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In der neuen Triathlon ist zu diesem Thema ein Leserbrief erschienen. Vielen Dank an Sina Horsthemke und Herrn Euskirchen für die Beantwortung:Blumen: .
Es bleiben allerdings weiterhin die grundlegenden Fragen ungeklärt:confused: . Arne und Hafu:Blumen: waren so nett dazu ein Statement abzugeben, dass ich anschließend anführe. Der ursprüngliche, minimal geänderte Leserbrief sowie die Antwort an den Schreiber: Lieber Expertenrat, ich freue mich sehr auf meinen Start bei der Challenge Roth und begrüße auch die angedachte Aktion gegen das Windschattenfahren. Ich will mich natürlich an die Regeln halten und habe diese mehrfach gelesen. Trotzdem ist mir manches unklar. Ich diskutiere jetzt schon seit Wochen mit zahlreichen Bekannten, wie denn der ideale Überholvorgang vonstatten gehen sollte. Darf ich beim Überholvorgang in die Windschattenbox fahren, wenn ich die vorgeschriebene Zeit einhalte? Obwohl dies so aus unserer Sicht in den Regeln steht, hörten wir schon öfter von Fällen, bei denen dann Athleten verwarnt wurden. Welcher Seitenabstand ist beim Überholen einzuhalten und wann sollte der Überholer wieder einscheren? (sofort, 5m, 10m?) Wie schnell muss sich der Überholte zurückfallen lassen? (Beispiel Roth innerhalb 30 Sekunden oder "sofort"?) Ist ein Überholen in der dritten Reihe erlaubt, wenn die STVO(keine durchgezogene Mittellinie, keine Gefährdung, einsichtbarer Gegenverkehr) nicht dagegen spricht? Meine Bekannten meinen, am Berg gibt es keinen Windschatten. Stimmt dies und gibt es eine Definition, ab wann es ein Berg ist? Warum gibt es bei "Verdacht von Windschattenfahren" eine Strafe? Sollte nicht, wie sonst auch, eher die Unschuldsvermutung gelten und nur ein tatsächlicher Verstoß bestraft werden? Ich hoffe, Sie können uns weiterhelfen. Es wäre super, wenn die zuständige Stelle der DTU den idealen Überholvorgang in der Praxis beschreiben könnte, wenn mehrere Fahrer mehrere andere Fahrer überholen wollen. Liebe Grüße stellvertretend für viele ...... Lieber Herr ....., vielen Dank für Ihre interessante Frage, die ich an den Bundeskampfrichter Uwe Euskirchen weitergeleitet habe. Er hat mir die unten stehende Antwort geschickt, die hoffentlich einiges klärt. Leider hat er Ihre letzte Frage ignoriert - ich versuche, hierauf noch eine Antwort zu bekommen. Sportliche Grüße und alles Gute für Ihre Roth-Vorbereitung, Sina Horsthemke Der ideale Überholvorgang ist der, der in der Sportordnung beschrieben ist. Dadurch, dass die Veranstalter bei ihren Rennen immer mehr Teilnehmer zulassen, wird es auf der Radstrecke aber immer schwieriger, das Windschattenfahrverbot einzuhalten. Nun zu Ihren Fragen: Die angesprochene StVO gilt auch bei Triathlonveranstaltungen, weshalb alle „möglichst weit rechts“ fahren müssen. Ein überfahren der Mittellinie ist im Wettkampf in der Regel auch auf voll gesperrten Straßen nicht gestattet, es sei denn, in der Wettkampfbesprechung werden Abweichungen dazu bekanntgegeben. Das Windschattenfahrverbot gilt auch am Berg, wenn nichts anderes bekanntgegeben wird. Doch es gibt auch Ausnahmen: Am Solarer Berg bei der Challenge Roth zum Beispiel, wo die vielen Zuschauer stehen, wird normalerweise kein Kampfrichter eine Zeitstrafe erteilen. Grundsätzlich gilt aber, dass Sie nicht hinter oder neben einem anderen Teilnehmer fahren dürfen. Die Versuche anderer Teilnehmer, in Ihrem Windschatten zu fahren, haben Sie zurückzuweisen. Die sogenannte Windschattenbox misst drei mal zehn Meter und ist eine gedachte Fläche mittig hinter dem Rad jedes Teilnehmers. Die Windschattenzone eines Teilnehmers darf sich nicht mit der eines anderen überlappen. Deshalb muss ein von hinten aufholender Teilnehmer die Windschattenzone des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich durchqueren. Dafür hat er bei einer Kurzdistanz maximal 15 Sekunden Zeit, bei einer Mittel- oder Langdistanz 30 Sekunden. Sobald sich das Vorderrad des Überholenden vor dem des Überholten befindet, hat letzterer die Zone des Überholenden seitlich oder nach hinten sofort zu verlassen. Nur in Ausnahmefällen dürfen Sie in die Windschattenzone anderer Wettkampfteilnehmer einfahren: an Verpflegungsstationen, 500 Meter vor oder hinter der Wechselzone oder wenn es in der Ausschreibung steht oder bei der Wettkampfbesprechung verkündet wird. Bei der Überwachung des Windschattenfahrverbots ist das Fingerspitzengefühl der Kampfrichter gefragt – das gilt besonders dann, wenn sich sehr viele Teilnehmer auf der Strecke befinden. Uwe Euskirchen, Bundeskampfrichter ************************************************** ****** Sina Horsthemke | Chefredakteurin triathlon training |
Von Arne:Blumen: :
Meine Fragen dazu: 1. Ich kann folgendes weder in der DTU-Sportordnung, noch in der StVO finden. Auf welche Bestimmung genau wird hier Bezug genommen? Zitat:
2. Steht folgende Aussage nicht im Widerspruch zur DTU-Sportordnung? Zitat:
3. An welche Formen der Zurückweisung ist hierbei gedacht? Muss ich jeden Windschattenfahrer hinter mir ansprechen? Gibt es ein Beispiel für eine praktikable und ausreichende Form der Zurückweisung? Zitat:
Grüße,:Blumen: Arne |
Leicht gekürzt von Hafu:Blumen: :
...... Das kategorische Verbot des Überfahrens der Mittellinie stammt eigentlich historisch noch aus der Zeit, als Wettkampfstrecken im Normalfall nicht für den Gegenverkehr gesperrt waren und diente damals eindeutig der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Bei Wettkampfpuls von 160 oder höher ist kein Triathlet in der Lage, die Geschwindigkeit des Gegenverkehrs so zuverlässig einzuschätzen, dass er in der Lage wäre, ob eine Lücke im Gegenverkehr für einen überholvorgang ausreicht. Dasselbe gilt natürlich auch, wenn ein Abschnitt einer vollgesperrten Radstrecke von Teilnehmern in beide Richtungen befahren wird. Auch da ist die Vollsperrung berechtigt. Anders aber bei vollgesperrten Straßen, die von den Athleten nur in einer Richtung befahren werden: hier macht ein Verbot des Überfahrens der Mittellinie überhaupt keinen Sinn, begünstigt Pulkbildung und damit Windschattenfahren und macht z.B. bei Abfahrten mit engen Kurven das RAdfahren sogar gefährlicher, wennn Kurven nicht geschnitten werden dürfen und durch die engeren Kurvenradien dann die Sturzgefahr steigt. Ähnlich die von dir zitierte windelweiche Aussage zum "Durchqueren" der Windschattenbox. "Durchqueren" heißt semantisch ganz eindeutig "betreten und innerhalb des vorgegebenen Zeitintervalls wieder verlassen" und ganz sicher nicht "umfahren, ohne die Windschattenbox überhaupt zu betreten". Bei vollen Radstrecken wie in Roth oder Hamburg mit zehntausenden von Überholvorgängen durch ein extrem inhomogenes Tilnehmerfeld, sind übliche Überholvorgänge gar nicht anders denkbar, als durch das sog. "Ansaugen". Wollte man dieses verbieten, dann müsste man erstens den Passus durchqueren der Windschattenbox aus der Sportordnung streichen und müsste gleichzeitig aber ein scharfes Teilnehmerlimit für bestimmte Wettkämpfe definieren und dann auch im Vorfeld der Veranstaltungen durchsetzen, damit die Teilnehmerfelder gar nicht so voll werden können und die Athleten überhaupt eine Chance haben Überholvorgänge ohne jedes Betreten der windschattenbox des Vordermannes zu absolvieren. Just my 2 Cents, Viele Grüße, Harald |
In letzter Zeit habe ich die geführte Diskussion zum Thema äußerst ambivalent und mit steigendem Unmut verfolgt.
Ganz ehrlich, selten habe ich beobachtet, wie ein Thema derart mutwillig kaputt diskutiert wurde. Und die Diskussion von ansichtlich konstruierten Missverständnissen gesteuert wird. Die angenommene Draftingbox ist 3m breit und bei einem halbwegs vernünftigen rechtsfahrenden Triathleten, ist das Durchqueren der Box im vorgegebenen Zeitfenster mit ausreichendem Seitenabstand und Einhaltung des 10m Abstandes problemlos möglich. Das ganze Gerede vom "Ansaugen" soll nur kaschieren, daß man dann doch halblegitim draften kann. Zum Thema Verbot des Überfahrens der Mittellinie bei vollgesperrten Straßen. Im Regelfall dient die linke Straßenseite (in Fahrtrichtung) für das Befahren durch Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste, Polizei etc. ist also mitnichten hinfällig. Grundsätzlich wünsche ich mir, dass die Diskussionsbeiträge endlich mal die eingeschränkte Athletensicht verlassen und andere Parameter (Vorgaben von übergeordneten Sportverbänden, Vorgaben der genehmigenden Behörden, lokale Gegebenheiten, Veranstalterinteressen) mitberücksichtigt werden. Wenn Athleten ganz bewußt bei Veranstaltungen starten, wo auf Grund der Teilnehmerzahlen ein reguläres Rennen nicht zu erwarten ist, dann ist denen nicht zu helfen. Regeln zu verkomplizieren ist eine Sackgasse. |
Zitat:
Bei einem üblichen kleineren Wettkampf mit 400 Teilnehmer kann man i.d.R. die Überholvorgänge auch one Betreten der Windschattenbox durchführen, bei einem 5000-Teilnehmer-Event wie in Roth mit Startwellen und Überrundungen aber sicher nicht. Zitat:
Da sich das nationale Reglement früher oder später an das internationale Reglement anpassen muss, wird dieser Paragraph damit in absehbarer Zeit auch in der DTU-Sportordnung fallen, selbst ohne unseren Input. Einsatzahrzeuge haben sowieso immer Vorrang, egal auf welcher Straßenseite und egal in welcher Fahrtrichtung sie sich bewegen. Das gilt auch im normalen Straßenverkehr, wo ja die Mittellinie selbstverständlich zu respektieren ist, in manchen Situationen (Überholvorgang, Hindernisse auf der eigenen Fahrbahnseite) aber eben doch vorübergehend überfahren werden darf). Einsatzkräfte machen sich zusätzlich noch akkustisch durch das Martinshorn kenntlich und können soweit erforderlich auch einen Wettkampf unterbrechen/ abbrechen, so dass sie nicht auf ein kategorisches Mittellinien-Überfahrverbot angewiesen sind. Wenn es anders wäre, dann würde die StVO ebenfalls ein kategorisches Mittellinienüberfahrverbot enthalten. Zitat:
Ich glaube, ich kann für uns beide sprechen, dass wir durchaus versuchen über den Tellerrand zu blicken und die Regeln "nicht nur aus der Athletensicht" betrachten Zitat:
Es gibt aber auch eine noch vollere Radstrecke in Roth und sowohl Veranstalter, als auch Verband, Kampfrichter und die Mehrzahl der dort startenden Athleten sind bekanntlich sehr daran interessiert, auch dort ein regelkonformes Rennen über die Bühne zu bringen. Die lapidare Empfehlung: "Startet einfach nicht in Roth" wäre da wenig hilfreich. |
Zitat:
Und gleich der nächste. Zitat von Bundeskampfrichter Uwe Euskirchen: "Der ideale Überholvorgang ist der, der in der Sportordnung beschrieben ist." Sagen wir es einmal so, die meisten Regeln an die wir Sportler uns halten müssen kommen aus einer Zeit wo bei einer LD 300 Starter waren. Jetzt sind es halt bis zu 3000, also das zehn fache und wir haben noch immer die selben Regeln. Der Sport hat sich weiter entwickelt, evt sollten das die Regeln auch machen?! Das da immer wieder Fragen und Unklarheiten aufkommen zeigt doch nur das die bestehenden Regeln eben doch nicht Perfekt bzw ausreichend sind. Ich arbeite hauptberuflich auf Sportveranstaltungen verschiedenster Kategorien und ich sag euch das Problem mit dem ungenau definierten Regeln gibt es überall. Das oben sollte keine persönlicher Angriff gegen DasOe oder anderen Kampfrichtern sein. Danke für eure Arbeit ohne die Wettkämpfe unmöglich wären:Blumen: |
Zitat:
Die Diskussion hier hat gezeigt, dass sich selbst die Kampfrichter untereinander nicht einig sind, wie ein simpler Überholvorgang regelkonform zu erfolgen hat. Gleichzeitig wird aber von den Sportlern erwartet, dass sie sich regelkonform verhalten. Das ist ein offensichtlicher Widerspruch, der sich bis heute nicht lösen ließ. Speziell das von Dir gewählte Beispiel mit dem "Ansaugen" beim Überholen zeigt gut das Problem: In der Sportordnung steht, man soll die Windschattenbox des Vorausfahrenden durchqueren; Du selbst, als zweifellos kompetente Kampfrichterin, wertest dasselbe Verhalten hingegen als Regelverstoß, ebenso wie Bundeskampfrichter Uwe Euskirchen. Daraus folgt, dass das Regelwerk überarbeitet und klarer formuliert werden muss. Damit die Athleten es verstehen, aber auch damit die Kampfrichter es verstehen, was derzeit glasklar nicht der Fall ist. Grüße, Arne |
Zitat:
Man kann es aber auch mal nicht so freundlich formulieren: Ich finde es absolut lächerlich, dass noch nicht mal die Kampfrichter den Wortlaut der Sportordnung kennen, bzw. diesen so deutlich fehlinterpretieren. Oder gibt es bei der Formulierung "durchqueren" eine weitere Bedeutung, die ich nicht sehe? |
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