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amontecc 26.07.2014 23:44

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1064484)
Von den Verbänden und Vereinen werden ja meist leider nur die Vorteile beworben. Ich würde fast wetten, wenn du an einen beliebigen Wettkampf eine Umfrage machst, kennen keine 50% die genauen Vertrags-Bedingungen. Klar ist der Athlet in der Pflicht, zu schauen, was er da unterschreibt. Aber so ein bisschen Informationspflicht hat der Verein/Verband schon auch. Die DTU hält es z.B. nicht für nötig, auf ihrer Infoseite zum Startpass darauf hinzuweisen. Erst das pdf am Ende der Seite klärt irgendwann auf Seite 7 darüber auf. Ich finde, solche wichtigen Informationen müssen auch entsprechend bekannt gemacht werden. Sonst passiert nämlich das, was in Tegernseer passiert ist, nämlich, dass der Veranstalter das Thema aufgreift und entsprechend manipulativ damit in die Öffentlichkeit gehen kann.

Ein Blick in die Sportordnung genügt doch. Die sollte man sowieso verinnerlicht haben, wenn man einen Wettkampf, für den man sich monatelang vorbereitet hat, undisqualifiziert überstehen will.
Mit Information kannst du niemals sicherstellen, dass sie jeden erreicht und dass sie jeder verstanden hat. Es gibt meiner Meinung nach immer eine Holschuld in diesem Fall des Sportlers. Das ist sogar ziemlich einfach, denn die Information (das sind die, die du oben einforderst) stehen alle auf diversen Landesvernadseiten und bei der DTU jeweils unter Regelwerk.
Da weiß ich beim Besten Willen nicht, was da noch fehlt.

P.s.: so eine Wette würde ich niemels machen. Ich glaube sogar, dass weit weniger als 50% der lizenzierten Sportler die Regeln ausreichend gut kennen. Ich würde auch wetten, dass keine 50% der Bevölkerung weiß wofür und wogegen sie sich zu welchen Bedingungen irgendwo versichert haben.

Matthias75 27.07.2014 11:15

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 1064587)
Ein Blick in die Sportordnung genügt doch. Die sollte man sowieso verinnerlicht haben, wenn man einen Wettkampf, für den man sich monatelang vorbereitet hat, undisqualifiziert überstehen will.
Mit Information kannst du niemals sicherstellen, dass sie jeden erreicht und dass sie jeder verstanden hat. Es gibt meiner Meinung nach immer eine Holschuld in diesem Fall des Sportlers. Das ist sogar ziemlich einfach, denn die Information (das sind die, die du oben einforderst) stehen alle auf diversen Landesvernadseiten und bei der DTU jeweils unter Regelwerk.
Da weiß ich beim Besten Willen nicht, was da noch fehlt.

So ganz hast du mein Posting nicht gelesen, oder? Die Informationspflicht des Athleten habe ich doch gar nicht angezweifelt.

Ich hab' schon Sportarten betrieben, die ein aufwändigeres Regelwerk hatten als die DTU. Das hab' ich tw. vor jedem Wettkampf nochmal durchgelesen, um zu sehen, welche Änderungen es event. gab. Und genau aus dem Grund werde ich, solange die Regel besteht, keinen Startpass beantragen.

Nur, wenn für den Startpass geworben wird, wie z.B. auf der zitierten DTU-Seite, werden seitens der DTU/der Landesverbände/der Vereine immer nur die Vorteile genannt und nicht die Pflichten. Finde ich eine etwas einseitige "Kundenwerbung".

Da steht nicht: Binde dich für ein Jahr an die DTU, dafür gibt's 'ne Versicherung, du startest günstiger bei Wettkämpfen und zudem gibt's 'ne tolle Verbandszeitung. Da steht nur Startpass = Versicherung + Verbandzeitung + Wegfall der Tageslizenzen. Die Pflichten darf sich der Athlet dann irgendwo in den "Tiefen" der Sportordnung zusammensuchen.

Zum Thema Informationspflicht noch eins: Wie läuft das denn normalerweise mit dem Startpass ab: Du kommst in einen Verein und der Vorsitzende, Abteilungsleiter etc. kommt auf dich zu und fragt: "Hey, willst du einen Startpass? Wettkämpfe sind dann günstiger und 'ne Versicherung gibt's auch noch. Außerdem brauchst du den damit du in unserer Mannschaft in der Liga starten kannst." Da heißt es nicht: Hier hast du die Sportordnung, les' die dir mal durch und überleg dann, ob du einen Startpass willst.

Ich finde, wenn der Verband solche Pflichten einfordert, was in der Art kein anderer Verein/Verband, den ich kenne, macht, muss er auch entsprechend informieren.

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 1064587)
P.s.: so eine Wette würde ich niemels machen. Ich glaube sogar, dass weit weniger als 50% der lizenzierten Sportler die Regeln ausreichend gut kennen. Ich würde auch wetten, dass keine 50% der Bevölkerung weiß wofür und wogegen sie sich zu welchen Bedingungen irgendwo versichert haben.

Dann sind wir uns da wenigstens einig. Ob das Beispiel Versicherung jetzt so gut gewählt ist? Aus meiner Erfahrung sucht eine Versicherung immer ein Schlupfloch und ist dabei mehr an ihrem eigenes Wohl als an dem des Versicherten interessiert. Will ich der DTU so nicht unterstellen ;) :Huhu: .

Matthias

tandem65 27.07.2014 12:12

Hi Matthias75,

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1064636)
Nur, wenn für den Startpass geworben wird, wie z.B. auf der zitierten DTU-Seite, werden seitens der DTU/der Landesverbände/der Vereine immer nur die Vorteile genannt und nicht die Pflichten. Finde ich eine etwas einseitige "Kundenwerbung".

ich nehme jetzt mal ein Beispiel was hier wohl nicht so viele wahrnehmen. Bei der Tabakwerbung wird nun schon seit Jahren, nur auf Grund der Gesetzeslage, auch mit Negativhinweisen geworben. Ich kenne nicht so viele Bereiche in denen die Werbung sich nicht nur auf die positiven Eigenschaften bezieht.
Zu Risiken & Nebenwirkungen fragen sie bitte ihren Arzt oder Apotheker. :Huhu:
Eigentlich sind wir hier doch beim Thema mündiger Bürger.

OH_JE51 27.07.2014 13:42

[quote=Klugschnacker;1064407]Ich fände es fair, wenn die DTU-Liste der gesperrten Athleten Auskunft darüber geben könnte, wo es sich um Dopingfälle handelt, und wo nicht. Im Moment besteht die Gefahr, dass hier Verwechslungen oder Fehlinterpretationen ins Kraut schießen.

Warum die DTU? Der BTV hat doch die Athleten gesperrt. Daß das auf der Seite der DTU steht hat ja den Grund, daß ich als Veranstalter oder Kampfrichter kontrollieren kann ob gesperrte Athelten an einer Veranstaltung teilnehmen. So muß ich nur 1 Webseite aufrufen und nicht die 16 der einzelnen LV's.

Noch ein Satz: Ich lese immer die DTU. Wer ist die DTU? Doch nicht die Angestellten in Frankfurt oder das Präsidium. Die können nicht machen was sie wollen. Dort werden Vorschläge ausgearbeitet und die 16 LV's bestimmen bei Verbandsrat oder Verbandstag darüber. Nur ist es so, daß beim Verbandstag die Stimmenverhältnisse so liegen, daß die 3 großen - die 13 anderen ganz einfach überstimmen. So einfach ist das.

Was die Teilnahme an nicht genehmigten Veranstaltungen betrifft - da hat meiner Meinung jeder Bezirk / LV die Pflicht die Ausschreibungen zu kontrollieren. Zum einen auf die erteilte Genehmingungsnummer zum andern auf:
§ 3.2.1 Die Ausschreibung muss Auskunft erteilen über:
Veranstalter, Ausrichter, Genehmigungsnummer des Landesverbandes, Grad der medizinischen Ver-sorgung, Wettkampforgane, Teilnahmeberechtigung, Klasseneinteilung, Wertungsformen (Mannschaften, etc.), Windschattenfahrverbot: ja/nein.
Startzeiten, Ein- und Auscheckzeiten der Räder und des Materials, Limitzeiten (falls gefordert), Mel-deschluss, Streckenlängen- und beschreibungen, Startgeldhöhe, Ausgabe der Startunterlagen, Wettkampfbesprechung, bereitgestelltes Material für die Teilnehmer, Termin und Ort der Veranstaltung mit Anreisebeschreibung, Zeitmessung bei Breitensportveranstaltungen: ja/nein.
Die Ausschreibung muss außerdem folgende Sätze beinhalten:
„Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalter- und Ausrichterordnung, Bundesligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Ausrichters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an.“
Wenn ich als Athlet eine Genehmigungsnummer und das zitierte in der Auschreibung lese, dann kann ich wohl von einer gemeldeten, genehmigten Veranstaltung ausgehen. Das sind, wenn ich richtig informiert bin die Vertragsbedingungen die ich mit der Anmeldung, Unterschrift und zahlen des Startgeldes eingehe.
Ist das nicht der Fall, dann sollte ich mich informieren.
Sehe ich z.B. einen Artikel X zu einem günstigen Preis - dann wird der doch wohl erst gekauft wenn ich mich vorher entsprechend informiert habe. Das WWW gibt ja jede Menge Auskuft darüber.
Meine Erfahrung im Triathlon ist: die sogenannten BUSCHTROMMELN sind schneller als email. Die Startpassinhaber welche am Tegernsee gestartet sind - davon haben mit Sicherheit viele gewußt, daß es sich um eine nicht genehmigte Veranstaltung handelt, sich aber darum nicht gekümmert.

Die hier auch genannten Informationspflichten liegen meiner Meinung eindeutig beim Verein und nicht beim LV oder der DTU (Ausnahme Premiumpass). Beim Verein beantrage ich den Pass, der LV gibt diesen nach Zahlung oder Bestättigung durch den Verein frei, gedruckt wird er dann auf Auftrag der DTU. Aber nur damit es einen einheitlichen Pass gibt und nicht jeder LV seinen eigenen macht.

Rhing 27.07.2014 14:07

Zitat:

Zitat von frimipiso (Beitrag 1064520)
OK, seit der Fussball-WM vielleicht auch der Schulterbiss, aber das fällt beim Triathlon eher schwer :Cheese:

Na ja, beim Schwimmen, deshalb sind hier wahrscheinlich auch einige für eine Ausweitung des Neoverbotes. :Lachen2: Gummi schmeckt so schlecht. Das können die zusätzlichen Aminosäuren und das Eiweiß nicht aufwiegen. ;)

Zitat:

Zitat von frimipiso (Beitrag 1064520)
Naja. Der Grossteil der Bevölkerung (und damit auch die Personaler) kennt genau einen Sperrungsgrund für Athleten: Doping.

Der Großteil der Personaler, m.E. Keiner, interessiert sich doch gar nicht dafür und hat doch gar keine Ahnung, wie, wo Sperren stehen und ob überhaupt jemand, der nicht Profi ist, gesperrt wird. Wenn Du mit nem Personaler unter "sonstiges" auf das Thema Triathlon überhaupt kommst, wird ein Teil das gleich abhaken, "der ist eh nur beim Training". Der andere Teil findet's gut und da kannste dann erst mal 'n paar Dönekes erzählen, dann der klassische Tranfer auf Durchhaltevermögen, Einsatz, ... Da geht's doch nicht um Doping und Dein gegenüber kennt weder die DTU noch den BTV, geschweige denn die Sperrliste. Jedenfalls ist das Thema dann durch.

Komisch ist ja auch, dass die armen desinformierten Athleten ja die notwendigen Infos angeblich nur unter allergrößten Schwierigkeiten finden können. Is klar, ist ja die völlig unzureichende Info-Politik des Verbandes. Der Personaler ist natürlich voll informiert und hält natürlich ne Sperre für berufsrelevant.
Erst isses cool, auf der Liste neben bekannten Athleten zu stehen und jetzt bedeutet es das Ende Deiner beruflichen Zukunft? Passt ja nicht ganz zusammen, das Ganze.

War schon klar, dass Du nicht angenommen hast, dass der BTV ne komplette Rechtsabteilung hat. Was ich meine, ist, dass die Athleten einerseits in Anspruch nehmen, dass sie ja Amateure sind, keine Ahnung von Genehmigungen, Sperren etc. Der unternehmerische Veranstalter, der in der Tat den größten Anlass hätte, professionell zu handeln, weil er damit Knete macht, kann natürlich auch nix dafür, kann's drauf ankommen lassen und ist der arme Unternehmer, der vom Verband gebeutelt wird. Andererseits hat natürlich der Verband höchst professionell zu agieren, abgestimmt, rechtzeitig, umfassend, individuell und was es sonst noch für Attribute gibt.
Das ist doch völlig daneben!
"Der Verband", das sind alle Mitglieder der angeschlossenen Vereine, und der wird von Leuten geleitet, die sich nebenher noch ne Schüppe drauf geladen haben, die so "dumm" waren, sich der zusätzlichen Aufgabe zu stellen. Grad beim BTV, weil die Zustände vorher untragbar wurden, haben diese Leute versucht, den Karren aus dem Dreck zu ziehen. Die machen das als Amateure wie die Sportler auch, haben nicht die Ausbildung, haben aber nen anspruchsvollen Beruf, ne Familie und möchten selbst auch noch'n bisschen Sport treiben. Grad bei Hafu gilt das extrem. Und dann kommen hier und natürlich auch anderswo Leute, die immer und immer wieder ihre Plattitüden und durch nichts belegten bzw. widerlegten Vorurteile über Seiten und Wochen verbreiten, wiederholen und nicht bereit sind, auch nur ansatzweise dazuzulernen. Da gehörst Du ausdrücklich nicht dazu, auch z.B. Matthias nicht, auch wenn er 10 mal anderer Meinung ist, da hab ich das Gefühl, es geht um die Sache und eine Lösung. Ihr wisst aber wohl, wen ich meine. Und dann gibt's noch die anderen, die dann hin und wieder mal'n 3-Zeiler einwerfen. Platte "Argumente", ein bisschen zündeln und gut bzw. schlecht. Permanente Wiederholung ersetzt die Argumentation und eingehen auf die andere Seite. Lösung ist egal, Hauptsache Potoke, Hauptsache, 's tuscht g'scheid. Und durch diese Leute kommt dann noch mal ne Schüppe drauf, völlig unnötig und zeitraubend. Nebenbei sind das dann diejenigen, die beim Thema "Aufgabenverteilung" in der Schule immer im Heft was geschrieben haben.

Klugschnacker 27.07.2014 14:33

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1064407)
Ich fände es fair, wenn die DTU-Liste der gesperrten Athleten Auskunft darüber geben könnte, wo es sich um Dopingfälle handelt, und wo nicht. Im Moment besteht die Gefahr, dass hier Verwechslungen oder Fehlinterpretationen ins Kraut schießen.

Zitat:

Zitat von OH_JE51 (Beitrag 1064662)
Warum die DTU? Der BTV hat doch die Athleten gesperrt.

Weil die DTU diese Liste veröffentlicht. Mein Argument bezieht sich auf alle Verbandsinstanzen, die eine Liste gesperrter Athleten veröffentlicht, ohne ausreichend klarzustellen, dass es sich nicht um Dopingfälle handelt.

Rhing 27.07.2014 16:51

Das kann ich gut nachvollziehen, Arne. Andererseits kommen dann die, die das Zeugs in der Zahnpasta oder als Rest in den NEMs hatten, also die Opfer (du ahnst, was ich von sowas halte), und wollen auch ne Differenzierung. Aber sicher sind solche formalen Gesichtspunkte anders zu bewerten, völlig klar.

frimipiso 27.07.2014 23:09

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1064666)
Platte "Argumente", ein bisschen zündeln und gut bzw. schlecht. Permanente Wiederholung ersetzt die Argumentation und eingehen auf die andere Seite. Lösung ist egal, Hauptsache Potoke, Hauptsache, 's tuscht g'scheid. Und durch diese Leute kommt dann noch mal ne Schüppe drauf, völlig unnötig und zeitraubend. Nebenbei sind das dann diejenigen, die beim Thema "Aufgabenverteilung" in der Schule immer im Heft was geschrieben haben.

OK. Hier meine konstruktiven Vorschläge:

1. Statt einer Sperrung für die teilnehmenden Athleten des TT hätte ich einen Warnschuss per Email geschickt und offiziell mitgeteilt, dass nächstes Mal ALLE TT Teilnehmer mit Startpass sicher gesperrt werden. Dann gibts kein Gejammer (jedenfalls von den Nichtverschwörungstheoretikern). Ausserdem ist dann der Veranstalter auch massiv unter Druck.

2. Die Liste der gesperrten Athleten sollte in einem Passwortgeschützen Bereich der DTU und BTU Homepage sein. Zugriff haben alle Startpassinhaber und Veranstalter.

Das kommt in der Öffentlichkeit um einiges besser an und ist auch nicht sonderlich aufwendig.

tandem65 28.07.2014 10:08

Zitat:

Zitat von frimipiso (Beitrag 1064763)
OK. Hier meine konstruktiven Vorschläge:

1. Statt einer Sperrung für die teilnehmenden Athleten des TT hätte ich einen Warnschuss per Email geschickt und offiziell mitgeteilt, dass nächstes Mal ALLE TT Teilnehmer mit Startpass sicher gesperrt werden. Dann gibts kein Gejammer (jedenfalls von den Nichtverschwörungstheoretikern). Ausserdem ist dann der Veranstalter auch massiv unter Druck.

Was meinst Du wie viele dann nächstes Jahr die Warnung noch ernst nehmen. Was ist dann mit den Startern die dieses Jahr noch nicht dabei waren? Es gab eine Warnung rechtzeitig vor dem Wettkampf. Sie wurde nicht nicht ernst genommen und der Veranstalter auch nicht von den Athleten unter Druck gesetzt. Und ganz sichergibt es nächstes Jahr wieder Gejammer.

Zitat:

Zitat von frimipiso (Beitrag 1064763)
2. Die Liste der gesperrten Athleten sollte in einem Passwortgeschützen Bereich der DTU und BTU Homepage sein. Zugriff haben alle Startpassinhaber und Veranstalter.

Das ist ja quasi kein Administrativer Aufwand.:Huhu: Zudem wurde die Liste wurde ja hier im Forum gerne schon mal genommen um die Sperre von Athleten zu dokumentieren. Was meinst Du wie sinnvoll es ist eine Liste Passwort geschützt abzulegen wenn da gut 30.000 Leute, Zugriff drauf haben? Zumal ja einige die Regeln nicht so genau kennen oder ernst nehmen. ;)

Matthias75 28.07.2014 10:50

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1064814)
Was meinst Du wie viele dann nächstes Jahr die Warnung noch ernst nehmen. Was ist dann mit den Startern die dieses Jahr noch nicht dabei waren? Es gab eine Warnung rechtzeitig vor dem Wettkampf. Sie wurde nicht nicht ernst genommen und der Veranstalter auch nicht von den Athleten unter Druck gesetzt. Und ganz sichergibt es nächstes Jahr wieder Gejammer.

Über ein "mehrstufiges" System mit einer gelben Karten könnte man ja durchaus nachdenken. Ob man den Starter sofort sperrt oder ihm erstmal ein nettes Schreiben zukommen lässt, in dem man ihm sein Fehlverhalten und die Folgen im Wiederholungsfall erläutert ist doch organisatorisch kein Unterscheid. Im Startpass/in irgendeiner Datei muss nur statt "Sperre" erstmal "Verwarnung" vermerkt werden.

Dass man jedes Jahr geg. neue "Ersttäter" dabei hat, ist klar. Da kann man ja durchaus darüber diskutieren, ob und wann eine solche Verwarnung verfällt. Aber v.a. bei Neueinsteigern finde ich es sinnvoller, diese mit einer Verwarnung dazu bringen mal die Sportordnung zu lesen, als sie gleich mit 'ner Sperre abzuschrecken.

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1064814)
Das ist ja quasi kein Administrativer Aufwand.:Huhu: Zudem wurde die Liste wurde ja hier im Forum gerne schon mal genommen um die Sperre von Athleten zu dokumentieren. Was meinst Du wie sinnvoll es ist eine Liste Passwort geschützt abzulegen wenn da gut 30.000 Leute, Zugriff drauf haben? Zumal ja einige die Regeln nicht so genau kennen oder ernst nehmen. ;)

Die Frage ist für mich: Hat die Öffentlichkeit überhaupt ein Interesse an solchen Informationen bzw. ein Recht darauf. Eine Solche Datenbank braucht doch allenfalls der Veranstalter, der überprüfen muss, ob ein angemeldeter Athlet auf der Liste steht. Für den normalen Triathleten ist diese Liste vielleicht interessant, um mal zu schauen, ob jemand drauf ist, den man kennt. Notwendig ist sie aber nicht. Die Sportler, die drauf stehen, wissen es ja auch durch persönliche Mitteilung. Oder sollen die gesperrten Athleten die Möglichkeit haben, nach Gleichgesinnten zu suchen, um eine Selbsthilfegruppe aufzumachen?

Ich würde die Liste entweder in einen nur für Veranstalter zugänglichen Bereich verschieben oder den Veranstalter, geg. auch erst auf Nachfrage, die Liste zum Abgleich zukommen lassen. Eine öffentliche Bekanntmachung ist nicht nötig und IMHO auch nicht sinnvoll.

Matthias

Nepumuk 28.07.2014 11:51

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1064837)
Über ein "mehrstufiges" System mit einer gelben Karten könnte man ja durchaus nachdenken. Ob man den Starter sofort sperrt oder ihm erstmal ein nettes Schreiben zukommen lässt, in dem man ihm sein Fehlverhalten und die Folgen im Wiederholungsfall erläutert ist doch organisatorisch kein Unterscheid. Im Startpass/in irgendeiner Datei muss nur statt "Sperre" erstmal "Verwarnung" vermerkt werden.

Dass man jedes Jahr geg. neue "Ersttäter" dabei hat, ist klar. Da kann man ja durchaus darüber diskutieren, ob und wann eine solche Verwarnung verfällt. Aber v.a. bei Neueinsteigern finde ich es sinnvoller, diese mit einer Verwarnung dazu bringen mal die Sportordnung zu lesen, als sie gleich mit 'ner Sperre abzuschrecken.

Und wofür den ganzen Aufwand? Nur um diese fragwürdige Regelung durchzusetzen? Das ist doch alles Verschwendung von Arbeitszeit. Einfach diese Regel streichen oder wegen Irrelevanz ignorieren und gut ist.

tandem65 28.07.2014 11:59

Zitat:

Zitat von Nepumuk (Beitrag 1064915)
Und wofür den ganzen Aufwand? Nur um diese fragwürdige Regelung durchzusetzen? Das ist doch alles Verschwendung von Arbeitszeit. Einfach diese Regel streichen oder wegen Irrelevanz ignorieren und gut ist.

Verbandstag besuchen!:Huhu: :dresche

Matthias75 28.07.2014 12:13

Zitat:

Zitat von Nepumuk (Beitrag 1064915)
Und wofür den ganzen Aufwand? Nur um diese fragwürdige Regelung durchzusetzen? Das ist doch alles Verschwendung von Arbeitszeit. Einfach diese Regel streichen oder wegen Irrelevanz ignorieren und gut ist.

Wegen der Sinnhaftigkeit dieser Regle stimme ich dir zu. Ich gehe aber davon aus, dass das nicht so bald geschehen wird, da diese Regel ja das einzige bzw. das wirkungsvollste Mittel zu sein scheint, um "abtrünnige" Veranstalter auf Kurs/ins gemeinsame Boot zu holen. Deshalb der obige Vorschlag als (vorläufiger) Kompromiss, da ich Sperren auf jeden Fall überzogen finde, für "Ersttäter" erst recht.

Dazu müsste aber die vermutlich die Sportordnung geändert werden, da in dieser nur die Sperre bis zu 9 Monaten als Sanktion genannt ist. Dann kann man den Paragraphen auch ganz überdenken :Huhu: . Interessant finde ich übrigens, rein von der Gliederung, dass dieses "Konkurrenz-Verbot" nur im Absatz "Sperre/Lizenzentzug" zu finden ist. Es steht also nicht in der Sportordnung, welche Rechte und Pflichten man als Startpassinhaber hat, sondern nur die Strafe, die bei Verstoß droht. Schick wäre doch mal ein Absatz "Startpass - Rechte & Pflichten".


Auch wenn's mich betrifft mal noch eine Frage zur Sperre:

Hat der Einzug des Startpasses (als solcher wird eine Sperre laut Sportordnung gewertet) eigentlich auch Einfluss auf den Versicherungsschutz für diesen Zeitraum?

Matthias

Galaxy_I 28.07.2014 12:28

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1064636)

Zum Thema Informationspflicht noch eins: Wie läuft das denn normalerweise mit dem Startpass ab: Du kommst in einen Verein und der Vorsitzende, Abteilungsleiter etc. kommt auf dich zu und fragt: "Hey, willst du einen Startpass? Wettkämpfe sind dann günstiger und 'ne Versicherung gibt's auch noch. Außerdem brauchst du den damit du in unserer Mannschaft in der Liga starten kannst." Da heißt es nicht: Hier hast du die Sportordnung, les' die dir mal durch und überleg dann, ob du einen Startpass willst.



Ganz so kann es ja nicht sein, weil ich beim gegenwärtigen Verfahren als Athlet eigenhändig meinen Antrag bei der DTU herunterladen und ausdrucken muss. Spätestens bei dieser Gelegenheit werde ich quasi auf die "AGB" gestossen. Der Verein stempelt den Antrag letztendlich nur ab und leitet ihn an den Landesverband weiter- oder wird nur beim HTV so verfahren?

Dass die "AGB" wie auch im sonstigen Leben nicht immer (wahrscheinlich eher selten) gelesen werden, vermute ich auch. Über das Risiko, solche Bedingungen nicht zu lesen, sollte sich aber eigentlich jeder, der schon mal einen Kaufvertrag unterschrieben hat, bewusst sein.

Natürlich ist es hilfreich, wenn erfahrene Athleten im Verein oder der zuständige Vorstand über solche Bedingungen aufklären. Auch Werbemails oder Flyer von Veranstaltern ungenehmigter Wettkämpfe sollten nicht unreflektiert weiter gegeben werden.

Aber den Verein in die Verantwortung zu nehmen, halte ich gerade in unserer Individual-Sportart, in der die allermeisten ihre Wettkampforganisation selbständig regeln (und regeln wollen), für nicht angemessen - für den Nachwuchs sieht das natürlich anders aus.

frimipiso 28.07.2014 21:53

Der DFB hat jetzt auch eine neue Regel aufgestellt, deren Missachtung zur Sperrung führen kann:

http://www.der-postillon.com/2014/07...gbuch-mit.html

Gibt's sowas auch von der DTU? :Cheese:

Hafu 28.07.2014 23:12

Zitat:

Zitat von frimipiso (Beitrag 1065198)
Der DFB hat jetzt auch eine neue Regel aufgestellt, deren Missachtung zur Sperrung führen kann:

http://www.der-postillon.com/2014/07...gbuch-mit.html

..:

Der Postillon-Liedervorschlag für den nächsten Finalsieg ist auf jeden Fall wirklich originell.

Stell' mir gerade vor, wie Schweinsteiger und Lahm Evita mit "Don't Cry for me Argentina" zum Besten geben...
Politisch korrekt wäre das auch nicht, aber unzweifelhaft witzig!:Cheese:

-MAtRiX- 30.07.2014 12:02

Die Athleten sind nun von der DTU Seite verschwunden.

binderth 30.07.2014 12:37

Zitat:

Zitat von -MAtRiX- (Beitrag 1065904)
Die Athleten sind nun von der DTU Seite verschwunden.

Datenschutzverletzung allererster Güte. Frage mich nur, wann der BTV dies einsieht.

tandem65 30.07.2014 13:02

Zitat:

Zitat von binderth (Beitrag 1065921)
Datenschutzverletzung allererster Güte.

Diese Behauptung wurde schon des öfteren geschrieben. Inwiefern ist es bei Armstrong, Contador, Sachenbacher, Baumann... in Ordnung wenn Sperren veröffentlicht und bei Amateuren nicht?

binderth 30.07.2014 13:19

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1065929)
Diese Behauptung wurde schon des öfteren geschrieben. Inwiefern ist es bei Armstrong, Contador, Sachenbacher, Baumann... in Ordnung wenn Sperren veröffentlicht und bei Amateuren nicht?

hab ich das behauptet, dass es bei den von Dir genannten in Ordnung ist?
Es wurden auf der DTU (und werden auf der BTV) Liste personenbezogene Daten veröffentlicht. Einer Veröffentlichung habe ich nicht zugestimmt. Punkt.

Wenn jetzt das Argument kommt, dann könne ja der Veranstalter nicht prüfen, wer gesperrt sei, zwei Dinge: Aus meiner Laiensicht ist ein Veranstalter nicht in der Pflicht, dies zu prüfen (finde jedenfalls nichts dergleichen in der "Veranstalter und Ausrichterordnung". Falls er es dennoch sein sollte: mit dem Genehmigungsschreiben erhält der Ausrichter das Passwort für einen geschützten Bereich, in welchem die gesperrten Athleten sind und fertig.

monte gaga 30.07.2014 13:51

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1065929)
Diese Behauptung wurde schon des öfteren geschrieben. Inwiefern ist es bei Armstrong, Contador, Sachenbacher, Baumann... in Ordnung wenn Sperren veröffentlicht und bei Amateuren nicht?

Ganz einfach: Bei den oben genannten handelt es sich um "Personen des öffentlichen Lebens" und deren Dopingvergehen sind (1) mindestens nach zuvor anerkannten Kriterien / Abläufen festgestellt und (2) keinesfalls der geschützten "Intimsphäre" dieser Personen zuzurechnen.

Dies gilt definitiv nicht für einen "Normalo", der sich versehentlich nicht unter einem Künstlernamen "irgendwo" angemeldet hat und nun ohne weitere Erläuterung am Pranger der öffentlichen BTV Sperrliste stand.

Hinzu kommen die m.E. äußerst zweifelhaft investigativen Bemühungen des Verbandes in den Teilnehmer- / Ergebnislisten, die möglicherweise für sich alleine schon eine Datenschutzverletzung darstellen. Zumindest in Verbindung mit einem Abgleich mit eigenen Datenbeständen, die ja ebenfalls dem Datenschutz unterliegen.

Ich hätte mir nicht vorstellen können, mit welcher Überheblichkeit der BTV hier über das m.E. gebotene Maß der Verhältnismäßigkeit hinausschießt und hoffe, dass HaFu das Feedback der Athleten sowie hier aus dem Forum gewichtet und dort einmal zur Debatte trägt. Für eine pragmatische Lösung und in Anbetracht von Rahmenbedingungen und "der Schwere des Vergehens" hätte es sicherlich ausgereicht die Athleten zu verwarnen, oder die Sperrmitteilungen bis September in einer Schreibtischschublade der Sekretärin "zu vergessen".

Und - Wie immer bestraft der liebe Gott kleine Sünden gleich: Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich viele der nun gesperrten Athleten zukünftig noch einen Startpass ziehen werden. Wenn man nicht gerade Liga fährt, kommt man für einen geringen Aufpreis auch weiterhin mit einer Tageslizenz (nebst privater Unfallversicherung, die man gelegentlich ohnehin hat...) oder der Brauereilizenz eines anderen Verbandes über die Runden Da muss man sich auch nicht mehr ohne weitere Ansage für einen widerspenstigen Veranstalter in "Sippenhaft" nehmen lassen.

Grüße !

binderth 30.07.2014 14:07

Zitat:

Zitat von monte gaga (Beitrag 1065955)
Und - Wie immer bestraft der liebe Gott kleine Sünden gleich: Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich viele der nun gesperrten Athleten zukünftig noch einen Startpass ziehen werden. Wenn man nicht gerade Liga fährt, kommt man für einen geringen Aufpreis auch weiterhin mit einer Tageslizenz (nebst privater Unfallversicherung, die man gelegentlich ohnehin hat...) oder der Brauereilizenz eines anderen Verbandes über die Runden Da muss man sich auch nicht mehr ohne weitere Ansage für einen widerspenstigen Veranstalter in "Sippenhaft" nehmen lassen.

Grüße !

mit Tageslizenz zahlst Du ja bei bayerischen Triathlons ja insgesamt fast mehr an den Verband als mit Startpass. Aber z.B. über TEAM Erdinger Alkoholfrei kannst auch nen Startpass haben *UND* Du hast noch dazu Rabatte beim Einkauf von Material. auf dem Startpaß steht dann "BaWü TV", mit dem netten Nebeneffekt, dass diese Leute beim Tegernsee (bisher?) *nicht* gesperrt wurden.

Klugschnacker 30.07.2014 14:10

In der Anti-Doping-Ordnung der DTU ist die Vorgehensweise im Hinblick auf Veröffentlichungen geregelt. Die Disziplinarordnung scheint das IMO offen zu lassen. Falls das zutrifft, hätte der Athlet also einer Veröffentlichung nicht zugestimmt. Sehe ich das richtig?

KalleMalle 30.07.2014 14:15

Wenn Du nach dem Wortlaut der verschiedenen DTU-Ordnungen und Bedingungen gehst, dann stellern sich noch ganz andere Fragen...

binderth 30.07.2014 14:24

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1065973)
In der Anti-Doping-Ordnung der DTU ist die Vorgehensweise im Hinblick auf Veröffentlichungen geregelt. Die Disziplinarordnung scheint das IMO offen zu lassen. Falls das zutrifft, hätte der Athlet also einer Veröffentlichung nicht zugestimmt. Sehe ich das richtig?

ich bin kein Rechtsanwalt, geschweige denn Datenschutz-Experte, aber es gelten hier meiner Meinung zwei Dinge:
  1. das Persönlichkeitsrecht lt. Datenschutzgesetz
  2. die Sportordnung der DTU
in ersterem ist geregelt, dass ich selbst darüber bestimmen darf, wer welche persönlichen Daten von mir wie verwaltet und vor allem veröffentlicht. Dieses Recht darf nicht durch allgemeine Formulierungen "ausgehebelt" werden. Es regelt außerdem, dass der Betroffene informiert werden muss, dass und wie seine persönlichen Daten verarbeitet und veröffentlicht werden.
Dies alles trifft im vorliegenden Fall meiner Laienmeinung nicht zu.
§ E.6.1 der DTU SPO sieht vor, dass eine Wettkampfsperre bereits ab Einleitung Disziplinarverfahren gilt und "in entsprechenden Publikationen zu veröffentlichen" ist.
Dies ist wiederum meiner Laienmeinung zu unscharf und zu pauschal und beinhaltet keine Zustimmung zur Veröffentlichung persönlicher Daten in jeglicher Form.

Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass im Falle einer wirklichen Sperre die Athleten eine entsprechende Vereinbarung unterzeichen "dürfen", in der dann die explizite Zustimmung zur Veröffentlichung gefordert wird. Damit wären dann auch Contador & Co. genauso wie AG-Doper datenschutzrechtlich "sauber" veröffentlicht.

frimipiso 30.07.2014 14:33

Zitat:

Zitat von binderth (Beitrag 1065971)
mit Tageslizenz zahlst Du ja bei bayerischen Triathlons ja insgesamt fast mehr an den Verband als mit Startpass. Aber z.B. über TEAM Erdinger Alkoholfrei kannst auch nen Startpass haben *UND* Du hast noch dazu Rabatte beim Einkauf von Material. auf dem Startpaß steht dann "BaWü TV", mit dem netten Nebeneffekt, dass diese Leute beim Tegernsee (bisher?) *nicht* gesperrt wurden.

Ist beim Team Erdinger mit der Mitgliedschaft auch ein Startpass inklusive Versicherung usw. verbunden? Dies ist für mich von der Startseite her nicht ersichtlich. Falls ja wäre das ja auf jeden Fall die beste Alternative, falls man öfter im Jahr startet.

Ich habe gerade gesehen, dass man auch eine Gruppenmitgliedschaft abschliessen kann. Eventuell könnte einfach unser ganzer (kleiner) Verein zum Team Erdinger gehen, um in Zukunft Ärger mit dem BTV zu vermeiden.

Hat da jemand nähere Infos bzw. Erfahrungen?

binderth 30.07.2014 14:34

Zitat:

Zitat von KalleMalle (Beitrag 1065976)
Wenn Du nach dem Wortlaut der verschiedenen DTU-Ordnungen und Bedingungen gehst, dann stellern sich noch ganz andere Fragen...

z.B. §E.6 Allgemeines:
Zitat:

(...)DTU-Startpassinhaber, die bei nicht genehmigten Veranstaltungen (Wettkämpfe in DTU-Sportarten, die bei der DTU oder einem ihre Mitglieder nicht angemeldet wurden) (...)
mit dem Wortlauf darf ich als Startpassinhaber z.B. auch nicht bei Laufwettkämpfen (selbst wenn diese vom DLV/BLV genehmigt sein sollte) oder auch Triathlons im Ausland teilnehmen.
Ganz zu schweigen von IRONMAN-Veranstaltungen innerhalb des DTU-Raum!

binderth 30.07.2014 14:37

Zitat:

Zitat von frimipiso (Beitrag 1065982)
Ist beim Team Erdinger mit der Mitgliedschaft auch ein Startpass inklusive Versicherung usw. verbunden? Dies ist für mich von der Startseite her nicht ersichtlich. Falls ja wäre das ja auf jeden Fall die beste Alternative, falls man öfter im Jahr startet.

Ich habe gerade gesehen, dass man auch eine Gruppenmitgliedschaft abschliessen kann. Eventuell könnte einfach unser ganzer (kleiner) Verein zum Team Erdinger gehen, um in Zukunft Ärger mit dem BTV zu vermeiden.

Hat da jemand nähere Infos bzw. Erfahrungen?

Erfahrungen hab ich keine, mit der Mitgliedschaft hast Du noch keinen Startpaß, den musst Du extra bestellen und bezahlen. IMHO sind das die "normalen" 60€. Aber ruf doch mal an! Die freuen sich bestimmt auf eine ganze Gruppe! :Lachen2:

frimipiso 30.07.2014 14:41

Zitat:

Zitat von binderth (Beitrag 1065985)
Erfahrungen hab ich keine, mit der Mitgliedschaft hast Du noch keinen Startpaß, den musst Du extra bestellen und bezahlen. IMHO sind das die "normalen" 60€. Aber ruf doch mal an! Die freuen sich bestimmt auf eine ganze Gruppe! :Lachen2:

OK. Wäre mit 30 Euro/Jahr auch sehr günstig gewesen. Aber verstehe ich das richtig: Der Team Erdinger Startpass ist kein BTV Startpass?

frimipiso 30.07.2014 14:50

@Arne: Wäre es nicht mal eine gute Idee, einen Repräsentanten des BTV ins Studio zu einer Podiumsdiskussion einzuladen? Vielleicht bekommt man noch ein paar Veranstalter und Athleten dazu. Am besten noch den TT Veranstalter!

Das wäre mal interessant!!!

Matthias75 30.07.2014 14:55

Zitat:

Zitat von binderth (Beitrag 1065983)
z.B. §E.6 Allgemeines:

mit dem Wortlauf darf ich als Startpassinhaber z.B. auch nicht bei Laufwettkämpfen (selbst wenn diese vom DLV/BLV genehmigt sein sollte) oder auch Triathlons im Ausland teilnehmen.
Ganz zu schweigen von IRONMAN-Veranstaltungen innerhalb des DTU-Raum!

Unter "B" werden die DTU-Wettkampfsportarten beschrieben, ich gehe davon aus, dass DTU-Sportarten = DTU-Wettkampfsportarten sind. Ist aber tatsächlich etwas unsauber geschrieben.

Die Formulierung im Startpassinfoblatt ist auch nicht weniger zweideutig:

Zitat:

Der Startpass-Inhaber verpflichtet sich, nur an Veranstaltungen im Zuständigkeitsgebiet der DTU teilzunehmen, die von der ITU, ETU, DTU oder einem ihrer Landesverbände genehmigt sind.
Ich nehme zwar an, das mit "Zuständigkeitsgebiet" die DTU-Sportarten (s.o.) gemeint sind, es liest sich aber so, als dürfte man an keinen anderen Wettkämpfen mehr teilnehmen.

Ironman sind doch IMHO mittlerweile genehmigt, oder?

Zitat:

Zitat von frimipiso (Beitrag 1065986)
OK. Wäre mit 30 Euro/Jahr auch sehr günstig gewesen. Aber verstehe ich das richtig: Der Team Erdinger Startpass ist kein BTV Startpass?

Nein, Team Erdinger hat eine Kooperation mit dem Baden-Württembergischen Verband. Lohnt sich zum Teil auch, weil die ständig irgendwelche Startplätze verlosen. Ein bekannter hat gefühlt alle zwei-drei Wochen einen Startplatz bei irgendeinem Wettkampf, den Erdinger sponsort.

Matthias

binderth 30.07.2014 15:16

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1065993)
(...)
Ironman sind doch IMHO mittlerweile genehmigt, oder?
(...)

nein, glaube ich nicht; zumindest werden
  1. keine Genehmigungsnummern in Ausschreibungen veröffentlicht
  2. damit geworben, dass der neue IRONMAN Rügen der erste sei, der eine hätte - siehe Mitteilung des MVTV
    aber auch hier: keine Genehmigungsnummer bisher in der Ausschreibung.
und genau DAS macht mich wahnsinnig. Der Verband haut mit aller Härte auf seine eigenen Athleten, macht dann aber Ausnahmen, weil er der WTC nicht ans Bein pinkeln will.
Er pickt sich außerdem raus, welche Pflichten er bei Athleten durchsetzen will, seine eigenen Pflichten (inhaltliche Prüfung von Ausschreibungstexten) kommt er nicht nach.

monte gaga 30.07.2014 15:58

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1065973)
In der Anti-Doping-Ordnung der DTU ist die Vorgehensweise im Hinblick auf Veröffentlichungen geregelt. Die Disziplinarordnung scheint das IMO offen zu lassen. Falls das zutrifft, hätte der Athlet also einer Veröffentlichung nicht zugestimmt. Sehe ich das richtig?

Nach allem was ich jetzt dazu gelesen habe, ist eine Veröffentlichung gerichtsfest, da in entsprechenden Urteilen von einem "öffentlichen Interesse", so von einer Art "Fürsorgepflicht" des Verbands gegenüber Veranstaltern insbesondere anderen Athleten die Rede ist. Die Grundlage ist wohl durch einschlägige Bestimmungen der DTU ebenfalls abgesichert.

Hier ist der Haken: Es ging hierbei ausschließlich um Dopingvergehen.

In dieser Hinsicht gab es daher bereits in der Vergangenheit wohl gehörigen "Diskussionsbedarf", als z.B. Disziplinarsperren gegen Minderjährige (die zwecks Teilnahme bei einer OD beim Alter geschummelt hatten...) verhängt wurden. Einschließlich Veröffentlichung.

Da angeblich "zur Wahrung des Datenschutzes" nur "Sachinhalte" veröffentlicht werden, gab es Namen und Vornamen, nicht jedoch die Gründe einer Sperre.

Ein massives Problem ist auch die Tatsache, dass die Sperren auch nach dem "Verschwinden" von den einschlägigen Verbandsseiten im Internet auch weiterhin zugänglich sind (Archive...) und daher die Strafen auf irgendeine Weise "nachwirken". Da wird es dann wirklich brenzlig.

Möglicherweise hat ja ein Betroffener inzwischen seine Rechtsschutzversicherung aufgefahren. Das kostet wieder Geld, das für Hilfe bei Rückholung der Startgebühren seitens des BTV im Sinne der Athleten und im Vorfeld dieses "Theaters" m.E. sehr viel sinnvoller angelegt gewesen wäre...

Hafu 30.07.2014 16:10

Zitat:

Zitat von binderth (Beitrag 1066002)
nein, glaube ich nicht; zumindest werden
  1. keine Genehmigungsnummern in Ausschreibungen veröffentlicht
  2. damit geworben, dass der neue IRONMAN Rügen der erste sei, der eine hätte - siehe Mitteilung des MVTV
    aber auch hier: keine Genehmigungsnummer bisher in der Ausschreibung.
und genau DAS macht mich wahnsinnig. Der Verband haut mit aller Härte auf seine eigenen Athleten, macht dann aber Ausnahmen, weil er der WTC nicht ans Bein pinkeln will.
Er pickt sich außerdem raus, welche Pflichten er bei Athleten durchsetzen will, seine eigenen Pflichten (inhaltliche Prüfung von Ausschreibungstexten) kommt er nicht nach.

Ironmanveranstaltungen sind seit diesem Jahr genehmigt. Da gibt es schon einen eigenen Thread dazu hier im Forum.

Fehlende Genehmigungsnummern in den Ausschreibungen dürften auch damit zusammenhängen dass Ironman-Ausschreibungen bereits ein Jahr und früher rausgeschickt werden, zu einem Zeitpunkt also, zu dem Genehmigungsnummern noch gar nicht bekannt sind und (nach den derzeitigen Regularien) auch noch nicht vergeben werden können

Bei vielen Dingen, die ihr hier kritisiert, wird indirekt mehr Professionalität vom Verband gefordert. Die wenigsten bedenke dabei, dass z.B. sorgfältigere Kontrollen aller Ausschreibungen, besser gepflegte Datensätze der verschiedenen Wettkampfkalender auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene, bessere informationspolitik der Mitglieder und Veranstalter um Ziele des Verbandes besser nachvollziehbar zu machen, Informationsweitergabe über mails, social communities, Webseiten, allgemeine Presse usw. alles sinnvolle Dinge sind, die aber viel Zeit erfordern.

Auf Landesverbandsebene sind (zumindest beim BTV als mitgliederstärksten Landesverband der DTU) derzeit alle Entscheidungsträger ausschließlich ehrenamtlich tätig. In unserer Geschäftsstelle gibt es gerade mal eine halbtags beschäftigte Bürokraft. Keine Vollzeitstelle, kein Geschäftsführer. Natürlich gibt es auch bei uns Überlegungen hier mehr Hauptamtlichkeit hineinzubringen, um die oben angerissenen Punkte besser umsetzen zu können. Allerdings muss einem auch klar sein, dass jede Vollzeitstelle letztlich über Abgaben von Veranstaltern und Athleten ( die ja ebenfalls schon auf der jetztigen sehr moderaten Höhe z.T. heftig kritisiert werden) gegenfinanziert werden muss.

binderth 30.07.2014 16:18

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1066021)
Ironmanveranstaltungen sind seit diesem Jahr genehmigt. Da gibt es schon einen eigenen Thread dazu hier im Forum.

Fehlende Genehmigungsnummern in den Ausschreibungen dürften auch damit zusammenhängen dass Ironman-Ausschreibungen bereits ein Jahr und früher rausgeschickt werden, zu einem Zeitpunkt also, zu dem Genehmigungsnummern noch gar nicht bekannt sind und (nach den derzeitigen Regularien) auch noch nicht vergeben werden können

alles klar. Danke für die Feststellung.
Auch hier: Macht das bekannt! Öffentlichkeitsarbeit!

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1066021)
Bei vielen Dingen, die ihr hier kritisiert, wird indirekt mehr Professionalität vom Verband gefordert. Die wenigsten bedenke dabei, dass z.B. sorgfältigere Kontrollen aller Ausschreibungen, besser gepflegte Datensätze der verschiedenen Wettkampfkalender auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene, bessere informationspolitik der Mitglieder und Veranstalter um Ziele des Verbandes besser nachvollziehbar zu machen, Informationsweitergabe über mails, social communities, Webseiten, allgemeine Presse usw. alles sinnvolle Dinge sind, die aber viel Zeit erfordern.
(...)

Ehrliche Antwort: rechne mal die Stunden zusammen, die der BTV insgesamt mit der Tegernsee-Geschichte verbracht hat. ich bin mal großzügig und mache 2 PT pro Präsidiumsmitglied und Disziplinarkommision. Zusätzlich ca. 2-3PT für Backoffice-Arbeiten. Dann nehme ich an, waren auch externe damit beschäftigt (Anwälte etc.).
Diese Energie ist nun verpufft und kostet nochmal zusätzlich Geld, bis alles auseinander dividiert ist.
Wenn ihr das alles sinnvoll einsetzt, habt ihr einen eindeutigen Skalierungseffekt zu mehr Zufriedenheit der Athleten, des BTV - und auch der ungeliebten Veranstalter!

Macht doch bitte nicht dieselben Fehler wie die Musik-Industrie und kümmert Euch um die Schwarzkopierer, anstatt ein geiles Produkt anzubieten, das entsprechenden Absatz und Kundenzufriedenheit findet!

frimipiso 30.07.2014 16:22

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1066021)
Auf Landesverbandsebene sind (zumindest beim BTV als mitgliederstärksten Landesverband der DTU) derzeit alle Entscheidungsträger ausschließlich ehrenamtlich tätig. In unserer Geschäftsstelle gibt es gerade mal eine halbtags beschäftigte Bürokraft. Keine Vollzeitstelle, kein Geschäftsführer. Natürlich gibt es auch bei uns Überlegungen hier mehr Hauptamtlichkeit hineinzubringen, um die oben angerissenen Punkte besser umsetzen zu können. Allerdings muss einem auch klar sein, dass jede Vollzeitstelle letztlich über Abgaben von Veranstaltern und Athleten ( die ja ebenfalls schon auf der jetztigen sehr moderaten Höhe z.T. heftig kritisiert werden) gegenfinanziert werden muss.

Sehe ich ja ein und ziehe auch den Hut vor den ehrenamtlichen Mitarbeitern. Allerdings gehört zum Beispiel der Datenschutz zu einem der Grundrechte. Da sollte der BTV seine Mitglieder (auch wenn ihnen ein Disziplinarverfahren anhängt) schon schützen. Auch im eigenen Interesse sollte der BTV Disziplinarverfahrenslisten nicht öffentlich machen. Gesperrte Athleten mit Rechtschutzversicherung könnten wie bereits diskutiert rechtlich gegen die Liste vorgehen, was nur zusätzliche Kosten bedeutet und die sowieso überlasteten Mitarbeiter bindet.

NBer 30.07.2014 16:46

Zitat:

Zitat von binderth (Beitrag 1066002)
......[*] damit geworben, dass der neue IRONMAN Rügen der erste sei, der eine hätte - siehe Mitteilung des MVTV
aber auch hier: keine Genehmigungsnummer bisher in der Ausschreibung......

der TVMV war eine der treibenden kräfte bei der neuen vereinbarung. die vereinbarung betrifft aber die gesamte dtu, steht ja auch da: "....die Landesverbände der Deutschen Triathlon Union und IRONMAN Germany haben eine Zusammenarbeit vereinbart,....".
und was die genehmigungsnummer betrifft, siehe HAFU.
die vereibarung wurde ende mai unterzeichnet, da sind natürlich längst alle ausschreibungen fertig.
letztendlich ist es so, wie ich es auch schon in einem anderen thread schrieb...genehmigt ist alles, was auf der verbandssseite unter "termine" oder "veranstaltungen" aufgeführt ist. und der 70.3 rügen steht genau seit dem 21. mai in dieser liste.
zusätzlich wird der beim tvmv seitdem sogar offensiv und prominent auf der startseite des landesverbandes beworben.

Zitat:

Zitat von binderth (Beitrag 1066024)
alles klar. Danke für die Feststellung.
Auch hier: Macht das bekannt! Öffentlichkeitsarbeit!
.......

am tage der veröffentlichung stand das sofort auf der dtu seite. und ich kann nur für usn reden, in mecklenburg/vorpommern wurde diese meldung auch noch am selben tag auf der landesverbandssseite verbreitet.
zusätzlich dazu gab es das thema zeitnah sogar hier im forum.
also wer das nicht mitbekommen hat, hat sich einfach bis dahin nicht dafür interessiert......

binderth 30.07.2014 16:55

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1066036)
der TVMV war eine der treibenden kräfte bei der neuen vereinbarung. die vereinbarung betrifft aber die gesamte dtu, steht ja auch da: "....die Landesverbände der Deutschen Triathlon Union und IRONMAN Germany haben eine Zusammenarbeit vereinbart,....".
und was die genehmigungsnummer betrifft, siehe HAFU.
die vereibarung wurde ende mai unterzeichnet, da sind natürlich längst alle ausschreibungen fertig.
letztendlich ist es so, wie ich es auch schon in einem anderen thread schrieb...genehmigt ist alles, was auf der verbandssseite unter "termine" oder "veranstaltungen" aufgeführt ist. und der 70.3 rügen steht genau seit dem 21. mai in dieser liste.
zusätzlich wird der beim tvmv seitdem sogar offensiv und prominent auf der startseite des landesverbandes beworben.



am tage der veröffentlichung stand das sofort auf der dtu seite. und ich kann nur für usn reden, in mecklenburg/vorpommern wurde diese meldung auch noch am selben tag auf der landesverbandssseite verbreitet......

Ich sehe durchaus einen sprachlichen und inhaltlichen Unterschied zwischen "Zusammenarbeit vereinbaren" und "Wettkämpfe genehmigen".
HaFu sprach ja auch davon, dass der IM FFM DTU-Kampfrichter angefordert hat und nicht, dass der 2014er IM FFM bereits genehmigt war. Wenn ich die obigen Meldungen richtig interpretiere und Marketing- und Vertrieb-Sprache rauslösche, war er das eben nicht!
Ich lese "Der erste genehmigte IM wird der in Rügen sein und in Zukunft werden auch alle dt. IMs eine Genehmigung beantragen", also hat auch Wiesbaden diese Jahr keine Genehmigung.

NBer 30.07.2014 17:00

Zitat:

Zitat von binderth (Beitrag 1066040)
Ich sehe durchaus einen sprachlichen und inhaltlichen Unterschied ....

ok. jedem seine interpretation. der tvmv hats deutlich und wortwörtlich hingeschrieben, dass der 70.3 jetzt ne genehmigte veranstaltung ist. bei anderen LV kenne ich mich nicht aus......

Matthias75 30.07.2014 17:07

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1066021)
Fehlende Genehmigungsnummern in den Ausschreibungen dürften auch damit zusammenhängen dass Ironman-Ausschreibungen bereits ein Jahr und früher rausgeschickt werden, zu einem Zeitpunkt also, zu dem Genehmigungsnummern noch gar nicht bekannt sind und (nach den derzeitigen Regularien) auch noch nicht vergeben werden können

Das ist aus meiner Sicht ein Punkt, über den man nachdenken sollte. Viele Wettkämnpfe sind schon kurz nach Eröffnung der Anmeldung oder zumindest weit vor der Genehmigung durch den Verband ausverkauft. Der Sportler macht also seine Saisonplanung schon weit im Vorfeld und damit auch geg. schon die Planung eventueller Trainings-/Vorbereitungswettkämpfe.

Der Sportler hat also die Wahl, sich bei Wettkämpfen frühzeitig anzumelden und das Risiko einzugehen, dass der Wettkampf keine Genehmigung hat/bekommt oder er wartet ab, bis die Genehmigungen vorliegen, die Wettkämpfe auf der Verbandsseite genannt ist etc.. In ersten Fall geht er das Risiko ein, das Startgeld zu verlieren, denn der Veranstalter wird ihm wohl kaum das Startgeld zurückzahlen, nur weil er einen Startpass hat und deshalb nicht starten kann/darf. Solange der Veranstalter nicht mit einer nicht vorhandenen Genehmigung geworben hat, dürften die Chancen für den Sportler schlecht stehen. Im zweiten Fall besteht das Risiko, dass man keinen Startplatz mehr erhält oder der Zeitraum für eine günstige Anmeldung bereits verstrichen ist.

Wünschenswert wäre es daher, wenn bereits mit der Veröffentlichung der Ausschreibung oder spätestens mit der Öffnung der Anmeldung eine Genehmigung vorliegt.

Matthias


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