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Gruß und gute Besserung Hendrik |
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In dem von mir geschrieben Beitrag geht es nicht darum wenn was passiert sondern, was wir dürfen!! Das es bei einem Unfall so ist dass wir ne Teilschuld bekommen ist kalr und auch richtig. Aber trotzdem dürfen wir mit 80km/h durch nen Ort fahren. Passiert nix gut. Wenn ja dann bekommt man nen mächtigen Tritt in den Hintern. Außerdem sollte der Verstand eines Menschen einem davon abhalten mit über 30 durch nen Ort zu fahren. Achja: Auf der Landstrasse dürfen wir auch schneller als 100 fahren, falls das jemand schafft :Cheese: Denn hier ist 100 auch eine allgemeine Beschränkung. |
Da ich mit Vorsatz ( Zeugen bestätigen dies) abgedrängt wurde, kann mir laut Anwalt nur sehr schwer eine Teilschuld angelastet werden. Anders sähe es aus, wenn mich der Fahrer übersehen hätte.
Bin bei meinen Recherchen bin ich im Internet auf folgendes Urteil gestoßen: "Ein Rennradler, der einen benutzungspflichtigen, gemeinsamen Geh- und Radweg nicht benutzte und stattdessen auf der Fahrbahn fuhr, wehrte sich gegen einen Bußgeldbescheid über 70 Euro und 3 Punkte in Flensburg. Der Rennradler argumentierte, der Radweg sei zu eng, außerdem würden Einmündungen und Fußgänger bei der von ihm gefahrenen Geschwindigkeit von 30 bis 40 km/h eine Gefahr darstellen. Vor Gericht argumentierte der Anwalt des Radlers, dass Radfahrer in besonderen Fällen auch auf der Straße fahren dürfen, wenn die Fahrt auf dem Rad- und Fußweg als unzumutbar erscheint. Der betreffende Fuß- und Radweg an der Bundesstraße sei in der Tat ein Problem, meinte auch der Bußgeldrichter und stellte das Verfahren auf Kosten der Staatskasse ein – mit einem Hinweis an den Landkreis, dass sich dieser um eine neue Beschilderung zu kümmern habe. Künftig wird aus dem kombinierten Fuß- und Radweg nur noch ein Fußweg mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" (Gericht und Aktenzeichen unbekannt)." Bei dem von mir nicht benutzten Radweg/ Fussweg kommen auch noch Scherben und größere Steine als Begründung der Unzumutbarkeit hinzu. Auch war auf der Straße ( Unfall geschah im übrigen außerorts) sehr wenig Verkehr, so dass ich es als sicherer empfand auf der Straße zu fahren. |
30-40 km/h klingt zwar imposanter, aber vor einem Gericht würde ich angeben, dass ich zwischen 20 und 30 km/h fahre. da ist man deutlich näher an der als normal empfundenen Radfahrer-Geschwindigkeit von 20 km/h dran und wird nicht gleich mit dem Raser-Stempel versehen.
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Zum Unfallzeitpunkt war ich ca. 35km/h +/-2 schnell, habe das so auch der Polizei zu Protokoll gegeben und wurde auch von den Zeugen, welche hinter uns fuhren, so bestätigt.
Im Moment kann ich sowieso nur abwarten. Bin gespannt, mit welchen Argumenten die gegnerische Versicherung versuchen wird ihre Kosten zu senken. Sollte jedoch in der Strafsache der Richter die Sache ebenso sehen wie ich & die Zeugen, nämlich dass der Fahrer mich vorsätzlich umgenietet hat, dann seine Versicherung schlechte Karten...aber bei Vorsatz holen die sich ihr Geld ja dann bei dem Kerl wieder. Lt. Anwalt stehen die Chancen dafür nicht schlecht. |
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Wenn der Dich wirklich vorsätzlich umgenietet hat, zahlt seine Versicherung evtl. nicht!!! Ist für Dich zwar doof, weil Du Dir die Kohle von ihm holen musst. aber überleg mal: Wäre es einzusehen, wenn jemand, der mit Absicht einen Anderen schädigt, dafür seine Versicherung in anspruch nehmen könnte? Nach dem Motto: Schlag ich ihm in die Fresse, mir doch egal!" Dafür müsste aber das Strafurteil vor dem Zivilverfahren vorliegen... was eher unwahrscheinlich sein dürfte! Meist wird das mit Versicherung vorab geregelt und die nimmt dann beim Verischerten Regress. |
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Richtig, der Versicherer nimmt den Versicherten bei Vorsatz in Regress. Diese Sorge habe ich meinem Anwalt nämlich auch schon mitgeteilt: Was mache ich, wenn der Typ kein Geld hat und die Versicherung nicht zahlt wg. Vorsatz? Lt. Anwalt geht die Versicherung dann in Vorleistung und holt sich das Geld dann vom Versicherungsnehmer....aber ich als Geschädigter bin grundsätzlich immer abgesichert.
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