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Sogar gleich im ersten Satz.... Die Gewaltandrohung finde ich unter aller Sau und wird ja hoffentlich juristisch aufgearbeitet. Aber darum geht es ja mir nicht. In dem einen Fall wird wegen dem Anfangsverdacht der Volksverhetzung ermittelt. Ich habe mich gefragt ob das in dem anderen Fall dann auch droht. Oder ist es ein Unterschied ob man nicht an Grüne oder AfD'ler verkaufen will. Moralisch sind es ja evtl zwei paar Dinge. Die AfD ist in Teilen ja gesichert rechtsextrem. Aber gilt dann zb das AGG dann nicht? Was hab ich denn schlimmes in den Raum geworfen?? |
Sorry, ich habe den Satz in dem Artikel überlesen, dass wegen Anfangsverdacht auf Volksverhetzung ermittelt wird. Ich halte das in beiden Fällen für abstrus und bin mir sicher, dass sich der Anfangsverdacht nicht erhärten wird. Zumindest solange nicht weitere Plakate mit anderen Aussagen auftauchen.
Ob in beiden Fällen das AGG verletzt wird müssen Gerichte klären. In Gastrofällen ist vieles vom Hausrecht abgedeckt; letztendlich müsste aber wahrscheinlich ein Gericht mal genau das AGG in Bezug auf Hausrecht prüfen. Da könnte ich mir vorstellen, dass es sich eben um einen ungeklärten Graubereich handelt. Beim Cafe in Tü könnte ich mir vorstellen, dass die Passage "kein Verkauf an Menschen, die Remigration unterstützen" legitim ist, aber der Teil mit "kein Verkauf an Unterstützer der AFD" eben nicht - _noch_ ist die AFD eine legitime Partei und ich darf niemanden diskriminieren, nur weil er diese Partei unterstützt. Auf der anderen Seite bin ich nicht verpflichtet, an jeden zu veraufen sondern habe auch ein Hausrecht. Aber wie gesagt - in welchem Fall das AGG greift müssen schlauere Leute entscheiden. |
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Punkt 8. trifft zwar zu (was verweigert wird). Aber es muss auch aus einem im Gesetz genannten Grund (§1) verweigert werden. Da käme hier hier nur "Weltanschauung" in Betracht. Greift dann aber doch nicht: "Was bedeutet "Religion oder Weltanschauung" im Sinne des AGG? "Religion" im Sinne des AGG bezeichnet Glaubensvorstellungen, die sich auf ein Jenseits beziehen, d.h. auf eine den Menschen übersteigende Wirklichkeit. Demgegenüber sind mit „Weltanschauung“ Überzeugungen über die Stellung des Menschen in der Welt gemeint. Sie müssen nach herrschender Meinung ähnlich grundlegend und umfassend wie religiöse Vorstellungen sein (nur dass sie im Unterschied zu einer Religion eine diesseitige Weltdeutung enthalten). Bloße politische Meinungen sind daher noch keine Weltanschauung." https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_...nschauung.html |
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Das müssrn Juristen- und ich beneide sie nicht diesbezüglich... ...gut, Augen auf bei der Berufswahl.. :Lachanfall: |
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https://www.tagesspiegel.de/berlin/a...-11130535.html https://efahrer.chip.de/news/volvo-f...ksauer_1011651 https://www.bz-berlin.de/berlin/steg...iegel-abtreten https://www.swr.de/swraktuell/baden-...assen-100.html Zwar nicht ganz richtig hier aber nicht gerade wenig Luftikusse unterwegs... Und indymedia kann ich jedem empfehlen mal reinzuschauen :Blumen: |
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