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Triasven 08.06.2020 06:57

Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 1536726)
Das Schöne an einem Rechtsstaat ist ja, dass man auch gegen "die da oben" vorgehen kann.
Hier ein Beispiel: Sieben Anzeigen nach Fahrstuhl-Foto von Spahn

Und hier kannst Du gleich loslegen und bezüglich der Demo für Konsequenzen sorgen: https://online-strafanzeige.de/

Nur noch das Bundesland auswählen und schon leistest Du einen wichtigen Beitrag für mehr Gerechtigkeit.

Gerne
N.

PS: Lass uns wissen wie die Sache ausgeht. :Blumen:

Zeig mir noch mal schnell den Textauszug, wo ich schrieb, dass ich etwas gegen die Demos hätte.

Aber auch an dich die Frage:

Hast du Verständnis dafür, dass den Demonstranten der Schutz und die Fürsorge der Älteren am Arsch vorbeigeht?

qbz 08.06.2020 07:15

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1536723)
Qbz, die Grundlage für das Fallen der Obergrenzen sind u. a. (meines Wissens) Abstand halten, Mundschutz tragen.

Davon war nichts zu sehen bei den Demonstrationen. So gesehen waren die Demos unzulässig und hätten aufgelöst werden müssen.

Aber unabhängig davon: Hast du tatsächlich in irgendeiner Form Verständnis für so einen Egoismus und so eine Verantwortungslosigkeit?

Das ist von Bundesland zu Bundesland leider unterschiedlich gesetzlich geregelt. In Berlin, von wo ich das Beispiel berichtete, mit der vermutlich grössten Anti-Rassismus-Demo, wurde die Begrenzung der Teilnehmerzahlen per Gesetz vorher schon aufgehoben, ohne zusätzliche spezielle Vorschriften für Demos zu erlassen wie Mundschutz, der bekanntlich im Freien nicht vorgeschrieben ist, d.h. auch nicht bei Demos. In ein paar wenigen Bundesländern verhält es sich genauso. Hingegen gilt natürlich das allgemeine Abstandsgebot im Freien auch bei Demos. Gegen das wurde übrigens fast bei jeder Demo in Berlin verstossen (siehe Club-Demo der Raver z.B. am Landwehrkanal, Anti-Corona usf.) und es wird auch im Alltag auf den Bürgersteigen der Hauptstadt sowie beim Joggen und in Radfahrgruppen etc. ständig missachtet. Mittlerweile sehe ich auch wieder lange Zweierkolonnen von Rennradlern unterwegs.

Die Polizei bzw. das Ordnungsamt stehen bei der Verletzung des Abstandsgebotes im normalen Alltag auf der Strasse und in den Parks mittlerweile hilflos da, weil das Berliner OVG die Bussgeldsanktion aufhob. Erst recht muss die Polizeiführung bei einer 25000 Demo die Aufgaben strategisch festlegen, damit eine solche Demo friedlich verläuft. Einige wenige Angriffe auf die Polizei mit Festnahmen gab es trotzdem nach dem offiziellen Schluss der Veranstaltung. Sie verlief aber insgesamt friedlich, womit die Polizei und die mit der Polizei kooperierenden Organisatoren ihre Hauptziele erreichten.

Was das Verständnis und Deine Frage angeht: Ich persönlich würde eine solche Menschenmenge aktuell ohne FFP2-Maske immer noch meiden, weil ich zur Risikogruppe gehöre, kann allerdings nachvollziehen, dass junge Erwachsene aktuell sich so verhalten, egal bei welcher Demo, beim Sport oder im Park, nämlich das Abstandsgebot nicht mehr konsequent (1.50m) im Freien einhalten. Ich weiss auch nicht, wie ich in dem Alter reagiert hätte angesichts der aktuellen Pandemielage, d.h. der wenigen aktiven Fälle und der geringen Zahl an Neuinfektionen. In einigen Brandenburger Landkreisen z.B. gibt es gar keine akiven Fälle mehr.

Natürlich entkräftet nun die Aufhebung der Teilnehmerzahlbeschränkung und die Durchführung einer solchen grossen Versammlung den Vorwurf der Einschränkung der Versammlungsfreiheit oder gar einer Corona-Merkel-Diktatur augenscheinlich, zum Missfallen der AFD und ihrer Anhänger.

Nobodyknows 08.06.2020 07:25

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1536728)
Zeig mir noch mal schnell den Textauszug, wo ich schrieb, dass ich etwas gegen die Demos hätte.

Das tat ich bereits. Aber ich tue es gerne auch noch einmal.
Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1536723)
So gesehen waren die Demos unzulässig und hätten aufgelöst werden müssen.

Oder hast Du etwa nichts gegen Demos die eigentlich aufgelöst werden müssen? :-((
Die Anwendung von Recht und Ordnung ist kein Wunschkonzert!

N.

Nobodyknows 08.06.2020 08:26

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1536730)
...Ich persönlich würde eine solche Menschenmenge aktuell ohne FFP2-Maske immer noch meiden...

Ein Randbemerkung zu FFP2-Masken:
Die Asklepios-Stadtklinik in Bad Wildungen (Hessen) verbietet für Besucher FFP2-Masken mit Ventil

Gruß
N. :Huhu:

TriVet 08.06.2020 08:32

Interessanter Seitenaspekt:

Menschen mit bestimmten Blutgruppen erleiden bei einer Covid-19-Erkrankung häufiger Atemversagen.

kurz: Blutgruppe Null scheint Vorteile, A+ Nachteile zu haben.

Schwarzfahrer 08.06.2020 08:36

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1536730)
Ich persönlich würde eine solche Menschenmenge aktuell ohne FFP2-Maske immer noch meiden, weil ich zur Risikogruppe gehöre,

Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 1536736)

War m.M.n. schon richtig: FFP2 Maske mit Ventil schützt nur den Träger, ist also das Mittel der Wahl für Risikopersonen - die wohl durch ihr allgemein vorsichtigeres Verhalten davon ausgehen dürften, daß sie selbst nicht infektiös sind. Im Falle der Klinik geht es aber um den Schutz der Klinikpatienten, also bringt es bei den Besuchern natürlich nichts. Wäre aber z.B. bei Besuch eine Option für die Patienten?

pschorr80 08.06.2020 08:52

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1536725)
Ja prima,

das schaffst Du super in eigenen Worten zu referieren.
Du zitierst einen von den Lobbyisten auf die Du sonst eindrischst.
Ich habe das entsprechende bereits gestern in der FAZ lesen dürfen.
Nur zitierst Du daß es jetzt im Handel mit Gutscheinen Probleme gibt. In Deinem oben zitierten Post war es im Handel noch einfach.
Natürlich gibt es bei einer MwSt. Änderung Dinge zu beachten. Das sind aber keine Probleme die unlösbar sind, sondern zu beachten. Das ist ein Unterschied. Wie geschrieben ich habe schon mehrere Änderungen mitgemacht und das stellt niemanden vor unlösbare Probleme. Es macht halt Aufwand, nicht mehr und auch nicht weniger.

Nein. Ich schrieb, dass es für den Handel, für den es ja gedacht ist, relativ einfach ist, da ja Kaufen und Rechnung/Bezahlen meistens gleichzeitig stattfindet.

Bei anderen Vorgängen z.B. am Bau, ist es nicht mehr klar. Dort steht das Ausführungsdatum auf der Rechnung. Wie will man das jetzt mit der Mwst regeln, wenn x Monate 19% und y Monate 16%?

Unsere Berufspolitiker hatten nur den Handel im Sinn und kein bißchen überlegt, was es für die anderen bedeutet. Und da fehlt es an Erfahrung, die sie hätten, wenn sie Mwst.-Erhöhungen schon mal mitgemacht hätten.

pschorr80 08.06.2020 08:56

[Moderation: Beitrag nach Beschwerde entfernt. Bitte verzichte auf Pauschalierungen.]


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