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§833 BGB regelt die Haftung: Zitat:
Was das konkret heißt kann dir TTTom als Jurist besser erklären. |
Versuche seit einer halben Stunde herauszufinden ob meine Haftpflicht das abdeckt, wenn der Hund nicht angeleint ist.
In meinen Vertragsdaten ist nichts zu finden, der Mensch von Check24 hatte auch keine Ahnung, der Mensch in der Hotline direkt bei der Versicherung wusste es auch nicht und bat mich eine Email mit dem Sachverhalt zu schreiben, damit sie es intern klären können. WTF |
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1. Eine Haftpflicht übernimmt gegenüber dem Geschädigten erst mal alle anerkannten Schäden. Das beinhaltet eben auch daß sie gegenüber dem Geschädigten versuchen so wenig wie möglich anzuerkennen und alles über Anwalt und im Zweifelsfalle Zivilverfahren abzuwehren. 2. Kann eine Haftpflicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit... den Versicherungsnehmer Regreßpflichtig machen. Davon bleibt aber unberührt daß der Geschädigte seine Schäden reguliert bekommt. |
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Danke euch nochmal, also Anwalt ist schon kontaktiert und beauftragt, Anzeige auch schon erstattet. Er wurde gestern aus dem KH entlassen. Es ist, abgesehen von dem Leid und all den Sorgen, schon ein Hammer, was das so mit nach sich zieht. Wir arbeiten beide diese Woche quasi nicht, rennen nur von Arzt zu Arzt und hoffen inständig, dass bald Ruhe einkehrt. Die Heilung verläuft an sich gut, allerdings hat mein Sohn immer noch Fieber (heute 4. Tag post-OP), was mir natürlich Sorgen macht. Es ist alles unter ärztlicher Kontrolle, aber das sollte sich so langsam regulieren. Er ist heute panisch vor unserer Katze weggerannt :( mal sehen, was das noch so nach sich zieht. Bin übrigens mehr als froh, dass ich mich für Sonntag abgemeldet habe. Ich hab immer noch alles mögliche im Kopf, aber sicher keinen Wettkampf. |
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Das mit dem Fieber klingt nicht so toll, hoffe das legt sich bald, viel Glück:Blumen: |
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Danke! Jeden Tag ein Stückchen weiter... morgen ist bestimmt schon alles besser. :Liebe: |
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Bitte alles dokumentieren. Auch das Fieber, Kopfschmerzen, Ängste, … Alle Fahrtkosten zu jedem Arzt, dem Rechtsanwalt…
Übrigens kannst du auch den ausgefallenen Wettkampf mit auflisten. Hab ich auch alles gemacht, ist ganz normal. Zum Vergleich: ich war nicht im Krankenhaus stationär und hatte kein Fieber: ca. 2.000,- Euro Wie gesagt: Es gibt ein Buch mit vergleichbaren Urteilen zum Schmerzensgeld und alle anderen Kosten kommen dann noch obendrauf. Den Anwalt selbst hat zuerst meine Rechtsschutzversicherung und letztendlich die Gegenseite bezahlt, das zählt also bei mir nicht dazu. |
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