![]() |
Zitat:
In dem Fall müsste der BTV dann die Differenz (DOSB-Zahl 12.000-BTV-Aktivmeldung 6.000=6.000 Rest) von den Startpassinhabern erheben, sprich ca. 6,00€ um alleine den DTU-Mitgliedbeitrag zahlen - ohne eigene "Betriebskosten" zu decken. Das wäre aus meiner Sicht die schlechteste Lösung. Ein sportverband ist auch Dienstleister der Vereine und Mitglieder - diese wollen aber auch Leistungen und Gegenleistungen kennen - etwas was der BTV vielleicht in der Vergangenheit vergessen hat zu verdeutlichen. |
Zitat:
Der BTV will, dass man ihm alle Mitglieder meldet, siehe: "Folgende Triathlon oder Ausdauerwettkampfsport treibende Vereinsmitglieder werden dem BTV von folgendem Verein gemeldet:" aber dem BLSV nur zwingend die Startpassinhaber. Zumindest interpretiere ich den Satz "Es wird bestätigt, dass zumindest die Startpassinhaber als Mitglieder auch beim Bayerischen Landessportverband unter der Sparte Triathlon gemeldet sind." so, dass Nicht-Startpassinhaber nicht an dem BLSV gemeldet werden müssen. Das heißt, die Zahlen des BLSV müßten eigentlich niedriger oder maximal gleich hoch sien, wie die BTV-Zahlen. Matthias |
Zitat:
eigentlich sollten sie aber gleich sein. weil beide Meldezahlen alle Triathlon ausübenden sein sollten und nicht die Startpaßinhaber. wurde bisher aber meist andersherum gemacht (früher ja auch in den anderen Landesverbänden). Muss man halt einsehen, dass das nicht geht. Zumindest mein Verein hat die gleiche Anzahl an den Georg-Brauchle-Ring gemeldet. |
Hi BunterHund,
Zitat:
|
Zitat:
Vielleicht ist die Vehemenz, mit der die notwendige und berechtigte Auseinandersetzung mit dem BTV, die sich offiziell nur um einen Punkt dreht, gleichzeitig ein grosses Ablenkungsmanöver anderer LVs. Manche Dinge sollen scheinbar nicht zur Sprache kommen. |
auch per Mail und anderweitig läuft schon Austausch über die nicht abgebildeten Wahrheiten. ;)
Werd' mir mal 'n dicken Ordner zulegen :Lachen2: und ihn gut gefüllt und sortiert am 13. Oktober mitnehmen. |
Ich hab da mal eine Frage ??
Wer ist denn am 13. 10 eigentlich stimmberechtigt bei den Wahlen- Was muss zur Stimmmberechtigung erfüllt werden und wie wird sie nachgewiesen ? in der Einladung steht TOP 20 Feststellen der stimmberechtigten Mitglieder (Delegierte) und der Beschlussfähigkeit, Ausgabe der Wahlunterlagen. |
Zitat:
Satzung BTV Dort findet sich in §12: Zitat:
|
Wir haben gestern bei uns auf der Vereinsversammlung schon eine Entscheidung getroffen.
Könnt Ihr mir sagen wie es mit Briefwahl aussieht ? |
Vielen Dank-
wir sind nur klein wie viele Vereine, die Unterabteilung der Schwimmabteilung, weniger denn 25- trotzdem oder gerade deswegen soll einer hinfahren. Der Leiter hat keine Zeit also soll der der hinfährt eine Vollmacht mitnehmen? Von wem muss die sein Hauptverein Vorstand , Schwimmabteilung Abteilungsleiter , Vereinsrecht kann ja kompliziert sein, ich kenn mich nicht aus . Und es sollte dann ja klappen und nicht an einem Formfehler scheitern. |
Zitat:
Es steht doch in der Satzung, was ich vorhin zitiert habe, §12 Punkt (4) Jeder anwesende Mitgliedsverein hat mindestens eine Stimme. Wer mitbestimmen will muß die Fahrt zum Verbandstag auf sich nehmen! |
Zitat:
§ 5 Mitgliedschaft (1) Mitglieder sind die dem BTV und dem BLSV angeschlossenen Triathlonvereine, Ausdauersportvereine und Triathlon- bzw. Ausdauersportabteilungen und deren Mitglieder. Also auch Mitglieder eines Vereines sind Mitglieder im BTV §12 (4) (4) Jeder anwesende Mitgliedsverein hat mindestens eine (1) Stimme. Vereine mit mehr als 25 Mitgliedern haben für je angefangene 25 Mitglieder eine (1) weitere Stimme. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann bis zu 5 Stimmen auf sich vereinigen. Bei Stimmrecht für den vertretenen Verein gilt die Vollmacht als erteilt. Die Stimmenerrechnung ergibt sich aus der Zahl der dem BLSV gemeldeten Mitglieder zum 30.06. des laufenden Jahres. Das bedeutet - du kannst als einfaches Mitglied dein Verein vertreten. Nimm deinen Startpass mit - das weisst dich als Mitglied im BTV & Mitglied eines Vreines aus!! |
Wer die Vollmacht ausstellen darf, steht in der Satzung Eures Vereins. Normalerweise sind das 2 Personen das 2 Vorstandsmitglieder. Es sollten also 2 Unterschriften drunter stehen.
|
Ich habe mir die Mitgliederzahlen der einzelnen Vereine im BTV besorgt und die Stimmenverteilung bestimmt - ohne Gewähr!!!
Ironischerweise gelten hier die B-Zahlen - also die Zahlen an den BLSV gemeldeten Mitglieder. Hinzu kommen noch die Stimmen des Präsidiums und der Mitglieder im Verbandsrat. Siehe www.triathlon-mittelfranken.de Auch bei dieser Wahl gilt: Nehmt euer demoratisches Recht in Anspruch und wählt das neue Präsidium. Es geht hier um nichts geringeres als die zukünftige Ausrichtung des Bayerischen Triathlon Verbandes. |
Falsche Zahlen? Falsches zählen?
Laut BTV-Auslegung zählen beim Abstimmungsverhalten im Rahmen des BTV-Verbandstages die offiziellen BLSV-Zahlen - jene Zahlen, die der BTV gegenüber der DTU immer um 50% nach unten korrigiert wissen will: 124671 Mitglieder in 717 Vereinen.http://www.triathlon-mittelfranken.d...le-nachrichten
Hier wird doch deutlich: Der jetzige btv-Präsident sucht sich offensichtlich die für ihn gerade günstigste Lösung heraus! |
Weißt du denn, ob die andere Zählweise sich für oder gegen Peter Pfaff auswirkt? Skurril ist es sicher, dass diese in anderen Belangen als nicht wirklich relevant dahingestellten Zahlen hier doch zum Tragen kommen. Aber ob er für sich damit einen bewussten Vorteil erreicht, dürfte kaum vorhersagbar sein.
|
Zitat:
|
Zitat:
Jetzt mach' ich schon so lange Triathlon, aber ich kann mich nicht erinnern, mal einen Triathleten vom o.g. Verein aus Rehau irgendwo getroffen zu haben und trotzdem haben sie eine deutlich höhere Stimmengewichtung auch als die "Schwergewichte" Riederau oder Roth.:confused: |
Ich bin echt gespannt wie es am Samstag ausgeht !
Vor allem ist ja am Freitag noch Ligabesprechung. |
Zitat:
In den Ergebnislisten findet sich 2012 jeweils genau 1 Athlet auf Sprint- und Kurzstrecke vom VfB. Auf den Websites des VfB kommt das Wort Triathlon überhaupt nicht vor: www.vfb-rehau.de www.outdoor-im-vfb.com Da wird es dann vielleicht verständlich, dass man nicht für 556 warum auch immer gemeldete Athleten Gebühren zahlen will, wenn man tatsächlich maximal eine Handvoll hat ... |
Zitat:
Genau diesen Umstand verstehe ich noch nicht - warum das NOCH nicht gemacht wurde. Die Frage ist - was würde es bedeuten wenn z.B. A- Zahlen = B-Zahlen = ca. 6000 Athleten sind: - es werden weniger Mitglieder im BLSV gemeldet - man hat weniger Stimmen - evtl. bekommt man weniger Geld/Zuschüsse vom Staat -... |
Zitat:
|
A und B-Zahlen, Meldeverhalten BTV, etc.
Das ist ein Problem, welches über Jahre hinweg durch den BTV aktiv vernachlässigt wurde:
Wenn wir auch ansonsten einen Länderfinanzausgleich von Süd in Richtung Nord bzw. Ost haben scheint dies im Triathlonsport andersherum gelaufen zu sein ;-) |
Zitat:
Matthias |
Ich glaube nur von den gemeldeten ! Bin mir aber nicht zu 100% sicher.
|
Zitat:
Würde die BLSV-Zahl herangezogen, die ja auch gegenüber der DTU maßgeblich ist, gäbe es den Konflikt doch überhaupt nicht. Und der oben erwähnte Verein würde sicherlich nicht versehentlich alle Mitglieder als Triathleten melden (und zahlen!), wenn es in Wirklichkeit nur eine Handvoll gibt. |
Zitat:
Zitat:
Wenn dem so wäre, dass die Abgaben der Vereine an den LV nur für Startpassinhaber erfolgen, würde da ja bedeuten, dass die hier verlinkte Stimmenverteilung falsch wäre, da dadurch ja Mitglieder der Vereine vertreten werden, die nach Zählart des BTV gar keine BTV-Mitglieder sind, da sie keine Beiträge zahlen. Deshalb war für mich eigentlich der logische Schluss, dass für die Mitglieder, anhand derer die Anzahl der Deligierten berechnet werden, auch Beiträge gezahlt werden müssen. Matthias |
Bitte die aktuelle bayrische Abgaben- und Gebührenordnung reinstellen
Liebe BTV-User dieses Forums, leider finde ich keine Abgaben- und Gebührenordnung des BTV auf der offiziellen Seite, denke aber, dass es so etwas wohl geben muss.
Wer dieses Dokument hat, möge es mal hier abbilden, hochladen - vielen Dank! Spricht auch für sich, keine aktuelle Abgaben- und Gebührenordnung als Download etc. bereit zu stellen - klickt man auf andere LV-Homepages, wird man eindeutig transparenter informiert ... |
Zitat:
|
Zitat:
|
Zitat:
Wenn das so gehandhabt wird, dass für alle Mitglieder Beiträge erhoben werden, wäre ja abstimmungstechnisch formal alles im grünen Bereich. Dann würde sich nur die Frage stellen, warum der BTV damit ein Problem hat, diese Beiträge auch an die DTU weiterzugeben. Zitat:
(1) Mitglieder sind die dem BTV und dem BLSV angeschlossenen Triathlonvereine, Ausdauersportvereine und Triathlon- bzw. Ausdauersportabteilungen und deren Mitglieder. Es wird unterschieden zwischen reinen Triathlonvereinen und Triathlonabteilungen großer Sportvereine (zumindest lese ich das so). Würde ja auch keinen Sinn machen, wenn gleich der ganze Stammverein Mitglied ist. Matthias |
So und was ist eine Ausdauersportabteilung ?
|
Zitat:
Wäre auch gespannt auf den letzten gültigen Beitragsbeschluss. Wenn jetzt der Verbandstag aufgrund solcher 'Schattenvereine' ohne aktive Sportler das bisherige Präsidium wiederwählt, wäre das allerdings ein, äh... (jetzt muss ich aufpassen, das nicht wieder Abmahnungen an Arne ergibt) 'hinterfragungswürdiger' Vorgang. :Huhu: Hoffentlich wird am Samstag eine Kehrtwende vollzogen. |
Zitat:
In jedem Fall ist die Mitgliedschaft im BTV nicht an die Beitragspflicht gekoppelt. Stimmrecht nach Mitgliedschaft bzw. Köpfen ist für einen Verein (BTV e.V.) meines Wissens ein konstituierendes Kennzeichen, sprich wenn man denkt da müsse irgend etwas geändert werden an der Satzung, dann muss man an dem Punkt Mitgliedschaft ansetzen. Da man auch ohne Startpass Triathlet sein kann, und an die Zahl der Startpässe oft auch andere Verpflichtungen des Vereins gekoppelt sind (Schiedsrichter), ist die derzeitige Regelung hinsichtlich des Stimmrechts vielleicht nicht die Schlechteste. |
Zitat:
Ich fand die Frage z.B. aus folgenden Aspekten interessant: - Wenn der BTV für alle (ca. 12000) Mitglieder Beiträge erhebt, wieso hat er dann Probleme für alle Mitglieder Beiträge zu zahlen? - Die Anzahl der zahlenden Mitglieder ist für eine eventuelle Anhebung der Abgaben bzw. die Umlegung auf die Mitglieder wichtig. Ist ein deutlicher Unterschied, wenn man das auf ca. 6000 Startpassinhaber oder ca. 12000 Mitglieder umlegt. - Da ja die Deligiertenanzahl anhand der höheren BLSV-Zahlen berechnet wird, scheint der BTV ja diese Zahl formal als seine Mitgliederzahl anzuerkennen bzw. anzusehen und nicht die niedrigeren Startpass-Zahlen. Matthias |
Witzig in diesem Zusammenhang ist noch folgender Ausschnitt aus der Satzung des BTV:
§6(2) Die Mitgliedschaft beim BTV endet auch durch Austritt oder Ausschluss aus dem BTV oder BLSV oder DTU, sowie durch Auflösung des Vereines oder der Abteilung. Frage: Ist denn der BTV noch bei sich selbst Mitglied? |
Zitat:
|
Zitat:
|
Sonst kommt irgendwann noch der FC Bayern auf die Idee, seine gesamten 185.000 Mitglieder beim BLSV anzumelden. Dann gäbe es nur noch einen Kuchen und gan viele Krümel.
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:30 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.