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pepusalt 16.06.2021 15:58

Selbst wenn sich nicht alle Chat-Teilnehmer aktiv an der Verbreitung strafrechtlich relevanter Inhalte beteiligt haben, sie haben es aber gesehen toleriert und geduldet.

Ich würde das sehr bedenkliche passive Unterstützung der strafrechtlich relevanten Inhalte (Hakenkreuze vermutlich, etc.) durch die restlichen polizeilichen Chat-Teilnehmer nennen.

Man stelle sich mal hier bewusst gepostete Hakenkreuze oder Goebbelszitate von ein paar Teilnehmern vor...

noam 16.06.2021 16:34

Zitat:

Zitat von pepusalt (Beitrag 1606731)
Selbst wenn sich nicht alle Chat-Teilnehmer aktiv an der Verbreitung strafrechtlich relevanter Inhalte beteiligt haben, sie haben es aber gesehen toleriert und geduldet.

Ich würde das sehr bedenkliche passive Unterstützung der strafrechtlich relevanten Inhalte (Hakenkreuze vermutlich, etc.) durch die restlichen polizeilichen Chat-Teilnehmer nennen.

Man stelle sich mal hier bewusst gepostete Hakenkreuze oder Goebbelszitate von ein paar Teilnehmern vor...

Abwarten , was es am Ende für Inhalte waren. In NRW wurde bekanntlich im Zuge der rechtsextremen Chats eine Polizistin suspendiert, weil sie eine Parodie auf Hilter gepostet hatte.

Ich warte gespannt auf die diesbezügliche Studie. Vor allem die Frage, ob der Polizeidienst durch viele negative Erfahrungen mit bestimmen Gruppen die aus Teilen bestimmter Bevölkerungsgruppen oder Ethnien bestehen jemanden „rechts“ werden lassen, oder ob der Polizist schon vor seiner Polizeilaufbahn „rechts“ ist.

Ich glaube beides nicht und halte das Rassismusproblem der Polizei für ein mediales und politisches.

Steff1702 21.06.2021 16:17

Wurde wohl gerade nochmal so die rechte Machtergreifung verhindert:

„ TE konnte die Dokumente der Tatvorwürfe zum großen Teil einsehen. Wir werden sie nicht veröffentlichen. Die Ermittlungen gelten als „Dienstgeheimnisse“. Würden Zitate rückverfolgt wäre die „Entfernung aus dem Beamterverhältnis nach hessischen Disziplinargesetz“ die Konsequenz, die materielle Vernichtung würde auf die soziale folgen.

Einige Beispiele müssen genügen. So sprechen mehrere Beamte in den Chats von „Zigeunern“, gelegentlich von „Sinti und Roma“, oder verwenden andere Begriffe zur Kennzeichnung wie „Nafris“. Das ist eine Abkürzung für „Nordafrikanische Intensivtäter“. So wurden Täter von der Kölner Polizei noch in einem Tweet im Zusammenhang mit den sexuellen Übergriffen auf rund 650 Frauen in der Kölner Silvesternacht von 2016 benannt; erst danach wurde jede gängige Gruppenbezeichnung als angebliches „Racial Profiling“ strikt untersagt; „Mann“ ist die letzte erlaubte konkrete Täterbeschreibung. Die von Beuth zitierten angeblichen rechtsextremen Zitate aber sind alle älter als vier Jahre und stammen aus der aufgewühlten Zeit nach den Kölner Übergriffen.“


https://www.tichyseinblick.de/tichys...innenminister/

Stefan 21.06.2021 16:30

Zitat:

Zitat von Steff1702 (Beitrag 1607349)
www.tichyseinblick....

Der frühere Chefredakteur der Wirtschaftswoche, Roland Tichy, hat am Stuttgarter Landgericht eine Niederlage gegen die Grünen-Politikerin Claudia Roth erlitten.
Roth hatte Tichys Portal Tichys Einblick als eine von mehreren "neurechten Plattformen" benannt, "deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen" beruhten.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/medien/t...icht-1.4806343

Flow 21.06.2021 20:25

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1607353)
Der frühere Chefredakteur der Wirtschaftswoche, Roland Tichy, hat am Stuttgarter Landgericht eine Niederlage gegen die Grünen-Politikerin Claudia Roth erlitten.
Roth hatte Tichys Portal Tichys Einblick als eine von mehreren "neurechten Plattformen" benannt, "deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen" beruhten.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/medien/t...icht-1.4806343

Aus dem SZ-Artikel :
Zitat:

Das Gericht stellte indessen fest, es handle sich um eine Meinungsäußerung, die so unkonkret gehalten sei, dass ein Wahrheitsbeweis nicht zu erbringen sei. Selbst wenn Roths Äußerung überspitzt sei, müsse sich Tichy diese gefallen lassen.
Die Angelegenheit sagt damit nichts über "Tichys Einblick" aus, wie du hier anscheinend gerne suggerieren möchtest. Lediglich, daß Claudia Roth unkonkrete Meinungsäußerungen von sich geben darf, wie es ihr beliebt.

Grüße ... :Huhu:

Stefan 22.06.2021 06:14

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 1607374)
Aus dem SZ-Artikel :
Die Angelegenheit sagt damit nichts über "Tichys Einblick" aus, wie du hier anscheinend gerne suggerieren möchtest.

Grüße ... :Huhu:

Vielleicht habe ich nicht den optimalen Artikel verlinkt, aber wenn Du willst reiche ich Dir weitere Artikel nach.

deralexxx 22.06.2021 07:20

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 1607374)
Aus dem SZ-Artikel :
Die Angelegenheit sagt damit nichts über "Tichys Einblick" aus, wie du hier anscheinend gerne suggerieren möchtest. Lediglich, daß Claudia Roth unkonkrete Meinungsäußerungen von sich geben darf, wie es ihr beliebt.

Grüße ... :Huhu:

Wie würdest du denn TE als Medium einordnen?

Flow 22.06.2021 11:59

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1607417)
Vielleicht habe ich nicht den optimalen Artikel verlinkt, aber wenn Du willst reiche ich Dir weitere Artikel nach.

Was wolltest du uns denn sagen ?

Wir haben soweit gelernt, daß ein Gericht die Meinungsfreiheit deckt, insbesondere wenn sie ausreichend unkonkret gehalten wird, und daß Claudia Roth womöglich kein Fan von Tichys Einblick ist.

Flow 22.06.2021 12:31

Zitat:

Zitat von deralexxx (Beitrag 1607429)
Wie würdest du denn TE als Medium einordnen?

Habe mich selbst bisher zu wenig damit befaßt, um eine vernünftige eigene Einordnung vorzunehmen.

Wikipedia spuckt dies aus :
Zitat:

Tichys Einblick ist der Titel eines seit 2014 erscheinenden Onlinemagazins des deutschen Journalisten und Publizisten Roland Tichy, der auch die namensgebende Kolumne beisteuert. Seit 2016 erscheint zudem monatlich eine gedruckte Zeitschrift gleichen Titels.

Das Medium bezeichnet sich selbst als „liberal-konservatives Meinungsmagazin“. Es versammelt in verschiedenen Formaten regelmäßige Beiträge von Kolumnisten sowie unregelmäßige Kommentare von einer Reihe von Autoren und Gastautoren zum politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Geschehen. Die Gastbeiträge reichen im politischen Spektrum von Wirtschaftsliberalismus bis hin zum Rechtspopulismus.
Offensichtlich haben wir es mit einem selbstbezeichneten Meinungsmagazin zu tun, das unter anderem ein Spektrum an Gastbeiträgen enthält, die an einem Ende nach Wikipedias Einschätzung auch bis hin zum Rechtspopulismus reichen.

Da Begriffe wie "Rechtspopulismus" nach meinem Empfinden zunehmend inflationär verwendet wreden, genieße ich die Einschätzung mit Vorsicht.

Laut Wikipedia hat die Zivilkammer Claudia Roths Aussage über Tichys Einblick ja auch als "substanzarme Meinungsäußerung" eingeschätzt.

Claudia Roths Aussage laut oben von Stefan verlinktem SZ-Artikel :
Zitat:

"Wir müssen die Stichwortgeber benennen, alle diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht - von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis zu eindeutig rechtsradikalen Blogs."
"Substanzarm" kann sich womöglich auf den Begriff "neurechte" beziehen, oder auch auf die nur vage gehaltene Zuordnung Roland Tichys (noch nicht einmal konkret "Tichys Einblick") auf den ersten Teil des Satzes.

Wie auch immer, für eine vernünftige persönliche Einordnung bräuchte ich noch etwas mehr Substanz ... ;)

Stefan 22.06.2021 14:17

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 1607507)
Was wolltest du uns denn sagen

Flow, Du bist selbst in der Lage, Dir ein Urteil über die politische Ausrichtung von Tichy zu bilden. Du hast im Forum vielfach bewiesen, dass Du in der Lage bist, Suchmaschinen zu verwenden. Ansonsten frag bei Steff1702 oder Pippi nach.

Flow 22.06.2021 14:40

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1607539)
Flow, Du bist selbst in der Lage, Dir ein Urteil über die politische Ausrichtung von Tichy zu bilden. Du hast im Forum vielfach bewiesen, dass Du in der Lage bist, Suchmaschinen zu verwenden.

Danke. Das ist mir auch klar. Wenn ich Zeit und Muße habe, werde ich das eventuell tun.

Du erwecktest den Eindruck, selbst irgendwas "Substanzvolles" abgeben zu wollen.

Vielleicht einfach deine persönliche Meinung und Einschätzung des Magazins, anstatt zu suggerieren, ein Gericht hätte irgendeine Art allgemeingültige Beurteilung des Magazins abgegeben ... ;)
Zitat:

Ansonsten frag bei Steff1702 oder Pippi nach.
Mein Weg wäre das Magazin bei Gelegenheit einfach selbst mal zu kaufen und zu lesen, vorher vielleicht im Laden etwas darin zu blättern. Ausreichend überschüssige Zeit, Muße und Interesse vorausgesetzt ...

Hast du Artikel aus dem Magazin gelesen ?
Wie weit sind dir die regelmäßigen Kolumnisten bekannt ?
Gelingt dir spontan die Abgrenzung dieser von Gastkommentaren ?

Grüße ... :Huhu:

pepusalt 22.06.2021 14:43

Wie man sieht sind selbst Claudia Roth's unkonkrete Meinungsäußerungen über den bestimmt unbescholtenen Tichy noch wesentlich unkonkreter bis gar nicht erkennbar gestaltbar. Erstaunlich. Oder auch nicht.

Trimichi 22.06.2021 19:55

Dieser Tichy: ist eine Figur in Stanislaw Lems Romanen?

Ich empfehle:

- die Sterntagebücher
- Fiasko
- Solaris

und ganz wichtig:

der Schnupfen. ... :Lachen2:

JENS-KLEVE 23.06.2021 09:32

Klar muss man bei TE die Medienkompetenz besitzen direkt den rechten ( Nicht rechtsextremen) Anstrich einzukalkulieren. Das gleiche tut man ja auch, wenn man die TAZ liest oder wenn man Schlagzeilen der BILD betrachtet. Ich schaue mir trotzdem öfters Artikel dort an, weil dort oft Dinge ans Tageslicht kommen, die bei den gängigen Medien erst viel später veröffentlicht werden.
Im Forum verlinken würde ich sie trotzdem nicht, weil dort manchmal auch viel Stuss steht, und man erst im Nachhinein weiß, bei welchen Themen TE richtig lag.

Steff1702 23.06.2021 10:14

Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1606644)

49. In Worten: Neunundvierzig. :(

NeUnUnDvIeRzIg

Jetzt sind’s noch 25.

Mal schauen was am Ende übrig bleibt

https://www.faz.net/aktuell/rhein-ma...2.html?GEPC=s5


„ Im Fall der Vorwürfe gegen SEK-Beamte wegen mutmaßlich rechtsextremer Chats zeichnet sich ab, dass ein Teil der Beamten offenbar strafrechtlich nicht belangt werden kann. Wie das hessische Innenministerium am Dienstag mitteilte, wird derzeit das „Fehlverhalten aller beteiligten Beamten umfassend und gründlich aufgearbeitet“.

Konkret nannte das Ministerium die Zahl von 25 hessischen Polizisten, davon 17 des SEK Frankfurt, die Teilnehmer der betreffenden Gruppenchats waren, in denen strafrechtlich relevante Inhalte festgestellt wurden.

Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich um volksverhetzende Inhalte und verbotene Symbole. Konkrete Beispiele nannte die Behörde wegen der laufenden Ermittlungen nicht. Dem Vernehmen nach sollen NS-verherrlichende Inhalte darunter sein.“

pepusalt 23.06.2021 13:54

Zitat:

Zitat von Steff1702 (Beitrag 1607684)
..{Relativierungsversuche}..

Ich möchte Deine Reaktion sehen (oder lieber nicht), wenn es um Pädophilie gegangen wäre, und dann haben von den 49 im Chat, 25 (davon 17 bei der Polizeiberatung von Opfern häuslicher Gewalt) strafrechtlich relevante Inhalte getauscht , aber nur Bilder und nur verherrlichend. Und die restlichen 24 hätten genauso weggeschaut.

Steff1702 23.06.2021 14:05

Zitat:

Zitat von pepusalt (Beitrag 1607737)
Ich möchte Deine Reaktion sehen (oder lieber nicht), wenn es um Pädophilie gegangen wäre, und dann haben von den 49 im Chat, 25 (davon 17 bei der Polizeiberatung von Opfern häuslicher Gewalt) strafrechtlich relevante Inhalte getauscht , aber nur Bilder und nur verherrlichend. Und die restlichen 24 hätten genauso weggeschaut.

https://www.youtube.com/watch?v=tBSjvWRenOE

Schlafschaf 23.06.2021 14:09

Zitat:

Zitat von Steff1702 (Beitrag 1607740)

:Lachanfall: :Lachanfall: Super!

pepusalt 23.06.2021 14:32

Zitat:

Zitat von Steff1702 (Beitrag 1607740)

Ich denke das Beispiel hat gleich mehrere deutliche Parallelen zu Deinen Relativierungsversuchen, die ich aufzeigen wollte.

(selbst wenn auch dann das als whataboutism gilt)

qbz 23.06.2021 14:37

"Rechte Gewalt Auch dreißig Jahre nach einem Angriff durch Neonazis warten die Opfer auf Entschädigung. Doch die Behörden mauern."

Steff1702 24.06.2021 22:51

„ Das Hessische Landeskriminalamt (LKA) ist zu dem Ergebnis gekommen, daß der Inhalt der Chatgruppen einer Frankfurter SEK-Einheit überwiegend straffreie Kommunikation umfaßt. „Aus den fortschreitenden und weiterhin laufenden Ermittlungen hat das Landeskriminalamt den Eindruck gewonnen, daß die Chats nicht vornehmlich radikal geprägt waren“, teilte Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) am Donnerstag mit. Schuldhaftes Verhalten der einzelnen Chatteilnehmer sei daher jeweils individuell zu bewerten.
....
Der beitragsstärkste Gruppenchat umfaßt laut dem LKA bis zu 10.000 Beiträge, von denen drei als strafrechtlich relevant bewertet wurden. In einem weiteren Gruppenchat mit 9.000 Beiträgen habe man 24 gefunden, die von der Staatsanwaltschaft als potentiell strafbewehrt erachtet worden seien. Ein Chat mit 130 Beiträgen habe drei Verdachtsfälle für mögliche Straftaten enthalten.“

https://jungefreiheit.de/politik/deu...kommunikation/

Stefan 25.06.2021 08:28

Zitat:

Zitat von Steff1702 (Beitrag 1608063)
...jungefreiheit.de....

Redakteure und Autoren der „Junge Freiheit“ waren verschiedentlich für konservative, rechte und rechtsextreme Parteien aktiv. Seit der Gründung der AfD bestehen jedoch besondere Bezüge zu dieser Partei. Alexander Gauland sagte noch als brandenburgischer AfD-Landesvorsitzender: „Wer die AfD verstehen will, muss die ,Junge Freiheit‘ lesen.“

Matthias75 25.06.2021 08:32

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1608081)
Redakteure und Autoren der „Junge Freiheit“ waren verschiedentlich für konservative, rechte und rechtsextreme Parteien aktiv. Seit der Gründung der AfD bestehen jedoch besondere Bezüge zu dieser Partei. Alexander Gauland sagte noch als brandenburgischer AfD-Landesvorsitzender: „Wer die AfD verstehen will, muss die ,Junge Freiheit‘ lesen.“

Ist auch auf SPON erschienen.

M.

El Stupido 25.06.2021 09:00

"Nicht vornehmlich radikal geprägt" seien die Chats also gewesen so IM Beuth.
Zu der Aussage kommt er offenbar durch die Zahlen:
Drei strafrechtlich relevante Inhalte innerhalb 10.000 Chats in einer Gruppe und in einem anderen Chat 24 von 9.000. Wenn man das so misst dann sieht das natürlich "niedlich" aus.
Schaut mal in eure WhatsApp Gruppen: wie viele Nachrichten bestehen nur aus einem Lach-Smiley, einem Daumen hoch oder ähnlichem? Das alles wird als einzelne Nachricht gewertet.
Drei plus 24 = 27 strafrechtlich relevante Inhalte. Bei der Polizei.

Wenn man das nun herunterspielt und dafür auch noch Medien wie jungefreiheit.de bedient (statt einfach wie Matthias75 oder andere SPON zu lesen oder ähnliches): Geschmäckle....

noam 25.06.2021 09:08

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1608081)
Redakteure und Autoren der „Junge Freiheit“ waren verschiedentlich für konservative, rechte und rechtsextreme Parteien aktiv. Seit der Gründung der AfD bestehen jedoch besondere Bezüge zu dieser Partei. Alexander Gauland sagte noch als brandenburgischer AfD-Landesvorsitzender: „Wer die AfD verstehen will, muss die ,Junge Freiheit‘ lesen.“

Dann könnte man jetzt einmal hinterfragen, warum denn Medien wie TAZ und Süddeutsche die Nachricht, dass ein rechtsextremer Chat bei der Polizei "aufgeflogen" sei ohne weitere Prüfung der Inhalte sozusagen als Titelstory bringen, aber die "Richtigstellung" bzw. die Ergebnisse der Ermittlungen (wenn sie denn nicht der Gesinnung entsprechen) entweder gar nicht oder sehr reduziert und versteckt publiziert werden.


Ich finde es schade, dass viele Medien auch bei redaktionellen Inhalten nicht mehr in der Lage zu sein scheinen, sachbezogen und inhaltsbasiert zu berichten, sondern sich hier der auflagenheischenden Mittel bedient, die bei der BILD seit bestehen der Zeitung angeprangert werden. Stattdessen sollen klare Freund / Feindbilder kreiert werden.

El Stupido 25.06.2021 09:13

Dann sei auch die Frage erlaubt, warum manche Medien einfach copy/paste von Pressemeldungen der Polizei machen ohne irgendwas zu hinterfragen.
Zu Connewitz z.B. gab es wilde Schlagzeilen - basierend auf Meldungen der Polizei - die hinterher stark relativiert werden mussten.

deralexxx 25.06.2021 09:14

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1608092)
Dann könnte man jetzt einmal hinterfragen, warum denn Medien wie TAZ und Süddeutsche die Nachricht, dass ein rechtsextremer Chat bei der Polizei "aufgeflogen" sei ohne weitere Prüfung der Inhalte sozusagen als Titelstory bringen, aber die "Richtigstellung" bzw. die Ergebnisse der Ermittlungen (wenn sie denn nicht der Gesinnung entsprechen) entweder gar nicht oder sehr reduziert und versteckt publiziert werden.


Ich finde es schade, dass viele Medien auch bei redaktionellen Inhalten nicht mehr in der Lage zu sein scheinen, sachbezogen und inhaltsbasiert zu berichten, sondern sich hier der auflagenheischenden Mittel bedient, die bei der BILD seit bestehen der Zeitung angeprangert werden. Stattdessen sollen klare Freund / Feindbilder kreiert werden.

Dies, plus die Unschuldsvermutung, die in manchen tendenziösen Artikeln (auf quasi allen Zeitungen, Webseiten die ich lese) mit unterschiedlich ausgeprägter Stärke auftauchen. Würde mir da wünschen, dass wenn man "a" sagt, man bei "b" genau die gleiche Reichweite nutzen soll.

Zum Beispiel, wer die potentiell strafrechtlichen Chats auf der Titelseite bringt, soll dann auch die Resultate auf der Titelseite bringen. Aber auch für Richtigstellungen wird ja meist nur eine Fußzeile genutzt.

qbz 25.06.2021 09:22

Die Anhänger neonazistischen Gedankenguts wissen ganz genau, was gerade so noch erlaubt ist und was unter die Verbotsparagrafen fällt. Dass die Staatsanwaltschaft jetzt "nur" 27 mögliche, justiziable Chats Nachrichten identifiziert hat, sind für mich einfach 27 zuviel, und die Auflösung der SEK Einheit wird sicher nicht grundlos vollzogen worden sein. Bis so ein Schritt in den Behörden geschieht, muss schon einiges vorgefallen sein.

Stefan 25.06.2021 09:29

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1608098)
Die Anhänger neonazistischen Gedankenguts wissen ganz genau, was gerade so noch erlaubt ist und was unter die Verbotsparagrafen fällt. Dass die Staatsanwaltschaft jetzt "nur" 27 mögliche, justiziable Chats Nachrichten identifiziert hat, sind für mich einfach 27 zuviel, und die Auflösung der SEK Einheit wird sicher nicht grundlos vollzogen worden sein. Bis so ein Schritt in den Behörden geschieht, muss schon einiges vorgefallen sein.

Ich stimme Dir zu.
Ich frage mich auch immer wieder wie man als verbeamtete Person so blöd sein kann, soetwas in einen Chat zu schreiben, also schriftlich für die Nachwelt zu dokumentieren. Was sagen solche Leute erst am Lagerfeuer?

noam 25.06.2021 09:32

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1608098)
Bis so ein Schritt in den Behörden geschieht, muss schon einiges vorgefallen sein.

Nein, eigentlich nicht. Abordnungen und Umsetzungen sind in vielen Fällen unmittelbar nach bekanntwerden entsprechender Vorwürfe der Normalfall lange bevor ein Straf- oder Vorermittlungen im Disziplinarverfahren überhaupt eingeleitet werden.

Auflösung einer SEK Gruppe bedeutet ja im Umkehrschluss nichts anderes als dass eine bestimmte Anzahl an Beamten auf andere Dienstposten umgesetzt werden und nicht, dass alle Mitglieder der Gruppe nun auf der Straße stehen.




Und erinnern wir uns an den Fall aus NRW, wo auch von strafrechtlicher Relevanz gesprochen wurde und im nachhinein lediglich eine Parodie auf Hilter der zu beurteilende Inhalt war.


Poste ich also in unserem Dienstchat den Trailer zu JoJo Rabbit, in dem mehrere Hakenkreuze zu sehen sind, kann man eben auch so argumentieren, dass das Zeigen von Hakenkreuzen ja schon mal ein Hinweis auf strafrechtliche relevantes ist.



Ich glaube das Problem ist, dass bei diesen Verfehlungen, der Grad zwischen der notwendigen Sensibilität und übertriebenem Verfolgungswahn aufgrund ideologiegetriebenem äußeren Druck unglaublich schmal ist.

noam 25.06.2021 09:36

Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1608094)
Dann sei auch die Frage erlaubt, warum manche Medien einfach copy/paste von Pressemeldungen der Polizei machen ohne irgendwas zu hinterfragen.
Zu Connewitz z.B. gab es wilde Schlagzeilen - basierend auf Meldungen der Polizei - die hinterher stark relativiert werden mussten.

Berechtigte Frage. Die meisten Polizeilagemeldungen oder Berichte, die ich so kenne, werden bewusst verklausuliert mit "nach derzeitigem Ermittlungsstand" oder ähnlichem. So dass klar ist, dass bei den ad hoc Meldungen, keine Basis besteht die bereits einer Überprüfung standgehalten hat, sondern lediglich erste Informationen zusammengetragen worden sind.


Aber wir leben in einer Zeit in der die Nachricht am besten schon veröffentlicht sein muss, bevor das Ereignis stattgefunden hat. Das führt halt unweigerlich dazu dass die Qualität der Nachrichten abnimmt. Simples Beispiel aus der täglichen Praxis: Du nimmt einen Verkehrsunfall mit noch unklarem Hergang auf. Du hast weder mit allen Zeugen gesprochen noch mit den verletzten Beteiligten. Du hast lediglich die Trümmer und vielleicht ein zwei Aussagen zum Unfallhergang von Zeugen. Dann kommt der Pressemensch und möchte wissen was passiert ist. Man sagt dem Pressemenschen dann, dass man zwar noch nicht viel weiß aber es bislang so und so aussieht. 10min später steht dann im Onlinemedium oder am nächsten Tag in der Zeitung, dass der von dir unter erheblichen Einschränkungen formulierte hypothetische Unfallhergang genau so stattgefunden hat. Nicht selten ändert sich der vermutete Unfallhergang mehrfach in den Ermittlungen je nach dem mit wie vielen Zeugen man gesprochen hat.

qbz 25.06.2021 10:05

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1608103)
Nein, eigentlich nicht. Abordnungen und Umsetzungen sind in vielen Fällen unmittelbar nach bekanntwerden entsprechender Vorwürfe der Normalfall lange bevor ein Straf- oder Vorermittlungen im Disziplinarverfahren überhaupt eingeleitet werden.

Auflösung einer SEK Gruppe bedeutet ja im Umkehrschluss nichts anderes als dass eine bestimmte Anzahl an Beamten auf andere Dienstposten umgesetzt werden und nicht, dass alle Mitglieder der Gruppe nun auf der Straße stehen.

Wie ist das zu verstehen, wenn SPON schreibt: "18 aktive Beamte des SEK Frankfurt, denen das Führen der Dienstgeschäfte verboten wurde. Einer wurde suspendiert."

In meinen Augen wäre es naiv, anzunehmen, bei der Polizei wären keine Rechtsextremen beschäftigt. Sie ist bei der Grösse auch ein Spiegelbild der Gesellschaft. Und ich bin deswegen über alle Aktivitäten froh, von Prävention bis Sanktionen, um neonazistische Haltungen bei der Polizei nicht zuzulassen.

El Stupido 30.06.2021 14:32

Hey Steff, wie sieht denn deine Sicht der Dinge aus?

Zitat:

(...)Der erste Prozess gegen einen hessischen Polizisten wegen rechtsextremer Chats endete am Dienstag mit einem Urteil, das der Vorsitzende Richter selbst als „politisch nicht opportun“ bezeichnete. So hatte das Amtsgericht in Alsfeld zwar keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte volksverhetzende Bilder und verbotene NS-Symbole per Whatsapp verschickt hatte. Aber da er das nur innerhalb geschlossener Gruppen getan habe, sei das nicht als öffentliches „Verbreiten“ zu werten, sondern als strafloses Gepöbel wie am Stammtisch. Deshalb: Freispruch.(...)
Darunter waren Bilder von Adolf Hitler ebenso wie ein Foto dunkelhäutiger Spielzeugpuppen, versehen mit einem rassistischen Kommentar sowie ein Video, das die Kopulation eines Mannes mit einem Hund zeigt. Marcel G. kommentierte: „Schöne Grüße aus Kanackistan.“ Und: „Diese widerliche Volk … die Treibens mit Allem und jedem.“(...)
Dass ein Aufkleber der bei Rechten beliebten Kleidermarke „Thor Steinar“ auf einem seiner Waffenschränke klebte? Dass er sich eine „Schwarze Sonne“ tätowieren ließ,(...)


Und der Tüp hat Waffen, Sprengmittel und 2.000 Schuss Munition illegal zu Hause...

Steff1702 30.06.2021 18:58

Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1608935)
Hey Steff, wie sieht denn deine Sicht der Dinge aus?



Und der Tüp hat Waffen, Sprengmittel und 2.000 Schuss Munition illegal zu Hause...

Warum zitierst du nicht ne andere Zeitung, wie die FAZ? Nicht linksradikal genug?

„Im Prozess um rassistische Chats ist ein Polizeibeamter vom Amtsgericht Alsfeld zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Aus Sicht der Kammer hat sich der Beamte des Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz im minderschweren Fall schuldig gemacht.

Mit Blick auf die von ihm in Whatsapp-Gruppen versendeten Bilder wurde der 46-Jährige dagegen freigesprochen. Das Gericht habe zwar keine Zweifel, dass es sich dabei um volksverhetzende Inhalte gehandelt habe, doch sei der Tatbestand des Verbreitens nicht gegeben, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag.“

HATTE Waffen zuhause, wäre wohl korrekt

Stefan 30.06.2021 19:45

Zitat:

Zitat von Steff1702 (Beitrag 1608981)
........

Macht es der Text besser, den Du ohne korrekte Quellenangabe zitierst?
Reicht Dir volksverhetzende Inhalte nicht? Das er sie nicht "verbreitet" hat, ändert die juristische Beurteilung, aber nicht die Gesinnung des Polizeibeamten.

Aus meiner Erfahrung kann man Personen, die häufig auf "linksradikal" verweisen, in eine Schublade stecken und liegt damit nahezu immer richtig.

El Stupido 08.07.2021 07:29

Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz zum Thema AfD und Ihre Wähler*innen:

https://twitter.com/ARD_BaB/status/1...256804353?s=20

Mo77 08.07.2021 08:19

Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1610203)
Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz zum Thema AfD und Ihre Wähler*innen:

https://twitter.com/ARD_BaB/status/1...256804353?s=20

Warum steht im Text was anderes als er gesagt hat???

TRIPI 11.07.2021 11:40

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1608992)
.

Aus meiner Erfahrung kann man Personen, die häufig auf "linksradikal" verweisen, in eine Schublade stecken und liegt damit nahezu immer richtig.

Ja, und zwar in die gleiche wie Personen die einem erklären wollen dass Böse Onkelz und deren Hörer vollkommen zu Unrecht in der Schublade sind.

Mo77 11.07.2021 16:55

ALLE Leute die verallgemeinern haben kleine *****

pepusalt 11.07.2021 23:20

Zitat:

Zitat von Mo77 (Beitrag 1610646)
ALLE Leute die verallgemeinern haben kleine *****

Echt? Erzähl mal ...


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