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maifelder 16.07.2010 15:16

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 422163)
Verstehe ich nicht.

Er meint wohl Versuch.

FinP 16.07.2010 15:17

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 422170)
@FinP: Was ist daran nicht zu verstehen? Absicht ist ein geplanter Betrug der noch nicht durchgeführt wurde. Aushang Startplatz zu verkaufen ist Absicht, hat man den verkauft ist es vollzogener Betrug - oder wie auch immer man das juristisch korrekt nennt.

Du wirfst hier mit vielen Begriffen herum, die in solch einer Diskussion meiner Meinung nach vorsichtiger/präziser verwendet werden sollten.

Für den strafbaren Versuch einer Straftat genügt die Planung grundsätzlich nicht, unabhängig davon, ob das jetzt tatsächlich ein Betrug wäre, wenn der Startplatz verkauft wird.

Es handelt sich hier um einen bereits eingegangenen Vertrag, bei dem sich jetzt beide Vertragspartner vorwerfen, sich nicht an die Abmachung zu halten. Da hat das Strafrecht erstmal überhaupt nichts zu suchen.

Die nächste Frage ist, ob der Vertragsbruch - nämlich die Weitergabe des Startplatzes - überhaupt durch den Aushang des Zettels schon eingetreten ist. Zumal ja nach dem Hinweis auf die Bedingungen der Aushang wieder entfernt wurde.

Huibuh 16.07.2010 15:18

????
 
Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 422170)
Drei Mausklicks auf der Challenge-Seite :Huhu:

@FinP: Was ist daran nicht zu verstehen? Absicht ist ein geplanter Betrug der noch nicht durchgeführt wurde. Aushang Startplatz zu verkaufen ist Absicht, hat man den verkauft ist es vollzogener Betrug - oder wie auch immer man das juristisch korrekt nennt.

Bevor man Rücktreten oder seinen Startplatz verkaufen will oder was auch immer empfiehlt es sich vorher in die Bedingungen zu gucken oder den Veranstalter zu fragen. Aber hinterher meckern ist ja auch einfacher. :Nee:

Einen Thread "Was sollen diese dämlichen Bedingugen" hätte ich verstanden, aber die zu unterschreiben und hinterher zu meckern dass sich der Veranstalter selber daran hält ...


der Sachverhalt war bereits vor Wochen geklärt, ich hatte am Telefon den Aushang erwähnt und erklärt diesen weg zu nehmen, danach bat ich um die Aufrechterhaltung des Startplatzes. Worauf begründet sich da bitte eine Sperrung?

Badekaeppchen 16.07.2010 15:19

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 422173)
Du wirfst hier mit vielen Begriffen herum, die in solch einer Diskussion meiner Meinung nach vorsichtiger/präziser verwendet werden sollten.

:confused:

Ist doch klar zu verstehen, sogar für mich als Nicht-Jurist.

Badekaeppchen 16.07.2010 15:23

Zitat:

Zitat von Huibuh (Beitrag 422174)
der Sachverhalt war bereits vor Wochen geklärt, ich hatte am Telefon den Aushang erwähnt und erklärt diesen weg zu nehmen, danach bat ich um die Aufrechterhaltung des Startplatzes. Worauf begründet sich da bitte eine Sperrung?

Zitat:

Zitat von Huibuh (Beitrag 421773)
Nachdem ich dann wenigstens die give-aways haben wollte bat ich um Aufrechterhaltung des Startplatzes was mir auch per e-mail angeboten worden war allerdings ohne jegliche Rückmeldung.

Hast Du die Aufrechterhaltung angeboten oder der Veranstalter? So wie ich es oben lese, hat dies der Veranstalter getan. Welche zusätzliche Rückmeldung?

dude 16.07.2010 15:26

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 422128)
Klar finde ich Planungssicherheit als Veranstalter prima. Aber wie auch in der Gaststätte gilt: Der Kunde ist König und das muss ich mit in meine Kosten einkalkulieren. Wer das nicht macht, betreibt Sachen wohl eher als Hobby.

Die Folge waeren aber noch hoehere Startgelder, das ist Dir schon klar.

Huibuh 16.07.2010 15:28

mir wurde in einer e-mail vom Veranstalter die Aufrechterhaltung angeboten. Nach kurzer Überlegungsphase habe ich mich per e-mail auf dieses Angebot berufen und es angenommen, jedoch niemals AW bekommen. Ein kurzes wir haben es z.K. genommen hätte ja gereicht. Ist eine Sache von einer Minute.

dude 16.07.2010 15:28

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 422137)
@ Dude
Startgeld hin oder her, in Summe macht der Veranstalter Gewinn!

Und was ist daran falsch? Genau das fuehrt doch dazu, dass es gut organisierte Grossveranstaltungen gibt.


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