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speedskater 05.12.2018 20:21

1,5 m breite Poolnudel
 
Zitat:

Zitat von Steppison (Beitrag 1423613)
Vielleicht doch die 1,5 m breite Poolnudel mal auf dem Gepäckträger montieren. Das heilige Blechle könnte so in Gefahr sein.

Gab es da nicht irgendwo mal eine entsprechende Aktion?

Wenn die Franzosen mit Ihren gelben Westen so viele Menschen versammeln können,
sollte das für uns
- natürlich gewaltfrei -
mit Poolnudeln
(und daran aufgehängten Flaggen mit Texten wie STVO, 1,5 Meter Abstand!)
doch auch medienwirksam möglich sein, oder?!
Stadträder mit Gepäckträger haben die meisten von uns.
Könnte man ja auch mal mit dem ADFC diskutieren und abstimmen.

LidlRacer 05.12.2018 20:54

Zitat:

Zitat von Triathlonator (Beitrag 1423333)
Winterradfahrer sind das gleiche wie Audiprolls im Sommer. Um jeden Preis auffallen und sinnlos sich und andere gefährden.

Deine gelbe Weste bringt dir nichts, wenn ich dich besser sehe, du aber nicht am Rand fährst und die Linie nicht hältst, weil du selber nichts siehst und unsicher fährst, weil die Witterung nichts anderes hergibt. Aber hey, die 5 Sekunden Zeitverlust durch Gewichtszunahme wegen Beleuchtung und dadurch nicht erreichen des KOMs, gehen mal gar nicht. Genau, weil im Winter primär die Jagd nach Rekorden angesagt ist^^

Zitat:

Zitat von Triathlonator (Beitrag 1423334)
Ich hab gestern 750g Rosenkohl gegessen...:Cheese:

Mir scheint, der Konsum größerer Mengen Rosenkohl kann gefährliche Nebenwirkungen haben.

icke 06.12.2018 14:02

Zitat:

Zitat von gaehnforscher (Beitrag 1423609)
Bei dir trauen sich doch die meisten gar nicht ;)

Im Vorbeifahren hat mir auch schon mal einer Prügel angeboten da ich ja nicht auf dem nicht Benutzungspflichtigen Radweg fuhr - an der nächsten roten Ampel wollte er plötzlich nicht mehr als ich an seine Scheibe klopfte.... kann sein das da 100 Kilo Körpergewicht eine gute Argumentationshilfe sind.:)

gaehnforscher 06.12.2018 15:34

Ich stell mir grad vor, wie du grinsend wie son Schulbube da stehts und sagts: Wat isn nu?

speedskater 07.12.2018 00:34

https://www.adfc-nrw.de/aktuelles/ak...nd-halten.html

https://www.liebe-braucht-abstand.de/

https://www.liebe-braucht-abstand.de/mediathek/

su.pa 07.12.2018 08:07

Wir waren im Oktober auf La Gomera und total überrascht, dass wir da Achtung Radfahrer Schilder gesehen haben und drunter die Angabe mit den 1,5 m Seitenabstand beim Überholen. So ein Schild hab ich bei uns noch nie gesehen, wir waren begeistert :Cheese:

felixb 07.12.2018 08:29

Zitat:

Zitat von speedskater (Beitrag 1423940)

Da bekleckert sich der ADFC aber mal wieder nicht mit Ruhm.
Der Ausspruch
Zitat:

Zu geringer Abstand gilt als eine der häufigsten Ursachen für Unfälle im Straßenverkehr.
ist zwar sachlich korrekt, aber nicht in dem Zusammenhang. Für Radfahrer ist das beiweitem nicht die häufigste Ursache. Aber es ist natürlich extrem unangenehm, gar keine Frage. Die Rechtsabbieger-, Vorfahrts- & Co Vergehen sind ja weitaus gefährlicher bzw. unfallträchtiger.

Die etwas seltsam betitelte "Liebe-braucht-abstand"-Kampagne hat nur in dem Film dazu einen Bezug zum Radfahrer-Überholabstand ... . Und keine Ahnung. Wo ist heutzutage der Zusammenhang zwischen Liebe und Straßenverkehr? Immer mehr lieben noch nicht ein mal mehr ihr Auto :>.


@su.pa: diese Schilder sind echt gut, vor allem auch für Urlauber & co. Denn in bspw. Spanien und Frankreich ist das mit den 1,50m ja eh schon festgelegt und zwar gesetzlich und nicht so halbseiden wie bei uns.

Matthias75 07.12.2018 09:10

Zitat:

Zitat von speedskater (Beitrag 1423940)

Zitat:

Dabei gibt es klare Regeln: Vorgaben zur Orientierung in Sachen Abstand gibt die Straßenverkehrsordnung. Hier heißt es, dass Kraftfahrzeuge innerorts mindestens anderthalb Meter Abstand zu Radfahrenden halten müssen. Zwei Meter Abstand gelten beim Überholen von Kindern oder Eltern mit Kindern und generell für Lkw und Busse. Ist eine Straße zu eng für den Mindestabstand, darf ein Auto, Lkw oder Bus nicht.überholen.
Kann mir bitte mal jemand sagen, wo in der StVO die 1,5 bzw. 2m stehen? Ich finde zum Thema Überholen nur § 5 (4), der aber nicht sehr konkret wird (ausreichender Abstand, nicht behindern...). Auch im Bussgeldkatalog stehen keine konkreten Abstandswerte. Meines Wissens sind die die 1,5 bzw. 2m aus der gängigen Rechtssprechung entnommen. Die 2m habe ich beim kurzen Googlen nur im Zusammenhang mit „Transport von Kindern“ gefunden. Der ADFC schreibt in dem Artikel, die 2m wären grundsätzlich Pflicht, wenn Kinder überholt werden.

Ich bin ja für Rücksichtnahme auf Radfahrer. Man sollte aber auch auf die richtige Darstellung der Fakten wert legen. Eine falsche Darstellung der Fakten/Rechtslage hilft selten zu Stärkung der eigenen Position.

Grundsätzlich bin ich ja in jedem Fall für gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Dazu gehört für mich als Autofahrer Rücksicht auf Radfahrer und Fußgänger zu nehmen eb nso, wie als Radfahrer z.B. Autos überholen zu lassen, wenn es möglich ist. Wenn ich aber die 1,5m mal konsequent zu Ende denke (1,5m Außenspiegel-Lenkerende + Fahrradbreite + Abstand Radfahrer zum Bordstein = 3m seitlich Platz, wenn ich überholen will), kommt das in meinem Wohnort zumindest in den Wohngebieten praktisch einem Überholverbot gleich. Überholen wäre nur auf den Hauptstraßen möglich - wenn kein Gegenverkehr kommt.

Mich hätte mal bei der oben verlinkten Untersuchung in Berlin interessiert, ob sich die Radfahrer bei einer Abstandsunterschreitung grundsätzlich bedroht/unsicher gefühlt haben. Je nach eigener Geschwindigkeit und der des Autos empfinde ich auch geringere Abstände nicht als gefährlich. Ich befürchte eher, dass die konsequente Umsetzung dieser Abstände bzw. Die Sanktionierung bei Unterschreitung zu mehr Aggresion führen würde, da einzelne Radfahrer damit praktisch immer eine komplette Fahrspur blockieren. Also bitte mehr Augenmaß auf beiden Seiten:Blumen:

M.


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