Zitat:
Zitat von Nepumuk
(Beitrag 1739309)
Das hat wenig mit Gewissen zu tun sondern mit der Funktionsweise des Parlaments. Wenn du als Partei/Gruppe/Abgeordneter dein Anliegen durchbringen willst, geht das nur, in dem du dir dafür eine Mehrheit organisierst. Im Bundestag geht das eben nicht ohne die Regierungskoalition.
Ein Antrag, der einfach nur ins Parlament gebracht wird, hat keine Chance, eine Mehrheit zu bekommen. Das wissen die Antragsteller aus der Opposition genau und können daher an Anträge stellen was sie wollen, ohne das die Gefahr besteht, dass irgendwas davon realisiert wird (was ihnen später auf die Füße fallen kann).
Von daher ist das ein reiner Schaufensterantrag, mit dem sich Frau W. mal wieder medienwirksam darstellen kann. Das ist aber auch das Einzige, was sie kann. Politisch bewirkt hat sie noch gar nichts und das wird wohl auch so bleiben.
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Ich bin gespannt, ob Du die Rolle von Anträgen aus den Oppositionsparteien auch so negativ bewertest, wenn die Grünen mit dieser Funktion im Bundestag sitzen. Da ein Oppositonsgesetzesantrag der BSW bzw. von Oppositionsparteien in der Regel schon in den Ausschüssen abgelehnt wird, bleibt doch nur der direkte Weg und da können sich die Abgeordneten entscheiden, ob sie dem Fraktionszwang folgen oder ihrem Gewissen, sollte das nicht zusammenfallen.
Natürlich übt auch ein abgelehnter Antrag, wird er z.B. in der Sache von einem erheblichen Teil der Bevölkerung befürwortet, einen erheblichen Druck auf die Regierungsparteien aus, ebenfalls tätig zu werden, auch wenn er von einer Partei mit wenigen Mandaten kommt. Nachdem im letzten Wahlkampf der Mindestlohn bei der SPD eine erhebliche Rolle gespielt hat, wird er auch, den Anträgen aus SPD-Organisationen zufolge, auch 2025 eine Rolle spielen, evtl. mit 15.- Euro, auch in Konkurrenz zur PdL / BSW.
Ist z.B. ein Gesetzesantrag der CDU bisher übernommen worden? Nein, wegen des Franktionszwanges. Trotzdem übt die CDU von rechts Druck auf die Regierung aus, auch mit ihren erfolglosen Anträgen. Der grösste Erfolg der CDU/CSU (und Misserfolg der Regierung) bestand sicher im Erfolg ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wegen des Haushaltes, nachdem sie damit im Parlament zunächst unterlegen war.
Ein weitere Möglichkeit der Opposition besteht in den Regierungsanfragen und Aufträgen an den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Hier kommen oft interessante Sachverhalte zutage.
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