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Aber ohne saubere rechtliche Grundlage. Selbst die jetzt vorgesehene Regelung, könnte in ein paar Jahren die Gerichte erneut beschäftigen. Insb. dann, wenn die so - auf Geheiß Ihrer Eltern von Ärzten/Dritten - miss/behandelten Kinder nach Erlangung der rechtlichen Mündigkeit zu einem anderen Glauben konvertieren und auf die Idee kommen, das mit ihnen Geschehene nochmals überprüfen zu lassen. Verjährt wären die Taten meines Erachtens nicht (unbedingt). |
Ganz am Ende entscheidet das Bundesverfassungsgericht und das ist dann anzuwendendes Recht.
Heinrich[/quote] So wie beim Urteil: das Asybewerber den gl. Hartz 4 Satz bekommen wie eine 55 Jährige Frau die unverschuldet arbeitlos wird und dann in Hartz4 rutsch da sie eh keine Arbeit mehr bekommt. Suuuuper BVVG- KLasse!!!!!!!!!! |
Wofür die Schlecker Verkäuferinnen so alles "herhalten"?
Offtopic: Es gibt nun mal keine erniedrigten Lebensmittelpreise für Flüchtlinge. Und dir ist sicher auch bekannt, dass im 1. jahr des Aufenthalts asylsuchende Flüchtlinge nicht arbeiten dürfen. -qbz |
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Der Harz-IV-Satz ist als Existenzminimum berechnet, der eben auch für die Asylbewerber gilt. Zitat:
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Mit dem Existenzminimum hast natürlich Recht. |
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Das ist ja schon deine Religions-Freiheit. Dass deine Eltern während deines Kindesalters in diesem Fall für dich entscheiden halte ich nicht für problematisch. |
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