tandem65 |
13.01.2013 11:53 |
Hi Willi,
Zitat:
Zitat von Willi
(Beitrag 850610)
Einfaches Beispiel: ein Verein kann beim BLSV angeben, dass tausend seiner Mitglieder Triathlon betreiben - ohne dass der Verein selbst Mitglied im Triathlonverband wäre,
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1. Wie viele Vereine in dieser Konstellation habt ihr da in Bayern!?
2. Ja tatsächlich solchen Vereinen könnte der BTV keinen Cent berechnen.
3. Trotzdem darf der BTV und die DTU Vereinbaren, daß diese an den BLSV gemeldeten Athleten als Grundlage dienen für die Beitragsbemessung des BTV an die DTU. Dadurch entsteht ja noch Mitgliedschaft der Vereine im BTV!
Eine entsprechende Unterlassungsklage des BLSV würde der BLSV sicherlich nicht gewinnen können.
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