| Jahangir |
09.11.2009 13:15 |
Die Frage ist nur, warum bekommt jemand überhaupt was, der sich für ein Ehrenamt wählen lässt. Ist es nicht so, dass man ein Ehrenamt ehrenamtlich ausführt?
Meine Tätigkeit beim BWTV kostet mich die Woche im Schnitt bisher 7- 8 Stunden. Ich gehe davon aus, dass es sich bei 7 Stunden einpendelt. Da bekomme ich doch auch nix für. Aber, das habe ich vorher gewusst.
Man kann natürlich darüber diskutieren, ob es noch zeitgemäß ist, wenn ein Sportverband in seiner Verbandsspitze rein ehrenamtlich geführt wird. Das muss man aber vorher machen und nicht dann, wenn man sich unter anderen Voraussetzungen hat wählen lassen.
Ein Argument zu gegen die "anderen Voraussetzungen" ist ja, dass es aufgrund widriger Umstände momentan keinen GF bei der DTU gibt und man jetzt mehr Zeit investieren müsse.
Nun, dem GF wurde als erste Amtshandlung gekündigt. Auch da frage ich mich, ob das so geschickt war. Wäre es nicht sinnvoll gewesen, diesen straff zu führen und wenn er wirklich so eine Niete ist, wie immer behauptet, dann hätte ich sich schon ein berechtigter Grund für eine Kündigung gefunden. So verplempert man das Geld der DTU auf den Fluren der Arbeitsgerichte und lässt sich sein Ehrenamt bezahlen. Warten wir mal den Abschluß des Verfahrens vor dem Landesarbeitsgericht ab. Dann können wir den nächsten Fred aufmachen und ich lametiere dann wieder rum;)
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