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Meik 07.06.2008 18:37

Zitat:

Zitat von silbermond (Beitrag 99688)
Warten wir einfach ab, die Angelegenheit wird schnell vor Gericht entschieden werden.
Heinrich

:Lachanfall:

Gruß Meik

silbermond 07.06.2008 19:41

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 99716)
:Lachanfall:

Gruß Meik

Im Zweifelsfalle: Einstweilige Verfügung.

Dir sind die Fristen bekannt?

Heinrich

Meik 07.06.2008 20:19

Einsweilige Verfügung wäre für den IM dieses Jahr ein Problem - aber das ist noch lange kein endgültiger Entscheid. Bis so ein Verfahren durch ist kann das dauern. Lustig wird´s dann wenn dabei herauskommt dass die Verfügung unrechtmässig war ... :(

Leider selber erfahren müssen. :Nee:

Gruß Meik

dude 07.06.2008 20:48

Eigentlich wollte ich ja die neuesten Videos vom zweimaligen Weltmneister anschauen, da fand ich dies:

http://www.bild.de/BILD/sport/mehr-s...o=4764934.html

drullse 07.06.2008 20:53

Niedlich der Knilch...

Osso 07.06.2008 21:14

in der Diskussion hier wurden ja schon verschiedenste Aspekte beleuchtet, unter anderem, das der Kläger schon sehr lange dort wohnt. Meiner Meinung nach, gibt es kein Recht auf "Status Quo". Frankfurt hat sich seit dem Ende den Zweiten Weltkrieges weiterentwickelt.

Jeder muss mit den Veränderungen die es gibt klar kommen, und gebenenfalls dahin ziehen wo es ihm besser gefällt. Von den jüngeren Generationen wird insbesondere verlangt, das diese sich schnell an alles möglichen Änderungen anpasst. Dadurch andert sich natürlich sehr schnell die Raumnutzung. Resultat: Alle müssen sich anpassen. Besagter Herr, muss, will er Ruhe haben somit aufs Land oder in einen ruhigeren Stadtteil ziehen. Die Eierlegende WollMilchsau gibt es auch nicht bei den Wohnstätten.

silbermond 07.06.2008 21:23

@ Osso

Mit Deiner Argumentation sprichst Du aber auch jemandem das Recht ab gegen das neben seinem Grundstück geplante AKW vorzugehen.

Selbst wenn der Kläger erst im Winter auf den Römer gezogen ist, heisst das noch lange nicht, dass er nicht gegen z. B. jahrelang missachtete Lärmvorschriften vorgehen kann und dann Recht zugesprochen bekommen kann.

Ein Gericht urteilt nach geltendem Recht und nicht nach Rechtsempfinden.

Nur weil für die Vergangenheit gelten mochte: Wo kein Kläger da kein Richter, gilt das für die Zukunft noch lange nicht.

btw: ist es nicht so, dass in Deutschland - und das war ja auch schon in der BRD so - das Individuum über der Gemeinschaft steht? - hier fehlt der "rhetorische smiley"....

Heinrich

silbermond 07.06.2008 21:24

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 99748)
Niedlich der Knilch...

Mach Dich mal ein bißchen schlau über ihn, dann weisst Du, was von ihm zu halten ist.

Heinrich


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