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Hi Schwarzfahrer.
Auch wenn ich Flow zitiert hatte darfst Du auch gerne diese Frage konkrtet beantworten Zitat:
Zitat:
Woher nimmst Du die Zuversicht, daß eben dieses Klima das Du beschreibst mit weniger Regeln nicht existieren würde? Also glaubst du z.B. daß dann Menschen nicht mehr das Beste für sich rausholen wollten? |
Das kommt dabei raus, wenn Bekloppte es mit ihrer persönlichen Freiheit übertreiben:
Opfer offenbar hirntot Brutaler Angriff auf Busfahrer schockiert Frankreich |
Zitat:
https://www.worldometers.info/corona.../south-africa/ |
Zitat:
![]() Wenn die Folgen einer Handlung nur das handelnde Individuum betreffen, dann liegt die Reglementierung dieser Handlung meiner Meinung nach außerhalb der Kompetenz des Staates. Der Punkt ist völlig klar. Ob dies für eine spezielle Handlung so zutrifft, mag in verschiedenen Fällen diffizil zu beurteilen sein. Das sehe ich, wie gehabt, als eine andere Frage, die aber in keinster Weise Punkt 1 einschränkt oder aufweicht. "Zumindest theoretisch" sollte bedeuten, daß im Einzelfall die Entscheidung noch nicht getroffen ist, praktisch noch zu treffen ist, aber dann dementsprechend ausfallen wird. "Potentiell" bezog sich auf die Schädlichkeit der Handlung. Eine "gefährliche" Handlung kann zu Schaden führen, muß es aber nicht in jedem Fall. Grüße ... :Huhu: |
Zitat:
Vielleicht ist das ein einfaches Beispiel : Wenn ich allein zu Hause besoffen im Dunkeln einen Nagel in die Wand schlage, laufe ich Gefahr, mir auf die Finger zu hauen. Vielleicht mache ich sie mir nachhaltig kaputt, vielleicht falle ich sogar noch von einem Stuhl auf die Weinflaschen ... Das geht aber niemanden was an. Schon gar nicht den Staat ... ;) |
Zitat:
Es ging doch hier um die Maskenpflicht und ob der Staat die Maskennutzung vorschreiben dürfe? Es geht hier im Thread nicht um Nägel die man im Dunkeln in die Wand schlägt und auch nicht um Gurtpflicht, sondern darum, dass man mit Nutzung von Mund-Nasenmasken Verkäufer in Geschäften, Busfahrer, oder auch Schaffner, die berufsbedingt den ganzen Tag mit vielen Menschen ohne Sicherheitsabstand zu tun haben, von denen einige wenige infektös sein könnten, ein Stück weit schützen könnte. In Frankreich ist gerade ein Busfahrer klinisch tot geprügelt worden, der einer Gruppe von vier Männern ohne Masken die Mitfahrt verweigert hat. Ich gehe mal davon aus, dass sich die Täter durch die auch in Frankreich geltende Maskenpflicht in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt fühlten... |
Auf die Schnelle mal das hier gefunden :
Staatsrecht: Grundkurs im öffentlichen Recht Unter Absatz 686 ist explizit das "Recht auf Selbstgefährdung" erwähnt, das vor staatlichen Eingriffen zu schützen ist. Bzgl der oben erwähnen Gurtpflicht findet man, daß sie diesbezüglich ebenso vor dem Verfassungsgericht geprüft wurde. Die Begründung zum Erhalt gründete offensichtlich aus der Einschätzung, daß unter gurtfreien Fahren potentiell auch dritte zu Nachteil kommen könnten, insofern man z.B. nach Eigenschädigung am Unfallort nicht als Ersthelfer zur Verfügung stünde. |
Zitat:
Im Rahmen des großen Fledermausspektakels wird man ja mitunter freiheitseinschränkend auch reichlich zum Selbstschutz verpflichtet. |
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