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JENS-KLEVE 24.05.2012 23:14

Dass der Verband einen Rechtsstreit durchführt ist die eine Sache, dass er die Vernastaltung nicht mehr genehmigt, wenn er sich im Streit befindet ist logische Schlussfolgerung. Dass in der Sportordnung steht, dass der Startpassinhaber seine Lizenz verlieren kann, wenn er dort startet, ist ebenfalls ein direkter Zusammenhang. Dafür kann aber der NRWTV nichts und ich glaube auch nicht, dass er wirklich die Startpässe von hunderten Leuten einziehen wird, aber es ist fair, wenn der Verband vorher darauf hinweist, dass Startpassinhaber bedenken sollten, welches Risiko sie eingehen, wenn sie bei einer nichtgenehmigten Vernastaltung starten. Da ich auch Liga-Starter bin ist für mich spätestens mit dieser Information völlig klar, dass ich keine dieser Veranstaltungen besuchen werde, auch wenn mir das Datum, die landschaft oder die distanz gefällt.

Nepumuk 25.05.2012 07:22

Der NRWTV weist aber nicht auf "Gefahren" hin, sondern droht seinen eigenen Mitgliedern mit Sperre! Obwohl ich den genannten Argumenten bzgl. nicht abgelieferter Lizenzgebühren durchaus zustimme, geht mir dieses Vorgehen und der Ton des Verbandes den Sportlern gegenüber in dieser Sache eindeutig zu weit!

Für die Möglichkeit einmal einen Triathlon auf der Nürburgring-Nordschleife absolvieren zu dürfen, werde ich jederzeit meinen Startpass abgegeben. An einer Liga werde ich eher nicht teilnehmen; von daher ist die Lage für mich klar. Meine Sympathien liegen hier ganz klar beim Veranstalter der attraktiven Veranstaltung.

FinP 25.05.2012 07:47

Zitat:

Zitat von Nepumuk (Beitrag 753826)
Der NRWTV weist aber nicht auf "Gefahren" hin, sondern droht seinen eigenen Mitgliedern mit Sperre! Obwohl ich den genannten Argumenten bzgl. nicht abgelieferter Lizenzgebühren durchaus zustimme, geht mir dieses Vorgehen und der Ton des Verbandes den Sportlern gegenüber in dieser Sache eindeutig zu weit!

Es geht deshalb vielen "eindeutig zu weit", weil die vorherigen Eskalationsstufen nicht bekannt sind.

Zitat:

Für die Möglichkeit einmal einen Triathlon auf der Nürburgring-Nordschleife absolvieren zu dürfen, werde ich jederzeit meinen Startpass abgegeben. An einer Liga werde ich eher nicht teilnehmen; von daher ist die Lage für mich klar. Meine Sympathien liegen hier ganz klar beim Veranstalter der attraktiven Veranstaltung.
Das ist das Problem an der ganzen Sache. Das Vorgehen der Verbände in solchen Fällen hat einen Konstruktionsfehler.

Ganz grob ist es vergleichbar mit folgender Situation:
McDonalds hat viele treue Kunden. Auf einmal macht ein Franchise-Nehmer sein eigenes Ding, behält das Logo an der Tür und versucht sein Restaurant zu betreiben.
Die Kunden merken es nicht, aber McDonalds ist zu Recht sauer. Um seine Kunden nicht an den gemeinen Konkurrenten zu verlieren, drohen Sie jetzt damit, dass die Kunden, die bei der Konkurrenz essen, in den richtigen Läden nicht mehr bedient werden. Und dass ist im Vergleich offensichtlich nicht zielführend.

Was würde McDonalds machen?
- gegen den Betreiber vorgehen
- die eigenen Qualitäten besser herausstellen
- NICHT die Kunden vergraueln

Matthias75 25.05.2012 08:52

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 753787)
Dass der Verband einen Rechtsstreit durchführt ist die eine Sache, dass er die Vernastaltung nicht mehr genehmigt, wenn er sich im Streit befindet ist logische Schlussfolgerung. Dass in der Sportordnung steht, dass der Startpassinhaber seine Lizenz verlieren kann, wenn er dort startet, ist ebenfalls ein direkter Zusammenhang.

Das Problem sehe ich darin, dass dieser Passus vermutlich nicht nur in die Sportordnung aufgenommen wurd,e um gegen einen Veranstalter vorzugehen, der mit dem Verband im Rechtsstreit liegt, sondern gegen jeden Veranstalter, der nicht mit dem Verband zusammenarbeitet, also auch den kleinen Sportverein um die Ecke, der nur einen kleinen Triathlon ohen großen Aufwand organisieren will.

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 753787)
Dafür kann aber der NRWTV nichts und ich glaube auch nicht, dass er wirklich die Startpässe von hunderten Leuten einziehen wird...

Müsste er aber, um sich nicht angreifbar zu machen. Wenn er die Teilnehmer der ungenehmigten Veranstaltung X sperrt, die der Veranstaltung Y aber nicht, behandelt er nicht alle Startpassinhaber gleich, was rechtlich sicher angreifbar wäre.

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 753835)
Es geht deshalb vielen "eindeutig zu weit", weil die vorherigen Eskalationsstufen nicht bekannt sind.

Was mich als potentiellen Startpassinhaber angeht, gibt es aber keine vorherigen Ekalationsstufen, oder? Das heißt, ich bade den Streit des Veranstalters mti dem Verband aus.

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 753835)
Ganz grob ist es vergleichbar mit folgender Situation:
McDonalds hat viele treue Kunden. Auf einmal macht ein Franchise-Nehmer sein eigenes Ding, behält das Logo an der Tür und versucht sein Restaurant zu betreiben.
Die Kunden merken es nicht, aber McDonalds ist zu Recht sauer. Um seine Kunden nicht an den gemeinen Konkurrenten zu verlieren, drohen Sie jetzt damit, dass die Kunden, die bei der Konkurrenz essen, in den richtigen Läden nicht mehr bedient werden. Und dass ist im Vergleich offensichtlich nicht zielführend.

Gutes Beispiel. Den Unterschied sehe ich aber in der Größe des Logos:

Die Realität in Triathlon sieht aber so aus, dass auf dem Restaurant groß "Amerikanisches Schnellrestaurant" und irgendwo klein in der Ecke "das goldene M" steht. Es steht also groß Triathlonauf der ausschreibung und irgendwo klein in der Ecke DTU/BWTV/NRWTV....

Zusätzlich versucht der Verband aber auch gegen alle Restaurants vorzugehen, die sich nur "Schnellrestaurant" nennen, aber nie vorhatten, sich ein "M" an die Tür zu malen, also den kleinen Verein, der einfach einen kleinen Wettkampf organisieren will, aber keine Lust hat, diesen genehmigen zu lassen, aber dafür auch auf Kampfrichtet etc. verzichtet.

Und um bei dem Schnellrestaurant-Beispiels zu bleiben, müßte man, um eine Verwechslung mit diesen zu vermeiden, das "M" prominenter platzieren und eben vermehrt damit werben, dass das "M" deutschlandweit für eine gleichbleibende, hohe Qualität steht.

Matthias

benjamin3011 25.05.2012 09:18

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 753869)
... also den kleinen Verein, der einfach einen kleinen Wettkampf organisieren will, aber keine Lust hat, diesen genehmigen zu lassen, aber dafür auch auf Kampfrichtet etc. verzichtet.
Matthias

Denke dass Problem mit den kleinen Vereinen ist doch, dass die zum Verband dazugehören.

Wenn nicht, sollte es doch auch keine Probleme geben.

malihini 25.05.2012 09:29

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 753652)
so ein Quatsch was ich hier lese.. "Der Verband..." - ich sage euch mal wie ich "den Verband" erlebe:

1. Er ist ein demokratisches Gremium, ehrenamtlich

2. Er ist kein gemeines Ordnungsamt, sondern hilft neuen veranstaltern eine Genehmigung zu bekommen und gibt gute tipps!

3. Er bietet Liga-Wettkämpfe an

4. er bildet Kampfrichter aus und organisert den Nachwuchs

er will niemandem was Böses. Der böse in diesem Fall ein dieb, der von Athleten Tageslizenzen kassiert aber nciht an den empfänger weiterleitet. Und ihr labert was von "die Nase passt nciht" - das ist nciht in Ordnung und für uninformierte Leser irreführend!

Der Verband macht sich aber angreifbar, wenn er er selber Veranstalter wird und dann andere (Konkurrenz-)Wettkämpfe - aus welchen Gründen auch immer - nicht genehmigt. Sorry, wenn ich mich da wiederhole.

Und zu Deiner Kenntnis: Im vorliegenden Fall (Bike & Run) wurden keine Tageslizenzen vom Veranstalter erhoben. Deshalb solltest Du vielleicht Deine Wortwahl anpassen und keine falschen Beschuldigungen durch die Gegend werfen.
Ich gehe davon aus, dass im Falle der Nichtgenehmigung des CTW ebenfalls auf die Erhebung einer Tageslizenz verzichtet wird und die bereits gezahlten Gebühren zurückerstattet werden.
Andere Veranstalter mögen das anders handhaben, wir hier ja bereits berichtet wurde.

malihini 25.05.2012 09:31

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 753763)
ich unterstelle auch blanke Absicht, weil der Verband sagt, man wollte freiwiliige Helfer vom Verband in Köln zur Verfügung stellen, zum kassieren der Gebühren. Aber der Veranstalter wollte dies lieber mit seinen eigenen Leuten erledigen.

Könntest Du mir für diese Aussage bitte ein Quelle nennen, ich finde da auf der NRWTV-Seite nichts zu.

HeinB 25.05.2012 09:32

Eine Frage hätte ich da noch..



Gibt es diese Regelung (Sperre der Athleten bei Teilnahme an verbandsfremden Sportveranstaltungen) eigentlich in irgend einer anderen Sportart außer Triathlon?


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