MartinB. |
28.12.2017 22:35 |
Zitat:
Zitat von Trillerpfeife
(Beitrag 1351347)
Leider falsch. Z.b für Kredite, Dispo z.b haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen wenn die Gmbh nichts hat.
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Das habe ich so noch nie gehört. Kannst du das belegen?
Wikipedia sagt übrigens: "... Die GmbH haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG) für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt unberührt. ... Für Verluste aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit einer GmbH haften die Gesellschafter der GmbH nur, sofern sie die Vermögenslosigkeit der Gesellschaft in rechtswidriger Weise verursacht haben. Dazu hat der Bundesgerichtshof in den letzten Jahren den Tatbestand der Existenzvernichtungshaftung entwickelt."
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