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Nopogobiker 01.09.2011 10:09

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 636154)
Ja, manchmal, aber nicht in diesem Fall. Hier geht es nicht um Meinungen, sondern um Regeln, die für alle Sportler verbindlich sind – unabhängig davon, was Dein oder mein Verstand dazu sagt. Infusionen im Zielbereich eines Triathlons sind Notfällen vorbehalten und ansonsten Doping im Sinne des WADA-Codes.

Naja, man kann es aber auch übertreiben mit den WADA/NADA Regeln.
Streng genommen müsste ein Arzt in einem Notfall erst die Genehmigung der NADA einholen, um einen Sportler zu behandeln (z.B. eine Bluttransfusion für einen Radfahrer, der sich mal wieder mit 70 Sachen auf die Straße gelegt hat).

Wie Kurt schon schrieb: ein bisserl gesunder Menschenverstand sollte schon vorhanden sein.

Nopogobiker

FinP 01.09.2011 10:12

Formuliert es doch einfach so: Ein bißchen gesunder Menschenverstand bei der RegelERSTELLUNG wäre angebracht (gewesen).

Und ob man sich diesen Regeln unterwirft, das entscheidet ja zum Glück noch jeder für sich selbst.

Klugschnacker 01.09.2011 10:22

Zitat:

Zitat von Nopogobiker (Beitrag 636173)
Naja, man kann es aber auch übertreiben mit den WADA/NADA Regeln.
Streng genommen müsste ein Arzt in einem Notfall erst die Genehmigung der NADA einholen, um einen Sportler zu behandeln (z.B. eine Bluttransfusion für einen Radfahrer, der sich mal wieder mit 70 Sachen auf die Straße gelegt hat).

Wie Kurt schon schrieb: ein bisserl gesunder Menschenverstand sollte schon vorhanden sein.

Nopogobiker

Nein, bei einem Notfall braucht es keine Genehmigung. Die braucht man nur, wenn es kein Notfall ist und auch keine klinische Untersuchung. Offenbar ist die Regel schwer zu verstehen, deshalb hier noch einmal von der NADA:

Zitat:

Intravenöse Infusionen, auch von erlaubten Substanzen, fallen unter die verbotenen Methoden der WADA. Es sei denn, sie werden legitim im Zuge von Krankenhauseinweisungen oder klinischen Untersuchungen verabreicht.

Die folgenden medizinischen Anwendungen intravenöser Infusionen sind nicht genehmigungspflichtig und dürfen durchgeführt werden:

1. Notbehandlungen einschließlich Wiederbelebung (mit Einweisung ins Krankenhaus);

2. Blutersatz infolge eines Blutverlustes (mit Einweisung ins Krankenhaus);

3. Chirurgische Verfahren im Rahmen einer Operation;

4. Infusionen im Rahmen von klinischen Untersuchungen.

Andere Anwendungen von Infusionen dürfen nur nach erteilter medizinischer Ausnahmegenehmigung (TUE) durchgeführt werden.

Klugschnacker 01.09.2011 10:30

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 636180)
Formuliert es doch einfach so: Ein bißchen gesunder Menschenverstand bei der RegelERSTELLUNG wäre angebracht (gewesen).

Und ob man sich diesen Regeln unterwirft, das entscheidet ja zum Glück noch jeder für sich selbst.

Ist das Dein Ernst?

drullse 01.09.2011 10:32

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 636206)
Ist das Dein Ernst?

Wieso? Er hat doch Recht: ich muss ja nicht an Wettkämpfen teilnehmen. Tue ich das nicht, müssen mich auch die Regeln nicht kümmern.

Nopogobiker 01.09.2011 10:37

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 636195)
Nein, bei einem Notfall braucht es keine Genehmigung. Die braucht man nur, wenn es kein Notfall ist und auch keine klinische Untersuchung. Offenbar ist die Regel schwer zu verstehen, deshalb hier noch einmal von der NADA:

Ok, dann nimm halt eine Situation wie bei mir: Hormonsubstitution zwingend erforderlich, kein wirklicher Notfall. Offiziell hätte ich erst eine TUE einholen müssen - der Spaß dauert bei dem Laden aber gerne mal 3 Monate - viel Spaß in den drei Monaten :Nee: . Ich darf den Kampf nun jedes Jahr aufs neue ausfechten, als ob die nicht genug mit echten Fällen zu tun hätten.

Ich will damit nur sagen, dass die Regeln der NADA an vielen Stellen vollkommen realitätsfremd sind und die Mitarbeiter dort auch nicht immer den kompetentesten Eindruck machen.

FinP hat es da ganz treffend formuliert.

Aber eigentlich gehört das alles garnicht in diesn Thread

Nopogobiker

Matthias 01.09.2011 10:38

Die Idee, sich nur zur besseren Regeneration eine Infusion geben zu lassen, ist einfach nur krank. Man braucht keine WADA-Regeln, um so etwas einzusehen. Es liegt doch auf der Hand, dass das eine medizinische Maßnahme ist, vorwiegend für Notfälle. Wer nach einem langen Wettkampf im zu erwartenden Maß erschöpft ist, braucht so etwas sicherlich nicht.
Meiner Meinung nach zeigt sich hier mal wieder, dass etliche Schwierigkeiten haben, die Wichtigkeit ihres sportlichen Treibens richtig einzustufen.

Flow 01.09.2011 10:43

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 636195)
Offenbar ist die Regel schwer zu verstehen, deshalb hier noch einmal von der NADA:

In der Tat nicht soo leicht zu verstehen ...

z.B.:
Zitat:

1. Notbehandlungen einschließlich Wiederbelebung (mit Einweisung ins Krankenhaus);
Ist hierbei "Wiederbelebung" und/oder Einweisung ins KH notwendige Zusatzedingung ?
"Notbehandlung" scheint mir ansonsten ein dehnbarer Begriff ...

Zitat:

4. Infusionen im Rahmen von klinischen Untersuchungen.
Hatten wir die "klinische Untersuchung" nun schon hart definiert ?

Ich sehe da noch einen Graubereich zwischen dem Katheder aus der Aerobottle, der Infusion im Zielbereich durch einen Sanitäter/Arzt, der im Rahmen einer "Untersuchung" feststellt, daß es dem Sportler "ohne Infusion recht schlecht geht" und der Infusion im Rahmen einer Wiederbelebung durch einen Notarzt auf dem Weg ins KH ...


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