Klugschnacker |
24.02.2024 11:04 |
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
(Beitrag 1739425)
Vielleicht ist es bei dem unten zitierten, präziseren Zeit-Artikel klarer, wo die Probleme mit Frau Faesers zuletzt präsentierten Vorstellungen liegen können. Hier in paar Beispiele für m.M.n. treffende Aussagen daraus:
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Zitat:
Der Staat ist keine Gesinnungsgemeinschaft, sein Gewaltmonopol ist nur durch einen einzigen Zweck gerechtfertigt: die Freiheit seiner Bürger zu sichern. Und zu dieser Freiheit des Bürgers zählt immer auch die Freiheit vom Staat selbst.
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Es heißt in Artikel 1 unseres Grundgesetzes nicht: "Die Freiheit des Bürgers ist unantastbar". Stattdessen heißt es:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Insofern ist es wohl falsch, die Freiheit nicht nur zum vorrangigen, sondern sogar zum einzigen Zweck des Staates zu erheben. Wer so kompromisslos und gleichzeitig falsch argumentiert, hat aus meiner Sicht unseren Staat und unser Gemeinwesen nicht verstanden.
Falsch ist ferner die Behauptung, der Staat wolle seinen Bürgerinnen und Bürgern eine bestimmte Gesinnung vorschreiben. Das ist eine rechte Verschwörungstheorie.
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