wenn du keinen Tacho hast, darst du mit nicht schnell fahren. Egal ob per Pedes, Velo oder "Automobil".

Thorsten 28.08.2011 08:44

10/10, wobei ich bei der Kopfhörer-Geschichte bereits die Antwort aus dem 2. Beitrag gesehen hatte und die ansonsten evtl. anders beantwortet hätte.
Zitat:

Zitat von DragAttack (Beitrag 633643)
9/10 - und bei der zehnten biin ich unsicher, ob die Zeit recht hat

Ich meine mich zu erinnern, dass laut gängiger Rechtsprechung Radfahrer nicht an Geschwindigkeitsbeschrenkungen gebunden sind, mit der Begründung, dass sie nicht verpflichtet sind, ein Tacho zu haben und folglich nicht verpflichtet sind die eigenen Geschwindigkeit zu kennen.

Was stimmt nu?

Gruß Torsten

Das mit den gelben Ortseingangsschildern, die für Radler keine "50" bedeuten, ist eine tatsächliche Lücke, von der es mich wundert, das sie noch nicht geschlossen wurde.

Ansonsten sollte ein Radfahrer es zumindest so gut einschätzen können, wie schnell er ist, dass er in einer 30-Zone nicht mit 60 Sachen (bergab) rast oder in einer Spielstraße die Schrittgeschwindigkeit nicht auf 30 km/h ausdehnt. Mit 36 km/h in einer 30-Zone wird man ihm deswegen vermutlich nichts anhaben können.

Meik 28.08.2011 11:15

Zitat:

Zitat von Wassertraeger_HAM (Beitrag 633681)
StVO II. §41, Art. 1: Jeder Verkehrsteilnehmer hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.

Auch wenn du keinen Tacho hast, darst du mit nicht schnell fahren. Egal ob per Pedes, Velo oder "Automobil".

Warum liest du nicht den Text der bei dem Verkehrsschild steht? "Fahrzeugführer ...", d.h. Radfahrer (Fahrrad = Fahrzeug!) dürfen theoretisch nicht schneller. Fussgänger dürfen aber schneller als 60km/h rennen

Bei Radfahrern theoretisch, sie müssen sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Praktisch kann man ihnen aber nur schwer ein Bußgeld dafür aufdrücken da sie keinen Tacho haben müssen. Ohne die Möglichkeit des Wissens um ein Vergehen ist ein solches nicht vorwerfbar. Gilt aber nicht für 50km/h in einer 30er-Zone, da glaubt keiner dass man nicht gemerkt hat dass man schneller war.

Hab dafür schonmal blechen müssen, irgendwas oberes Ende der 40 bei erlaubten 30. 15€ Verwarngeld, scheisse wenn man per Laser gemessen und sofort angehalten wird. :Lachen2:

Naja, kleine Senke und ich wollte Schwung holen für den Berg danach, genau unten an der tiefsten Stelle war für ca. 200m Tempo 30. Wie Radfahrerunfreundlich :Nee:

arist17 28.08.2011 11:31

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 633715)
Fussgänger dürfen aber schneller als 60km/h rennen

das find ich richtig gefährlich, die habe sich bei der pace ja noch weniger unter kontrolle :cool:


(als skater - die zählen doch zu den fußgängern, oder nich - mit rückenwind, bergab, trainiert gar nicht so unrealistisch)

Wassertraeger_HAM 28.08.2011 12:18

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 633715)
Warum liest du nicht den Text der bei dem Verkehrsschild steht? "Fahrzeugführer ...", d.h. Radfahrer (Fahrrad = Fahrzeug!) dürfen theoretisch nicht schneller. Fussgänger dürfen aber schneller als 60km/h rennen.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. :(

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 633715)
Praktisch kann man ihnen aber nur schwer ein Bußgeld dafür aufdrücken da sie keinen Tacho haben müssen. Ohne die Möglichkeit des Wissens um ein Vergehen ist ein solches nicht vorwerfbar.

Ist das wirklich so? Ich dachte immer, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

kury 28.08.2011 12:23

4 falsche Antworten
Alkohol Kopfhörer Taschen und Geschwindigkeit war ich strenger als der Gesetzgeber :Cheese:


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