alessandro_gato |
14.10.2013 15:18 |
Zitat:
Zitat von Hunki
(Beitrag 966573)
Ich kann mir vorstellen, dass es diesem Vertrieb ziemlich egal ist, wie Du dein Geld überwiesen wirst. Wenn du da die Zahlungsfrist verstreichen läst, starten die einfach ein Betreibungsverfahren. Dann bist Du schlussendlich derjenige, der sich mit Ärger rumschlägt.
Jedenfalls hier in der Schweiz macht sich das nicht sonderlich gut, wenn man im Betreibungsregister eingetragen ist - und sei es nur ungerechtfertigt. So leicht kriegt man diese Einträge nicht raus.
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Brauchst dir keine Angst machen: Die Widerrufsfrist beginnt erst mit dem Erhalt der Ware. Danach 14 Tage !
Sprich wenn ich es in den nächsten 14 Tagen mache, dann geht das, ohne das ich Probleme kriege.
Will dem Händler eine Art "Lehrstunde" geben ! Zwecks Besserung seines zukünftigen Verhaltens !
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