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Mit Information kannst du niemals sicherstellen, dass sie jeden erreicht und dass sie jeder verstanden hat. Es gibt meiner Meinung nach immer eine Holschuld in diesem Fall des Sportlers. Das ist sogar ziemlich einfach, denn die Information (das sind die, die du oben einforderst) stehen alle auf diversen Landesvernadseiten und bei der DTU jeweils unter Regelwerk. Da weiß ich beim Besten Willen nicht, was da noch fehlt. P.s.: so eine Wette würde ich niemels machen. Ich glaube sogar, dass weit weniger als 50% der lizenzierten Sportler die Regeln ausreichend gut kennen. Ich würde auch wetten, dass keine 50% der Bevölkerung weiß wofür und wogegen sie sich zu welchen Bedingungen irgendwo versichert haben. |
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Ich hab' schon Sportarten betrieben, die ein aufwändigeres Regelwerk hatten als die DTU. Das hab' ich tw. vor jedem Wettkampf nochmal durchgelesen, um zu sehen, welche Änderungen es event. gab. Und genau aus dem Grund werde ich, solange die Regel besteht, keinen Startpass beantragen. Nur, wenn für den Startpass geworben wird, wie z.B. auf der zitierten DTU-Seite, werden seitens der DTU/der Landesverbände/der Vereine immer nur die Vorteile genannt und nicht die Pflichten. Finde ich eine etwas einseitige "Kundenwerbung". Da steht nicht: Binde dich für ein Jahr an die DTU, dafür gibt's 'ne Versicherung, du startest günstiger bei Wettkämpfen und zudem gibt's 'ne tolle Verbandszeitung. Da steht nur Startpass = Versicherung + Verbandzeitung + Wegfall der Tageslizenzen. Die Pflichten darf sich der Athlet dann irgendwo in den "Tiefen" der Sportordnung zusammensuchen. Zum Thema Informationspflicht noch eins: Wie läuft das denn normalerweise mit dem Startpass ab: Du kommst in einen Verein und der Vorsitzende, Abteilungsleiter etc. kommt auf dich zu und fragt: "Hey, willst du einen Startpass? Wettkämpfe sind dann günstiger und 'ne Versicherung gibt's auch noch. Außerdem brauchst du den damit du in unserer Mannschaft in der Liga starten kannst." Da heißt es nicht: Hier hast du die Sportordnung, les' die dir mal durch und überleg dann, ob du einen Startpass willst. Ich finde, wenn der Verband solche Pflichten einfordert, was in der Art kein anderer Verein/Verband, den ich kenne, macht, muss er auch entsprechend informieren. Zitat:
Matthias |
Hi Matthias75,
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Zu Risiken & Nebenwirkungen fragen sie bitte ihren Arzt oder Apotheker. :Huhu: Eigentlich sind wir hier doch beim Thema mündiger Bürger. |
[quote=Klugschnacker;1064407]Ich fände es fair, wenn die DTU-Liste der gesperrten Athleten Auskunft darüber geben könnte, wo es sich um Dopingfälle handelt, und wo nicht. Im Moment besteht die Gefahr, dass hier Verwechslungen oder Fehlinterpretationen ins Kraut schießen.
Warum die DTU? Der BTV hat doch die Athleten gesperrt. Daß das auf der Seite der DTU steht hat ja den Grund, daß ich als Veranstalter oder Kampfrichter kontrollieren kann ob gesperrte Athelten an einer Veranstaltung teilnehmen. So muß ich nur 1 Webseite aufrufen und nicht die 16 der einzelnen LV's. Noch ein Satz: Ich lese immer die DTU. Wer ist die DTU? Doch nicht die Angestellten in Frankfurt oder das Präsidium. Die können nicht machen was sie wollen. Dort werden Vorschläge ausgearbeitet und die 16 LV's bestimmen bei Verbandsrat oder Verbandstag darüber. Nur ist es so, daß beim Verbandstag die Stimmenverhältnisse so liegen, daß die 3 großen - die 13 anderen ganz einfach überstimmen. So einfach ist das. Was die Teilnahme an nicht genehmigten Veranstaltungen betrifft - da hat meiner Meinung jeder Bezirk / LV die Pflicht die Ausschreibungen zu kontrollieren. Zum einen auf die erteilte Genehmingungsnummer zum andern auf: § 3.2.1 Die Ausschreibung muss Auskunft erteilen über: Veranstalter, Ausrichter, Genehmigungsnummer des Landesverbandes, Grad der medizinischen Ver-sorgung, Wettkampforgane, Teilnahmeberechtigung, Klasseneinteilung, Wertungsformen (Mannschaften, etc.), Windschattenfahrverbot: ja/nein. Startzeiten, Ein- und Auscheckzeiten der Räder und des Materials, Limitzeiten (falls gefordert), Mel-deschluss, Streckenlängen- und beschreibungen, Startgeldhöhe, Ausgabe der Startunterlagen, Wettkampfbesprechung, bereitgestelltes Material für die Teilnehmer, Termin und Ort der Veranstaltung mit Anreisebeschreibung, Zeitmessung bei Breitensportveranstaltungen: ja/nein. Die Ausschreibung muss außerdem folgende Sätze beinhalten: „Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalter- und Ausrichterordnung, Bundesligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Ausrichters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an.“ Wenn ich als Athlet eine Genehmigungsnummer und das zitierte in der Auschreibung lese, dann kann ich wohl von einer gemeldeten, genehmigten Veranstaltung ausgehen. Das sind, wenn ich richtig informiert bin die Vertragsbedingungen die ich mit der Anmeldung, Unterschrift und zahlen des Startgeldes eingehe. Ist das nicht der Fall, dann sollte ich mich informieren. Sehe ich z.B. einen Artikel X zu einem günstigen Preis - dann wird der doch wohl erst gekauft wenn ich mich vorher entsprechend informiert habe. Das WWW gibt ja jede Menge Auskuft darüber. Meine Erfahrung im Triathlon ist: die sogenannten BUSCHTROMMELN sind schneller als email. Die Startpassinhaber welche am Tegernsee gestartet sind - davon haben mit Sicherheit viele gewußt, daß es sich um eine nicht genehmigte Veranstaltung handelt, sich aber darum nicht gekümmert. Die hier auch genannten Informationspflichten liegen meiner Meinung eindeutig beim Verein und nicht beim LV oder der DTU (Ausnahme Premiumpass). Beim Verein beantrage ich den Pass, der LV gibt diesen nach Zahlung oder Bestättigung durch den Verein frei, gedruckt wird er dann auf Auftrag der DTU. Aber nur damit es einen einheitlichen Pass gibt und nicht jeder LV seinen eigenen macht. |
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Komisch ist ja auch, dass die armen desinformierten Athleten ja die notwendigen Infos angeblich nur unter allergrößten Schwierigkeiten finden können. Is klar, ist ja die völlig unzureichende Info-Politik des Verbandes. Der Personaler ist natürlich voll informiert und hält natürlich ne Sperre für berufsrelevant. Erst isses cool, auf der Liste neben bekannten Athleten zu stehen und jetzt bedeutet es das Ende Deiner beruflichen Zukunft? Passt ja nicht ganz zusammen, das Ganze. War schon klar, dass Du nicht angenommen hast, dass der BTV ne komplette Rechtsabteilung hat. Was ich meine, ist, dass die Athleten einerseits in Anspruch nehmen, dass sie ja Amateure sind, keine Ahnung von Genehmigungen, Sperren etc. Der unternehmerische Veranstalter, der in der Tat den größten Anlass hätte, professionell zu handeln, weil er damit Knete macht, kann natürlich auch nix dafür, kann's drauf ankommen lassen und ist der arme Unternehmer, der vom Verband gebeutelt wird. Andererseits hat natürlich der Verband höchst professionell zu agieren, abgestimmt, rechtzeitig, umfassend, individuell und was es sonst noch für Attribute gibt. Das ist doch völlig daneben! "Der Verband", das sind alle Mitglieder der angeschlossenen Vereine, und der wird von Leuten geleitet, die sich nebenher noch ne Schüppe drauf geladen haben, die so "dumm" waren, sich der zusätzlichen Aufgabe zu stellen. Grad beim BTV, weil die Zustände vorher untragbar wurden, haben diese Leute versucht, den Karren aus dem Dreck zu ziehen. Die machen das als Amateure wie die Sportler auch, haben nicht die Ausbildung, haben aber nen anspruchsvollen Beruf, ne Familie und möchten selbst auch noch'n bisschen Sport treiben. Grad bei Hafu gilt das extrem. Und dann kommen hier und natürlich auch anderswo Leute, die immer und immer wieder ihre Plattitüden und durch nichts belegten bzw. widerlegten Vorurteile über Seiten und Wochen verbreiten, wiederholen und nicht bereit sind, auch nur ansatzweise dazuzulernen. Da gehörst Du ausdrücklich nicht dazu, auch z.B. Matthias nicht, auch wenn er 10 mal anderer Meinung ist, da hab ich das Gefühl, es geht um die Sache und eine Lösung. Ihr wisst aber wohl, wen ich meine. Und dann gibt's noch die anderen, die dann hin und wieder mal'n 3-Zeiler einwerfen. Platte "Argumente", ein bisschen zündeln und gut bzw. schlecht. Permanente Wiederholung ersetzt die Argumentation und eingehen auf die andere Seite. Lösung ist egal, Hauptsache Potoke, Hauptsache, 's tuscht g'scheid. Und durch diese Leute kommt dann noch mal ne Schüppe drauf, völlig unnötig und zeitraubend. Nebenbei sind das dann diejenigen, die beim Thema "Aufgabenverteilung" in der Schule immer im Heft was geschrieben haben. |
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Das kann ich gut nachvollziehen, Arne. Andererseits kommen dann die, die das Zeugs in der Zahnpasta oder als Rest in den NEMs hatten, also die Opfer (du ahnst, was ich von sowas halte), und wollen auch ne Differenzierung. Aber sicher sind solche formalen Gesichtspunkte anders zu bewerten, völlig klar.
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1. Statt einer Sperrung für die teilnehmenden Athleten des TT hätte ich einen Warnschuss per Email geschickt und offiziell mitgeteilt, dass nächstes Mal ALLE TT Teilnehmer mit Startpass sicher gesperrt werden. Dann gibts kein Gejammer (jedenfalls von den Nichtverschwörungstheoretikern). Ausserdem ist dann der Veranstalter auch massiv unter Druck. 2. Die Liste der gesperrten Athleten sollte in einem Passwortgeschützen Bereich der DTU und BTU Homepage sein. Zugriff haben alle Startpassinhaber und Veranstalter. Das kommt in der Öffentlichkeit um einiges besser an und ist auch nicht sonderlich aufwendig. |
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Dass man jedes Jahr geg. neue "Ersttäter" dabei hat, ist klar. Da kann man ja durchaus darüber diskutieren, ob und wann eine solche Verwarnung verfällt. Aber v.a. bei Neueinsteigern finde ich es sinnvoller, diese mit einer Verwarnung dazu bringen mal die Sportordnung zu lesen, als sie gleich mit 'ner Sperre abzuschrecken. Zitat:
Ich würde die Liste entweder in einen nur für Veranstalter zugänglichen Bereich verschieben oder den Veranstalter, geg. auch erst auf Nachfrage, die Liste zum Abgleich zukommen lassen. Eine öffentliche Bekanntmachung ist nicht nötig und IMHO auch nicht sinnvoll. Matthias |
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Dazu müsste aber die vermutlich die Sportordnung geändert werden, da in dieser nur die Sperre bis zu 9 Monaten als Sanktion genannt ist. Dann kann man den Paragraphen auch ganz überdenken :Huhu: . Interessant finde ich übrigens, rein von der Gliederung, dass dieses "Konkurrenz-Verbot" nur im Absatz "Sperre/Lizenzentzug" zu finden ist. Es steht also nicht in der Sportordnung, welche Rechte und Pflichten man als Startpassinhaber hat, sondern nur die Strafe, die bei Verstoß droht. Schick wäre doch mal ein Absatz "Startpass - Rechte & Pflichten". Auch wenn's mich betrifft mal noch eine Frage zur Sperre: Hat der Einzug des Startpasses (als solcher wird eine Sperre laut Sportordnung gewertet) eigentlich auch Einfluss auf den Versicherungsschutz für diesen Zeitraum? Matthias |
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Dass die "AGB" wie auch im sonstigen Leben nicht immer (wahrscheinlich eher selten) gelesen werden, vermute ich auch. Über das Risiko, solche Bedingungen nicht zu lesen, sollte sich aber eigentlich jeder, der schon mal einen Kaufvertrag unterschrieben hat, bewusst sein. Natürlich ist es hilfreich, wenn erfahrene Athleten im Verein oder der zuständige Vorstand über solche Bedingungen aufklären. Auch Werbemails oder Flyer von Veranstaltern ungenehmigter Wettkämpfe sollten nicht unreflektiert weiter gegeben werden. Aber den Verein in die Verantwortung zu nehmen, halte ich gerade in unserer Individual-Sportart, in der die allermeisten ihre Wettkampforganisation selbständig regeln (und regeln wollen), für nicht angemessen - für den Nachwuchs sieht das natürlich anders aus. |
Der DFB hat jetzt auch eine neue Regel aufgestellt, deren Missachtung zur Sperrung führen kann:
http://www.der-postillon.com/2014/07...gbuch-mit.html Gibt's sowas auch von der DTU? :Cheese: |
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Stell' mir gerade vor, wie Schweinsteiger und Lahm Evita mit "Don't Cry for me Argentina" zum Besten geben... Politisch korrekt wäre das auch nicht, aber unzweifelhaft witzig!:Cheese: |
Die Athleten sind nun von der DTU Seite verschwunden.
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Es wurden auf der DTU (und werden auf der BTV) Liste personenbezogene Daten veröffentlicht. Einer Veröffentlichung habe ich nicht zugestimmt. Punkt. Wenn jetzt das Argument kommt, dann könne ja der Veranstalter nicht prüfen, wer gesperrt sei, zwei Dinge: Aus meiner Laiensicht ist ein Veranstalter nicht in der Pflicht, dies zu prüfen (finde jedenfalls nichts dergleichen in der "Veranstalter und Ausrichterordnung". Falls er es dennoch sein sollte: mit dem Genehmigungsschreiben erhält der Ausrichter das Passwort für einen geschützten Bereich, in welchem die gesperrten Athleten sind und fertig. |
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Dies gilt definitiv nicht für einen "Normalo", der sich versehentlich nicht unter einem Künstlernamen "irgendwo" angemeldet hat und nun ohne weitere Erläuterung am Pranger der öffentlichen BTV Sperrliste stand. Hinzu kommen die m.E. äußerst zweifelhaft investigativen Bemühungen des Verbandes in den Teilnehmer- / Ergebnislisten, die möglicherweise für sich alleine schon eine Datenschutzverletzung darstellen. Zumindest in Verbindung mit einem Abgleich mit eigenen Datenbeständen, die ja ebenfalls dem Datenschutz unterliegen. Ich hätte mir nicht vorstellen können, mit welcher Überheblichkeit der BTV hier über das m.E. gebotene Maß der Verhältnismäßigkeit hinausschießt und hoffe, dass HaFu das Feedback der Athleten sowie hier aus dem Forum gewichtet und dort einmal zur Debatte trägt. Für eine pragmatische Lösung und in Anbetracht von Rahmenbedingungen und "der Schwere des Vergehens" hätte es sicherlich ausgereicht die Athleten zu verwarnen, oder die Sperrmitteilungen bis September in einer Schreibtischschublade der Sekretärin "zu vergessen". Und - Wie immer bestraft der liebe Gott kleine Sünden gleich: Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich viele der nun gesperrten Athleten zukünftig noch einen Startpass ziehen werden. Wenn man nicht gerade Liga fährt, kommt man für einen geringen Aufpreis auch weiterhin mit einer Tageslizenz (nebst privater Unfallversicherung, die man gelegentlich ohnehin hat...) oder der Brauereilizenz eines anderen Verbandes über die Runden Da muss man sich auch nicht mehr ohne weitere Ansage für einen widerspenstigen Veranstalter in "Sippenhaft" nehmen lassen. Grüße ! |
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In der Anti-Doping-Ordnung der DTU ist die Vorgehensweise im Hinblick auf Veröffentlichungen geregelt. Die Disziplinarordnung scheint das IMO offen zu lassen. Falls das zutrifft, hätte der Athlet also einer Veröffentlichung nicht zugestimmt. Sehe ich das richtig?
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Wenn Du nach dem Wortlaut der verschiedenen DTU-Ordnungen und Bedingungen gehst, dann stellern sich noch ganz andere Fragen...
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Dies alles trifft im vorliegenden Fall meiner Laienmeinung nicht zu. § E.6.1 der DTU SPO sieht vor, dass eine Wettkampfsperre bereits ab Einleitung Disziplinarverfahren gilt und "in entsprechenden Publikationen zu veröffentlichen" ist. Dies ist wiederum meiner Laienmeinung zu unscharf und zu pauschal und beinhaltet keine Zustimmung zur Veröffentlichung persönlicher Daten in jeglicher Form. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass im Falle einer wirklichen Sperre die Athleten eine entsprechende Vereinbarung unterzeichen "dürfen", in der dann die explizite Zustimmung zur Veröffentlichung gefordert wird. Damit wären dann auch Contador & Co. genauso wie AG-Doper datenschutzrechtlich "sauber" veröffentlicht. |
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Ich habe gerade gesehen, dass man auch eine Gruppenmitgliedschaft abschliessen kann. Eventuell könnte einfach unser ganzer (kleiner) Verein zum Team Erdinger gehen, um in Zukunft Ärger mit dem BTV zu vermeiden. Hat da jemand nähere Infos bzw. Erfahrungen? |
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Ganz zu schweigen von IRONMAN-Veranstaltungen innerhalb des DTU-Raum! |
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@Arne: Wäre es nicht mal eine gute Idee, einen Repräsentanten des BTV ins Studio zu einer Podiumsdiskussion einzuladen? Vielleicht bekommt man noch ein paar Veranstalter und Athleten dazu. Am besten noch den TT Veranstalter!
Das wäre mal interessant!!! |
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Die Formulierung im Startpassinfoblatt ist auch nicht weniger zweideutig: Zitat:
Ironman sind doch IMHO mittlerweile genehmigt, oder? Zitat:
Matthias |
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Er pickt sich außerdem raus, welche Pflichten er bei Athleten durchsetzen will, seine eigenen Pflichten (inhaltliche Prüfung von Ausschreibungstexten) kommt er nicht nach. |
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Hier ist der Haken: Es ging hierbei ausschließlich um Dopingvergehen. In dieser Hinsicht gab es daher bereits in der Vergangenheit wohl gehörigen "Diskussionsbedarf", als z.B. Disziplinarsperren gegen Minderjährige (die zwecks Teilnahme bei einer OD beim Alter geschummelt hatten...) verhängt wurden. Einschließlich Veröffentlichung. Da angeblich "zur Wahrung des Datenschutzes" nur "Sachinhalte" veröffentlicht werden, gab es Namen und Vornamen, nicht jedoch die Gründe einer Sperre. Ein massives Problem ist auch die Tatsache, dass die Sperren auch nach dem "Verschwinden" von den einschlägigen Verbandsseiten im Internet auch weiterhin zugänglich sind (Archive...) und daher die Strafen auf irgendeine Weise "nachwirken". Da wird es dann wirklich brenzlig. Möglicherweise hat ja ein Betroffener inzwischen seine Rechtsschutzversicherung aufgefahren. Das kostet wieder Geld, das für Hilfe bei Rückholung der Startgebühren seitens des BTV im Sinne der Athleten und im Vorfeld dieses "Theaters" m.E. sehr viel sinnvoller angelegt gewesen wäre... |
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Fehlende Genehmigungsnummern in den Ausschreibungen dürften auch damit zusammenhängen dass Ironman-Ausschreibungen bereits ein Jahr und früher rausgeschickt werden, zu einem Zeitpunkt also, zu dem Genehmigungsnummern noch gar nicht bekannt sind und (nach den derzeitigen Regularien) auch noch nicht vergeben werden können Bei vielen Dingen, die ihr hier kritisiert, wird indirekt mehr Professionalität vom Verband gefordert. Die wenigsten bedenke dabei, dass z.B. sorgfältigere Kontrollen aller Ausschreibungen, besser gepflegte Datensätze der verschiedenen Wettkampfkalender auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene, bessere informationspolitik der Mitglieder und Veranstalter um Ziele des Verbandes besser nachvollziehbar zu machen, Informationsweitergabe über mails, social communities, Webseiten, allgemeine Presse usw. alles sinnvolle Dinge sind, die aber viel Zeit erfordern. Auf Landesverbandsebene sind (zumindest beim BTV als mitgliederstärksten Landesverband der DTU) derzeit alle Entscheidungsträger ausschließlich ehrenamtlich tätig. In unserer Geschäftsstelle gibt es gerade mal eine halbtags beschäftigte Bürokraft. Keine Vollzeitstelle, kein Geschäftsführer. Natürlich gibt es auch bei uns Überlegungen hier mehr Hauptamtlichkeit hineinzubringen, um die oben angerissenen Punkte besser umsetzen zu können. Allerdings muss einem auch klar sein, dass jede Vollzeitstelle letztlich über Abgaben von Veranstaltern und Athleten ( die ja ebenfalls schon auf der jetztigen sehr moderaten Höhe z.T. heftig kritisiert werden) gegenfinanziert werden muss. |
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Auch hier: Macht das bekannt! Öffentlichkeitsarbeit! Zitat:
Diese Energie ist nun verpufft und kostet nochmal zusätzlich Geld, bis alles auseinander dividiert ist. Wenn ihr das alles sinnvoll einsetzt, habt ihr einen eindeutigen Skalierungseffekt zu mehr Zufriedenheit der Athleten, des BTV - und auch der ungeliebten Veranstalter! Macht doch bitte nicht dieselben Fehler wie die Musik-Industrie und kümmert Euch um die Schwarzkopierer, anstatt ein geiles Produkt anzubieten, das entsprechenden Absatz und Kundenzufriedenheit findet! |
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und was die genehmigungsnummer betrifft, siehe HAFU. die vereibarung wurde ende mai unterzeichnet, da sind natürlich längst alle ausschreibungen fertig. letztendlich ist es so, wie ich es auch schon in einem anderen thread schrieb...genehmigt ist alles, was auf der verbandssseite unter "termine" oder "veranstaltungen" aufgeführt ist. und der 70.3 rügen steht genau seit dem 21. mai in dieser liste. zusätzlich wird der beim tvmv seitdem sogar offensiv und prominent auf der startseite des landesverbandes beworben. Zitat:
zusätzlich dazu gab es das thema zeitnah sogar hier im forum. also wer das nicht mitbekommen hat, hat sich einfach bis dahin nicht dafür interessiert...... |
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HaFu sprach ja auch davon, dass der IM FFM DTU-Kampfrichter angefordert hat und nicht, dass der 2014er IM FFM bereits genehmigt war. Wenn ich die obigen Meldungen richtig interpretiere und Marketing- und Vertrieb-Sprache rauslösche, war er das eben nicht! Ich lese "Der erste genehmigte IM wird der in Rügen sein und in Zukunft werden auch alle dt. IMs eine Genehmigung beantragen", also hat auch Wiesbaden diese Jahr keine Genehmigung. |
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Der Sportler hat also die Wahl, sich bei Wettkämpfen frühzeitig anzumelden und das Risiko einzugehen, dass der Wettkampf keine Genehmigung hat/bekommt oder er wartet ab, bis die Genehmigungen vorliegen, die Wettkämpfe auf der Verbandsseite genannt ist etc.. In ersten Fall geht er das Risiko ein, das Startgeld zu verlieren, denn der Veranstalter wird ihm wohl kaum das Startgeld zurückzahlen, nur weil er einen Startpass hat und deshalb nicht starten kann/darf. Solange der Veranstalter nicht mit einer nicht vorhandenen Genehmigung geworben hat, dürften die Chancen für den Sportler schlecht stehen. Im zweiten Fall besteht das Risiko, dass man keinen Startplatz mehr erhält oder der Zeitraum für eine günstige Anmeldung bereits verstrichen ist. Wünschenswert wäre es daher, wenn bereits mit der Veröffentlichung der Ausschreibung oder spätestens mit der Öffnung der Anmeldung eine Genehmigung vorliegt. Matthias |
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