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BunterHund 05.10.2012 10:42

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 812271)
Wieso muss man irgendjemand überzeugen? /.../ Die Argumentation, dass man nur für aktive, regelmäßige Wettkampfteilnehmer Gebühren abführt ist schon etwas seltsam....
Matthias

Man muss nicht überzeugen, der BTV kann ja auch seine offensichtliche Politik weiterverfolgen und den Vereinen auch in Zukunft signalisieren "Es reicht uns, wenn ihr die aktiven Mitglieder mit Startpass meldet" ("Es wird bestätigt, dass zumindest die Startpassinhaber als Mitglieder auch beim Bayerischen Landessportverband unter der Sparte Triathlon gemeldet sind."; etwas interpretiert, siehe Meldeformular des BTV).
In dem Fall müsste der BTV dann die Differenz (DOSB-Zahl 12.000-BTV-Aktivmeldung 6.000=6.000 Rest) von den Startpassinhabern erheben, sprich ca. 6,00€ um alleine den DTU-Mitgliedbeitrag zahlen - ohne eigene "Betriebskosten" zu decken. Das wäre aus meiner Sicht die schlechteste Lösung.

Ein sportverband ist auch Dienstleister der Vereine und Mitglieder - diese wollen aber auch Leistungen und Gegenleistungen kennen - etwas was der BTV vielleicht in der Vergangenheit vergessen hat zu verdeutlichen.

Matthias75 05.10.2012 10:54

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 812309)
Man muss nicht überzeugen, der BTV kann ja auch seine offensichtliche Politik weiterverfolgen und den Vereinen auch in Zukunft signalisieren "Es reicht uns, wenn ihr die aktiven Mitglieder mit Startpass meldet" ("Es wird bestätigt, dass zumindest die Startpassinhaber als Mitglieder auch beim Bayerischen Landessportverband unter der Sparte Triathlon gemeldet sind."; etwas interpretiert, siehe Meldeformular des BTV).
In dem Fall müsste der BTV dann die Differenz (DOSB-Zahl 12.000-BTV-Aktivmeldung 6.000=6.000 Rest) von den Startpassinhabern erheben, sprich ca. 6,00€ um alleine den DTU-Mitgliedbeitrag zahlen - ohne eigene "Betriebskosten" zu decken. Das wäre aus meiner Sicht die schlechteste Lösung.

Ein sportverband ist auch Dienstleister der Vereine und Mitglieder - diese wollen aber auch Leistungen und Gegenleistungen kennen - etwas was der BTV vielleicht in der Vergangenheit vergessen hat zu verdeutlichen.

Jetzt wird's aber seltsam, oder?

Der BTV will, dass man ihm alle Mitglieder meldet, siehe:

"Folgende Triathlon oder Ausdauerwettkampfsport treibende Vereinsmitglieder werden dem BTV von folgendem Verein gemeldet:"

aber dem BLSV nur zwingend die Startpassinhaber. Zumindest interpretiere ich den Satz

"Es wird bestätigt, dass zumindest die Startpassinhaber als Mitglieder auch beim Bayerischen Landessportverband unter der Sparte Triathlon gemeldet sind."

so, dass Nicht-Startpassinhaber nicht an dem BLSV gemeldet werden müssen.

Das heißt, die Zahlen des BLSV müßten eigentlich niedriger oder maximal gleich hoch sien, wie die BTV-Zahlen.

Matthias

Pfeffer und Salz 05.10.2012 12:00

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 812314)
Das heißt, die Zahlen des BLSV müßten eigentlich niedriger oder maximal gleich hoch sien, wie die BTV-Zahlen.

eigentlich (nach Deinen Zitaten)

eigentlich sollten sie aber gleich sein. weil beide Meldezahlen alle Triathlon ausübenden sein sollten und nicht die Startpaßinhaber.

wurde bisher aber meist andersherum gemacht (früher ja auch in den anderen Landesverbänden). Muss man halt einsehen, dass das nicht geht.

Zumindest mein Verein hat die gleiche Anzahl an den Georg-Brauchle-Ring gemeldet.

tandem65 05.10.2012 13:57

Hi BunterHund,

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 811923)
Nur zu den darin "nicht abgebildeten Warheiten"*:

danke für die Arbeit, die Du hier leistest. Klar ist, daß wenn ich nicht vorbereitet wäre in einer solchen Situation, rieselten die Informationen der Vortragenden in mich rein und ich bräuchte wohl zu lange um Darstellungen zu widerlegen. Ich hoffe die Sportsfreunde aus Bayern fahren nächsten Samstag mit viel Mut & gut gerüstet zum Verbandstag.

TriMartin 05.10.2012 14:16

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 812210)
.... dann könnte der Mitgliedbeitrag sogar deutlich unter 5
wenn der BTV Ernst gemacht hat (davon gehe ich fast aus) und bereits 2009 nicht mehr lt. DTU-Abgabenordnung den der DTU zustehenden Ausrichter-Abgaben-Anteil (5%+Anteil Tageslizenzen) ordnungsgemäß gezahlt haben, dann müsste die Kasse des BTV bei den zahlreichen Veranstaltungen und Startern sehr gut gefüllt sein und die Begleichung des rechtlich unstrittigen ´Mitgliedsbeitrages kein Problem darstellen.
[/[/u]

Das klingt ja nicht nur nach vollen Kassen des BTV, sondern auch so, als ob in den BTV Kassen noch mehr Geld liegt, das eigentlich der DTU gehört. Man fragt sich nun, wieso wird das nicht thematisiert?
Vielleicht ist die Vehemenz, mit der die notwendige und berechtigte Auseinandersetzung mit dem BTV, die sich offiziell nur um einen Punkt dreht, gleichzeitig ein grosses Ablenkungsmanöver anderer LVs.
Manche Dinge sollen scheinbar nicht zur Sprache kommen.

Pfeffer und Salz 05.10.2012 14:36

auch per Mail und anderweitig läuft schon Austausch über die nicht abgebildeten Wahrheiten. ;)
Werd' mir mal 'n dicken Ordner zulegen :Lachen2: und ihn gut gefüllt und sortiert am 13. Oktober mitnehmen.

bittalilli 07.10.2012 14:26

Ich hab da mal eine Frage ??
Wer ist denn am 13. 10 eigentlich stimmberechtigt bei den Wahlen-
Was muss zur Stimmmberechtigung erfüllt werden und wie wird sie nachgewiesen ?

in der Einladung steht

TOP 20
Feststellen der stimmberechtigten Mitglieder (Delegierte) und der Beschlussfähigkeit, Ausgabe der Wahlunterlagen.

tandem65 07.10.2012 14:56

Zitat:

Zitat von bittalilli (Beitrag 813094)
Ich hab da mal eine Frage ??
Wer ist denn am 13. 10 eigentlich stimmberechtigt bei den Wahlen-
Was muss zur Stimmmberechtigung erfüllt werden und wie wird sie nachgewiesen ?

in der Einladung steht

TOP 20
Feststellen der stimmberechtigten Mitglieder (Delegierte) und der Beschlussfähigkeit, Ausgabe der Wahlunterlagen.

Tante google findet die Satzung des BTV eigentlich ganz schnell. ;)

Satzung BTV

Dort findet sich in §12:

Zitat:

§ 12 Der Verbandstag
...
(4) Jeder anwesende Mitgliedsverein hat mindestens eine (1) Stimme. Vereine mit mehr als
25 Mitgliedern haben für je angefangene 25 Mitglieder eine (1) weitere Stimme. Jedes
stimmberechtigte Mitglied kann bis zu 5 Stimmen auf sich vereinigen. Bei Stimmrecht für den
vertretenen Verein gilt die Vollmacht als erteilt. Die Stimmenerrechnung ergibt sich aus der
Zahl der dem BLSV gemeldeten Mitglieder zum 30.06. des laufenden Jahres.
Mitgliedsausweis Deines Vereins wäre Punkt 1, was ich auf meiner Liste hätte. Um auf Nr. sicher zu gehen wäre eine Vollmacht Deiner Vereinsführung oder etwas entsprechendes. Mit dem Vorstand würde ich sowieso Kontakt aufnehmen, wenn ich zum Verbandstag fahren wollte. Wenn der sowieso dort ist, kann es ja sein, daß er schon alle Stimmen Eures Vereins vertreten kann.

slo-down 07.10.2012 17:33

Wir haben gestern bei uns auf der Vereinsversammlung schon eine Entscheidung getroffen.

Könnt Ihr mir sagen wie es mit Briefwahl aussieht ?

bittalilli 07.10.2012 18:14

Vielen Dank-
wir sind nur klein wie viele Vereine, die Unterabteilung der Schwimmabteilung, weniger denn 25- trotzdem oder gerade deswegen soll einer hinfahren. Der Leiter hat keine Zeit also soll der der hinfährt eine Vollmacht mitnehmen? Von wem muss die sein Hauptverein Vorstand , Schwimmabteilung Abteilungsleiter , Vereinsrecht kann ja kompliziert sein, ich kenn mich nicht aus . Und es sollte dann ja klappen und nicht an einem Formfehler scheitern.

tandem65 07.10.2012 18:41

Zitat:

Zitat von slo-down (Beitrag 813148)
Könnt Ihr mir sagen wie es mit Briefwahl aussieht ?

Damit sieht es schlecht aus, wer steht denn alles zur Wahl? Wen möchtest Du denn per Briefwahl wählen?
Es steht doch in der Satzung, was ich vorhin zitiert habe, §12 Punkt (4) Jeder anwesende Mitgliedsverein hat mindestens eine Stimme.
Wer mitbestimmen will muß die Fahrt zum Verbandstag auf sich nehmen!

Emi 07.10.2012 18:43

Zitat:

Zitat von bittalilli (Beitrag 813156)
Vielen Dank-
wir sind nur klein wie viele Vereine, die Unterabteilung der Schwimmabteilung, weniger denn 25- trotzdem oder gerade deswegen soll einer hinfahren. Der Leiter hat keine Zeit also soll der der hinfährt eine Vollmacht mitnehmen? Von wem muss die sein Hauptverein Vorstand , Schwimmabteilung Abteilungsleiter , Vereinsrecht kann ja kompliziert sein, ich kenn mich nicht aus . Und es sollte dann ja klappen und nicht an einem Formfehler scheitern.

Wieder reicht hier ein Blick in die Satzung:
§ 5 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder sind die dem BTV und dem BLSV angeschlossenen Triathlonvereine,
Ausdauersportvereine und Triathlon- bzw. Ausdauersportabteilungen und deren Mitglieder.

Also auch Mitglieder eines Vereines sind Mitglieder im BTV
§12 (4)
(4) Jeder anwesende Mitgliedsverein hat mindestens eine (1) Stimme. Vereine mit mehr als
25 Mitgliedern haben für je angefangene 25 Mitglieder eine (1) weitere Stimme. Jedes
stimmberechtigte Mitglied kann bis zu 5 Stimmen auf sich vereinigen. Bei Stimmrecht für den
vertretenen Verein gilt die Vollmacht als erteilt. Die Stimmenerrechnung ergibt sich aus der
Zahl der dem BLSV gemeldeten Mitglieder zum 30.06. des laufenden Jahres.

Das bedeutet - du kannst als einfaches Mitglied dein Verein vertreten. Nimm deinen Startpass mit - das weisst dich als Mitglied im BTV & Mitglied eines Vreines aus!!

Rhing 07.10.2012 19:13

Wer die Vollmacht ausstellen darf, steht in der Satzung Eures Vereins. Normalerweise sind das 2 Personen das 2 Vorstandsmitglieder. Es sollten also 2 Unterschriften drunter stehen.

Emi 07.10.2012 20:50

Ich habe mir die Mitgliederzahlen der einzelnen Vereine im BTV besorgt und die Stimmenverteilung bestimmt - ohne Gewähr!!!
Ironischerweise gelten hier die B-Zahlen - also die Zahlen an den BLSV gemeldeten Mitglieder.
Hinzu kommen noch die Stimmen des Präsidiums und der Mitglieder im Verbandsrat.
Siehe www.triathlon-mittelfranken.de
Auch bei dieser Wahl gilt: Nehmt euer demoratisches Recht in Anspruch und wählt das neue Präsidium. Es geht hier um nichts geringeres als die zukünftige Ausrichtung des Bayerischen Triathlon Verbandes.

BunterHund 07.10.2012 22:25

Falsche Zahlen? Falsches zählen?
 
Laut BTV-Auslegung zählen beim Abstimmungsverhalten im Rahmen des BTV-Verbandstages die offiziellen BLSV-Zahlen - jene Zahlen, die der BTV gegenüber der DTU immer um 50% nach unten korrigiert wissen will: 124671 Mitglieder in 717 Vereinen.http://www.triathlon-mittelfranken.d...le-nachrichten

Hier wird doch deutlich: Der jetzige btv-Präsident sucht sich offensichtlich die für ihn gerade günstigste Lösung heraus!

Thorsten 07.10.2012 22:40

Weißt du denn, ob die andere Zählweise sich für oder gegen Peter Pfaff auswirkt? Skurril ist es sicher, dass diese in anderen Belangen als nicht wirklich relevant dahingestellten Zahlen hier doch zum Tragen kommen. Aber ob er für sich damit einen bewussten Vorteil erreicht, dürfte kaum vorhersagbar sein.

tandem65 08.10.2012 06:43

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 813278)
Weißt du denn, ob die andere Zählweise sich für oder gegen Peter Pfaff auswirkt? Skurril ist es sicher, dass diese in anderen Belangen als nicht wirklich relevant dahingestellten Zahlen hier doch zum Tragen kommen. Aber ob er für sich damit einen bewussten Vorteil erreicht, dürfte kaum vorhersagbar sein.

Das hängt davon ab, wie sich z.B. der MRRC oder PSV Nürnberg abstimmen werden. Dort sind viele Stimmen vorhanden. Daher ist dort eine signifikante Abweichung zu den BTV Zahlen zu erwarten. Das bedeutet, daß Mitglieder dieser Vereine auch nachfragen sollten was der Vorstand oder die Delegierten vorhaben!

Hafu 08.10.2012 09:35

Zitat:

Zitat von Emi (Beitrag 813236)
Ich habe mir die Mitgliederzahlen der einzelnen Vereine im BTV besorgt und die Stimmenverteilung bestimmt - ohne Gewähr!!!
Ironischerweise gelten hier die B-Zahlen - also die Zahlen an den BLSV gemeldeten Mitglieder.
...

Interessante Liste. Erstaunlicherweise ist der Verein mit dem größten Stimmrecht in Bayern der VFB Rehau mit gemeldeten über 500 "Triathleten" und erst auf Rang zwei folgt der (bekanntermaßen große) MRRC.

Jetzt mach' ich schon so lange Triathlon, aber ich kann mich nicht erinnern, mal einen Triathleten vom o.g. Verein aus Rehau irgendwo getroffen zu haben und trotzdem haben sie eine deutlich höhere Stimmengewichtung auch als die "Schwergewichte" Riederau oder Roth.:confused:

slo-down 08.10.2012 10:48

Ich bin echt gespannt wie es am Samstag ausgeht !
Vor allem ist ja am Freitag noch Ligabesprechung.

LidlRacer 08.10.2012 10:51

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 813333)
Interessante Liste. Erstaunlicherweise ist der Verein mit dem größten Stimmrecht in Bayern der VFB Rehau mit gemeldeten über 500 "Triathleten" und erst auf Rang zwei folgt der (bekanntermaßen große) MRRC.

Jetzt mach' ich schon so lange Triathlon, aber ich kann mich nicht erinnern, mal einen Triathleten vom o.g. Verein aus Rehau irgendwo getroffen zu haben und trotzdem haben sie eine deutlich höhere Stimmengewichtung auch als die "Schwergewichte" Riederau oder Roth.:confused:

Interessant! Mit Bayern hab ich eigentlich nicht viel zu tun - außer, dass ich ein paar Leute in Hof kenne, und mehrfach beim dortigen sehr schönen Triathlon gestartet bin. Rehau liegt direkt nebenan, so dass man meinen sollte, dass viele der dortigen Triathleten in Hof starten müssten.
In den Ergebnislisten findet sich 2012 jeweils genau 1 Athlet auf Sprint- und Kurzstrecke vom VfB.

Auf den Websites des VfB kommt das Wort Triathlon überhaupt nicht vor:
www.vfb-rehau.de
www.outdoor-im-vfb.com

Da wird es dann vielleicht verständlich, dass man nicht für 556 warum auch immer gemeldete Athleten Gebühren zahlen will, wenn man tatsächlich maximal eine Handvoll hat ...

Emi 08.10.2012 11:26

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 813375)
Interessant! Mit Bayern hab ich eigentlich nicht viel zu tun - außer, dass ich ein paar Leute in Hof kenne, und mehrfach beim dortigen sehr schönen Triathlon gestartet bin. Rehau liegt direkt nebenan, so dass man meinen sollte, dass viele der dortigen Triathleten in Hof starten müssten.
In den Ergebnislisten findet sich 2012 jeweils genau 1 Athlet auf Sprint- und Kurzstrecke vom VfB.

Auf den Websites des VfB kommt das Wort Triathlon überhaupt nicht vor:
www.vfb-rehau.de
www.outdoor-im-vfb.com

Da wird es dann vielleicht verständlich, dass man nicht für 556 warum auch immer gemeldete Athleten Gebühren zahlen will, wenn man tatsächlich maximal eine Handvoll hat ...

Das ist genau der Punkt. Es wurde bisher nicht einmal der Versuch unternommen die Vereine aufzufordern die A- und B-Zahlen anzugleichen. D.h. das Problem an der Ursache zu lösen. Man bekämpft lieber die Auswirkung und lässt es auf einen Rauswurf ankommen.
Genau diesen Umstand verstehe ich noch nicht - warum das NOCH nicht gemacht wurde. Die Frage ist - was würde es bedeuten wenn z.B. A- Zahlen = B-Zahlen = ca. 6000 Athleten sind:
- es werden weniger Mitglieder im BLSV gemeldet
- man hat weniger Stimmen
- evtl. bekommt man weniger Geld/Zuschüsse vom Staat
-...

Reifenplatzer 08.10.2012 11:50

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 813375)
Interessant! Mit Bayern hab ich eigentlich nicht viel zu tun - außer, dass ich ein paar Leute in Hof kenne, und mehrfach beim dortigen sehr schönen Triathlon gestartet bin. Rehau liegt direkt nebenan, so dass man meinen sollte, dass viele der dortigen Triathleten in Hof starten müssten.
In den Ergebnislisten findet sich 2012 jeweils genau 1 Athlet auf Sprint- und Kurzstrecke vom VfB.

Auf den Websites des VfB kommt das Wort Triathlon überhaupt nicht vor:
www.vfb-rehau.de
www.outdoor-im-vfb.com

Da wird es dann vielleicht verständlich, dass man nicht für 556 warum auch immer gemeldete Athleten Gebühren zahlen will, wenn man tatsächlich maximal eine Handvoll hat ...

Sieht für mich eher so aus als ob hier der gesamte Verein gemeldet ist :cool:

BunterHund 08.10.2012 13:00

A und B-Zahlen, Meldeverhalten BTV, etc.
 
Das ist ein Problem, welches über Jahre hinweg durch den BTV aktiv vernachlässigt wurde:
  • Mitgliedbeiträge so niedrig wie möglich, so wird man auch attraktiv für Vereine, deren Mitgliedschaft in anderen Landesfachverbänden eventuell teurer würde als bei einer Mitgliedschaft im BTV.
  • den tatsächlichen Vereinen mit einem Zaunpfahl (in Form eines so ausgestalteten Meldebogens!) die Botschaft zuwinken: "Meldet dem Bayrischen Landessportverband die großen Zahlen und uns gegenüber reichen die Startpassinhaber-Zahlen!"
  • keine Beitragsanpassung des BTV zur Abdeckung (event.) DTU-Forderungen über Jahre hinweg, selbst auf der jetzigen Tagesordnung fehlt der Passus "Gebühren 2013".
  • keine aktive Arbeit in Richtung (neuer) Vereine/Mitglieder etc.
  • halbe Stelle (bitte korrigiert mich) in der Geschäftsstelle bei knapp 350 (!) Vereinen und über 12.000 Mitgliedern - wie soll das gut laufen?
Immerhin konnte der BTV dadurch über Jahre hinweg satte Födergelder des BLSV einstreichen, an die DTU die Abgaben einsparen und zuletzt auch die Ausrichterabgaben (anscheinend, zumindest nach offiziellen Pressemitteilungen) zurückhalten.
Wenn wir auch ansonsten einen Länderfinanzausgleich von Süd in Richtung Nord bzw. Ost haben scheint dies im Triathlonsport andersherum gelaufen zu sein ;-)

Matthias75 08.10.2012 14:36

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 813424)
  • den tatsächlichen Vereinen mit einem Zaunpfahl (in Form eines so ausgestalteten Meldebogens!) die Botschaft zuwinken: "Meldet dem Bayrischen Landessportverband die großen Zahlen und uns gegenüber reichen die Startpassinhaber-Zahlen!"

Interessanterweise sind ja laut Satzung (§9) die BLSV-Zahlen für die Abgaben der Vereine/Mitglieder an den LV massgebend. Hier wäre sicher auch mal ein Blick in den Kassenbericht oder eine Nachfrage beim Kassenwart des eigenen Vereins interessant, ob der BTV von seinen Vereinen auch nur für die Startpassinhaber Kohle will oder für alle (BLSV-)gemeldeten Mitglieder.

Matthias

slo-down 08.10.2012 14:59

Ich glaube nur von den gemeldeten ! Bin mir aber nicht zu 100% sicher.

HeinB 08.10.2012 15:10

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 813461)
Interessanterweise sind ja laut Satzung (§9) die BLSV-Zahlen für die Abgaben der Vereine/Mitglieder an den LV massgebend.

Nein, da steht doch eine Einschränkung: "soweit keine eigenen Erhebungen zur Verfügung stehen".

Würde die BLSV-Zahl herangezogen, die ja auch gegenüber der DTU maßgeblich ist, gäbe es den Konflikt doch überhaupt nicht. Und der oben erwähnte Verein würde sicherlich nicht versehentlich alle Mitglieder als Triathleten melden (und zahlen!), wenn es in Wirklichkeit nur eine Handvoll gibt.

Matthias75 08.10.2012 15:26

Zitat:

Zitat von HeinB (Beitrag 813478)
Nein, da steht doch eine Einschränkung: "soweit keine eigenen Erhebungen zur Verfügung stehen".

Stimmt, den zweiten Satz hatten wir ja auch schonmal...

Zitat:

Zitat von HeinB (Beitrag 813478)
Würde die BLSV-Zahl herangezogen, die ja auch gegenüber der DTU maßgeblich ist, gäbe es den Konflikt doch überhaupt nicht. Und der oben erwähnte Verein würde sicherlich nicht versehentlich alle Mitglieder als Triathleten melden (und zahlen!), wenn es in Wirklichkeit nur eine Handvoll gibt.

Würde mich dennoch mal interessieren, wie die Abgabenpolitik zwischen LV und den Vereinen ist. Vor allem, da die Stimmenverteilung anhand der BLSV-Zahlen ermittelt wird.

Wenn dem so wäre, dass die Abgaben der Vereine an den LV nur für Startpassinhaber erfolgen, würde da ja bedeuten, dass die hier verlinkte Stimmenverteilung falsch wäre, da dadurch ja Mitglieder der Vereine vertreten werden, die nach Zählart des BTV gar keine BTV-Mitglieder sind, da sie keine Beiträge zahlen.

Deshalb war für mich eigentlich der logische Schluss, dass für die Mitglieder, anhand derer die Anzahl der Deligierten berechnet werden, auch Beiträge gezahlt werden müssen.

Matthias

BunterHund 08.10.2012 15:48

Bitte die aktuelle bayrische Abgaben- und Gebührenordnung reinstellen
 
Liebe BTV-User dieses Forums, leider finde ich keine Abgaben- und Gebührenordnung des BTV auf der offiziellen Seite, denke aber, dass es so etwas wohl geben muss.
Wer dieses Dokument hat, möge es mal hier abbilden, hochladen - vielen Dank!

Spricht auch für sich, keine aktuelle Abgaben- und Gebührenordnung als Download etc. bereit zu stellen - klickt man auf andere LV-Homepages, wird man eindeutig transparenter informiert ...

tandem65 08.10.2012 16:45

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 813489)
Wenn dem so wäre, dass die Abgaben der Vereine an den LV nur für Startpassinhaber erfolgen, würde da ja bedeuten, dass die hier verlinkte Stimmenverteilung falsch wäre, da dadurch ja Mitglieder der Vereine vertreten werden, die nach Zählart des BTV gar keine BTV-Mitglieder sind, da sie keine Beiträge zahlen.

Halte ich für Problematisch, wenn Mitglieder, die keine Beiträge zahlen, Stimmberechtigt sind auf der LV. Auch wenn es so in der Satzung steht, ist wie in dem gezeigten Beispiel des VfB Rehau, damit eine Verzerrung der Stimmgewichte möglich. Das hat bei einer Überprüfung vor Gericht eine große Wahrscheinlichkeit gekippt zu werden. Hier muß mittelfristig ein Antrag auf Satzungsänderung gestellt werden. So etwas ist in der Kürze nicht mehr realisierbar, da es rechtzeitig avisiert werden muß.

HeinB 08.10.2012 16:49

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 813489)
Wenn dem so wäre, dass die Abgaben der Vereine an den LV nur für Startpassinhaber erfolgen, würde da ja bedeuten, dass die hier verlinkte Stimmenverteilung falsch wäre, da dadurch ja Mitglieder der Vereine vertreten werden, die nach Zählart des BTV gar keine BTV-Mitglieder sind, da sie keine Beiträge zahlen.

Mitglied im BTV sind laut Satzung die ihm beigetretenen Vereine und dessen Mitglieder, bzw. die Mitglieder der Triathlon-Abteilung des Vereins.

Matthias75 08.10.2012 17:03

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 813524)
Halte ich für Problematisch, wenn Mitglieder, die keine Beiträge zahlen, Stimmberechtigt sind auf der LV. Auch wenn es so in der Satzung steht, ist wie in dem gezeigten Beispiel des VfB Rehau, damit eine Verzerrung der Stimmgewichte möglich. Das hat bei einer Überprüfung vor Gericht eine große Wahrscheinlichkeit gekippt zu werden. Hier muß mittelfristig ein Antrag auf Satzungsänderung gestellt werden. So etwas ist in der Kürze nicht mehr realisierbar, da es rechtzeitig avisiert werden muß.

Deshalb meine Frage. Ich ging einfach mal davon aus, dass die Vereine für diese Mitglieder auch Beiträge zahlen, da ich sonst auch die von dir genannten Probleme sehe.

Wenn das so gehandhabt wird, dass für alle Mitglieder Beiträge erhoben werden, wäre ja abstimmungstechnisch formal alles im grünen Bereich. Dann würde sich nur die Frage stellen, warum der BTV damit ein Problem hat, diese Beiträge auch an die DTU weiterzugeben.

Zitat:

Zitat von HeinB (Beitrag 813526)
Mitglied im BTV sind noch viel mehr, nämlich laut Satzung die ihm beigetretenen Vereine und dessen Mitglieder. Bei einem Sportverein mit mehreren Sparten also auch die Fußballer usw. Damit ist es dann nur logisch, dass nicht für jedes Mitglied bezahlt werden muss.

Laut Satzung:

(1) Mitglieder sind die dem BTV und dem BLSV angeschlossenen Triathlonvereine, Ausdauersportvereine und Triathlon- bzw. Ausdauersportabteilungen und deren Mitglieder.


Es wird unterschieden zwischen reinen Triathlonvereinen und Triathlonabteilungen großer Sportvereine (zumindest lese ich das so). Würde ja auch keinen Sinn machen, wenn gleich der ganze Stammverein Mitglied ist.

Matthias

slo-down 08.10.2012 17:04

So und was ist eine Ausdauersportabteilung ?

Pfeffer und Salz 08.10.2012 17:05

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 813504)
Liebe BTV-User dieses Forums, leider finde ich keine Abgaben- und Gebührenordnung des BTV auf der offiziellen Seite, denke aber, dass es so etwas wohl geben muss.
Wer dieses Dokument hat, möge es mal hier abbilden, hochladen - vielen Dank!

Spricht auch für sich, keine aktuelle Abgaben- und Gebührenordnung als Download etc. bereit zu stellen - klickt man auf andere LV-Homepages, wird man eindeutig transparenter informiert ...

K.A. ob es so eine Ordnung als Dokument an sich gibt, ich vermute nicht, gesehen habe ich sowas jedenfalls noch nicht. Lt. §9 der Satzung müssten die Gebühren 'nur' auf einem Verbandstag beschlossen worden sein (also hoffentlich nicht vom Präsidium eigenmächtig :cool: ). Ich bin erst seit 2 Jahren 'drin', so dass ich nur BTV-Meldeliste und BTV-Beitrittserklärung kenne mit 3,-/34,-(17,-) .
Wäre auch gespannt auf den letzten gültigen Beitragsbeschluss.

Wenn jetzt der Verbandstag aufgrund solcher 'Schattenvereine' ohne aktive Sportler das bisherige Präsidium wiederwählt, wäre das allerdings ein, äh... (jetzt muss ich aufpassen, das nicht wieder Abmahnungen an Arne ergibt) 'hinterfragungswürdiger' Vorgang. :Huhu:

Hoffentlich wird am Samstag eine Kehrtwende vollzogen.

HeinB 08.10.2012 17:14

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 813529)
Es wird unterschieden zwischen reinen Triathlonvereinen und Triathlonabteilungen großer Sportvereine (zumindest lese ich das so).

Das lese ich auch so, hab mich geirrt bzw. war zu schnell. Mein Beitrag ist schon korrigiert.

In jedem Fall ist die Mitgliedschaft im BTV nicht an die Beitragspflicht gekoppelt. Stimmrecht nach Mitgliedschaft bzw. Köpfen ist für einen Verein (BTV e.V.) meines Wissens ein konstituierendes Kennzeichen, sprich wenn man denkt da müsse irgend etwas geändert werden an der Satzung, dann muss man an dem Punkt Mitgliedschaft ansetzen. Da man auch ohne Startpass Triathlet sein kann, und an die Zahl der Startpässe oft auch andere Verpflichtungen des Vereins gekoppelt sind (Schiedsrichter), ist die derzeitige Regelung hinsichtlich des Stimmrechts vielleicht nicht die Schlechteste.

Matthias75 08.10.2012 17:33

Zitat:

Zitat von HeinB (Beitrag 813535)
Das lese ich auch so, hab mich geirrt bzw. war zu schnell. Mein Beitrag ist schon korrigiert.

In jedem Fall ist die Mitgliedschaft im BTV nicht an die Beitragspflicht gekoppelt. Stimmrecht nach Mitgliedschaft bzw. Köpfen ist für einen Verein (BTV e.V.) meines Wissens ein konstituierendes Kennzeichen, sprich wenn man denkt da müsse irgend etwas geändert werden an der Satzung, dann muss man an dem Punkt Mitgliedschaft ansetzen. Da man auch ohne Startpass Triathlet sein kann, und an die Zahl der Startpässe oft auch andere Verpflichtungen des Vereins gekoppelt sind (Schiedsrichter), ist die derzeitige Regelung hinsichtlich des Stimmrechts vielleicht nicht die Schlechteste.

Wenn dem so ist, dass alle gemeldeten bzw. stimmberechtigten Mitglieder zahlen, passt das meiner Meinung nach auch. Zumindest kenne ich das auch so von anderen Vereinen.

Ich fand die Frage z.B. aus folgenden Aspekten interessant:

- Wenn der BTV für alle (ca. 12000) Mitglieder Beiträge erhebt, wieso hat er dann Probleme für alle Mitglieder Beiträge zu zahlen?

- Die Anzahl der zahlenden Mitglieder ist für eine eventuelle Anhebung der Abgaben bzw. die Umlegung auf die Mitglieder wichtig. Ist ein deutlicher Unterschied, wenn man das auf ca. 6000 Startpassinhaber oder ca. 12000 Mitglieder umlegt.

- Da ja die Deligiertenanzahl anhand der höheren BLSV-Zahlen berechnet wird, scheint der BTV ja diese Zahl formal als seine Mitgliederzahl anzuerkennen bzw. anzusehen und nicht die niedrigeren Startpass-Zahlen.

Matthias

TriMartin 08.10.2012 17:44

Witzig in diesem Zusammenhang ist noch folgender Ausschnitt aus der Satzung des BTV:
§6(2) Die Mitgliedschaft beim BTV endet auch durch Austritt oder Ausschluss aus dem BTV
oder BLSV oder DTU, sowie durch Auflösung des Vereines oder der Abteilung.

Frage: Ist denn der BTV noch bei sich selbst Mitglied?

tandem65 08.10.2012 18:17

Zitat:

Zitat von HeinB (Beitrag 813535)
In jedem Fall ist die Mitgliedschaft im BTV nicht an die Beitragspflicht gekoppelt. Stimmrecht nach Mitgliedschaft bzw. Köpfen ist für einen Verein (BTV e.V.) meines Wissens ein konstituierendes Kennzeichen, sprich wenn man denkt da müsse irgend etwas geändert werden an der Satzung, dann muss man an dem Punkt Mitgliedschaft ansetzen. Da man auch ohne Startpass Triathlet sein kann, und an die Zahl der Startpässe oft auch andere Verpflichtungen des Vereins gekoppelt sind (Schiedsrichter), ist die derzeitige Regelung hinsichtlich des Stimmrechts vielleicht nicht die Schlechteste.

Vollkommen korrekt. An der Mitgliedschaft muß geändert werden. Wenn der VfB Rehau für seine 500 Mitglieder auch Beiträge an den BTV abführt ist ja alles korrekt. Andersherum könnte nun jeder Verein in Bayern alle Mitglieder des Stammvereins beim BLSV als Mitglieder im BTV melden oder gar Mitglieder erfinden und bekommt entsprechende Stimmen bei der Landesversammlung. Daß das nicht im Sinne des Vereinsrechtes sein kann liegt für mich auf der Hand. Insofern halte ich die Erhebung eines Beitrages für Mitglieder für obligatorisch.

LidlRacer 08.10.2012 18:49

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 813559)
Wenn der VfB Rehau für seine 500 Mitglieder auch Beiträge an den BTV abführt ist ja alles korrekt.

Scheint mir sehr unwahrscheinlich, dass die für ihre geschätzt 2 bis 10 Triathleten 556 * 3 = 1668 € zahlen. Falls doch, gehört da jemand mit dem Klammerbeutel gepudert.

Thorsten 08.10.2012 20:17

Sonst kommt irgendwann noch der FC Bayern auf die Idee, seine gesamten 185.000 Mitglieder beim BLSV anzumelden. Dann gäbe es nur noch einen Kuchen und gan viele Krümel.


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