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Gozzy 07.11.2017 19:07

Zitat:

Zitat von schnodo (Beitrag 1341250)
Und gleich noch Urkundenfälschung nachgeschoben. Respekt!

Wenn das juristisch nachweisbar ist dann sollte sie sofort lebenslang gesperrt werden.

Foxi 07.11.2017 19:23

Zitat:

Zitat von schnodo (Beitrag 1341250)
Und gleich noch Urkundenfälschung nachgeschoben. Respekt!

Nicht verstanden habe ich, wieso sie die Medaille "vermutlich behalten darf"... *schnaub* :Gruebeln:

Hafu 07.11.2017 19:34

Zitat:

Zitat von Foxi (Beitrag 1341267)
Nicht verstanden habe ich, wieso sie die Medaille "vermutlich behalten darf"... *schnaub* :Gruebeln:

Aus demselben Grund, warum auch McMahon ihre Goldmedaille von Sydney behalten durfte: die positive Kontrolle stammt aus der Zeit nach den Olympischen Spielen.

Es bleibt einem allerdings unbenommen, sich seine eigenen Gedanken zur Rechtmäßigkeit der Goldmedaillen bei den beiden Damen zu machen und darüber, ob sie damals sauberer waren...

Eber 07.11.2017 20:00

Demgemäß hätte ich einen utopischen Vorschlag einer Dopingstrafe:
Jeder schwere Dopingsünder muss alle Medallien, die er, bei den diese Strafe akzeptierenden Wettkämpfen errungen hat, rückwirkend abtreten und verwirkt jegliches Recht auf weitere Medallien.
Einfache Regel, schwer umzusetzen.

rundeer 07.11.2017 20:07

Zitat:

Zitat von Eber (Beitrag 1341276)
Demgemäß hätte ich einen utopischen Vorschlag einer Dopingstrafe:
Jeder schwere Dopingsünder muss alle Medallien, die er, bei den diese Strafe akzeptierenden Wettkämpfen errungen hat, rückwirkend abtreten und verwirkt jegliches Recht auf weitere Medallien.
Einfache Regel, schwer umzusetzen.

Absolut. Jeder der vor der Entscheidung steht ob er sich was einwerfen soll, wäre sich dann im klaren, dass er damit seine ganze sportliche Karriere (zukünftig und vergangen) riskiert.

schnodo 07.11.2017 20:20

Zitat:

Zitat von rundeer (Beitrag 1341281)
Absolut. Jeder der vor der Entscheidung steht ob er sich was einwerfen soll, wäre sich dann im klaren, dass er damit seine ganze sportliche Karriere (zukünftig und vergangen) riskiert.

Andererseits darf man natürlich auch nicht vergessen, dass bei einer lebenslangen Sperre der Reiz, einem Konkurrenten etwas unterzuschieben, gewaltig steigt. Kriminelle Energie ist ja genügend vorhanden.

Speziell in Staaten, wo der sportliche Erfolg für den Erfolg des politischen Systems steht, könnte man auf die Idee kommen, einige Ressourcen der Auslandsgeheimdienste zu nutzen, um "feindlichen" Athleten etwas unterjubeln. Ich glaube nicht, dass man sich mit normalen Mitteln dagegen wehren könnte.

Foxi 07.11.2017 20:48

Zitat:

Zitat von Eber (Beitrag 1341276)
Demgemäß hätte ich einen utopischen Vorschlag einer Dopingstrafe:
Jeder schwere Dopingsünder muss alle Medallien, die er, bei den diese Strafe akzeptierenden Wettkämpfen errungen hat, rückwirkend abtreten und verwirkt jegliches Recht auf weitere Medallien.

Grundsätzlich bin ich ganz auf deiner Linie. Allerdings käme dein letzter Halbsatz einer lebenslangen Sperre gleich; solange die aber nicht im Strafenkatalog verbindlich vorgesehen ist, wird das schwierig... Ich möchte mal einige Präzisierungen versuchen.
  1. Ob ein Dopingverstoß "schwer" ist oder nicht, sollte keine Rolle spielen und würde die Geschichte unnötig komplizieren. Kriterium sollte ein nachgewiesener und geahndeter Verstoß gegen die Dopingrichtlinien sein.
  2. Jeder Vorteil, den der Athlet/die Athletin durch das Begehen des Dopingverstoßes erzielt, wird aberkannt. Entscheidend ist dabei nicht der Zeitpunkt des Nachweises, sondern der Zeitpunkt der Begehung des Dopingverstoßes.
  3. Punkt 2 bedeutet insbesondere: Bei Wettkämpfen erreichte Platzierungen werden gestrichen, erzielte Meisterschaftswertungen aufgehoben, Titel und Auszeichnungen sind zurückzugeben bzw. werden von den verleihenden Gremien zurückgefordert. Ranglisten- oder Qualifikationspunkte werden gestrichen. Prämien sind zurückzuzahlen.
  4. Wird mit dem Zeitpunkt des Nachweises eine Sperre verhängt, so gilt diese rückwirkend ab dem Zeitpunkt des nachgewiesenen Dopingverstoßes. Der Athlet wird so gestellt, als sei die Sperre sofort wirksam gewesen.
  5. Hat der Athlet/die Athletin in der Zeit zwischen Begehung und Nachweis des Dopingverstoßes für die Dauer der ausgesprochenen Sperre an Wettkämpfen teilgenommen, so gelten die Punkte 2 und 3 für diese Wettkämpfe entsprechend.

Bevor jetzt die Juristen über mich herfallen: Das ist eher als Diskussionsgrundlage gedacht denn als Entwurf für eine Überarbeitung der Dopingsanktionen.
Und: Ich bin mir völlig im Klaren darüber, dass echte Grenzfälle wie Nahrungsmittelzusätze, Behandlungen mit Wirkstoffen ohne Kenntnis des Athleten, körperliche Anomalien (-> Fall Pechstein) usw. mit einer derart rigorosen Sanktionierung zu erheblichen Ungerechtigketen führen würden. Deshalb habe ich oben vom "Versuch" einer Präzisierung gesprochen...

captain hook 07.11.2017 21:12

Zitat:

Zitat von Eber (Beitrag 1341276)
Demgemäß hätte ich einen utopischen Vorschlag einer Dopingstrafe:
Jeder schwere Dopingsünder muss alle Medallien, die er, bei den diese Strafe akzeptierenden Wettkämpfen errungen hat, rückwirkend abtreten und verwirkt jegliches Recht auf weitere Medallien.
Einfache Regel, schwer umzusetzen.

Das haben die Briten mit Dwain Chambers mal versucht und ihm trotz Quali die Nominierung versagt. Er hat geklagt und gewonnen. Sie mussten ihn starten lassen.


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