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Lebemann 28.12.2016 13:42

Zitat:

Zitat von mopson (Beitrag 1281315)
Was müsste man dann tun um für versuchten Mordes verurteilt zu werden?

Schlimmer geht es doch nicht, mE ....:(

Ohne die genaue Akte gesehen zu haben, kann dir niemand sagen, ob es reicht. Um den schuldhaften versuchten Mord nachzuweisen, wird allerdings einiges an Beweislast notwendig sein, da sich unsere Justiz in Sachen Mord sehr schwer tut.
Ein versuchtes Tötungsdelikt nachzuweisen, sollte möglich sein. Für Mord muss eins der Mordmerkmale nachgewiesen werden. Bei einem schlafenden Obdachlosen könnte es in Richtung Heimtücke gehen. Wie gesagt, ich kenn den Sachverhalt zu wenig und habe mit den Ermittlungen nichts zu tun. Daher ist alles was ich hier schreibe reine Spekulation.

schoppenhauer 28.12.2016 13:43

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 1281513)
Bis dahin geht es gegen Arne, weil er "präzisiert" statt "hängt sie höher !" mitzugrölen ...

Vor meinem Büro war 2015 eine Erstaufnahmeunterkunft. Mein - sehr subjektiver - Eindruck war damals, unter den Flüchtlingen viele Jugendliche in Gruppen zu sehen, die mich stark an den Kotti erinnerten. Und genau so eine Gruppe hat jetzt diese unfassbare Tat begangen, da gibt es für mich nicht so viel zu relativieren... Das ist vor allem der Job des Richters. Ich rufe nicht "hängt sie höher", würde mich aber über eine harte Strafe und gegebenenfalls Abschiebung (wird nach Syrien wohl nicht möglich sein) sehr freuen.

Triphil 28.12.2016 13:46

Jetzt haben sich noch 20Syrer in nem Bus gekloppt und dabei mit der Sohle vorraus in ein Kinderwagen in ein Kindergesicht getreten
... Ich bin sprachlos...

NBer 28.12.2016 13:50

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1281503)
Der Versuch wird laut Gesetz genauso bestraft wie das vollendete Delikt.............

oder eben auch nicht:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 23 Strafbarkeit des Versuchs
(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).
(3) Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, daß der Versuch nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2).

und

§ 49
Besondere gesetzliche Milderungsgründe

(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes:
1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

Campeon 28.12.2016 13:52

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1281485)
Du forderst etwas, das längst geltendes Recht ist. Es ist etwas komplexer..........

Na was reden wir denn dann hier überhaupt.
Warum dauert das so lange bis man abschiebt?

Und noch eine Frage:
Was ist an versuchtem Mord komplex???

mopson 28.12.2016 13:59

Zitat:

Zitat von Triphil (Beitrag 1281519)
Jetzt haben sich noch 20Syrer in nem Bus gekloppt und dabei mit der Sohle vorraus in ein Kinderwagen in ein Kindergesicht getreten
... Ich bin sprachlos...



Läuft hier gerade etwas aus dem Ruder oder sind das noch Einzelfälle??? :confused:

spanky2.0 28.12.2016 14:06

Zitat:

Zitat von mopson (Beitrag 1281524)
Läuft hier gerade etwas aus dem Ruder oder sind das noch Einzelfälle??? :confused:

Ganz klar Einzelfälle!

Bitte bedenkt, dass die meisten schwer traumatisiert (geflüchtet) sind, dann werden sie hierzulande in fast menschunwürdigen Lagern zusammengepfercht, dürfen nicht arbeiten, wissen nicht wie es weitergeht usw....Dazu kommt, dass es sich nur um eine kleine Minderheit handelt, die sich mal daneben benehmen und dass es genauso viele Deutsche gibt (wenn nicht sogar mehr), die sich genauso daneben benehmen....usw. usw.

darkcruiser 28.12.2016 14:21

Die langjährige Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, die mutmaßlichen Täter aus dem Berliner U-Bahnhof Schönleinstraße nach einem Urteil außer Landes zu bringen. „Die Tatverdächtigen werden hoffentlich ein Strafverfahren kriegen, und dann müssen sie verurteilt werden“, sagte John der „Berliner Zeitung“. „Es wäre gut, wenn man sie anschließend wieder loswürde, denn wenn das so anfängt, wo soll das enden?“

John fügte mit Blick auf die Tat hinzu: „Man schluckt und fragt sich, wie es dazu kommen kann, dass man als Gruppenvergnügen einen Menschen verbrennen will.“ Dies sei „nicht zu begreifen“. Im Übrigen gelte: „Diese Menschen machen das nicht, weil sie Flüchtlinge sind, sondern weil sie so sind, wie sie sind – jung und verroht.“ Weiter sagte John: „Allerdings müssen wir zugeben können, dass mit den Flüchtlingen eben auch Kriminelle und Psychopathen zu uns kommen.“


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