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Adept 25.11.2022 10:49

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1691254)
...

Ich kann natürlich auch als Radfahrer immer auf mein Recht pochen. Die Frage ist aber, ob es im Sinne des friedlichen miteinander immer sinnvoll ist, wenn z.B. zwei Radfahrer auf ihr Recht pochen, nebeneinander fahren zu dürfen, während sich hinter ihnen eine immer länger werdende Schlange anderer Fahrzeuge sammelt, oder ob es den Radfahrern nicht z.B. zuzumuten wäre, kurzzeitig hintereinander zu fahren, wenn dadurch den Autos das Überholen ermöglicht wird.

Alles eine Frage der gegenseitigen Rücksichtnahme. Ich bin z.B. auch schon mit ausreichendem Abstand bergauf in Schrittgeschwindigkeit hinter einem Radfahrer hergezuckelt und hätte das auch die nächsten Kilometer so gemacht, habe mich dann aber gefreut, als er zwischen zwei parkenden Autos kurz eingeschert ist und mir mit einer Handbewegung signalisiert hat, dass ich ihn überholen soll. Er musste nicht anhalten, da die Lücke groß genug war, ich konnte ihn aber überholen. Hätte er nicht machen müssen, hat aber die Situation für beide gut gelöst.

...

M.

Finde ich beides einen guten Approach! :)

Bei einem Bus oder LKW fahre ich auch bei nächster Möglichkeit kurz an den Rand, wenn viel Gegenverkehr ist oder es kurvig bergauf geht.

Man weiss ja nie, ob im LKW nicht gerade meine zukünftig bestellte Kassette drin ist, die rechtzeitig ins Lager kommen soll. :Lachen2:

Schwarzfahrer 25.11.2022 10:54

Zitat:

Zitat von Harm (Beitrag 1691228)
Wenn der Grund der Fahrt gleichwertig ist (also z.B. reines Freizeitvergnügen) dann sehe ich eben keinen Grund dafür, an den Rand zu fahren, um schnellerem Verkehr Platz zu machen!

Du siehst aber nicht in die Köpfe, kannst also nicht die Fahrgründe bewerten. Auch im Wochenend-ausflugsverkehr kann einer ein wichitig-eiliges Anliegen haben. Das kann also kein Kriterium sein.

Die Denkrichtung zu angenommenen Fahrtgründen erinnert mich (mit umgekehrten Vorzeichen) an einen Bayrischen Landwirt, der der festen Überzeugung war, daß Rennradler auf den Landstraßen aus reiner autofeindlicher Boshaftigkeit unterwegs sind, um ihn gezielt an Anstiegen auszubremsen; es kann ja einfach keinen rationalen Grund geben, mit dem Rennrad auf der Landstraße einen Berg hochzufahren :Gruebeln: . Das hat ihn dann gefühlt berechtigt, diese bösen Buben gelegentlich eng zu bedrängen, und bei Unfallmeldungen von gestürzten Radfahrern eine zufriedene Schadenfreude zu empfinden.

Schwarzfahrer 25.11.2022 11:00

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1691234)
Die Rechte als Radfahrer werden einem gnadenhalber gewährt, solange der Autofahrer dafür nicht nennenswert bremsen muss. Sonst nicht. Man ist definitiv ein Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse.

Das finde ich nun etwas negativ ausgedrückt. Natürlich sind schwerere und schnellere Fahrzeuge physikalisch im Vorteil bei Konflikten (mit dem PKW nehme ich mich in engen Baustellen auch in Acht, wenn daneben schwere Laster rollen, und ebenso ist man als Fußgänger ein Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse, wenn es um kombinierte Fuß- und Radwege geht). Entscheidend ist die gegenseitige Rücksichtnahme und auch etwas Verständnis für die jeweils andere Seite - ich finde, Matthias beschreibt am Besten, wie sinnvolles Miteinander funktioniert.

deralexxx 25.11.2022 11:03

Einfach versuchen jeden Tag ein gutes Beispiel zu sein.

Im Auto auf Landstrassen die eng sind, fahre ich mit Absicht langsamer an einen Radfahrer ran. Halte genug Abstand hinter ihm das er nicht vor Schreck vom Rad fällt. Wenn dann die Strasse gut einsehbar ist, Blinker links und so weit wie möglich links vorbei, nicht irre beschleunigen. Mit genügend Abstand wieder nach rechts und dann weiter.

Als Radfahrer auf unübersehbaren Strassen versuche ich, sofern ich es höre das ich hinter mir ein KfZ habe, über Handzeichen klar zu machen, wann das KfZ am besten überholen kann, da ich ja vorne bin, also Kurven eher einsehen kann und ggf auch eher über eine Kuppe schauen kann. Das bringt regelmäßig einen Daumen hoch der Überholenden.

Ärger ich mich trotzdem regelm. über Autofahrer? Oh ja. Ist das teilweise gefährlich, auch ja. Durch 10 mal freundlich und einmal Stinkefinger erreiche ich aber mehr als 11 mal Stinkefinger :-)

Klugschnacker 25.11.2022 11:14

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1691254)
Ich kann natürlich auch als Radfahrer immer auf mein Recht pochen. Die Frage ist aber, ob es im Sinne des friedlichen miteinander immer sinnvoll ist, wenn z.B. zwei Radfahrer auf ihr Recht pochen, nebeneinander fahren zu dürfen, während sich hinter ihnen eine immer länger werdende Schlange anderer Fahrzeuge sammelt, oder ob es den Radfahrern nicht z.B. zuzumuten wäre, kurzzeitig hintereinander zu fahren, wenn dadurch den Autos das Überholen ermöglicht wird.

Das habe ich noch nie gesehen, dass Rennradler konsequent nebeneinander fahren, während sich hinter ihnen eine lange Autoschlange ansammelt. In der Regel macht sich eine Zweiergruppe bereits bei einem einzigen Auto, das nicht sofort vorbei kommt, für einen Moment schmal.

Dass Radfahrer nebeneinander fahren, wo sie es nicht dürfen, weil sie den Verkehr behindern, halte ich für die absolute Ausnahme. Vielleicht liegt das daran, dass wir hier in Südbaden viele Straßen mit wenig Verkehr haben.

bergflohtri 25.11.2022 13:24

Ich sehe die Gefahr für die Radfahrer beim nebeneinander fahren auch im Freilandbereich wenn der Strassenverlauf nicht gut einsehbar ist, wenn also Kurven die Sicht für den Autofahrer einschränken. Grundsätzlich müsste der Autofahrer seine Geschwindigkeit so anpassen dass er jederzeit vor einem Hindernis bremsen kann, aber in der Praxis macht das keiner. In so einer Situation würde ich in einer Radgruppe lieber nicht in Zweierreihe fahren weil hier eine Gefahrensituation die sich durch eine Unterschreitung des Sicherheitsabstandes bei einem Radler vielleicht noch hätte bereinigen lassen dann vielleicht nicht mehr bereinigen lässt - der Autofahrer den linken Radler in der Zweierreihe dann abräumt.
Wenn die Strasse gut einsehbar ist, dann spricht finde ich nichts dagegen in Zweierreihe zu fahren. Eva Wutti die frühere österreichische Triathletin ist mal von einem Auto abgeräumt worden und hat das finde ich gut beschrieben: wenn auf einer zweispurigen Strasse der Autofahrer einen oder mehrere Radler überholen möchte ist es praktisch egal ob sie in Zweierreihe fahren. Wenn er den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einhalten möchte, dann muss er ohnehin auf die Gegenfahrbahn wechseln, und das kann er nur dann wenn kein Gegenverkehr und ausreichend genug Sichtvoraus ist um den notwendigen Weg für den Überholvorgang einzusehen. Wenn er einen Radfahrer der alleine fährt überholt, dann muss er dazu wenn er den seitlichen Sicherheitsabstand einhalten möchte auch teilweise auf die Gegenfahrbahn wechseln. Wenn er das bei Gegenverkehr macht ist die Verkehrssicherheit weder für einen entgegenkommenden Autofahrer noch für den überholten Radfahrer gegeben. Der überholende Autofahrer glaubt zwar dass er den einzelnen Radfahrer leichter überholen kann als zwei nebeneinander. Die Annahme impliziert aber die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes zum Radler oder vielleicht auch die Vorstellung dass er bei plötzlichem Gegenverkehr leichter und früher wieder nach rechts einscheren kann und der Radler dann schon auch richtig reagieren wird und eine Vollbremsung macht oder auf das Fahrbahnbankett ausweicht. Das geht natürlich gar nicht.
Wenn es denn reinen Überholvorgang angeht, dann kann der Autofahrer eine zb 8er Gruppe von Radfahrern die in Zweiereihe fährt schneller überholen als wenn die 8 hintereinander fahren. Die Zweierreihe wird ihm nur nicht passen weil er dann die Missachtung der Verkehrsregeln und des Sicherheitsabstandes weniger leicht in Kauf nehmen kann.

zahnkranz 25.11.2022 13:25

[quote=Matthias75;1691254

Ich kann natürlich auch als Radfahrer immer auf mein Recht pochen. Die Frage ist aber, ob es im Sinne des friedlichen miteinander immer sinnvoll ist, wenn z.B. zwei Radfahrer auf ihr Recht pochen, nebeneinander fahren zu dürfen, während sich hinter ihnen eine immer länger werdende Schlange anderer Fahrzeuge sammelt, oder ob es den Radfahrern nicht z.B. zuzumuten wäre, kurzzeitig hintereinander zu fahren, wenn dadurch den Autos das Überholen ermöglicht wird.

[/QUOTE]

Da gibt's nichts zu pochen. Nebeneinander fahren ist nur erlaubt, wenn andere nicht behindert werden. Gibt leider viele Radfahrer, die lediglich aufgeschnappt haben nebeneinander fahren sei erlaubt, und nun fröhlich den Verkehr blockieren. Selbst schon erlebt.

MattF 25.11.2022 13:29

Zitat:

Zitat von zahnkranz (Beitrag 1691288)
Da gibt's nichts zu pochen. Nebeneinander fahren ist nur erlaubt, wenn andere nicht behindert werden.

Und wie genau definiert sich eine Behinderung?

Klugschnacker 25.11.2022 15:05

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1691289)
Und wie genau definiert sich eine Behinderung?

Eine Behinderung des Verkehrs liegt meines Wissens nach vor, wenn nebeneinander fahrende Radler nicht überholt werden können und dies bei hintereinander fahrenden Radlern möglich wäre.

Autofahrer haben dabei 1.5m (innerorts) bzw. 2.0m (außerorts) Seitenabstand einzuhalten. Wo der Platz dafür nicht ausreicht, dürfen Radfahrer nicht überholt werden.

Letzteres hat meiner Meinung nach mit der Realität auf den Straßen nicht viel zu tun.

Schwarzfahrer 25.11.2022 15:47

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1691300)
Autofahrer haben dabei 1.5m (innerorts) bzw. 2.0m (außerorts) Seitenabstand einzuhalten.

Wenn ich so mein Gefühl beim überholt werden überlege, wäre mein Hauptkriterium für den Abstand nicht innerorts oder außerorts, sondern die Geschwindigkeitsdifferenz. Je größer diese ist, desto unangenehmer ist ein nahes Überholen. Bei nur 10 km/h Differenz habe ich auch mit 0,5 m nicht unbedingt Probleme.

Habe das regelmäßig morgens auf einer Kreisstraßen-Brücke, die ziemlich schmal ist. Wenn einer erst mal langsam hinter mir fährt wegen Gegenverkehr, und dann eine kurze Lücke zum Überholen nutzt, schert er meist nicht weit aus, aber da er von meiner Geschwindigkeit losfährt, ist das meist o.k., und ich habe Verständnis, weiche selbst ganz rechts aus. Wenn einer mit gleichem Abstand bei vollem Schwung (80 - 90 km/h) überholt, dann ist es äußerst ungut (und unnötig). Auch Innerorts in Tempo 30 Zonen darf mir einer ggf. mit 1 m oder weniger Abstand vorbeifahren wenn ich mit 20 - 25 dahinbummele, und er auch nur 30 - 35 fährt. Ich selber im Auto tue das (also mit kleinem Abstand vorbeischleichen) allerdings nur, wenn ich den Eindruck habe, daß der Radfahrer halbwegs sicher im Sattel sitzt und geradeausfahren kann.

Adept 25.11.2022 15:57

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1691304)
Wenn ich so mein Gefühl beim überholt werden überlege, wäre mein Hauptkriterium für den Abstand nicht innerorts oder außerorts, sondern die Geschwindigkeitsdifferenz. Je größer diese ist, desto unangenehmer ist ein nahes Überholen. Bei nur 10 km/h Differenz habe ich auch mit 0,5 m nicht unbedingt Probleme.

...

Genau deswegen gibt es ja die Innerorts/Ausserorts-Unterscheidung, da in der Regel die Geschwindigkeit innerhalb <50km/h und ausserhalb >50km/h ist.

Klar gibt es Leute die innerhalb 60km/h fahren und ausserhalb 30km/h, aber man muss nicht alles verkomplizieren.

sybenwurz 25.11.2022 17:57

Zitat:

Zitat von bergflohtri (Beitrag 1691287)
Grundsätzlich müsste der Autofahrer seine Geschwindigkeit so anpassen dass er jederzeit vor einem Hindernis bremsen kann, ...

Nicht nur dies, qua Gesetz sogar innerhalb der halben Sichtweite, denn es könnte ja sein, dass das Hindernis ein entgegenkommendes Fahrzeug ist, so dass die überschaubare Entfernung für beide nicht nur zum (Betätigen der) Bremsen, sondern gar zum Anhalten reichen muss...;)


(Und ich würde hinzufügen, dass es mir bei meiner Fahrweise absolut problemlos erscheint, sich daran zu halten, obwohl ich in der Regel abseits der Autobahn nicht der langsamste Verkehrsteilnehmer bin. Allerdings ists mir schon mehrfach passiert, dass ich ums Eck geflogen kam und hinter nem Radler verlangsamen musste, weil ich nicht überholen konnte, dies aber hinter mir Fahrenden deutliche Probleme verursacht zu haben schien, nachdem sie aufgeschlossen hatten. Daher hab ich die Theorie, dass das nicht alleine von der Fahrweise und Bremsleistung oder theoretischen Grössen abhängig ist.)

Helios 25.11.2022 19:56

Eigentlich ist meine Frau für den "Grauen Star" zu jung, hat ihn aber trotzdem und wird deshalb behandelt (künstliche Linse), als Begleitperson werd ich in den Praxen sehr oft neben den Raum mit dem Sehtest platziert - was ich damitbekomme führt dazu, dass die Haare abstehen, als ob ich in die Steckdose reingegriffelt hätte.
:)
die Ziffern und Zahlen verstecken sich hinter einem schwarzen Punkt und man müsste jetzt erst warten bis der Punkt weiter gedriftet ist und ja - da kann man die Zeichen deuten.... :Huhu:

keine Schilder, Fussgänger oder Radfahrer.....

PabT 25.11.2022 23:56

Zitat:

Zitat von zahnkranz (Beitrag 1691288)
Da gibt's nichts zu pochen. Nebeneinander fahren ist nur erlaubt, wenn andere nicht behindert werden. Gibt leider viele Radfahrer, die lediglich aufgeschnappt haben nebeneinander fahren sei erlaubt, und nun fröhlich den Verkehr blockieren. Selbst schon erlebt.

Spricht da Deine Rechtskunde oder Dein Gefühl? Hast Du dabei § 27 (1) StVO auf dem Schirm?

zahnkranz 26.11.2022 08:45

Zitat:

Zitat von PabT (Beitrag 1691338)
Spricht da Deine Rechtskunde oder Dein Gefühl? Hast Du dabei § 27 (1) StVO auf dem Schirm?

Dass Verbünde in Zweierreihe fahren dürfen ist seit jeher so. Kenne es nicht anders. Dass einzelne Radfahrer nebeneinander fahren dürfen, ist relativ neu. Dazu gibt es unzählige Artikel, in denen auch Juristen zu Wort kommen und das ganze erläutern.

Klugschnacker 26.11.2022 09:04

Zitat:

Zitat von zahnkranz (Beitrag 1691345)
Dass einzelne Radfahrer nebeneinander fahren dürfen, ist relativ neu. Dazu gibt es unzählige Artikel, in denen auch Juristen zu Wort kommen und das ganze erläutern.

Meines Wissens nach durften sie das schon immer, sofern sie den Verkehr nicht behindern. Um dieses Recht klarer zu formulieren, wurde der entsprechende Satz im Gesetz ganz sachte umformuliert, meint aber dieselbe Sache.
:Blumen:
Aktuelle Fassung: Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden.

Alte Fassung: Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

dr_big 26.11.2022 09:16

Auf normaler Land-/Bundesstrasse kann auch ein einzelner Radfahrer mit dem geforderten Mindestabstand nur über die Gegenfahrbahn überholt werden. Bei zwei Radfahrern nebeneinander ist das ganz genauso, es stellt also keine Behinderung dar, wenn man nebeneinander fährt.
Anders auf schmalen Strassen, ist die Strasse nur 4-5m breit, dann können nebeneinander fahrende Radler nicht mehr überholt werden, ein einzelner aber schon. In diesem Fall wäre es eine Behinderung des schnelleren Verkehrs.

svmechow 26.11.2022 09:27

Meine Erfahrung ist, dass das unabhängig von Straßenbreite und Breite oder Anzahl der Radfahrenden meistens eine Frage der Motivation und Bereitschaft zur gegenseitigen Rücksichtnahme ist.
So gibt es Autofahrer:innen, die auf enger Fahrbahnbreite vorsichtig und unter Reduktion des Tempos an einem vorbeifahren, während andere ohne Not unter Hupen und einem belehrenden „da ist ein Radweg, du Schlampe“ eng an einem vorbeirasen, obwohl die übrigen drei Spuren der Fahrbahn komplett frei sind.
Ebenso wie meistens nicht nur die Anzahl der Schwimmer:innen auf einer Bahn determinierend dafür ist, wie oft man im Wasser auf die Fresse bekommt, sondern auch wieder die Bereitschaft zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Mit drei umsichtigen Mitschwimmer:innen kann es potentiell angenehmer sein, als mit einem einzigen gnadenlosen Delfin-Testosteronbomber oder einer einzigen bräsig-ondulierten Rückenschwimmrentnerin mit Haarsprayaroma.

bergflohtri 26.11.2022 09:37

Zitat:

Zitat von svmechow (Beitrag 1691356)
Meine Erfahrung ist, dass das unabhängig von Straßenbreite und Breite oder Anzahl der Radfahrenden meistens eine Frage der Motivation und Bereitschaft zur gegenseitigen Rücksichtnahme ist.
So gibt es Autofahrer:innen, die auf enger Fahrbahnbreite vorsichtig und unter Reduktion des Tempos an einem vorbeifahren, während andere ohne Not unter Hupen und einem belehrenden „da ist ein Radweg, du Schlampe“ eng an einem vorbeirasen, obwohl die übrigen drei Spuren der Fahrbahn komplett frei sind.
Ebenso wie meistens nicht nur die Anzahl der Schwimmer:innen auf einer Bahn determinierend dafür ist, wie oft man im Wasser auf die Fresse bekommt, sondern auch wieder die Bereitschaft zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Mit drei umsichtigen Mitschwimmer:innen kann es potentiell angenehmer sein, als mit einem einzigen gnadenlosen Delfin-Testosteronbomber oder einer einzigen bräsig-ondulierten Rückenschwimmrentnerin mit Haarsprayaroma.

Ist auch meine Erfahrung, und das Verhalten im Verkehr spiegelt die Grundhaltung in der Gesellschaft wieder, und die wird nicht unbedingt besser. Bei uns gibt es auch regionale Unterschiede. Ich war angenehm überrascht dass in der Steiermark die Autofahrer beim Überholen weitläufig auf die Gegenfahrbahn ausweichen - für den Autofahrer kein Mehraufwand und für den überholten Radfahrer sehr angenehm. In Niederösterreich wird großteils viel knapper und schneller überholt und oft mit hupen.

zahnkranz 26.11.2022 10:04

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1691351)
Meines Wissens nach durften sie das schon immer, sofern sie den Verkehr nicht behindern. Um dieses Recht klarer zu formulieren, wurde der entsprechende Satz im Gesetz ganz sachte umformuliert, meint aber dieselbe Sache.
:Blumen:
Aktuelle Fassung: Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden.

Alte Fassung: Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

Ah, ok. Verstehe dann nicht weshalb ich Anschiss von der Polizei bekam, als ich mit einem Freund auf komplett leerer Landstraße, die mehr als breit genug war, nebeneinander fuhr. Das war 2020, und der Polizeiwagen das einzige Fahrzeug weit und breit.

MattF 26.11.2022 11:01

Zitat:

Zitat von zahnkranz (Beitrag 1691364)
Ah, ok. Verstehe dann nicht weshalb ich Anschiss von der Polizei bekam, als ich mit einem Freund auf komplett leerer Landstraße, die mehr als breit genug war, nebeneinander fuhr. Das war 2020, und der Polizeiwagen das einzige Fahrzeug weit und breit.

Weil selbst viele Polizisten keine Ahnung von der STVO haben. Iss so. :Huhu:


Und die normale Nutzung der Straße durch Radfahrer, die nebeneinander fahren dürfen, s. Gesetz ist noch keine Behinderung.

Zu einer Behinderung wird das Ganze nur, wenn die Radler z.b. eine ewig lange Schleppe von Autos hinter sich her ziehen.

Z.b. mal Warten für 30 sec. hinter Raldern bis man um die nächste Kurve rum ist, wo genug Sicht ist, das überholt werden kann, das ist keine Behinderung. Oder eine schmale Straße bergauf.

Dass ist die Rechtslage, die natürlich auch den Radler nicht daran hindert, trotzdem mal rüber zu fahren oder bergauf in die nächste Lücke um die Autos hinter ihm durchzulassen. Ein Anrecht, dass das sofort passiert hat ein Autofahrer aber nicht.

Das sollte man bei der Diskussion vielleicht auch ein bisschen auseinander halten. Viele Autofahrer (und auch mal Radler) pochen auf Rechte die sie nicht haben.:liebe053:


Ich selbst muss nach Hause jeden Tag einen steilen Berg hoch, wo es wg. parkenden Autos nur einspurig ist. Ich fahr teilweise sogar auf den Bürgersteig um die Autos vorbei zu lassen.

Wenn aber einer hupend von hinten kommt und versucht mich von der Straße zu drängen, werde ich bockig :Cheese:

tandem65 26.11.2022 11:19

Zitat:

Zitat von zahnkranz (Beitrag 1691364)
Ah, ok. Verstehe dann nicht weshalb ich Anschiss von der Polizei bekam, als ich mit einem Freund auf komplett leerer Landstraße, die mehr als breit genug war, nebeneinander fuhr. Das war 2020, und der Polizeiwagen das einzige Fahrzeug weit und breit.

Das ist recht einfach zu erklären. Streifenpolizisten sind keine Juristen & unschwer zu merken, KfZ-Lenker.:Blumen:

Plasma 26.11.2022 12:01

Als Verkehrsteilnehmer darauf zu beharren, dass man das tun darf, was auch erlaubt ist, liegt für mich irgendwo zwischen Spießertum und Altersstarrsinn.

Vernünftige und sozialverträglich Menschen realisieren durchaus, dass es nicht immer und überall sinnvoll ist, das zu tun, was das Gesetz hergibt.

svmechow 28.11.2022 14:10

Zitat:

Zitat von Plasma (Beitrag 1691382)
Als Verkehrsteilnehmer darauf zu beharren, dass man das tun darf, was auch erlaubt ist, liegt für mich irgendwo zwischen Spießertum und Altersstarrsinn.

Vernünftige und sozialverträglich Menschen realisieren durchaus, dass es nicht immer und überall sinnvoll ist, das zu tun, was das Gesetz hergibt.

Genau!
Indessen: weil ich sowohl alt als auch spießig bin und noch dazu unvernünftig und soziophob, bewege ich mich gelegentlich sogar jenseits dessen, was das Gesetz so hergibt.
In einer akuten Situation vitaler Bedrohung bin ich als der lebende Beweis für die Existenz des Freudschen Todestriebes anzusehen, wenn ich dem GTI-Fahrer auf dessen Attacke hin kurzerhand den langen Finger zeige.
Das ist mit Sicherheit etwas gefährlich und unter Umständen auch ein wenig dumm, bewahrt mich aber mittelfristig vor der Entwicklung eines stressassoziierten Magengeschwürs, welchem anheimzufallen ich immer genau dann bedroht bin, wenn ich neutestamentarische Milde walten lasse und schneidende Kommentare im Stil von „benutz den Radwege, Du Schlampe“ unkommentiert lasse.

Aber in der Theorie hast Du völlig recht. In einer idealen Welt, in der man nicht auf dem Weg zur Arbeit geschnitten, angehupt und beschimpft wird, praktiziere ich nicht nur kadavertreue Gesetzesadhärenz, sondern bin noch dazu noch von ausgesuchter Höflichkeit.

DocTom 28.11.2022 14:30

Zitat:

Zitat von svmechow (Beitrag 1691616)
Genau!
..., sondern bin noch dazu noch von ausgesuchter Höflichkeit.

:Danke: +1 ...

Zitat:

Zitat von Plasma (Beitrag 1691382)
...
Vernünftige und sozialverträglich Menschen realisieren durchaus, dass es nicht immer und überall sinnvoll ist, das zu tun, was das Gesetz hergibt.

warum nur findet man solche Spezien nicht sooooo oft unter den Autofahrern? Sitzen schon in Ihren 220cm breiten Kisten alleine rum und blockieren Verkehrsraum und regen sich über den Radfahrer auf, der ohne vorhandene Radwege halt auf der Strasse fährt.

Heute hat in einer solchen Situation sogar so ein Depp hinter mir gehupt, als ich in einer 30Zone direkt hinter einer langsamen Autokolonne gefahren bin. Da kann ich dann auchmal Aggro werden. Fxxkfinger zeig ich nie! Ist zu teuer, wenn doch mal eine Streife in der Nähe. Ich winke immer beruhigend mit der "päpstlichen Grußhand". :Blumen:
T.

PS es gab da mal Mitte der Achtziger diese fiesen Aufkleber "Parke nicht auf unseren Wegen" mit kleinen Glassplittern im Kleber. Die haben damals die Fahrradterroristen den Autofahrern im Sichtfeld auf die Windschutzscheibe geklebt. Der Versuch, den mit Fingern runterzurubbeln, war schmerzhaft und blutig.:Cheese:
Ach, wie gut, dass wir Radfahrer soetwas heute nicht mehr produzieren und verkleben...:Blumen:

MattF 28.11.2022 14:48

Zitat:

Zitat von Plasma (Beitrag 1691382)
Als Verkehrsteilnehmer darauf zu beharren, dass man das tun darf, was auch erlaubt ist, liegt für mich irgendwo zwischen Spießertum und Altersstarrsinn.

Vernünftige und sozialverträglich Menschen realisieren durchaus, dass es nicht immer und überall sinnvoll ist, das zu tun, was das Gesetz hergibt.

Wobei viele Autofahrer darüber hinaus gehen. Da geht es darum dass man sein vermeintliches Recht auf der Straße schnell und ungestört fahren zu dürfen versucht durchzusetzen und dabei noch Menschen (Rad- und Fußgänger und sogar ander Autofahrer) gefährdet.
Z.b. durch enges Überholen, schneiden ......

PabT 28.11.2022 21:51

Zitat:

Zitat von Plasma (Beitrag 1691382)
Als Verkehrsteilnehmer darauf zu beharren, dass man das tun darf, was auch erlaubt ist, liegt für mich irgendwo zwischen Spießertum und Altersstarrsinn.

Vernünftige und sozialverträglich Menschen realisieren durchaus, dass es nicht immer und überall sinnvoll ist, das zu tun, was das Gesetz hergibt.

Ich käme nicht auf die Idee, mein Fahrverhalten daran auszurichten, mit möglichst fieser Rechtsnormauslegung andere Menschen zu behindern oder zu gefährden, ich will einfach schnell und sicher von A nach B.
Wer aber meint, ich solle den nicht benutzungspflichtigen Radweg statt der normalen Fahrbahn nutzen, weil ich sonst ja selbst schuld sei, wenn ich geschnitten würde, der sagt auch, die Frau habe ja selbst schuld, wenn sie einen kurzen Rock anziehe. Ich hoffe, ich habe Dich hier nur falsch verstanden.


Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1691622)
Wobei viele Autofahrer darüber hinaus gehen. Da geht es darum dass man sein vermeintliches Recht auf der Straße schnell und ungestört fahren zu dürfen versucht durchzusetzen und dabei noch Menschen (Rad- und Fußgänger und sogar ander Autofahrer) gefährdet.
Z.b. durch enges Überholen, schneiden ......

Ja. Gefühltes Recht führt zudem auch zu Joggern auf Radwegen und Radfahrern auf Fußgängerüberwegen ... es ist eine Pest, und soooo leicht vermeidbar. Die StVO ist ja kein Geheimwissen. Ich kann das nicht verstehen.

El Stupido 09.01.2023 08:58

Nicht direkt auf den Threadtitel passend aber trotzdem nicht minder interessant uns hier am ehesten passend (will dafür keinen neuen Thread eröffnen):

https://twitter.com/TakingLane/statu...59941803548675

Und jetzt können alle Nicht-Jurist*innen (wie ich selbst auch) mal ihre Bewertung der Sach- und Rechtslage raushausen wenn ihnen danach ist.

tandem65 09.01.2023 09:23

Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1695529)
Nicht direkt auf den Threadtitel passend aber trotzdem nicht minder interessant uns hier am ehesten passend (will dafür keinen neuen Thread eröffnen):

https://twitter.com/TakingLane/statu...59941803548675

Und jetzt können alle Nicht-Jurist*innen (wie ich selbst auch) mal ihre Bewertung der Sach- und Rechtslage raushausen wenn ihnen danach ist.

Ja was soll man da halt schreiben?
Hoffentlich eine Verkehrshaftpflicht?

Matthias75 09.01.2023 09:31

Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1695529)
Nicht direkt auf den Threadtitel passend aber trotzdem nicht minder interessant uns hier am ehesten passend (will dafür keinen neuen Thread eröffnen):

https://twitter.com/TakingLane/statu...59941803548675

Und jetzt können alle Nicht-Jurist*innen (wie ich selbst auch) mal ihre Bewertung der Sach- und Rechtslage raushausen wenn ihnen danach ist.

Natürlich hätte der Autofahrer früher blinken können/sollen. Mit „müssen“ bin ich vorsichtig. Da gibt es sicher entsprechende Rechtsprechung. Zudem passiert es auch mir gelegentlich, dass der Blinker wieder „rausspringt“. Und natürlich hätte er in den Spiegel/über die Schulter schauen müssen. Ob er den schnell ankommenden Radfahrer erkannt und dessen Geschwindigkeit richtig eingeschätzt hätte, steht auf einem anderen Blatt.

Andererseits sagt die StVO in § 5, das Überholen, also auch das hier versuchte rechts Überholen des Radfahrer, grundsätzlich unzulässig ist, bei unklarer Verkehrslage (Absatz 2). Ich meine mich daran zu erinnern, dass das Überholen im Kreuzungsbereich schon nicht unproblematisch sein kann, beim Anfahren der Fahrzeuge nach einer Rotphase wäre ich erst recht vorsichtig.

Absatz 8 sagt dann noch, dass Radfahrer zwar rechts überholen dürfen, aber nur „mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht“.

Für mich in mehrfacher Hinsicht ein vermeidbarer Unfall. Auch der Radfahrer hättecden Zusammenstoß durch angepasste und vorausschauende Fahrweise verhindern können.

M.

dr_big 09.01.2023 10:19

Da hat der Radler eine schöne Delle hinterlassen :Cheese:

Der Radler muss auch generell damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer anhalten. So wie der drauf los gerast ist, hätte er ja keine Chance gehabt irgendwie zu reagieren. Eigentlich ein klarer Fall. Man muss auch ziemlich lebensmüde sein, um so zu fahren.

svmechow 09.01.2023 10:26

Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1695529)
Nicht direkt auf den Threadtitel passend aber trotzdem nicht minder interessant uns hier am ehesten passend (will dafür keinen neuen Thread eröffnen):

https://twitter.com/TakingLane/statu...59941803548675

Und jetzt können alle Nicht-Jurist*innen (wie ich selbst auch) mal ihre Bewertung der Sach- und Rechtslage raushausen wenn ihnen danach ist.

Oh Gott wie furchtbar. Und gleichzeitig: wie abgefahren, dass der Radfahrer sofort aufsteht und sich prima vista keine schweren Verletzungen zugezogen hat. Hoffentlich zeigt sich auch im Nachgang keine Traumafolge.
In mir aktivieren solche Bilder direkt die durch meinen Unfall vor einem Jahr hervorgerufene Angststörung :(

Schwarzfahrer 09.01.2023 10:38

Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1695529)
Nicht direkt auf den Threadtitel passend aber trotzdem nicht minder interessant uns hier am ehesten passend (will dafür keinen neuen Thread eröffnen):

https://twitter.com/TakingLane/statu...59941803548675

Und jetzt können alle Nicht-Jurist*innen (wie ich selbst auch) mal ihre Bewertung der Sach- und Rechtslage raushausen wenn ihnen danach ist.

Da man nicht weiß, was in den Köpfen der beiden Fahrer vor sich ging, kann man nur spekulieren. Mein Eindruck: Der Autofahrer wollte abbiegen, blinkte etwas spät, schein aber dann nicht zügig abzubiegen, sondern zögert, vielleicht weil er im rechten Spiegel oder über Schulterblick den herankommenden Radfahrer gesehen hat.

Der Radfahrer kommt mit für mich unverständlich hoher Geschwindigkeit heran, und scheint zu hoffen, daß das Auto zügig abbiegt, weicht also nur leicht nach links aus, aber augenscheinlich ohne zu verlangsamen, sonst gäbe es keine solche Delle im Blech (naiv oder langsame Reaktion?). Hätte er (wegen zu spätem/übersehenen Blinken) nicht mit rechtsabbiegen gerechnet, wäre er rechts vorbeigefahren - was aber mit "Überholen in der Kreuzung" auch nicht richtig wäre.

Ich sehe hier eindeutig die Schuld beim Radfahrer, entweder unaufmerksam oder fahrlässig und rücksichtslos. In der Kreuzung muß ich immer damit rechnen, daß der Vordermann die Richtung ändert, auch wenn er nicht/spät blinkt. Und ich muß immer so Abstand halten bzw. verzögern können, daß ich sogar bei einer Notbremsung des Vordermannes noch anhalten kann.

Ich bin auch mal so mit dem Rad auf ein Auto aufgefahren, weil der total überraschend hart gebremst hat und dabei leicht nach rechts zog, so daß ich auch nicht daneben ausweichen konnte - weil ich zu dicht aufgefahren war. Klar mein Fehler. Aber ich habe dabei noch soweit abbremsen können, daß es nur ein gebrochenes Blinkerglas gab durch mein Bremshebel. Im Video sehe ich wenig Bremsverzögerung beim Radfahrer.

Schwarzfahrer 09.01.2023 10:42

Zitat:

Zitat von svmechow (Beitrag 1695554)
Und gleichzeitig: wie abgefahren, dass der Radfahrer sofort aufsteht und sich prima vista keine schweren Verletzungen zugezogen hat.

Ich wurde bisher dreimal von einem Auto vom Rad geholt. Immer stand ich praktisch sofort auf den Beinen und schimpfte drauflos - Adrenalin wirkt da (kurzfristig) Wunder, glaube ich. Bei zwei von den dreien hatte ich allerdings anschließend monatelang Schmerzen wegen angebrochener Wirbelkörper, einmal "nur" geprellte Rippen und Hautabschürfungen. Der Augenschein kann da also trügen.

El Stupido 09.01.2023 10:43

Zitat:

Zitat von svmechow (Beitrag 1695554)
Oh Gott wie furchtbar. Und gleichzeitig: wie abgefahren, dass der Radfahrer sofort aufsteht und sich prima vista keine schweren Verletzungen zugezogen hat. Hoffentlich zeigt sich auch im Nachgang keine Traumafolge.
In mir aktivieren solche Bilder direkt die durch meinen Unfall vor einem Jahr hervorgerufene Angststörung :(

Sorry für den Trigger. War natürlich keine Absicht. :-(
Ja, das ist das gute an dem Video, es suggeriert, dass es ohne schwere Verletzungen ausging.

@ dr_big: klarer Fall? Sehe ich nicht so....

svmechow 09.01.2023 10:44

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1695562)
Ich wurde bisher dreimal von einem Auto vom Rad geholt. Immer stand ich praktisch sofort auf den Beinen und schimpfte drauflos - Adrenalin wirkt da (kurzfristig) Wunder, glaube ich. Bei zwei von den dreien hatte ich allerdings anschließend monatelang Schmerzen wegen angebrochener Wirbelkörper, einmal "nur" geprellte Rippen und Hautabschürfungen. Der Augenschein kann da also trügen.

Ja ich weiß. Deswegen sagte ich ja, ich hoffe so sehr, dass sich keine Traumafolgen zeigen

svmechow 09.01.2023 11:16

[quote=El Stupido;1695563]Sorry für den Trigger. War natürlich keine Absicht. :-(

Easy. Ich arbeite dran. Mit EMDR (das ist diese abgefahrene Traumatherapie mit diesen Augenbewegungen) ist das ganze jetzt auf einem Funktionsniveau, mit dem es zwar scheisse läuft hier in der Stadt, aber immerhin es läuft. Also es fährt. Aber es ist eben nach wie vor so, dass diese krasse vegetative Reaktion mit Herzrasen und Adrenalinausschüttung, wie man sie als Radfahrer*in aus Gefahrensituationen kennt, bei mir immer noch inadäquat stark und vor allem in inadäquaten Situationen ausgelöst werden. Also selbst in objektiv harmlosen Verkehrssituationen, wenn mal einer ein klein wenig zu eng an mir vorbeizieht oder mich anhupt ohne reale Gefährdung, habe ich genau die Stressantwort, die ich früher nur in tatsächlichen Gefahrsituationen hatte. Dementsprechend schlimm ist es, wenn wirklich eine Gefahrensituation vorliegt, mich einer gefährlich schneidet oder ausbremst.

Vor ein paar Wochen hat mich ein Wurfgeschoss auf voller Fahrt am Hals getroffen; da wollte (wie sich später rekonstruieren ließ) ein Ladeninhaber einen flüchtigen Ladendieb mit einem dieser blöden Durstlöscher-Trinkpäckchen abschießen; leider hat es der Dieb vor mir über die Strasse geschafft und das Geschoss hat mich erwischt. Das war jetzt nicht real gefährlich, aber ich war so unfassbar panisch, dass ich mit dem Rad auf den Werfer zu bin, abgesprungen und ihn blindlings verprügelt habe. Ja, verprügelt. Also halt mit meinen Fäustchen mit Winterhandschuhen dran; das tat ihm sicher nicht weh und er hat meine Panik auch verstanden und kurz darauf kam ich wieder zu Sinnen.
So isse das halt, Z.n. Verkehrsunfall vor etwas über einem Jahr. Diese Unfallfolge ist für mich viel belastender, als die Behinderung meiner Hand, die dadurch auch geblieben ist. Die Pfote lässt sich besser kompensieren, als ein Dachschaden. Aber ich arbeite dran.
Und wir werden Berlin verlassen, leider erst in zwei Jahren, wenn ich solang noch durchhalte, sonst geh ich schon mal voran und der Mann folgt nach. In kleineren Städten ist die Unfallstatistik eine günstigere.

tandem65 09.01.2023 11:20

Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1695563)
@ dr_big: klarer Fall? Sehe ich nicht so....

Ich fahre ja gerne selbst ein wenig Kamikaze.
Ich tippe mal auf einen Müllwagen der hinter dem PKW an der Ampel gehalten hat.
Wenn ich den Mensch im Arbeitsdress richtig interpretiere.
Ich glaube kaum daß der Radfahrer den Blinker hätte sehen können wenn er denn gesetzt gewesen wäre.
In der Situation hätte er auch deutlich weiter links ausweichen oder auch mit rechts abbiegen um eine Kollision zu vermeiden. Ich denke nicht daß er überhaupt mit einem Fahrzeug vorne dran gerechnet hat. ;)

Estampie 09.01.2023 11:37

Zitat:

Zitat von svmechow (Beitrag 1695575)
......
Und wir werden Berlin verlassen, leider erst in zwei Jahren, wenn ich solang noch durchhalte, sonst geh ich schon mal voran und der Mann folgt nach. In kleineren Städten ist die Unfallstatistik eine günstigere.

Hier(*) ist grade ne Arztpraxis freigeworden. Kannste haben mit Einrichtung, Kundschaft, Personal.... Apfelstrudel and the whole Business. Norbert hört alterbedingt auf und findet keinen Nachfolger <sic>

Laufstrecken hier sind das Paradies, und für das Radfahren ist es das gelobte Land. Nur Hallenbad ist etwas abgelegen (25km) aber Freibad geht. Freiwasser eh.

:Huhu:

Thomas

(*)Etwas südöstlich von Paderborn. Im Altenautal.

svmechow 09.01.2023 11:58

Zitat:

Zitat von Estampie (Beitrag 1695580)
Hier(*) ist grade ne Arztpraxis freigeworden. Kannste haben mit Einrichtung, Kundschaft, Personal.... Apfelstrudel and the whole Business. Norbert hört alterbedingt auf und findet keinen Nachfolger <sic>

Laufstrecken hier sind das Paradies, und für das Radfahren ist es das gelobte Land. Nur Hallenbad ist etwas abgelegen (25km) aber Freibad geht. Freiwasser eh.

:Huhu:

Thomas

(*)Etwas südöstlich von Paderborn. Im Altenautal.

Der Apfelstrudel holt mich voll ab. Aber Norbert ist bestimmt kein Gynäkologe, schätze ich. Und ich kann so richtig halt nur Frauen südlich des Nabels.:Blumen:


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