Zitat:
Zitat von Matthias75
(Beitrag 1770837)
Würdet ihr euch dann auch flächendeckend an die 30 halten oder müsste man als Autofahrer damit rechnen, dass man links und rechts von deutlich schnelleren Radfahrern überholt wird?.
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Wer von den Autofahrer fordert, sich flächendeckend an Tempo 30 zu halten, kann/sollte eigentlich auch mit dem Rad nicht schneller als die Autos fahren. Fahrräder sind in meinen Augen weitgehend gleichberechtigte Fahrzeuge zu Autos, also gleiche Rechte, aber auch gleiche Pflichten.
Ich bin nicht ganz so schnell, inzwischen eher seltener über 30 km/h in der Ebene unterwegs, aber natürlich macht es schon gelegentlich Spaß, in der Ortseinfahrt das Überwachungsschild mit dem Smiley zu einem traurigen Smiley zu provozieren, indem man die 30 um ein paar km/h überschreitet. Das ist dann halt ein Spiel, das man gelegentlich, und wenn allein auf der Straße, mal machen kann. Aber generell hat man dann als Radler auch im Verkehr mitzuschwimmen.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
(Beitrag 1770857)
Gilt denn für Radfahrer ein generelles Überholverbot bei stockendem Verkehr?
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Jein. Soweit ich weiß, darf man als Radler z.B. an der Ampel seitlich neben den Autos vorsichtig vorfahren, solange diese stehen. Sobald die Schlange rollt, dann eben nicht mehr. Ich fnde es auch gefährlich, zwischen rollenden Autos zu schlängeln, ich kann nicht erwarten, daß Autofahrer damit rechnen, und nicht mal einfach zur Seite ziehen oder gar eine Tür öffnen...
Das Problem hatte ich nur einmal richtig nervig: B3 von Darmstadt nach Süden, 2-Spurig, mit Radweg als Seitenstreifen, leicht bergab. Da rollt man ca. 6 km mit Tempo 35 - 40 normal neben den Autos, die mit 100 langfahren. Es war aber Stau, und die Autos zogen, um die Rettungsgasse freizulassen, auf die Standspur (kaum einer nimmt es als Radweg wahr). Da bin ich dann auch zwischen den Autos (0 - 10 km/h) langsam mit max. 20 nach vorne geschlängelt. Die Geduld, bei den Autos zu bleiben, war für 4 km Restweg nicht da. Es war aber stressig.