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LidlRacer 13.12.2012 14:57

Zitat:

Zitat von FLOW RIDER (Beitrag 844841)
der Studentenbub will doch nur -in Brasilien- spielen.

Bei so einem Modell kommt eine Spende wenigstens noch 1 zu 1 ohne Verwaltungskosten von 70% an.

Könnte ich meinen Beitrag als Spende steuerlich absetzen?

Nur falls AuLait gemein ist. Dann wär's nämlich gemeinnützig. :)

captain hook 13.12.2012 15:02

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 844399)
Mit etwas suchen fand hier hier:
http://www.langermediaconsulting.de/...led/index.html

dashier:

Die Kapitalgeber beteiligen sich in der Regel mit kleinen und kleinsten Summen (Micropayment) und erhalten in der Regel weder ein Mitspracherecht am entstehenden Projekt oder Produkt noch eine Gewinnbeteiligung. Sie bekommen eine Gegenleistung vom Projektinitiator in Form kleiner „Prämien“.

Deshalb handelt es sich beim Crowd funding weder um ein Sponsoring, noch um eine Kreditgewährung, sondern in der Regel um einen klassischen Leistungsaustausch. Demzufolge sind die Einnahmen aus den Crowd funding Kampagnen auch ganz normale, zu versteuernde Betriebseinnahmen, die außerdem noch dem Abzug und der Abführung der Umsatzsteuer unterliegen. Der Kapitalgeber wiederum kann seine Aufwendungen nicht steuermindernd einsetzen, da er in der Regel keine Produzenteneigenschaften besitzt.

Hmmm... ich zitier mich mal von weiter oben. Bei Gegenleistung: nix mit steuerlich absetzbar oder gemeinnützig oder so... ganz normaler geschäftlicher Deal.

Sagt jedenfalls der "Experte" der das obige verfasst hat.

AuLait 13.12.2012 16:49

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 844836)
Bei euch hier n Crowdfundingprojekt durchzuboxen IST Arbeit!


:Lachanfall:

Sowas von richtig! :Lachen2:

TomX 13.12.2012 17:25

Zitat:

Zitat von JF1000 (Beitrag 844834)
Also die Art der Finanzierung finde ich recht interessant. Bisher dachte ich immer, das es nur im beruflichen Umfeld so etwas gibt. Komme jetzt nicht auf den Namen aber da nennt man es wohl Microkredite o.ä. als unternehmerische Beteiligung.
So etwas mehr oder weniger im Privaten/Hobbybereich war mir neu.
Interessant würde ich es auch finden, zu erfahren, wie es steuerlich zu handhaben ist und ob es da dann noch Unterscheidungen gibt, wenn jemand Gelder einsammeln möchte, der schon ein Gerwerbe angemeldet hat.
Gibt es evtl. deutsche Seiten zum Nachlesen oder ist das momentan noch alles zu amerikanisch o.ä.?!

Das Thema ist interessant, vor allem die steuerliche Behandlung.

Vielleicht beschäftige ich mich mal damit, weil es mich wirklich interessiert :)

Was ich jetzt mal so aus dem Ärmel schüttel, also völlig nach Gefühl:

- Einkommensteuer: ist hier wohl nicht, da zu gering. Falls das erhebliche Beiträge wären, wäre das aber eine Überlegung wert, wenn man das im konkreten Fall nicht als eine stille Beteiligung ansehen würde, was dann eine Gewinnbeteiligung nach sich ziehen würde, die wiederum der Geldgeber zu versteuern hätte.

- Umsatzsteuer: Jetzt wird es interessant. Umsatzsteuer würde dann anfallen, wenn die Geldhingabe (nennen wir es mal untechnisch so) keine Betriebsbeteiligung wäre, also keine Gewinnbeteiligung nach sich ziehen würde und die Geldhingabe mit einer Gegenleistung des Empfängers verbunden wäre.

Klassischer Fall: Crowdfunding zur Veröffentlichung eines Buches, bei der der Geldgeber das Buch als Gegenleistung erhält.

So, und jetzt kommt die spannende Frage im konkreten Fall: Was bietet der Threadstarter als Gegenleistung an?

Postkarte für 10 €? Eher nicht, das ist eher ein Dankeschön. Ebenso wie die Telefonanrufe aus Brasilien.

Aber wenn es zu den Trainingseinheiten als Gegenleistung kommt, wäre die Umsatzsteuerpflicht schon denkbar. Die sind in der Tat eine geldwerte Leistung, die jemand, der genug Euros reinsteckt als Gegenleistung bekommt. Normalerweise kostet so ein Privattrainer ja eben auch Geld. Und für dieses Geld müsste der Privattrainer eben Umsatzsteuer abführen.

Ich finde das Thema spannend und werd vielleicht mal was dazu schreiben. Ein Bekannter von mir verdient nämlich mit dem Anbieten von Crowdfunding sein Geld. Vielleicht haue ich ihn mal darauf an, gemeinsam etwas zu der Steuerpflich zu schreiben. Ich lasse euch das dann wissen.

Insgesamt ist die steuerrechtliche Handhabe von Crowdfunding in Deutschland wohl noch gar nicht so beachtet worden. Ist wohl alles noch zu neu.

Dem Threadstarter wünsche ich viel Glück! Warum soll er das nicht so machen? Ich seh das nicht so kritisch wie viele hier.

sbechtel 13.12.2012 19:25

Wie sieht es den allgemein mit Geldern aus, die man aufgrund von Großzügigkeit, Nettigkeit usw. bekommt? Wenn jemand zum 18. Geburtstag von seinen Eltern ein dickes Geldgeschenk bekommt, und er seinen Eltern als Dankeschön einen Kuchen backt, ist das ja auch nicht steuerrechtlich relevant.

JF1000 13.12.2012 19:46

Zitat:

Zitat von TomX (Beitrag 844904)
Aber wenn es zu den Trainingseinheiten als Gegenleistung kommt, wäre die Umsatzsteuerpflicht schon denkbar. Die sind in der Tat eine geldwerte Leistung, die jemand, der genug Euros reinsteckt als Gegenleistung bekommt. Normalerweise kostet so ein Privattrainer ja eben auch Geld. Und für dieses Geld müsste der Privattrainer eben Umsatzsteuer abführen.


Auch sein Angebot in dem Film als Sponsor aufzutreten, was evtl. für den ein oder anderen in Betracht kommt. Hierzu müsste man aber erst einmal wissen, welcher Zielgruppe der Film dann wo und wie oft zugänglich gemacht wird.

nabenschalter 13.12.2012 19:57

@sbechtel: es gibt auch eine Schenkungssteuer! Die greift bei Verwandten auch dann, wenn das Geldgeschenk dick genug ist.

@aulait: verkaufen ist harte Arbeit!

Nabenschalter

TomX 13.12.2012 22:25

Zitat:

Zitat von nabenschalter (Beitrag 844946)
@sbechtel: es gibt auch eine Schenkungssteuer! Die greift bei Verwandten auch dann, wenn das Geldgeschenk dick genug ist.

So isses :)


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