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Für die 5.000 € Schmerzensgeld kriegt er außergerichtlich über den Daumen gepeilt 'nen Tausender. Ob es die gibt, steht auf einem anderen Blatt - die Schmerzensgeldtabelle sieht bei Fraktur der Hand die Hälfte vor. Hätte der Traktor dagegen 50.000 Euro Schaden an Deinem Auto verursacht und der Anwalt zieht mir Dir vor Gericht, rechnet er anschließend rund 6.000 Euro ab. |
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Dafür benötigt man KEIN Schild! Das ist selbstverständlich, Hirn einschalten reicht da völlig aus. Wer Platz macht ist doch egal, Hauptsache keiner kommt zu Schaden. |
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Ortssatzung über die Benutzung der Feld- und Waldwege der Landeshauptstadt Wiesbaden (Feldwegesatzung) "...(3) Unberührt bleiben Benutzungsrechte, die durch gesetzliche Bestimmungen begründet sind. Das Radfahren ist erlaubt, soweit für einzelne Wege nicht - insbesondere aus der Beschilderung sich ergebende - Einschränkungen gelten. Durch die Öffnung der Feld- und Waldwege für diese Benutzungsart werden für die Landeshauptstadt Wiesbaden keine zusätzlichen Sorgfaltspflichten begründet..." "...(1) Die Benutzer der Feld- und Waldwege haben die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung einzuhalten und zu beachten. Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 km/h begrenzt. Kraftfahrzeuge sind so abzustellen, daß der Verkehr im übrigen nicht behindert wird..." Ich würde abraten zu sehr in eine devote Rolle zu schlüpfen. Historisch begründet ist da sowieso noch ziemlich viel aufzuarbeiten. Ich bin für ein faires Miteinander auf Augenhöhe... und ab und zu auch mal mit einer harten Rechten! :D) |
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Die Passanten (Nachbarn des Bauern) haben natüüüürlich nix gesehen. Zum Foto: Man kann selbstverständlich sowas aufstellen (auf einem Privatgrundstück oder mit Genehmigung der Stadt am Fahrbahnrand...). Wenn die Radfahrer das dann befolgen (können), ist es sicher OK. Keinesfalls erlaubt es jedoch wild hupend und drängend hinter einem Radfahrer herzufahren, der das nicht tut... Es ist aber typisch deutsch: Man geht nicht mehr davon aus, dass jeder im Sinne aller (Kant läßt grüßen!) handelt - nein, man muss Schilder aufstellen, weil man das niemandem mehr zutraut... Es sollte klar sein, zu was das führt...:Huhu: |
Relativ häufig bezahlen die Landwirte nicht nur tatsächlich den Unterhalt dieser Wege, häufig haben sie sie auch angelegt und die Feldwege gehören ihnen sogar.
Und das Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art gilt auch für gefahrene Fahrräder (eigentlich muss man Fahrräder dort schieben). Also besser mit der Einstellung "Danke dass ich hier fahren darf" rangehen, als "Hier komm ich". |
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Es mag alle möglichen Varianten hinsichtlich Eigentumsverhältnisse und Subventionen geben. Aber ich hab mal auf einem Bauernhof gewohnt als junger Mann, und war mit einer jungen Dame zusammen, in deren Verwandschaft mehrere Landwirte waren. Und zumindest in der Gegend und damals war das so.
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Ein paar Links:
Betretungsrecht Wikipedia mountainbikemagazin Zitat:
ADFC Schwalmstadt: Zitat:
Auf der anderen Seite für Treckerfahrer: Nötigung und Körperverletzung unter Freunden geht ja wohl gar nicht... |
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