captain hook |
24.04.2013 12:48 |
Zitat:
Zitat von alpenfex
(Beitrag 895930)
Aber es gibt viele Straftaten bei denen man eine Geldstrafe zahlt und dann "alles schick" ist. Was spricht aus Deiner Sicht konkret dagegen, dass man das - bis zu einer definierten Grenze - so handhabt? Und müsste aus Deiner Sicht jeder Steuersünder mit Bild in der Zeitung stehen (plakativ ausgedrückt)?
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http://www.tagesschau.de/inland/selbstanzeige102.html
Naja, das mit der definierten Grenze scheint ja so eine Sache zu sein. Offensichtlich wird es in der Praxis auch darüber hinaus gemacht. Siehe dazu die Erklärungen in dem obigen Link.
Ich habe mich nicht dazu geäußert, dass ich dafür oder dagegen bin.
Ich sprach von Freikaufen, weil man ja im Fall der Selbstanzeige gerichtlich betrachtet straffrei bleibt. Und das dürfte der große Unterschied sein zu dem was Du ansprichst, wo jemand zu einer Geldstrafe in einem Prozess verurteilt wird.
Ich zitiere aus dem obigen Link einfach mal:
"Wer sich bei der Polizei zum Beispiel wegen Diebstahl, Betrug oder Raub selbst anzeigt, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Reue oder die Rückzahlung des Geldes kann dann später höchstens im Urteil bei der Höhe der Strafe berücksichtigt werden. Das Steuerstrafrecht bietet hier eine Ausnahme: Bei Steuerhinterziehung kann eine Selbstanzeige unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen, dass man straffrei bleibt. Das ist in § 371 der Abgabenordnung geregelt. Dem Gesetzgeber scheint es wichtiger zu sein, an das hinterzogene Geld zu kommen, als die betroffenen Personen zu bestrafen"
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