Klugschnacker |
16.12.2022 10:55 |
Zitat:
Zitat von waden
(Beitrag 1693645)
Weil das eine versehentlich und rechtmäßig stattfindet und das andere eineabsichtliche Ordnungswidrigkeit ist. Privatpersonen sollen nicht den Verkehrsfluss regeln dürfen.
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Dürfen sie ja nicht. In Berlin werden bis zu 2.000 Euro Zwangsgeld für’s Kleben verhängt.
Ich finde, dass Du schon einen guten Punkt auf Deiner Seite hast: Die öffentliche Ordnung ist schützenswert. Es sind Regeln des Alltags, die wir uns selbst gegeben haben und ein Ausdruck unserer Demokratie sind. Das darf man nicht einfach angreifen, mit dem Hinweis auf die subjektiv empfundene moralische Rechtmäßigkeit dieses Angriffs. Da hast Du aus meiner Sicht recht.
Andererseits gehört es zu unserer Demokratie, dass sie selbstkritisch gegenüber ihren Regeln ist und sich auch durch bewusste Regelüberschreitungen herausfordern lässt. Beispielsweise waren wir gezwungen, über unsere Gesetze zum selbstbestimmten Sterben nachzudenken, als Ärzte sich über das bestehende Recht hinweggesetzt haben. Man kann sie nicht nur als Kriminelle sehen, sondern auch als Impulsgeber für unsere Gesellschaft. Ich halte Deinen Einwand für berechtigt, dass man nicht leicht unterscheiden kann, wer schlicht gegen das Recht oder die Ordnung verstößt, und wem wir dabei berechtigte Ziele zugestehen wollen. Das weiß man wohl immer erst hinterher.
Ich stimme Dir auch darin zu, dass die Letzte Generation ihrerseits selbstkritisch über die Wahl der geeigneten Mittel nachdenken sollte. Vielleicht kommt die aktuelle Strategie bei zu vielen Menschen schlecht an.
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