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In jedem Fall: Das Rad nicht zerlegen oder putzen, damit sich der evtl. von der gegnerischen Seite (Versicherung) eingeschaltete Gutachter ein zutreffendes Bild machen kann. Ja, da kannst Du erstm al nicht radeln, aber sonst hast Du schlechte Karten, was die schadenshöhe angeht! Aber das alles wird der anwalt schon gesagt haben! Übrigens: Fotos der Verletzungen sind schön & gut, wichtiger aber ist der Arztbrief bzw. das Untersuchungsprotokoll des Arztes. AUFHEBEN! Mach dieses A#*§$ fertig! |
Gute Besserung und viel Erfolg dabei dem Kerl nen Einlauf zu verpassen.
Halt uns mal auf dem Laufenden. FuXX |
Erstmal Gute Besserung und Viel Erfolg bei deinem Streitfall!
Wegen Radwege benutzen ja oder nein! In der Triathlon Spezial 1/09 gibt es dazu nen Artikel: Radfahrer sind verpflichtet Radwege zu benutzen wenn sie mit den Blauen Schildern ausgeschildert sind (Zeichen 237,240,241,§2 Abs 4 StVO). Gemalte Zeichen auf der Strasse zählen nicht und sind nicht rechtskräftig. Dies gilt auch für RR Fahrer. Auch wenn OLGs das anders sehen (das is dann Glück bei der Verhandlung). Der Zusatnd muss allerdings zumutbar sein. Bei Scherben, Laub, Schlaglöchern, landwirtsch. Vermutzung, Eis und Schnee darf man auf der Strasse fahren. Achja interessant könnte noch die Geschwindigkeitsbeschränkungen sein: Innerorts gilt für Radfahrer die 50km/h regelung NICHT!!! Denn allgemein gültige Geschw.beschränkungen gelten nur für Kfz. Aber Spezielle Beschränkungen wie Zone 30 oder 3km/h Schilder die gelten natürlich auch für uns. Grüße Daniel |
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Weiteres Beispiel: Ein Rennradfahrer, der mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h in Rennfahrerhaltung über den Lenker gebeugt auf einer innerörtlichen Straße mit einem Fußgänger kollidierte, der die Fahrbahn überqueren wollte, wurde wegen überhöhter Geschwindigkeit zu einer hälftigen Mithaftung verurteilt (OLG Karlsruhe, Az. 1 U 94/89). Also "gilt" für uns leider faktisch innerorts ein Tempolimit von ~30 km/h. :Nee: |
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Da muss man zwei Dinge unterscheiden:
1. Wie schnell darf man fahren ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. 2. Wie schnell darf man gefahren sein, wenn was passiert ist. Zu erstens: Da ist die Rechtslage klar, wie hier auch schon geschrieben. Zu zweitens: Das ist Ermessen des Gerichts, wenn ein Auto an einer unübersichtlichen, engen Stelle, bei Regen mit 100km/h auf der Landstraße abfliegt, dann kriegt er auch zumindest eine Teilschuld - wenn er nicht der Verkehrslage "angepasst" gefahren ist. Ist ja auch richtig so. |
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