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holger 20.07.2012 18:43

Zitat:

Zitat von silbermond (Beitrag 780815)
Was ich an der ganzen Aufregung nicht verstehe ist folgendes:

Die (religiös motivierte) Beschneidung wird in Deutschland seit Jahrhunderten praktiziert und toleriert.

Das ist allgemein bekannt.

Wieso nun mit einmal das Erstaunen darüber und das Dagegenaufbegehren?


Heinrich

Praktiziert bzw. (stillschweigend) toleriert - Ja.
Aber ohne saubere rechtliche Grundlage.
Selbst die jetzt vorgesehene Regelung, könnte in ein paar Jahren die Gerichte erneut beschäftigen.
Insb. dann, wenn die so - auf Geheiß Ihrer Eltern von Ärzten/Dritten - miss/behandelten Kinder nach Erlangung der rechtlichen Mündigkeit zu einem anderen Glauben konvertieren und auf die Idee kommen, das mit ihnen Geschehene nochmals überprüfen zu lassen.
Verjährt wären die Taten meines Erachtens nicht (unbedingt).

Ironmanfranky63 20.07.2012 18:44

Ganz am Ende entscheidet das Bundesverfassungsgericht und das ist dann anzuwendendes Recht.

Heinrich[/quote]

So wie beim Urteil: das Asybewerber den gl. Hartz 4 Satz bekommen wie eine 55 Jährige Frau die unverschuldet arbeitlos wird und dann in Hartz4 rutsch da sie eh keine Arbeit mehr bekommt.
Suuuuper BVVG- KLasse!!!!!!!!!!

qbz 20.07.2012 19:42

Wofür die Schlecker Verkäuferinnen so alles "herhalten"?
Offtopic:
Es gibt nun mal keine erniedrigten Lebensmittelpreise für Flüchtlinge. Und dir ist sicher auch bekannt, dass im 1. jahr des Aufenthalts asylsuchende Flüchtlinge nicht arbeiten dürfen.

-qbz

tri-guy1 20.07.2012 19:56

Zitat:

Zitat von Ironmanfranky63 (Beitrag 780820)
So wie beim Urteil: das Asybewerber den gl. Hartz 4 Satz bekommen wie eine 55 Jährige Frau die unverschuldet arbeitlos wird und dann in Hartz4 rutsch da sie eh keine Arbeit mehr bekommt.
Suuuuper BVVG- KLasse!!!!!!!!!!

Mach doch nen Thread auf, wenn dich das so aufregt. Glaubst du, die Asylbewerber kommen aus Spaß her, um sich ein bisschen durchfüttern zu lassen? Das sind politische Flüchtlinge, die vermutlich etwas mehr durchgemacht haben, als deine arme Schleckerfrau (gibt es eigentlich auch Schleckermänner?).
Der Harz-IV-Satz ist als Existenzminimum berechnet, der eben auch für die Asylbewerber gilt.

Zitat:

D ist ist ein Land mit Christlicher Kultur und Tradition.
Genau das ist doch das Problem. Deswegen hab ich vorher gesagt, man soll die Taufe genau so hinterfragen wie die Beschneidung. Religionsfreiheit bedeutet, dass jeder die freie Wahl hat, ob er in eine Religionsgemeinschaft eintreten möchte (was Kleinkinder nicht entscheiden können). Religionsfreiheit bedeutet auch, dass wir die "christliche Kultur und Tradition" mal gepflegt vergessen und Christentum eben auch nur eine Religion ist, neben vielen anderen.

Ironmanfranky63 20.07.2012 20:03

Zitat:

Zitat von tri-guy1 (Beitrag 780855)
Mach doch nen Thread auf, wenn dich das so aufregt. Glaubst du, die Asylbewerber kommen aus Spaß her, um sich ein bisschen durchfüttern zu lassen? Das sind politische Flüchtlinge, die vermutlich etwas mehr durchgemacht haben, als deine arme Schleckerfrau (gibt es eigentlich auch Schleckermänner?).
Der Harz-IV-Satz ist als Existenzminimum berechnet, der eben auch für die Asylbewerber gilt.


Genau das ist doch das Problem. Deswegen hab ich vorher gesagt, man soll die Taufe genau so hinterfragen wie die Beschneidung. Religionsfreiheit bedeutet, dass jeder die freie Wahl hat, ob er in eine Religionsgemeinschaft eintreten möchte (was Kleinkinder nicht entscheiden können). Religionsfreiheit bedeutet auch, dass wir die "christliche Kultur und Tradition" mal gepflegt vergessen und Christentum eben auch nur eine Religion ist, neben vielen anderen.

Die nichts aber auch gar nichts in unser Sozialsystem eingezahlt haben- im Gegensatz zurvSchleckerfrau.Deswegen total ungerecht.
Mit dem Existenzminimum hast natürlich Recht.

amontecc 20.07.2012 20:03

Zitat:

Zitat von tri-guy1 (Beitrag 780855)
Religionsfreiheit bedeutet, dass jeder die freie Wahl hat, ob er in eine Religionsgemeinschaft eintreten möchte (was Kleinkinder nicht entscheiden können).

Du kannst aber jederzeit die Entscheidung deiner Eltern ohne Konsequenzen widerrufen, zum Amtsgericht gehen, und der Christlichen Religion den Rücken kehren.
Das ist ja schon deine Religions-Freiheit.
Dass deine Eltern während deines Kindesalters in diesem Fall für dich entscheiden halte ich nicht für problematisch.

Pascal 20.07.2012 20:29

Zitat:

Zitat von tri-guy1 (Beitrag 780855)
Genau das ist doch das Problem. Deswegen hab ich vorher gesagt, man soll die Taufe genau so hinterfragen wie die Beschneidung. Religionsfreiheit bedeutet, dass jeder die freie Wahl hat, ob er in eine Religionsgemeinschaft eintreten möchte (was Kleinkinder nicht entscheiden können).

Wenn man derart pro Entscheidungsfreiheit Kleinkind/Baby argumentiert muss man auch hinterfragen, ob es z.B. rechtens ist, dass manche Eltern ihren Kindern Fleisch, womöglich noch aus Massentierhaltung zum Essen geben.


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