longtrousers |
23.07.2014 05:03 |
Zitat:
Zitat von Franco13
(Beitrag 1062609)
Es spielt doch eine Rolle. Ein Veranstalter eines genehmigten Triathlons darf einen gesperrten Athleten nicht starten lassen. Egal ob mit Startpass (der ja gesperrt und abzugeben ist) oder mit Tageslizenz oder bei einer Jedermann Distanz, die auch ohne Startpass oder Tageslizenz zulässig ist. Wäre ja auch blöd wenn es nicht so wäre und z.B. ein Doper mit Tageslizenz starten könnte.
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Und ab wann wird ein Triathlon als "nicht genehmigter Triathlon" betrachtet? Im Falle des Tegernseeer Triathlons ist das klar! Aber wenn ich um die Wette mit 3 Nachbarn schwimme, radfahre und laufe?
Wie ist es im Ausland? Darf ich da (vom deutschen Verband) an Wettkämpfe teilnehmen, die nicht von irgendeinem nationalen Verband genehmigt wurden?
Wenn ein Athlet vom Deutschen Verband gesperrt ist, darf er nicht an Veranstaltungen teilnehmen, die im "Machtsgebiet" dieses Vereins teilnehmen. Interessieren andere Verbände im Ausland sich aber dafür? (Ich finde selber im übrigen, dass das in Dopingfällen der Fall sein müsste).
Fragen über Fragen ....
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