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Eine Frage an alle, die sich spez. für die Straftaten von Asylbewerbern und Strafrahmen dieser Gruppe interessieren? Interessiert Ihr Euch in gleichem Maße dafür, welche Strafe Menschen erhalten, die Gewalttaten an Asylbewerber begehen oder vergleichbare Gewalttaten von Deutschen? Verfolgt Ihr diese Delikte mit der gleichen Aufmerksamkeit? Falls nein, wie kann man dann den Strafrahmen vergleichen und beurteilen?
Eine umfänglichere Berichterstattung über Delikte von Asylbewerbern im Vergleich zu Deutschen und der Ruf nach härteren Strafen bei Asylbewerbern bzw. die Unterstellung, sie bekämen geringere Strafen im Unterschied zu Deutschen löst bei mir Assoziationen aus, dergestalt, dass gezielt eine Gruppe von Menschen stigmatisiert werden soll. |
Natürlich interessiert es die Öffentlichkeit mehr wenn ein Asylbewerber eine Straftat begeht. Warum? Weil ein Asylbewerber einer Schutzbedürftigen Gruppe angehört, der in seiner Heimat aus welchen Gründen auch immer verfolgt wird. Und darum ist ein Übergriff wie in diesem Fall auf eine junge Frau überhaupt nicht zu akzeptieren.
Das Ergebnis kann nur lauten - Bleiberecht verwirkt = Abschiebung. Solange das aber nicht konsequent praktiziert wird tanzt diese Minderheit der Schutzbedürftigen unserem Rechtsstaat auf der Nase herum. Im schlimmsten Fall kommt das heraus was vor drei Wochen in Berlin passiert ist. |
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vielleicht wäre es dann sinnvoll, dass du einen separaten Fred aufmachst und diese Fälle dort auch mal sammelst bzw. aufzählst. Vielleicht würde das tatsächlich bei dem ein oder anderen ein anderes Bewusstsein schaffen?! Ich glaube nur, dass dieser von Jens aktuell gepostete Fall ihn oder Rälph einfach persönlich mehr betroffen/nachdenklich macht, weil sie selbst Vater einer Tochter sind?! Wie dem auch sei, wollte nur mal erwähnen, dass ich deine meistens sehr sachlichen Beiträge immer gerne lese und schätze! :Blumen: |
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http://www.stern.de/news/soeder-nenn...--7224172.html Gruß N. :Huhu: |
Da ich ja nun häufiger mit dem Strafmaß nach Fehlverhalten zu tun habe und hier regelmäßig nur den Kopf schüttle, kann ich nur sagen, dass es in der Rechtsprechung weniger darauf an kommt, welche Geschichte der "Schuldige" zu erzählen hat, sondern eher wie er sich im Gerichtssaal verkauft und dieses beim Entscheider so ankommt. Da gibt es durchaus Unterschiede in der freien Beweiswürdigung und Strafmaßbeurteilung.
Ich kann in der deutschen Justiz grundsätzlich nicht nachvollziehen, dass das Strafmaß regelmäßig im unteren Bereich dessen angesiedelt wird, was die Gesetze vorsehen und auch regelmäßig Strafmilderungsgründe herangezogen werden, obwohl mein Bauchgefühl sagt, dass dies nicht im Sinne des Gesetzes ist. Ich habe mir abgewöhnt nach meiner Zeugenaussage bis zum Urteil im Saal zu verbleiben, obwohl es mich sehr interessiert, da ich dadurch in der Regel immer enttäuscht werde. Ich für meinen Teil halte es für erforderlich das Strafmaß bei allen Straftätern, die sich vergleichbar schuldig gemacht haben, vergleichbar zu urteilen. Leider lehrt mich meine Erfahrung, dass derjenige der glaubhaft eine schwierige Zeit vorweisen kann und gleichmaßen (zumeist auf Anraten seines Strafverteidigers) soeben soziale Verpflichtungen (Ehrenamt; Sportverein; Therapie) eingegangen ist, zumeist ungerecht glimpflich davon kommt, wenn man unterstellt, dass dieser nicht soeben vom Saulus zum Paulus gewandelt wurde, sondern diesen Interessen nur zum Zwecke einer Strafmilderung nachgeht. |
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Letztendlich erwarte ich von Asylbewerbern ein höheres Maß an Dankbarkeit gegenüber der Gesellschaft als von anderen Bevölkerungsgruppen. Is so, egal ob es falsch oder richtig ist. |
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