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HendrikO 17.04.2009 13:51

Zitat:

Zitat von newbreak (Beitrag 215167)
Ob Du zügig mit einem RR fahren kannst, ist erst mal egal. Im Zweifel muss man eben langsam fahren. Ist leider so, egal wieviele Einmündungen da lauern! Bei "sicher" ist das eine andere Sache: Wenn auf dem Weg so viele Scherben liegen, dass Du mit sicherheit einen Plattfuß bekommst, ist es Dir nicht merh zumuitbar, da zu fahren. Aber NUR dann!

So ist es. Ein entscheidender Faktor für die Zumutbarkeit der Benutzung ist die Frage, ob die Einschränkungen mit angepaßter Fahrweise ausgeglichen werden können. Auf (wenig) nassem Laub kann man bspw. langsamer fahren, dann geht es und die Benutzungspflicht besteht. Wichtig sind in Deinem Fall also vor allem die Scherben auf dem Radweg. Auch die Steine können entscheidend sein, wenn auch bei langsamen Tempo starke Rutschgefahr bestand.

Gruß und gute Besserung
Hendrik

dasilva65 17.04.2009 14:33

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 215236)
Da muss man zwei Dinge unterscheiden:

1. Wie schnell darf man fahren ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
2. Wie schnell darf man gefahren sein, wenn was passiert ist.

Zu erstens: Da ist die Rechtslage klar, wie hier auch schon geschrieben.

Zu zweitens: Das ist Ermessen des Gerichts, wenn ein Auto an einer unübersichtlichen, engen Stelle, bei Regen mit 100km/h auf der Landstraße abfliegt, dann kriegt er auch zumindest eine Teilschuld - wenn er nicht der Verkehrslage "angepasst" gefahren ist. Ist ja auch richtig so.

Genau!

In dem von mir geschrieben Beitrag geht es nicht darum wenn was passiert sondern, was wir dürfen!!
Das es bei einem Unfall so ist dass wir ne Teilschuld bekommen ist kalr und auch richtig.
Aber trotzdem dürfen wir mit 80km/h durch nen Ort fahren. Passiert nix gut. Wenn ja dann bekommt man nen mächtigen Tritt in den Hintern.

Außerdem sollte der Verstand eines Menschen einem davon abhalten mit über 30 durch nen Ort zu fahren.

Achja: Auf der Landstrasse dürfen wir auch schneller als 100 fahren, falls das jemand schafft :Cheese: Denn hier ist 100 auch eine allgemeine Beschränkung.

Falko 17.04.2009 15:22

Da ich mit Vorsatz ( Zeugen bestätigen dies) abgedrängt wurde, kann mir laut Anwalt nur sehr schwer eine Teilschuld angelastet werden. Anders sähe es aus, wenn mich der Fahrer übersehen hätte.

Bin bei meinen Recherchen bin ich im Internet auf folgendes Urteil gestoßen:

"Ein Rennradler, der einen benutzungspflichtigen, gemeinsamen Geh- und Radweg nicht benutzte und stattdessen auf der Fahrbahn fuhr, wehrte sich gegen einen Bußgeldbescheid über 70 Euro und 3 Punkte in Flensburg.
Der Rennradler argumentierte, der Radweg sei zu eng, außerdem würden Einmündungen und Fußgänger bei der von ihm gefahrenen Geschwindigkeit von 30 bis 40 km/h eine Gefahr darstellen.
Vor Gericht argumentierte der Anwalt des Radlers, dass Radfahrer in besonderen Fällen auch auf der Straße fahren dürfen, wenn die Fahrt auf dem Rad- und Fußweg als unzumutbar erscheint. Der betreffende Fuß- und Radweg an der Bundesstraße sei in der Tat ein Problem, meinte auch der Bußgeldrichter und stellte das Verfahren auf Kosten der Staatskasse ein – mit einem Hinweis an den Landkreis, dass sich dieser um eine neue Beschilderung zu kümmern habe. Künftig wird aus dem kombinierten Fuß- und Radweg nur noch ein Fußweg mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" (Gericht und Aktenzeichen unbekannt)."

Bei dem von mir nicht benutzten Radweg/ Fussweg kommen auch noch Scherben und größere Steine als Begründung der Unzumutbarkeit hinzu. Auch war auf der Straße ( Unfall geschah im übrigen außerorts) sehr wenig Verkehr, so dass ich es als sicherer empfand auf der Straße zu fahren.

Thorsten 17.04.2009 15:53

30-40 km/h klingt zwar imposanter, aber vor einem Gericht würde ich angeben, dass ich zwischen 20 und 30 km/h fahre. da ist man deutlich näher an der als normal empfundenen Radfahrer-Geschwindigkeit von 20 km/h dran und wird nicht gleich mit dem Raser-Stempel versehen.

Falko 17.04.2009 16:26

Zum Unfallzeitpunkt war ich ca. 35km/h +/-2 schnell, habe das so auch der Polizei zu Protokoll gegeben und wurde auch von den Zeugen, welche hinter uns fuhren, so bestätigt.

Im Moment kann ich sowieso nur abwarten. Bin gespannt, mit welchen Argumenten die gegnerische Versicherung versuchen wird ihre Kosten zu senken. Sollte jedoch in der Strafsache der Richter die Sache ebenso sehen wie ich & die Zeugen, nämlich dass der Fahrer mich vorsätzlich umgenietet hat, dann seine Versicherung schlechte Karten...aber bei Vorsatz holen die sich ihr Geld ja dann bei dem Kerl wieder. Lt. Anwalt stehen die Chancen dafür nicht schlecht.

hazelman 17.04.2009 16:43

Zitat:

Zitat von Falko (Beitrag 215297)
Zum Unfallzeitpunkt war ich ca. 35km/h +/-2 schnell, habe das so auch der Polizei zu Protokoll gegeben und wurde auch von den Zeugen, welche hinter uns fuhren, so bestätigt.

Im Moment kann ich sowieso nur abwarten. Bin gespannt, mit welchen Argumenten die gegnerische Versicherung versuchen wird ihre Kosten zu senken. Sollte jedoch in der Strafsache der Richter die Sache ebenso sehen wie ich & die Zeugen, nämlich dass der Fahrer mich vorsätzlich umgenietet hat, dann seine Versicherung schlechte Karten...aber bei Vorsatz holen die sich ihr Geld ja dann bei dem Kerl wieder. Lt. Anwalt stehen die Chancen dafür nicht schlecht.

Bitte beachten!

Wenn der Dich wirklich vorsätzlich umgenietet hat, zahlt seine Versicherung evtl. nicht!!! Ist für Dich zwar doof, weil Du Dir die Kohle von ihm holen musst. aber überleg mal: Wäre es einzusehen, wenn jemand, der mit Absicht einen Anderen schädigt, dafür seine Versicherung in anspruch nehmen könnte? Nach dem Motto: Schlag ich ihm in die Fresse, mir doch egal!"

Dafür müsste aber das Strafurteil vor dem Zivilverfahren vorliegen... was eher unwahrscheinlich sein dürfte! Meist wird das mit Versicherung vorab geregelt und die nimmt dann beim Verischerten Regress.

oko_wolf 17.04.2009 16:51

Zitat:

Zitat von hazelman (Beitrag 215305)
...Wenn der Dich wirklich vorsätzlich umgenietet hat, zahlt seine Versicherung evtl. nicht!!! ....

Ich hab' ja nun überhaupt keine Ahnung von rechtlichen Dingen, denke aber, daß in einem solchen Fall die Haftpflicht-Versicherung zahlt, und sich am Verursacher schadlos hält, soll heissen, die holen sich ihr Geld vom Versicherungsnehmer zurück.

Falko 17.04.2009 17:04

Richtig, der Versicherer nimmt den Versicherten bei Vorsatz in Regress. Diese Sorge habe ich meinem Anwalt nämlich auch schon mitgeteilt: Was mache ich, wenn der Typ kein Geld hat und die Versicherung nicht zahlt wg. Vorsatz? Lt. Anwalt geht die Versicherung dann in Vorleistung und holt sich das Geld dann vom Versicherungsnehmer....aber ich als Geschädigter bin grundsätzlich immer abgesichert.


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