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Sagt jedenfalls der "Experte" der das obige verfasst hat. |
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Vielleicht beschäftige ich mich mal damit, weil es mich wirklich interessiert :) Was ich jetzt mal so aus dem Ärmel schüttel, also völlig nach Gefühl: - Einkommensteuer: ist hier wohl nicht, da zu gering. Falls das erhebliche Beiträge wären, wäre das aber eine Überlegung wert, wenn man das im konkreten Fall nicht als eine stille Beteiligung ansehen würde, was dann eine Gewinnbeteiligung nach sich ziehen würde, die wiederum der Geldgeber zu versteuern hätte. - Umsatzsteuer: Jetzt wird es interessant. Umsatzsteuer würde dann anfallen, wenn die Geldhingabe (nennen wir es mal untechnisch so) keine Betriebsbeteiligung wäre, also keine Gewinnbeteiligung nach sich ziehen würde und die Geldhingabe mit einer Gegenleistung des Empfängers verbunden wäre. Klassischer Fall: Crowdfunding zur Veröffentlichung eines Buches, bei der der Geldgeber das Buch als Gegenleistung erhält. So, und jetzt kommt die spannende Frage im konkreten Fall: Was bietet der Threadstarter als Gegenleistung an? Postkarte für 10 €? Eher nicht, das ist eher ein Dankeschön. Ebenso wie die Telefonanrufe aus Brasilien. Aber wenn es zu den Trainingseinheiten als Gegenleistung kommt, wäre die Umsatzsteuerpflicht schon denkbar. Die sind in der Tat eine geldwerte Leistung, die jemand, der genug Euros reinsteckt als Gegenleistung bekommt. Normalerweise kostet so ein Privattrainer ja eben auch Geld. Und für dieses Geld müsste der Privattrainer eben Umsatzsteuer abführen. Ich finde das Thema spannend und werd vielleicht mal was dazu schreiben. Ein Bekannter von mir verdient nämlich mit dem Anbieten von Crowdfunding sein Geld. Vielleicht haue ich ihn mal darauf an, gemeinsam etwas zu der Steuerpflich zu schreiben. Ich lasse euch das dann wissen. Insgesamt ist die steuerrechtliche Handhabe von Crowdfunding in Deutschland wohl noch gar nicht so beachtet worden. Ist wohl alles noch zu neu. Dem Threadstarter wünsche ich viel Glück! Warum soll er das nicht so machen? Ich seh das nicht so kritisch wie viele hier. |
Wie sieht es den allgemein mit Geldern aus, die man aufgrund von Großzügigkeit, Nettigkeit usw. bekommt? Wenn jemand zum 18. Geburtstag von seinen Eltern ein dickes Geldgeschenk bekommt, und er seinen Eltern als Dankeschön einen Kuchen backt, ist das ja auch nicht steuerrechtlich relevant.
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Auch sein Angebot in dem Film als Sponsor aufzutreten, was evtl. für den ein oder anderen in Betracht kommt. Hierzu müsste man aber erst einmal wissen, welcher Zielgruppe der Film dann wo und wie oft zugänglich gemacht wird. |
@sbechtel: es gibt auch eine Schenkungssteuer! Die greift bei Verwandten auch dann, wenn das Geldgeschenk dick genug ist.
@aulait: verkaufen ist harte Arbeit! Nabenschalter |
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