Zitat:
Zitat von dude
(Beitrag 469826)
So einfach ist es ja nicht. Was hat man denn davon, sich Anwaelte an den Hals zu jagen? Und ab wann "weiss" man denn genug, um Namen zu nennen? Rein rechtlich doch erst ab einer Verurteilung.
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:Danke:
... "Verurteilungen" wird es nur in den Ländern (Verbandsgebieten) geben, wo das Strafrecht hierzu voll (!) durchgreift. Die mehrheitlich ehrenamtliche Sportgerichtsbarkeit ist hoffnungslos unterlegen (was die Betreffenden wissen und für sich entsprechend ausnutzen).
Es ist eben nicht nur ein Biologisch/Medizinisches Problem, es ist in der Folge viel mehr ein juristisches Problem (Staat, Verbandsfunktionäre usw. sind nicht jederzeit bereit die wirklich entscheidenden Schritte zu machen um bessere Klarheit zu ermöglichen). Und DESHALB schreibt und sagt keiner Namen - einfach so. Es sei denn, er ist bereit viel Schmutz und Ärger zu ertragen. Ich verstehe DUDE.
PS: Es ist interessant, wie viele Blaue Augen selbst beim Lesen eines solchen Threads zu erkennen sind ;)
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