Zitat:
Zitat von TriBlade
(Beitrag 1196682)
Dies dürfte kaum ein Beispiel für die Stellunge von Frauenrechten in unserem Rechtssystem sein. Eher schon zeigt es auf wie unser Rechtssystem funktioniert. Nur wenn ohne vernünftigen Zweifel für das Gericht Tat und Täterschaft feststehen, darf es zu einer Verurteilung kommen. Bei einem Sachverhalt wo dann leider Aussage gegen Aussage steht ist dies nicht möglich. Das ist nicht schön, lässt sich aber einfach nicht anders handhaben. Oder welchen Vorschlag hättest Du da?
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Triblade, auch wenn eine Frau beweisen kann, dass sie "Nein" gesagt hat, reicht das in Deutschland nicht zur Verurteilung ihres Vergewaltigers. Wenn sie sich körperlich nicht wehrt (weil es z.B. ohnehin aussichtlos wäre), ist es keine Vergewaltigung.
Du sprichst hier über die sogenannte "Istanbul-Konvention" des Europarats vom 11. Mai 2011, die von vierzig Staaten unterzeichnet und von 19 Staaten ratifiziert wurde.
Nicht ratifiziert wurde sie in Deutschland - Ergebnis sind derartige Urteile deutscher Gerichte:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/12/4-374-12.php
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/11/4-561-11.php
Ein weiteres Beispiel für die rechtliche Stellung von Frauen ist, dass in Deutschland im Gegensatz zu vielen anderen Ländern Busengrabschen und Griffe an den Po nicht strafbar sind - zumindest nicht, solange der Täter nicht gleichzeitig unmissverständlich eine Herabwürdigung damit ausdrückt. Bildlich gesprochen darfst Du in Deutschland jeder Frau an die Brüste greifen, so lange Du sie dabei anlächelst, solltest Du, nachdem Du Deine Hände wieder weggenommen hast, dafür eine Ohrfeige bekommen, darfst Du sie mit hoher Erfolgsaussicht auf Schmerzensgeld verklagen.
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