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schreibender 11.02.2024 16:56

@qbz

eigentlich auch egal

Schwarzfahrer 11.02.2024 17:40

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1738249)
"Sicherer Drittstaat" ... "sicheren Herkunftsländer"

Danke für die detaillierte Differenzierung, war mir so nicht bewußt. Für meine Alltagssprache hätte ich zwischen Staat und Land keinen Unterschied gemacht.

Tatsache ist allerdings, daß Deutschland, und speziell die Grünen, diese Listen kürzer halten möchten, als viele andere Länder; die Diskussionen um die Erweiterung der Liste, die immer an den Grünen scheitern, sind wohl allen schon mal zu Ohren gekommen. Ich habe schon von einem Fall gelesen, wo ein Afghane nicht nach Griechenland zurückgeschickt wurde, obwohl es rechtlich so richtig gewesen wäre, weil dort angeblich die Bedingungen nicht zumutbar seien.
Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1738249)
Etwas anderes sind die sog. "sicheren Herkunftsländer", in die Ausweisungen nach Straftaten möglich sind. Falls Du das meinst, welche Länder sollten nach Deiner "realistischen" Ansicht konkret als "sichere Herkunftsländer" gelten? Libyen z.B., wo ständig mit den Push Backs der Frontex gegen die Menschenrechte verstossen wird, oder Syrien oder Türkei oder Afghanistan oder Iran? , um einfach mal nach den UkrainerInnen die grössten Flüchtlingsruppen in DE zu nennen, wobei in die Türkei nach Einzelfallprüfung Straftäter ausgewiesen werden.

Ich finde, daß es eigentlich nur eine relativ kurze Liste von tatsächlich hoch unsicheren Ländern geben sollte (aktuell wären da für mich z.B., aber nicht ausschließlich Ukraine, Sudan, Iran drauf). Die meisten anderen Länder von den ca. 190 weltweit sind zumnidest bzgl. Abschiebung von schwer Kriminellen als akzeptabel anzusehen. Wir können nicht Deutschland als Maß für alle Länder der Welt nehmen, und alles andere als nicht menschenwürdig bezeichnen, das halte ich für eine Arroganz ohnegleichen.
Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1738249)
Das ganze unkonkrete Gerede und die Polemik wie "grüne Kuschelbegriff", wobei Du es selbst falsch anwendest, oder "realistische Basis" oder "Straftäter abschieben" dient doch nur einer Stimmungsmache gegen Flüchtlinge u. Ausländer, weil es darauf verzichtet, zu nennen, was tatsächlich konkret nach Gesetzeslage geschieht oder Änderungsvorstellungen konkret zu nennen.

Konkrete Gedanken, die Menschen vor Kriminellen zu schützen, kann man wunderbar diskreditieren, wenn man unterstellt, daß man damit generell gegen Flüchtlinge Stimmung machen will.

M.m.n. nicht ganz nach Gesetzeslage, aber leider in der Praxis werden zwar immer wieder gut integrierte junge Menschen aus Ausbildung oder Job abgeschoben, aber z.B. bekommt ein Vergewaltiger nur eine Bewährungsstrafe und darf bleiben, weil er laut Richter "ein Musterbeispiel dafür sei, wie man in Deutschland gut ankommen kann" (und das war keine Ausnahme, sowas liest man immer wieder). Wegen aller möglicher Schein-Argumente, die einfach den Schutz von Tätern über den Schutz von Opfern stellt, bleiben solche Leute in großer Zahl unnötigerweise hier - das finde nicht nur ich unsägliches Versagen im der Anwendung vorhandener Gesetze.

Klugschnacker 11.02.2024 18:15

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1738263)
Danke für die detaillierte Differenzierung, war mir so nicht bewußt. Für meine Alltagssprache hätte ich zwischen Staat und Land keinen Unterschied gemacht.

Ich fürchte, Du hast diese Grundbegriffe immer noch nicht verstanden. Drittstaaten und Herkunftsländer sind nicht dasselbe.

Adept 11.02.2024 18:15

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1738263)

M.m.n. nicht ganz nach Gesetzeslage, aber leider in der Praxis werden zwar immer wieder gut integrierte junge Menschen aus Ausbildung oder Job abgeschoben, aber z.B. bekommt ein Vergewaltiger nur eine Bewährungsstrafe und darf bleiben, weil er laut Richter "ein Musterbeispiel dafür sei, wie man in Deutschland gut ankommen kann" (und das war keine Ausnahme, sowas liest man immer wieder). Wegen aller möglicher Schein-Argumente, die einfach den Schutz von Tätern über den Schutz von Opfern stellt, bleiben solche Leute in großer Zahl unnötigerweise hier - das finde nicht nur ich unsägliches Versagen im der Anwendung vorhandener Gesetze.

Harter Tobak, was das Gericht da entschieden hat. Völlig absurd.

So eine Gerichtsentscheidung erweist den Rechten einen Bärendienst.

Ich hoffe, sowas ist ein Einzelfall.

qbz 11.02.2024 18:34

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1738263)
Danke für die detaillierte Differenzierung, war mir so nicht bewußt. Für meine Alltagssprache hätte ich zwischen Staat und Land keinen Unterschied gemacht.

Der Unterschied macht die 1. Silbe aus: Drittstaat / Herkunftsland (egal ob bei Herkunft "land" oder "staat" verwendet wird.).

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1738263)
Ich finde, daß es eigentlich nur eine relativ kurze Liste von tatsächlich hoch unsicheren Ländern geben sollte (aktuell wären da für mich z.B., aber nicht ausschließlich Ukraine, Sudan, Iran drauf). Die meisten anderen Länder von den ca. 190 weltweit sind zumnidest bzgl. Abschiebung von schwer Kriminellen als akzeptabel anzusehen. Wir können nicht Deutschland als Maß für alle Länder der Welt nehmen, und alles andere als nicht menschenwürdig bezeichnen, das halte ich für eine Arroganz ohnegleichen.

Das Konstrukt des sicheren Herkunftsstaates hat vor allem auf die Asylverfahren entscheidenden Einfluss, weil alle Asylantragsteller aus einem sicheren Herkunftsstaat ein anderes, kürzeres Verfahren und strengere Auflagen erhalten als die anderen Antragsteller, was in der Regel zu hohen Ablehnungsquoten und Ausweisungen führt, weil keine individuelle Einzelfallprüfung stattfindet. Wikipedia: Sicherer_Herkunftsstaat_(Deutschland)- "Das Prinzip des sicheren Herkunftsstaates ist nicht mit dem Prinzip des sicheren Drittstaates zu verwechseln, das die Asylantragstellung im ersten Einreiseland des Schengen-Raums festschreibt."

Für Ausweisungen nach Straftaten in das Heimatland sind es hingegen nur ca. eine Handvoll Staaten, in die Deutschland bzw. die Bundesländer keine Abschiebungen / Ausweisungen durchführen, etwa aus dem Kopf zitiert für 2023: Eritrea, Somalia, Iran, Irak, Russland, Afghanistan, neuerdings vielleicht noch der Sudan?

Beispiel: Die Maghreb Staaten gelten bisher nicht als sichere Herkunftsstaaten. Nicht anerkannte Asylantragsteller, die überwiegende Mehrheit, muss ausreisen bzw. wird in die Maghreb Staaten abgeschoben, kommen sie der Ausweisungsverfügung nicht nach.

Schwarzfahrer 11.02.2024 19:23

Zitat:

Zitat von Adept (Beitrag 1738265)
Ich hoffe, sowas ist ein Einzelfall.

Leider nein, es hat aber nicht mal allein mit ausländischen Tätern zu tun (wobei, wenn man nur nach "Vergewaltigung und Bewährung" googelt, kommen m.M.n. zu viele solche Beispiele vor):

Schwarzfahrer 11.02.2024 19:41

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1738266)
Für Ausweisungen nach Straftaten in das Heimatland sind es hingegen nur ca. eine Handvoll Staaten, in die Deutschland bzw. die Bundesländer keine Abschiebungen / Ausweisungen durchführen, etwa aus dem Kopf zitiert für 2023: Eritrea, Somalia, Iran, Irak, Russland, Afghanistan, neuerdings vielleicht noch der Sudan?

Ich habe volles Verständnis dafür, daß Menschen in solche Länder nicht zurückgeschickt werden - wenn es sich um "formale" Ablehnungen handelt, also einfach keine Anerkennung, etc. Hierfür ist eine (zeitlich definiert begrenzte) Duldung eine gute Übergangslösung, damit der Betreffende ein anderes Land suchen kann, das ihn aufnimmt.

Aber mir fehlt jedes Verständnis, warum nicht Kriminelle (ich denke nicht an Ladendiebe oder Zechpreller, sondern solche, die sich gegen die körperliche Unversehrtheit anderer Menschen vergehen) auch in solche Länder ohne Zögern zurückgeschickt werden sollten (zumal in den meisten nicht mal akut Krieg herrscht, und auch kaum allzu oft hier begangene Straftaten dort verfolgt werden).

qbz 11.02.2024 20:39

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1738270)
Ich habe volles Verständnis dafür, daß Menschen in solche Länder nicht zurückgeschickt werden - wenn es sich um "formale" Ablehnungen handelt, also einfach keine Anerkennung, etc. Hierfür ist eine (zeitlich definiert begrenzte) Duldung eine gute Übergangslösung, damit der Betreffende ein anderes Land suchen kann, das ihn aufnimmt.

Aber mir fehlt jedes Verständnis, warum nicht Kriminelle (ich denke nicht an Ladendiebe oder Zechpreller, sondern solche, die sich gegen die körperliche Unversehrtheit anderer Menschen vergehen) auch in solche Länder ohne Zögern zurückgeschickt werden sollten (zumal in den meisten nicht mal akut Krieg herrscht, und auch kaum allzu oft hier begangene Straftaten dort verfolgt werden).

Sollen dann unter Umständen bestimmte Delikte ohne Strafe bleiben oder andere mit Körperstrafen bis zum Tod bestraft werden? Und wie sollen Richter gerecht urteilen, wenn alle Zeugen in Deutschland leben?

Der tragische sog. Ehrenmord an der jungen sich emanzipierenden Hatan Sürücü, Frau u. Mutter, aus Berlin-Kreuzberg bekam z.B. sehr viel Aufmerksamkeit in Berlin und bundesweit. Sie erhielt vom Kreuzberger Jugendamt als junge, alleinerziehende Mutter (mit Kind aus Zwangsverheiratung mit 16) Hilfen und Betreuung (Ausbildung etc.). Der verurteilte jüngste Bruder, der sich als Einzeltäter dargestellt hat, ist direkt nach Verbüssung der Strafe aus der Haft in die Türkei ausgewiesen und abgeschoben worden. Seine zwei älteren Brüder, möglicherweise in die Tat verwickelt, wurden im 1. Verfahren freigesprochen, siedelten nach dem Prozess in die Türkei um, aber der Freispruch wurde in der Revision aufgehoben. Es kam zu keiner weiteren Verhandlung nach Aufhebung des Freispruches in Deutschland und in der Türkei wurden die Brüder von einer Mittäterschaft freigesprochen. Ich denke nicht, dass sich die Opfer einen Prozess im Heimatstaat der Täter wünschen.

Film: Nur eine Frau, Hatan Sürücü

Im Aufenthaltsgesetz sind alle Straftaten mit Strafmaß, wo ein schweres oder besonders schweres Ausweisungsinteresse oder eine zwingende Ausweisung besteht, aufgelistet.


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