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Stefan K. 21.12.2022 12:40

Zitat:

Zitat von twsued (Beitrag 1694114)
Danke

Schade, wie man hier immer gleich persönlich im großen Belehrt wird

Verhält sich ähnlich wie mit "Charity".

Die Selbstdarsteller bevorzugen die Öffentlichkeit und oberflächliche Belehrungen.

Die wahren "Helfer" und Willigen bleiben meist im Hintergrund.
Diejenigen die am lautesten "krakelen", haben oft die besten Gründe um sich eigentlich bedeckt zu halten.

Klugschnacker 21.12.2022 12:47

Reichen hier 5 Euro fürs Phrasenschwein, oder ist das eher ein Fall für Kartenzahlung?
:Lachen2:

Stefan K. 21.12.2022 13:00

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1694122)
Reichen hier 5 Euro fürs Phrasenschwein, oder ist das eher ein Fall für Kartenzahlung?
:Lachen2:

Hatte schon Goethe drauf....

"Zuerst belehre man sich selbst, dann wird man Belehrung von andern empfangen".

twsued 21.12.2022 13:38

https://www.waz.de/staedte/essen/pol...237203037.html

Ganz große Helden

zähl das auch noch zu Verniedlichung "ziviler Ungehorsam"

noam 21.12.2022 14:24

Zitat:

Zitat von twsued (Beitrag 1694130)
https://www.waz.de/staedte/essen/pol...237203037.html

Ganz große Helden

zähl das auch noch zu Verniedlichung "ziviler Ungehorsam"

Das ist schlicht dumm.

Nepumuk 21.12.2022 15:37

Zitat:

Zitat von twsued (Beitrag 1694130)
https://www.waz.de/staedte/essen/pol...237203037.html

Ganz große Helden

zähl das auch noch zu Verniedlichung "ziviler Ungehorsam"

Es geht und ging nie um "ziviler Ungehorsam", sondern darum, dass Menschen von der Ausübung ihres von der Verfassung garantierten Demonstrationsrechtes durch völlig überzogene staatliche Maßnahmen (Hausdurchsuchung etc.) abgebracht werden sollen.

Die zitierte Aktion fällt sicher nicht darunter, das ist aber auch nicht das Thema.

Nogi87 21.12.2022 15:45

Zitat:

Zitat von Nepumuk (Beitrag 1694140)
Es geht und ging nie um "ziviler Ungehorsam", sondern darum, dass Menschen von der Ausübung ihres von der Verfassung garantierten Demonstrationsrechtes durch völlig überzogene staatliche Maßnahmen (Hausdurchsuchung etc.) abgebracht werden sollen.

Die zitierte Aktion fällt sicher nicht darunter, das ist aber auch nicht das Thema.

Alle Deutschen haben das grundsätzliche Recht, sich "ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln" (Art. 8 GG). Für Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel gilt nach dem Versammlungsgesetz zusätzlich: Sie müssen bei der Ordnungsbehörde (Polizei) angemeldet werden

Matthias75 21.12.2022 15:53

Zitat:

Zitat von Nepumuk (Beitrag 1694140)
Es geht und ging nie um "ziviler Ungehorsam", sondern darum, dass Menschen von der Ausübung ihres von der Verfassung garantierten Demonstrationsrechtes durch völlig überzogene staatliche Maßnahmen (Hausdurchsuchung etc.) abgebracht werden sollen.

Die zitierte Aktion fällt sicher nicht darunter, das ist aber auch nicht das Thema.

Wenn aber nun sowohl legale wie auch illegale Aktionen von denselben Gruppierungen ausgeführt werden bzw. unter demselben Namen?

Deshalb mein Einwand, dass sich die Aktivisten klar darüber werden sollten, wie weit sie gehen wollen und wie sie mit Straftäter in den eigenen Reihen umgehen wollen. Wenn sie such nicht von solchen Aktionen distanzieren oder diese sogar gutheißen, müssen sie sich nicht wundern, wenn sie als gesamte Gruppierung in der öffentlichen Wahrnehmung mit solchen Aktionen gleichgesetzt werden und auch die Strafverfolgungsbehörden nicht untätig zuschauen.

M.


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