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hellhimmelblau 22.08.2008 22:32

Aber Menschenrechte und Menschsein als solches kannst du ihnen nunmal nicht ernsthaft absprechen.[/quote]

oder willst du so einen Typen in der Wechselzone dabei haben oder im Ziel freudig umarmen weil er ja auf seine Menschenrechte pocht und auch mal einen Triathlon machen will.

neonhelm 22.08.2008 22:32

Zitat:

Zitat von hellhimmelblau (Beitrag 124475)
Ich sage ja, man kann nur hoffen das einem sowas nicht passiert.

Da hast du recht. Und man wuenscht es auch nicht dem Naechsten.

Du betonst dein Mitgefuehl: Ich denke, andere vom Mitgefuehl auszuschliessen, das Mensch sein abzusprechen, das ist unmenschlich.

hellhimmelblau 22.08.2008 22:34

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 124495)
Da hast du recht. Und man wuenscht es auch nicht dem Naechsten.

Du betonst dein Mitgefuehl: Ich denke, andere vom Mitgefuehl auszuschliessen, das ist unmenschlich.

bist du Priester? also ich denke ich habe KEIN Mitgefühl für den Täter und ich schließe ihn kackfrech davon aus!

honeyjazz 22.08.2008 22:45

Zitat:

Zitat von hellhimmelblau (Beitrag 124494)
oder willst du so einen Typen in der Wechselzone dabei haben oder im Ziel freudig umarmen weil er ja auf seine Menschenrechte pocht und auch mal einen Triathlon machen will.

Du kennst dich aber wirklich gut aus.
Nein, ich werde keinen Triebtäter in die Wechselzonbe mitnehmen und auch nicht im Ziel oder sonstwo freudig umarmen. Was du da erzählst, ist doch völlig zusammenhangslos. :Gruebeln:

Grundrechte, Menschenrechte und die Verfassung beinhalten nicht die Teilnahme an Sportveranstaltungen, weil man das "auch mal machen will". Menschenrechte bedeuten auch nicht, dass jeder machen kann, was er will. Menschenrechte beinhalten grob gesagt Dinge wie Freiheit und Gleichberechtigung, das Recht auf körperliche Unversehrtheit (daher ist hierzulande auch kein Schwanzabhacken und keine Todesstrafe erlaubt). Diese Rechte werden durch andere Gesetze, Regeln und vor allem auch vom Strafvollzug deutlich beschnitten, und das ist u.a. Sinn der Vollzugs.

Mit anderen Worten: Ein Strafgefangener kann nicht mal eben "an einem Triathlon teilnehmen", weil das in den Grundrechten verankert wäre oder zu den Menschenrechten im Allgemeinen oder Besonderen gehört.

Nochmal: Ich teile deine Wut und deine Abscheu über solche Taten. Aber man kann nicht einem Menschen seine grundlegenden Rechte (s.o.) absprechen, "nur" weil er eine solche Tat begangen hat. Wenn man mit solchen Abgrenzungen und Einschränkungen anfängt, wer diese Menschenrechte verdient hat und wem sie zustehen und wem nicht - das wäre ein Fass ohne Boden.

neonhelm 22.08.2008 22:48

Zitat:

Zitat von hellhimmelblau (Beitrag 124496)
bist du Priester? also ich denke ich habe KEIN Mitgefühl für den Täter und ich schließe ihn kackfrech davon aus!

Nein, ich bin kein Priester und ich habe auch keine Kinder, wenn du persoenlich werden moechtest.

Aber es gibt Dinge, an die ich glaube und fuer die ich eintrete. Und ich mag es nicht, wenn Menschen das eine erzaehlen und das andere tun.

Pascal 22.08.2008 22:53

Zitat:

Zitat von hellhimmelblau (Beitrag 124490)
nein, das trifft nicht zu und sind zwei völlig verschiedene Sachen.

...

ob Dein Kind von einem betrunkenen Autofahrer oder einem Gewaltverbrecher zu Tode gebracht wird ändert nichts am Resultat.

All das was Du an Folgeentwicklungen geschildert hast (Leid...etc.) ist doch wohl in beiden Fällen vorhanden oder? Wo also für Dich ist im Detail dann der Unterschied? Für den Autofahrer hast Du Verständnis und den Verbrecher nicht?

TriVet 22.08.2008 22:53

Schlimmes, schwieriges Thema...
Zitat:

Zitat von hellhimmelblau (Beitrag 124493)
und Schwanzabhacken, wer will das machen....du?

Naja, Hoden ab wäre da deutlich effektiver, weil da auch die Hormone gebildet werden.
Und machen würde ich das, ist technisch nicht schwierig.

Das wäre allerdings keine Garantie, weil diese Menschen (es gibt, wengleich weniger, auch Frauen als Triebtäterinnen) ja im Kopf ebfls. krank sein können.

radlrob 22.08.2008 23:03

Zitat:

Zitat von Pascal (Beitrag 124504)
ob Dein Kind von einem betrunkenen Autofahrer oder einem Gewaltverbrecher zu Tode gebracht wird ändert nichts am Resultat.

All das was Du an Folgeentwicklungen geschildert hast (Leid...etc.) ist doch wohl in beiden Fällen vorhanden oder? Wo also für Dich ist im Detail dann der Unterschied? Für den Autofahrer hast Du Verständnis und den Verbrecher nicht?

Hier hat doch keiner vom Verständnis gegenüber dem Autofahrer gesprochen, das ist genau so eine Drecksau.
Und um Deine Frage zu beantworten:
Der Unterschied liegt im Vorsatz.


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