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qbz 15.01.2016 13:05

Die Berliner Rentnerwehr ist zu allem entschlossen und fackelt nicht lang:

"Am Rathaus Spandau ist in der Nacht zu Freitag ein Schuss an den Bushaltestellen der BVG gefallen. Wie die Berliner Polizei am Freitagmorgen mitteilte, soll es gegen 0.40 Uhr einen Streit gegeben haben zwischen einem 22-Jährigen und einer Frau. Plötzlich habe sich ein Unbeteiligter eingemischt: ein 67 Jahre alter Mann.

Dieser habe "unvermittelt eine Schusswaffe aus dem Hosenbund gezogen und den jungen Mann bedroht", teilte die Polizei mit. Im weiteren Verlauf soll der ältere Mann einen Schuss abgegeben haben, der glücklicherweise niemanden traf. Anschließend sei er in einen Bus gestiegen. Alarmierte Polizisten nahmen ihn kurze Zeit später fest. AG"

http://www.tagesspiegel.de/berlin/be.../12835634.html

TriBlade 15.01.2016 13:06

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 1196668)
Bis heute ist aber eine Frau, die trotz einem klaren "Nein" ihrerseits vergewaltigt wurde, oft rechtlich nicht in der Lage, den Täter anzuzeigen. Die Vergewaltigungsanzeige einer Frau, die sich im Deutschland des Jahres 2016 bei einem offensichtlich gewaltbereiten und körperlich überlegenen Täter darauf beschränkt, egal wie oft "Nein" zu sagen und angesichts eines riskanten und aussichtlosen Zur-Wehr-Setzens das Geschehen, damit es so schnell wie möglich vorbei sei, über sich ergehen ist, führt nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich zu einem Freispruch. Natürlich auch innerhalb einer Ehe.

Dies dürfte kaum ein Beispiel für die Stellunge von Frauenrechten in unserem Rechtssystem sein. Eher schon zeigt es auf wie unser Rechtssystem funktioniert. Nur wenn ohne vernünftigen Zweifel für das Gericht Tat und Täterschaft feststehen, darf es zu einer Verurteilung kommen. Bei einem Sachverhalt wo dann leider Aussage gegen Aussage steht ist dies nicht möglich. Das ist nicht schön, lässt sich aber einfach nicht anders handhaben. Oder welchen Vorschlag hättest Du da?

tandem65 15.01.2016 13:22

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1196662)
Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1196644)
Wie darf ich mir das vorstellen? Die Bürgerwehren gehen in die Knäste und holen sich Straftäter raus unds knüpfen die dann an der Laterne auf?
Oder hängen sich die Bürgerwehren selbst auf da sie ja beim lynchen von Migranten Straftaten begehen?

Selbstjustiz abseits des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

Ah, es gibt einen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für Selbstjustiz. Das wusste ich bisher noch nicht. Was hat das von Dir geschrieben bitte mit dem zu tun was Du von mir zitiert hast?

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1196662)
Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1196644)
Das was Du hier machst ist eben genau das was hier die ganze Zeit der, ich schreibe jetzt mal, toleranteren Seite vorgeworfen wird. Es ist verharmlosend. Es drückt aus daß Du jeden, von einer Bürgerwehr, ermordeten Migranten als Straftäter betrachtest. :(

Das habe ich mit keinem Wort geschrieben - es ist Deine Interpretation.

Selbstverständlich ist das meine Interpretation. Wenn ich dich falsch verstanden habe kannst Du ja gerne noch einmal versuchen zu erklären wie Du diese Worte verstanden haben möchtest.

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1196475)
Auch hier gerne nochmal: an den entscheidenden Stellen wird aufgewacht, wenn der erste Straftäter irgendwo im Straßengraben liegt oder an einer Laterne hängt.

Mein Eindruck kann täuschen aber ich denke kaum daß Bürgerwehren vor allem Straftäter lynchen würden. Daher würde ich in Deinem Zitat eher Asylbewerber, Migrant oder von mir aus auch linke Bazille schreiben. Keinesfalls Straftäter.:Huhu:

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1196662)
Natürlich habe ich überspitzt aber mir fallen durchaus Vorfälle in Berlin ein(Johnny K. zum Beispiel), wo ich einer derartigen Bürgerwehr zutraue, den Täter wirklich zu lynchen und dabei umzubringen.

Sehr mutig entsprechendes einer Bürgerwehr zuzutrauen. Es kommt ja schon eine Weile vor, daß Bürgerwehren FHeime von Asylbewerbern anzünden, ob mit oder ohne Bewohner.

drullse 15.01.2016 13:30

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1196686)
Sehr mutig entsprechendes einer Bürgerwehr zuzutrauen. Es kommt ja schon eine Weile vor, daß Bürgerwehren FHeime von Asylbewerbern anzünden, ob mit oder ohne Bewohner.

Ich hab das Gefühl, Du möchtest mich absichtlich falsch verstehen. Ich rede nicht von denen, die bisher Heime angezündet haben.

Entweder Dir ist nach diesem Satz klar, wie ich das meine oder nicht. Bei Letzteren werde ich mir allerdings die Mühe sparen, weiter zu erklären. Das kommt dann nämlich auch nicht an.

Man kann Vertrauen in diesen Staat, seine Wehrhaftigkeit und seine Schutzfunktionen haben. Man muss aber nicht.

GreatPanther 15.01.2016 13:36

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20


(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

LidlRacer 15.01.2016 13:44

Zitat:

Zitat von GreatPanther (Beitrag 1196692)
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Gegen wen willst Du Widerstand leisten und warum?

qbz 15.01.2016 13:46

Irgendwie muss man bei den so vielgescholtenen hierher ausgewanderten Nordafrikanern auch mal die positiven Aspekte betonen: Sie trafen alle eine sehr lebensbejahende Entscheidung, indem sie ihren Wohnsitz nicht nach Rhakka (zum islamischen Staat) verlegten, wo sie töten oder als Märtyrer sterben würden, sondern nach Westeuropa reisten. Und sie trafen eine weltliche Entscheidung im Unterschied zu den Fanatikern, die in den Dschihad ziehen.
Tunesiens Mittelschichtkids ziehen in den Dschihad

GreatPanther 15.01.2016 13:50

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1196693)
Gegen wen willst Du Widerstand leisten und warum?

Ich hab doch nicht von mir geschrieben.....das Recht gilt grundsätzlich für jeden Deutschen!


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