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-   -   Michi Weiss gewinnt nach Dopingsperre (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=30806)

tandem65 12.12.2013 15:55

Hi Arne,

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 990292)
Weil die Meinungsfreiheit zu den Grundwerten unserer Gesellschaft gehört.

die Vertragsfreiheit wird aber doch von §2 I des GG garantiert.

Beste Grüße.

Peter

Klugschnacker 12.12.2013 15:55

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 990300)
Bitte sei vorsichtig, ehe Du mein Verhalten als "Selbstjustiz" abkanzelst. Ich empfinde das als eine Beleidigung.

Ich habe diesen Begriff nicht benutzt.

dude 12.12.2013 15:56

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 990314)
Michi Weiss wurde aufgrund einer Zeugenaussage, ohne das Vorhandensein einer positiven Probe, nach längerem Hin und Her gesperrt.

Weiss hatte 2007 auch eine zweiwoechige Gesundheitssperre wegen eines zu hohen HCT. Er hat bis heute Doping nicht geleugnet.

coffeecup 12.12.2013 15:56

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 990246)
Ich bin strikt gegen Doping und für eine Bestrafung der Täter. Ich tue mich aber schwer mit Strafen, die nicht von Gerichten verhängt werden, sondern von den Leuten auf der Straße. Kommen wir der Gerechtigkeit wirklich näher, wenn Einzelne oder Viele selbst "die gute Sache nach vorne bringen", durch Erweiterung der bereits verhängten Strafe, ein jeder nach seinem Gutdünken?

Wäre Doping im Sinne des Strafrechts strafbar (was es im Moment noch nicht ist), dann käme ein des Dopings überführter Athlet keineswegs sofort ins Gefängnis. Als Ersttäter würde er wohl mit einer Geldstrafe davon kommen. Wie gehen wir mit anderen, nicht aus dem Bereich des Sports kommenden Straftätern um, die ähnlich bestraft wurden?

Zum Beispiel mit jemanden, der mit ein paar Promille zuviel wissentlich ins Auto stieg, Menschenleben gefährdete, erwischt und mit einer Geldstrafe belegt wurde? Oder einem Malermeister, der jahrelang nach Feierabend in Schwarzarbeit ein erhebliches Sümmchen erwirtschaftete ohne Steuern zu bezahlen, erwischt wurde und eine Geldstrafe erhielt?

Würden wir es auch in diesen Fällen gutheißen, wenn die Menschen auf der Straße die vom Gericht festgelegte Strafe ergänzen? Würden wir im Falle des Alkoholsünders den örtlichen Autohändler auffordern, sofort den Leasingvertrag mit dem Delinquenten zu kündigen – oder ihn mit sozialem Druck sanft dazu zwingen ("was haben solche Leute noch im Straßenverkehr zu suchen")? Würden wir ein befristetes oder unbefristetes Berufsverbot für den Maler erzwingen wollen, indem wir alle öffentlich auffordern, ihm weder Farbe zu verkaufen noch Aufträge zu geben ("soll er doch einen anderen Beruf machen")?

Wer diese Fragen tendenziell bejaht, muss sich überlegen, wo er die Grenze ziehen will: wie viel Strafe oder Ächtung darf man einer verurteilten Person nach verbüßter Strafe noch nach eigenem Ermessen draufpacken? Sind Ohrfeigen noch im Rahmen? Was ist mit Anschreien oder eisernem Schweigen? Oder fortwährendes Mobbing in den "sozialen" Medien, wo jeder gefahrlos nur einen kleinen Stein wirft?

Nach meiner unmaßgeblichen Wahrnehmung ist das ein Weg, den wir nicht gehen dürfen. Man möge sich ausmalen, wohin er führt.

Grüße,
Arne

Der Autohersteller Vergleich hinkt...da bekommt der Autohändler Geld, er zahlt dem Sünder nichts :)

Klugschnacker 12.12.2013 15:57

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 990300)
Diese Freiheit steht mit andere Freiheiten im permanenten Konflikt. Recht ist nicht schwarz/weiss. Gesetze sind nicht Rechtsprechung und nicht Rechtsvollzug. Recht ist im Fluss und wird von der Gesetzgebung aufgrund sozialen Wandels angepasst. Ohne solche Anpassungen wuerden schnell eine extremes Missverhaeltnis zwischen Gesetz und Gesellschaft herrschen.

Ja, ich verstehe, was Du meinst. Finde ich gut, in gewissen Grenzen.

tandem65 12.12.2013 15:59

Hi Schnodo,

Zitat:

Zitat von schnodo (Beitrag 990295)
oder probier' mal diesen Satz aus: "Wir wollen keine Frauen als Kunden."

Das halte ich für ein durchaus plausibles Geschäftskonzept für eine Prostituierte.:Huhu:

dude 12.12.2013 15:59

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 990321)
Ich habe diesen Begriff nicht benutzt.

Sorry, ich sehe wohl Gespenster. Deine Formulierung sagt aber nichts anderes.

Faul 12.12.2013 16:00

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 990246)
Würden wir es auch in diesen Fällen gutheißen, wenn die Menschen auf der Straße die vom Gericht festgelegte Strafe ergänzen? Würden wir im Falle des Alkoholsünders den örtlichen Autohändler auffordern, sofort den Leasingvertrag mit dem Delinquenten zu kündigen

Nun, wenn seitens der Trinkers die Leistung für den Leasingvertrag war, mit einem mit Aufklebern zugeklebten Auto durch die Gegend zu fahren und kein Geld dafür zu bezahlen. Dann könnte man die Forderung durch erheben. Wenn er dafür zahlt, dann wiederum nicht.


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